Zensureskalationen
Absurdes aus Deutschland.
Alles noch nicht überprüft, bitte um Zuschriften, falls das jemand verifizieren oder falsifizieren kann:
An der @UniklinikBonn können Patienten nicht auf die Webseiten von @apollo_news_de, @niusde_ und @jungefreiheit zugreifen. Links ausgerichtete Nachrichtenseiten sind hingegen frei zugänglich. Es ist eine staatliche Klinik des Landes Nordrhein-Westfalen. https://t.co/oN0lEHbD35
— Daniel Gräber (@dg_graeber) April 9, 2026
Tichys Einblick: Merz und § 188 – Kanzleramt verliert vor Gericht: Details zu hunderten Merz-Strafanzeigen müssen offengelegt werden
Fast 300 Verfahren wegen Kanzler-Beleidigung, lange abgeschirmt wie ein Amtsgeheimnis: Jetzt hat ein Gericht dem Kanzleramt im Umfragetief die Flucht aus der Öffentlichkeit versperrt. Wer Kritik mit Strafparagrafen umstellt, darf sich nicht verstecken und die Spuren verwischen.
Friedrich Merz regiert immer sichtbarer wie ein Mann, der politischen Widerspruch nicht ertragen und kontern, sondern verfolgen und verdecken will. Jetzt hat ihm das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Linie zerschlagen. Das Kanzleramt muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften wegen Beleidigungen des Bundeskanzlers ermitteln und unter welchen Aktenzeichen diese Verfahren laufen. Es geht um rund 300 Fälle. Der Versuch, diese Praxis hinter amtlicher Verdunkelung zu verstecken, ist gescheitert.
Der Skandal beginnt nicht erst bei dieser Zahl. Er beginnt dort, wo ein Regierungschef auf den umstrittenen § 188 setzt, also auf einen Sonderparagrafen für Personen des politischen Lebens, und sein Apparat anschließend die öffentliche Kontrolle über dessen Anwendung abwürgen will. Genau das ist geschehen. Das Kanzleramt hielt Informationen über diese Verfahren zurück, obwohl der Kanzler bei §-188-Verfahren zwingend beteiligt ist und nach dem Bericht des Tagesspiegels mit den zuständigen Staatsanwaltschaften regelmäßig in Kontakt steht.
Das Konzept der „entarteten Kunst“ wird angeblich auch wieder aufgegriffen:
Mit dem Konzept sollen nicht nur die Sicherheitsbehörden „sensibilisiert“ und die „queere Zivilgesellschaft“ gestärkt, sondern auch massive Eingriffe in den Kunst- und Kulturbereich ermöglicht werden.https://t.co/9Vgg27Rp5c pic.twitter.com/inpih9tIJw
— NIUS (@niusde_) April 9, 2026
Kürzlich brachte der Berliner Senat unter Kai Wegner (CDU) eine neue „Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit“ auf den Weg. Mit ihr sollen nicht nur die Sicherheitsbehörden „sensibilisiert“ und die „queere Zivilgesellschaft“ gestärkt, sondern auch massive Eingriffe in den Kunst- und Kulturbereich ermöglicht werden.
Erarbeitet wurde die Strategie von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung unter Federführung der SPD-Senatorin Cansel Kiziltepe. Bereits am 24. März nahm der Senat das rund 50-seitige Papier an. Ziel ist es, Maßnahmen anzustoßen, durch die sich „queere“ Menschen in Berlin sicherer fühlen sollen. „Über 400 Personen“ hätten sich „aktiv in den Beteiligungsprozess“ eingebracht.
Seit Jahren sei „in Berlin eine deutliche Zunahme von queerfeindlichen Angriffen zu beobachten“, heißt es in dem Papier. Die Zahl „queerfeindlicher Straftaten“ habe „mit 588 Vorfällen im Jahr 2023 einen neuen Höchststand“ erreicht. Daraus leitet der Senat weiteren Handlungsbedarf ab.
Unklar bleibt jedoch, von wem die Gewalt konkret ausgeht. „Die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen hat keinen signifikanten Einfluss auf das Risiko queerfeindlicher Gewalt“, heißt es im Papier, doch bleibt diese Aussage unbelegt.
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Auch im Bereich von Kunst und Kultur sind zensorische Maßnahmen vorgesehen. Ein Leitfaden soll dabei helfen, „queerfeindliche Kunst- und Kulturproduktionen zu erkennen und ihrer Verbreitung entgegenzuwirken“. In der Vergangenheit hätten „Kunst- und Kulturprodukte Aufsehen erregt, die queerfeindliche Gewalt legitimieren und Hass verbreiten“. Ein Dorn im Auge sind dem Senat vor allem „queerfeindliche Hip-Hop Konzerte“.
BREAKING NIUS: Das ist Totalitarismus Pur. Die Regierung plant ein neues Gesetz: Wer unliebsame Ansichten vertritt, soll in Zukunft keine Immobilie mehr kaufen können. Kommunen sollen den Verfassungsschutz und das BKA anfragen dürfen, ob gegen unliebsame Käufer irgend etwas… pic.twitter.com/vMN8whE0SM
— Julian Reichelt (@jreichelt) April 9, 2026
Wer vermeintlich „falsche“ Ansichten vertritt, könnte in Zukunft von der Kommune daran gehindert werden, Immobilien zu erwerben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) hervor. Demnach sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn der potenzielle Käufer einer Immobilie „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt. Um diese Bestrebungen zu überprüfen, will die Regierung sogar das Verfassungsschutzgesetz ändern, damit der Verfassungsschutz Daten über den potenziellen Käufer weitergeben darf.
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Zudem sollen Personen mit Ansichten, die der Verfassungsschutz als gefährlich ansieht, am Hauskauf gehindert werden. Die Baurechtsreform soll, so der Entwurf, zu einer „Stärkung der Gemeinwohlorientierung“ beitragen und „sozialen Missständen vorbeugen“. Zu diesem Zweck will die Regierung der „räumlichen Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen“ vorbeugen.
Und den Verfassungsschutz besetzen natürlich SPD und Grüne.
Der “Spiegel” schreibt: „Wolfgang Kubicki hat in den vergangenen Jahren davor gewarnt, dass sich viele Menschen in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlten und damit ein zentrales rechtes Narrativ genährt.“
Ur-liberale Werte wie die Meinungsfreiheit gilt es gerade auch dann…
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) April 8, 2026
„Wir haben es in Rumänien getan und wir werden es wenn nötig auch in Deutschland tun.“ Thierry Breton gibt ein Eingreifen der EU in die Annullierung der Wahl in Rumänien zu. Das einzig Gute an diesem Mann ist seine unbekümmerte Art jeden bösen Verdacht gegen die EU und Brüssel… pic.twitter.com/uwo0j04rco
— Birgit Kelle (@Birgit_Kelle) January 10, 2025
Die EU sanktioniert Journalisten wegen mutmaßlicher Propaganda – doch konkrete Belege bleiben bislang aus. https://t.co/HDrhgbpaA2
— Berliner Zeitung (@berlinerzeitung) April 8, 2026
Die Universität München beendet die Tätigkeit eines Wissenschaftlers, der vor allem wegen seiner Kritik an den Medien während Corona auffiel. Die Kampagne gegen ihn ist kein Einzelfall. Mehr auf Tichys Einblick oder im ersten Kommentar🔗🧵 #corona #meinungsfreiheit #cancelculture pic.twitter.com/X0G0b4cB3i
— Tichys Einblick (@TichysEinblick) April 8, 2026
“Der freiheitliche Verfassungsstaat ist in Gefahr.” Ulrich Vosgerau erklärt, weshalb die Berliner Erklärung wichtig ist: Die Demokratie droht in eine gelenkte Postdemokratie zu verfallen. Dagegen sollten wir ein Zeichen setzen. @UlrichVosgerau https://t.co/oUKMlfY38W pic.twitter.com/8r7MqVszRW
— Bündnis Redefreiheit (@BRedefreiheit) April 8, 2026
This is Judge Tracey Lloyd-Clarke, she has sentenced an ex-soldier with PTSD, Daffron Williams, to two and a half years in prison for Facebook comments.
She also sentenced someone for posting a video on social media to 12 months.
But that exact same judge let off a child… pic.twitter.com/ZQrEukWhuy
— SOI media 🇬🇧 (@MediaSOI) April 8, 2026
Ich meine, @HateAid unterstützt mit Steurergeldern die, die ohne weiteres selbst zahlen könnten. @HateAid möchte mir das gerne gerichtlich verbieten.
Na, dann auf in den Kampf um die Meinungsfreiheit. pic.twitter.com/CchkzG9VbU— Tim Freiheit (@TDrygala) April 7, 2026
Liebe Kanzlei von @HateAid, von 12 Seiten Schriftsatz 3 darauf verwenden, mich beim Gericht persönlich schlecht zu machen?
Ist das professionell?
Sowas machen sonst nur die betrogen Ehefrauen im Scheidungsverfahren.
Fehlen Euch am Ende Sachargumente? pic.twitter.com/zBoHGuAXP6— Tim Freiheit (@TDrygala) April 7, 2026