Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin wegen …
Ich würde in Deutschland schlicht und einfach niemanden mehr einstellen.
🚨 Nicht-binäre Bewerbung:
Nikolas klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin wegen Absage mit "Sehr geehrter Herr".
⚖️ Forderung: 17.500 € 💸 – Urteil könnte Standards für Bewerbungsansprache setzen 🌈 .#Arbeitsrecht #Misgendern 🤦♂️ pic.twitter.com/l0NOW0UUla— ¯\_(ツ)_/¯ 💙 (@BB12_DE) April 3, 2026
Muss stimmen, denn das Fachblatt für Arbeitsrecht und Schadensersatzklagen, die BILD, hat es bestätigt.
Job-Absage, 17.500 Euro Schadenersatzforderung und ein Streit um die Anrede: Vor dem Arbeitsgericht Berlin trifft eine nicht-binäre Person auf ein Unternehmen, das sich gegen den Vorwurf der Diskriminierung wehrt.
Im Mittelpunkt stehen ein „Sehr geehrter Herr“ in der Absage, fehlende Zusätze in Stellenanzeigen und der Verdacht auf ein ganz anderes Motiv. Wie der Richter den Fall bewertet, welche Rolle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spielt und warum schon der nächste Prozess der klagenden Partei wartet – das lesen Sie jetzt mit BILDplus.
Alles geht kaputt und den Bach runter, aber für so etwas haben wir Zeit und Muße.
Ich würde, wenn es sich irgendwie vermeiden ließe, in Deutschland gar keine Stellenausschreibungen mehr machen und Arbeitsplätze in Länder verlagern, in denen sie die Prioritäten noch richtig haben.
Dieses Land hat längst den Punkt passiert, an dem es keine Zukunft mehr hat – aber auch den Punkt, ab dem es keine Zukunft mehr verdient.