Mehr über Hate Aid
Aktuelle Informationen und Ergänzungen.
Die BaFin
Die BaFin hat mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Danisch,
ich bestätige den Eingang Ihrer Eingabe vom 24.03.2026, mit der Sie sich gegen das Gebaren der HateAid gGmbH mit Sitz in Berlin wenden. Sie erstatten „Anzeige wegen Betriebs einer Rechtsschutzversicherung ohne Zulassung“ gegen die genannte gGmbH und ersuchen, „das unzulässige Geschäft zu unterbinden und entsprechend an die Staatsanwaltschaft zu melden, denn die fällige Versicherungssteuer wird auch nicht entrichtet“.
Zunächst weise ich darauf hin, dass die HateAid gGmbH nicht von mir beaufsichtigt wird. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von mir zugelassen ist und/oder unter meiner Aufsicht steht, finden Sie in meiner Unternehmensdatenbank (www.bafin.de > „Unternehmen“ > „Publikationen & Daten“ > „Datenbanken“ > „Unternehmensdatenbank“).
Meine Aufgaben sind gesetzlich festgelegt: Ich lasse Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherer zum Geschäftsbetrieb zu und beaufsichtige sie. Ferner achte ich darauf, dass diese Geschäfte nicht von Unbefugten betrieben werden.
Hinweisen auf unerlaubt betriebene Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Zahlungsdienste, Versicherungsgeschäfte und unerlaubt betriebenen Geschäften von Kapitalverwaltungsgesellschaften gehe ich nach. Nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG), des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) dürfen solche Geschäfte nur mit meiner vorherigen Erlaubnis betrieben werden.
[…]
Harren wir also der Geschehnisse von dieser Seite. Sollte sich bestätigen, dass HateAid ein verbotens Geschäft betreibt, könnte das Fragen nach der (früheren) Förderung durch die Bundesregierung nach sich ziehen. (Wobei mir gerade auffällt, dass mir ein grammatikalischer Fehler unterlaufen ist: Es hätte „wegen Betreibens“ statt „wegen Betriebs“ heißen muss.
Der „Plagiatsgutachter“
Ich bekam noch Hinweise auf Blogartikel von „Plagiatsgutachter“ Stefan Weber:
HateAid: Auf Basis fragwürdiger Zahlen darf keine Politik gemacht werden Der hatte sich wohl vorher Mängel in einer Studie des österreichischen „Rechtsextremismus“-Bericht des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes angesehen, darin schwere Mängel gefunden, und diese Muster bei HateAid wiedergefunden:
1. Der zentrale Begriff (wie „Rechtsextremismus“, „Diskriminierung“, bei HateAid nun „digitale Gewalt“) wird in Eigenregie schamlos erweitert. Dabei geben die zitierten Literaturquellen die Erweiterung nicht her (siehe Dokumentationsarchiv) oder in diesen steht sogar etwas völlig anderes (siehe nun HateAid). Da offenbar niemand die zitierten Quellen überprüft, fällt dieser Trick nicht auf.
2. Der Fragebogen wird nicht veröffentlicht. Im Fall von HateAid wurde der genaue Wortlaut der Fragen nicht bekannt gemacht. Wir wissen also gar nicht, was genau abgefragt wurde.
3. Angaben über Vorkommnisse werden mit realen Vorkommnissen verwechselt. Ein beliebter Kategorienfehler.
4. Rohdaten werden auf Anfrage nicht herausgerückt. Damit sind Nach- und Neuberechnungen nicht möglich.
So entsteht eine Pippi-Langstrumpf-Welt aus übertriebenen und nicht aussagekräftigen Zahlen und aus dieser eine falsche Politik. Würden die Naturwissenschaften und die Medizin auch so arbeiten, würde unsere Lebenserwartung noch bei 35 Jahren liegen.
Meine Hypothese lautet, dass die Muster 1-4 gehäuft bei Studien von linksgrünen NGOs vorkommen, damit diese sich erstens selbst legitimieren können und zweitens der vorgegebenen Ideologie entsprechen.
Was darauf hindeutet, dass HateAid nicht alleine steht, sondern Teil eines Netzwerkes ist.
Und es gibt Hinweise darauf, dass das äußere Erscheinungsbild von HateAid nur Fassade ist. Mir war ja schon aufgefallen, dass deren Aktivititäten nicht zu deren Satzungsaufgaben passen. Es entsteht so langsam ein G’schmäckle, dass die „Gemeinnützigkeit“ systematisch vorgetäuscht sein könnte.
Noch ein Artikel vom Plagiatsgutachter: Inkonsistent, unlogisch, mitunter schlichtweg Blödsinn: Eine Analyse der Kernbotschaften von HateAid
In diesem Blogbeitrag analysiere ich den vier Seiten umfassenden Imagefolder von HateAid, der sich auf der Website der Berliner gGmbH befindet. Der Imagefolder hat keine Jahreszahl und kein Impressum. Meines Wissens herrscht bei einer geschäftsmäßigen Veröffentlichung in Deutschland Impressumspflicht. Und so geht es los:
Weiterlesen im Artikel. Es sieht sehr danach aus, als sei HateAid nur als gemeinnützige NGO getarnt, und in Wirklichkeit eine Organisation zur Zerstörung unabhängiger, nicht vom Staat gesteuerter Medien.
Die Achse des Guten
Die Gemeinnützigkeit scheint der Knackpunkt zu sein:
HateAid – eine Organisation im Zwielicht
HateAid ist ursprünglich ein 100-prozentiger Ableger des Vereins Campact. Nachdem diesem Verein seine Gemeinnützigkeit wegen unzulässiger politischer Betätigung aberkannt worden war, gründete Campact einfach eine Tochtergesellschaft, die sie als gemeinnützig deklarierte. Als Geschäftsführerin wurde eine vormalige Campact-Mitarbeiterin eingestellt. Später verkaufte Campact dann je ein Drittel der Anteile an diese Mitarbeiterin und an einen Verein namens Fearless Democracy. Gründer von Fearless war Gerald Hensel, der 2016 einen Boykottaufruf gegen die Achse des Guten gestartet hatte.
Mit der Ausgründung einer als gemeinnützig deklarierten Tochterfirma konnte man wieder an Staatsgelder gelangen. Und staatliche Behörden rissen sich geradezu darum, die Campact-Tochtergesellschaft mit Geld zu versorgen. Nach NIUS-Angaben leiteten von 2020 bis 2023 das Bundesfamilienministerium fast 1,5 Millionen Euro an HateAid und das Bundesjustizministerium zusätzlich knapp 850.000 Euro. Im Jahre 2024 steuerten die beiden Ministerien fast 1,3 Millionen Euro zum Etat von HateAid bei.
Super.
Obwohl ich das damals mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit von Campact mitbekommen habe, ist mir das ins „passive Gedächtnis“ abgerutscht (in Analogie zum passiven Wortschatz), mir wäre das von selbst nicht mehr eingefallen. Aber jetzt, wo ich das so lese, fällt es mir wieder ein.
Das würde erklären, warum HateAid eine Fassade ist.
HateAid scheint ersonnen und gebildet worden zu sein, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Campact zu umgehen und wieder gemeinnützig zu werden. Campact hat mich ja auch schon angegriffen, indem die mal wochen- und monatelang Werbung bei mir geschaltet hatten, die gegen meine Leser gerichtet war, und mein Werbedienstleister das so fein gesteuert nicht ausblenden konnte.
Zu diesen direkten Staatsgeldern kommen erhebliche Gelder aus formal privaten Quellen, aber mit deutlichem „Staatsgeschmäckle“ hinzu. So erhielt HateAid von der Postcode Lotterie DT GmbH 2023 und 2024 zusammen eine Million Euro, ab 2025 hat Postcode die Förderung sogar auf 750.000 Euro jährlich erhöht. Unternehmensgegenstand ist, wie der Name schon sagt, eine Lotterie mit Losen; nicht an Loskäufer ausgeschüttete Gewinne gehen an gemeinnützige Organisationen.
Dazu gehören beispielsweise der „Abmahn“verein Deutsche Umwelthilfe, der vielfach als „Schlepper“-Organisation bezeichnete Verein Sea-Watch – und auch HateAid. Bevor also jemand bei dieser Lotterie mitmacht, sollte er sich genau überlegen, ob er solcherart fragwürdige Organisationen tatsächlich unterstützen möchte. Für die Auswahl der Zuwendungs-Begünstigten ist bei Postcode ein Beirat zuständig. In ihm sitzt mit Armin Laschet (ehemals CDU-Ministerpräsident), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (ehemals FDP-Bundesjustizministerin) und bis zu ihrem Tod vor einigen Wochen Rita Süßmuth (ehemals CDU-Bundestagspräsidentin) quasi der Staat.
Die Gemeinnützigkeit scheint also Teil der Geldwäsche und Einkommensquelle zu sein.
Umgekehrte Geldwäsche
HateAid wirbt damit, ein umfangreiches Beratungsangebot für Betroffene von digitaler Gewalt anzubieten und eine Prozesskostenfinanzierung zu betreiben. Nach eigenen Angaben betreute HateAid im Jahre 2024 150 Personen des öffentlichen Lebens. Wer sind diese Profiteure, wie hoch sind die verdeckten Vorteile, die diese Personen erhalten haben? Wer sind die profitierenden Anwälte, an die HateAid viel Geld gezahlt hat? HateAid erteilte auf konkrete Anfrage keine Auskunft.
Intransparente Finanzierungen unbekannter Personen in erheblicher Höhe – das kann man durchaus unter den Begriff umgekehrte Geldwäsche fassen. Hier werden nicht wie bei der Geldwäsche illegal erworbene Gelder (z.B. aus Drogen- oder Waffengeschäften) in den regulären Wirtschaftskreislauf eingebracht. Umgekehrte Geldwäsche meint vielmehr den Vorgang, dass legal erworbenes Geld entweder für illegale Geschäfte verwendet oder an unbekannte Empfänger und intransparent weitergereicht wird. Letzteres ist nicht per se kriminell, um das klarzustellen. Aber fragwürdig ist diese Art von Geschäften schon.
Das sehe ich etwas anders. Ich halte es nämlich für Betrug und Steuerhinterziehung, wenn man Gemeinnützigkeit nur vortäuscht.
Zwei der wenigen, von HateAid öffentlich gemachten Profiteure waren die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth mit einer Jahresvergütung von ca. 300.000 Euro (siehe hier) und die langjährige Bundestagsabgeordnete Renate Künast (siehe hier), beide Bündnis90/Grüne. Was ist daran gemeinnützig, wenn HateAid solche Großverdiener auf diese Weise unterstützt, egal ob auf Kosten der steuerzahlenden Kleinverdiener oder der HateAid in irrigem Glauben unterstützenden Kleinspender?
[…]
Allerdings gibt es da auch noch das Abgeordnetengesetz (AbgG). Dessen § 48 verpflichtet die Bundestagsabgeordneten, „geldwerte Zuwendungen aller Art (Spenden) … im Rahmen einer Sachunterstützung des Spenders für die politische Tätigkeit“ gegenüber dem Bundestagspräsidenten anzugeben. Spenden von mehr als 3.000 Euro sind zudem zu veröffentlichen. Die Bundestagsverwaltung bestätigte, dass solche Beratungsleistungen und Prozessfinanzierungen dem § 48 AbgG unterfallen, sofern die Unterstützung nicht für private Zwecke oder für eine Nebentätigkeit erfolgt. Soweit die Zuwendungen von gemeinnützigen Organisationen (und dazu zählt ja z.B. HateAid) stammen, dürfen Abgeordnete sie allerdings nicht annehmen und müssen sie an den Bundestagspräsidenten abführen (§ 48 IV AbgG in Verbindung mit § 25 II/IV Parteiengesetz). In den Bundesländern wird es vermutlich ähnliche Regelungen geben.
Laut Bundestagsverwaltung haben in den letzten Jahren keine Bundestagsabgeordneten Meldungen zu HateAid-Unterstützungsleistungen an den Bundestagspräsidenten gemacht.
Dazu passt, dass HateAid die Anwälte direkt zahlt, deshalb also die Zahlung auf den Konten der Abgeordneten nie auftaucht. Und in meinem aktuellen Fall hat der Gegenanwalt auf Anfrage sogar mitgeteilt, dass er Ricarda Lang keine Rechnung gestellt hat.
Und da ist sogar Nazi-Geld mit drin:
Zurück zu den Finanzquellen von HateAid. Einer der größten Finanziers von HateAid ist die Alfred Landecker Foundation. Sie hat allein 2024 HateAid mit 1,375 Millionen Euro bedacht. 2019 war sie von der Familie Reimann beziehungsweise deren Stiftung ins Leben gerufen worden und soll mit insgesamt 250 Millionen Euro ausgestattet werden. Ihr Vermögen stammt vom Unternehmen Joh. Benckiser GmbH (heute JAB Holding Company). Die Benckiser GmbH kooperierte mit dem NS-Regime und berüchtigten Konzernen wie der IG Farben und machte ihr Geld auch mit Zwangsarbeit (Näheres zur Geschichte siehe hier).
So langsam wird die Sache richtig rund.
Und ein weiterer Brief an das Finanzamt fällig.
Das seltsame Solidarprinzip
Eine Leserin macht mich noch auf einen beachtlichen Aspekt aufmerksam: Ich hatte doch im Artikel von gestern den Unterschied zwischen einem Prozessfinanzierer und einer Rechtsschutzversicherung aufgezeigt.
Dazu ist einer Leserin etwas aufgefallen:
HateAid –> 100% Erfolgsanteil anstatt 20-40%, wie üblich –> Art von “Rückspende-Vereinbarung” !!!
“War der Prozess erfolgreich und wird dir auch eine Geldentschädigung zugesprochen, nutzen wir diese vollständig, um einer anderen Person zu helfen. Konkret heißt das, dass wir mit dem gewonnenen Betrag direkt die Kosten, z. B. für den Gerichtsprozess einer weiteren betroffenen Person übernehmen. Das ist Solidarität. ”
https://hateaid.org/prozesskostenfinanzierung/
Auch im “Werbefilm” ca. bei min.1:21 erwähnt.
Normalerweise ist üblich:
” Die meisten Prozessfinanzierer bekommen bei Erfolg der Klage einen Anteil von ca. 20% bis über 40% vom Gewinn.”
https://www.rosepartner.de/prozessfinanzierung.html#rp-toc-title–7(–> meiner Meinung nach, riecht das hier eher nach einer Art von Forderungsabtretung ????!!!!!)
Gerade noch gefunden bei HateAid –> es ist eine Art von “Rückspende”-Vereinbarung:
“Machen wir Profit? Nein. (…) Betroffene unterstützen sich gegenseitig. Denn alle Schadenersatzansprüche (…) spenden sie an uns zurück und wir können davon direkt weitere Prozesse finanzieren. Das ist das Solidarprinzip.
https://hateaid.org/wp-content/uploads/2021/05/factsheet-hateaid.pdf
Über die 100% Beuteanteil hatte ich mich auch schon gewundert – warum sollte man dann überhaupt klagen, wenn man gar nichts davon hat? Das riecht nach Scheinkläger, nach dem Schema von „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ mit ihren gecasteten Klägern.
Ich hatte aber noch nicht herausgefunden, welchen Beuteanteil Prozessfinanzierer normalerweise nehmen.
Da hat die Leserin völlig recht: Das ist eigentlich keine Prozessfinanzierung, sondern eine Forderungsabtretung an HateAid. Eigentlich klagt HateAid da in eigenem Interesse, und der „Verletzte“ ist nur Strohmann.
Was dann auch wieder die seltsame Abmahnung in meinem Fall erklären würde. Bisher sieht das nämlich für mich so aus, als hätten sie dafür keine Vollmacht gehabt, sondern nur abmahnen wollen, um mir da rund 1000 Euro in Rechnung zu stellen.
Kommt dann aber dazu, dass die abmahnen und die Vollmacht dazu – sehr vorsichtig ausgedrückt – zweifelhaft ist, könnte man das als Betrugsgeschäft ansehen – weil dem Abgemahnten nur vorgetäuscht wird, man würde für ihn tätig, in Wirklichkeit aber auf eigene Rechnung arbeitet.
Genau so ein Fall kam mir vor einigen Jahren schon mal unter.
Ein Geschäft im Kreis herum
Die Bundesregierung hat an HateAid gezahlt, und HateAid wiederum schüttet finanzielle Vorteile an Politiker aus, indem sie deren Prozesskosten übernehmen, ohne dass das auf deren Konto auftaucht.
Wieso gibt es Berichte, dass HateAid nicht jedem hilft?
Wieso liest man vor allem über Prozesse mit Grünen?
Und was macht es, von den USA sanktioniert zu sein?
Ich habe der Chefin einige drängende Fragen gestellt: https://t.co/ms7VjHuSaJ— Lars Wienand (@LarsWienand) March 31, 2026
Fleischhauer beschreibt auf FOCUS einen Fall, wonach HateAid nicht für alle da ist. Und spätestens damit wäre die Gemeinützigkeit futsch.
Und Transparente Demokratie hat auch einen Fall.
Die Berliner Gerichte
Was nun auch die Frage, warum die Berliner Gerichte wie das Land- und das Kammergericht HateAid nicht nur bezüglich ihrer Urteile so zuarbeiten und dabei das rechtliche Gehör abschneiden, sondern HateAid auch vor Aufdeckung der Geschäfts- und Auftragszusammenhänge schützen.
Es fiel mir bei beiden Gerichten auf, dass sie nicht nur im materiellen Ergebnis HateAid zuarbeiten, sondern systematisch verhindern, dass man das aufdecken kann, was hier abläuft.