Das neue Hintern-Fotografier-Verbot
Es wird immer verrückter.
Das ist der Vorschlag aus dem BMJV für einen neuen Straftatbestand gegen sexualisierte Deepfakes. Schon das Herstellen oder Senden an 1 weitere Person soll strafbar sein: pic.twitter.com/RgqmfCvqAG
— Benjamin Stibi (@aufmerken) March 23, 2026
Selbst das Ablichten bekleideter Hintern soll künftig strafbar werden.
Und das Fotografieren der – zumindest bis vor der großen Islamisierung – in Berlin üblichen Arschbackenhosen, die so kurz sind, dass die Pofalte frei liegt, ist auch ohne sexuelle Absichten verboten, womit man also dann in Berlin im Sommer gar keine Fotos mehr machen darf.
Man darf Frauen dann weder von hinten, noch von vorne oder von Unten fotografieren. Wenn die Körchengröße ausreichend ist, dann auch nicht mehr von der Seite oder von oben.
Auf dem Oktoberfest mit den vielen Auslage-Dirndeln dann auch nicht mehr.
Aus der Begründung: pic.twitter.com/j9fwWNTzi1
— Benjamin Stibi (@aufmerken) March 23, 2026
Ist das juristisch überzeugend? Quasi eine abstrakte Gefahr der Verbreitung allein aufgrund mangelndes Datenschutzes? APR schützt vor der Verwendung als „Wichsvorlage“?
— Benjamin Stibi (@aufmerken) March 23, 2026
Wenn das stimmt, drehen die gerade völlig durch. Dann sind die jetzt drauf wie Taliban.
Die Antwort kann dann eigentlich nur noch Burka-Zwang lauten.