Fleischhauer vs. Fischer
Oh, das gefällt mir jetzt. Das macht mir jetzt Spaß!
Der „Spiegel“-Kolumnist Prof. Dr. Thomas Fischer hat mich angeschrieben, um mich darüber in Kenntnis zu setzen, dass es ihm sehr wohl in den Sinn kommt, unsinnige Paragrafen auszumustern. Als Beleg hat er eine 14seitige Festschrift zum 65. Geburtstags eines ihm befreundeten… pic.twitter.com/pbKYtocwWx
— Jan Fleischhauer (@janfleischhauer) March 14, 2026
Ein Satz Fleischhauers gefällt mir da besonders:
Ich habe der Causa entnommen, dass Juristen es nicht leiden können, wenn sich Nicht-Juristen zu Rechtsfragen äußern. Strafverfahren haben Laien ohne Murren zu ertragen und die Auslegung und Kritik etwaiger Paragrafen den Experten zu überlassen. Darf ich die Vermutung anfügen, dass Autoren, die ihre Mails mit dem Zusatz „Prof. Dr.“ anstelle ihres normalen Namens unterzeichnen, so von sich angetan sind, dass sie auch in der 3. Form Plural von sich träumen?
Das weiß ich schon seit 40 Jahren, dass Juristen es nicht ertragen und noch weniger leiden können, wenn sich Nicht-Juristen zu Rechtsfragen äußern. Das haben mir auch schon viele Juristen ganz direkt gesagt, dass es mir nicht zusteht, mich zu Rechtsfragen zu äußern, Gesetze auszulegen usw., das könne ich auch gar nicht.
Seltsamerweise erwarten Juristen aber ständig von Bürgern, alle Gesetze ganz exakt einzuhalten – obwohl sie sie doch ohne Jura-Studium gar nicht verstehen können.
Und noch seltsamer ist, dass Juristen auch kein Problem damit haben, dass eben jene Gesetze im Bundestag von komplett ahnungslosen TikTok-Tänzerinnen und Antifa-Kindern gemacht und beschlossen werden.
Nur der Bürger, der soll sich an Gesetze halten.
Erinnert mich an das Buch „Furchtbare Juristen“.
Darin wird beschrieben, dass man Nazi-Juristen nach dem Krieg alle unbehelligt gelassen hat, weil sie ja nur ihr Pflicht getan und das Unrecht nicht hätten erkennen können. Es wäre von einem Juristen zuviel verlangt, Unrecht zu erkennen.
Eine Bauersfrau, die kaum lesen und schreiben konnte, einfältig, ungebildet, hat man dagegen schwer verurteilt, weil sie irgendwen bei den Nazis angezeigt hatte. Ihr hielt man vor, dass sie hätte erkennen müssen, dass das Unrecht war.
Solche Beispiele kenne ich viele.
Ist mir auch schon passiert. Einerseits heißt es, dass man als Nicht-Jurist gar nichts auslegen könne. Andererseits heißt es, dass man das Recht besser kennen müsse als ein Berufsrichter.
Das ganze Juristengehampel beruht eigentlich auf nichts anderem als Gehabe und der künstlichen Abgrenzung einer imaginierten Kaste. Mit Sach- und Rechtskunde, mit Ausbildung und Können hat es sehr, sehr wenig zu tun.
Das hat damit zu tun, dass man den Juristen in der Ausbildung nicht etwa Recht beibringt, sondern Rechtsdogmatik, und ihnen dann hinterher einhämmert, dass sie damit jedes Gesetz verstehen und auslegen könnten, obwohl sie eigentlich gar nichts können.
Und es ist der Standesdünkel.
Es gibt kein richtig und kein falsch. Es gibt nur die sogenannte „vertretbare Meinung“.
Ob eine Meinung „vertretbar“ im Juristensinne ist, hängt aber nicht von der Meinung ab, sondern ausschließlich von dem, der sie hat.
Juristen sind keine Berufsgruppe mit Befähigung. Sie sind eine Kaste, ein Kartell, das Rechtsmeinungen unter sich ausmacht. Deshalb lernen sie auf der Uni auch mehr Standesdünkel als den Beruf.
Deshalb brauchen die auch schwarze Kittel.
Ich muss mich da immer mit Fachwissen durchsetzen und denen auch manchmal auf die Zehen treten und ihnen Fehler nachweisen, bevor die überhaupt anfangen, mich wenigstens so ein bisschen ernst zu nehmen. Deshalb funktioniert das auch mit dem rechtlichen Gehör nie.