Das Geschwätz des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur Zensur
Ach, wenn er doch rechtskundig wäre. [Update]
Die Rede des Kanzlers auf der Münchner Sicherheitskonferenz:
Der Kulturkampf der MAGA-Bewegung in den USA ist nicht unserer. Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet.
Friedrich Merz ist Jurist.
Er sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen.
Denn erstens bindet das Grundgesetz nur die drei Staatsgewalten und nicht die Bürger.
Zweitens ist die Menschenwürde viel zu unbestimmt, um als Maßstab für die Redefreiheit zu gelten.
Drittens ist die Menschenwürde kein isolierter Wert, sondern manifestiert sich in den nachfolgenden Grundrechten.
Viertens hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder entschieden, dass Meinungsfreiheit auch im Konflikt mit anderen Rechten der Abwägung bedarf und nicht einfach „endet“.
Fünftens ist schon die Formulierung Blödsinn, denn das Grundgesetz selbst genießt überhaupt keinen Würde- oder Ehrenschutz. Es gibt keine Vorschrift, die das Grundgesetz oder die Menschenwürde an sich gegen Rede schützen würde. Wenn überhaupt, dann wären es die Menschenwürde und die Grundrechte anderer. Den Redenschreiber sollte man feuern, weil kann sich nix gut deutsch. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht sinngemäß entschieden, dass der Staat selbst keinen Ehrenschutz genießt, es da eben keine solche Grenze gibt.
Mir geht dieses haltlose Politikergeschwätz so auf die Nerven.
Und wenn er dann auch noch international so etwas ablässt und uns damit international blamiert, ist meine Toleranzgrenze deutlich überschritten.
Update:
Hier nochmal schön herausgearbeitet:
— van Eckert | Strafrecht und Steuerrecht (@van_eckert) February 13, 2026
Am 13. Februar 2026 sagte Bundeskanzler Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz einen bemerkenswerten Satz: „Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet.“
Der Satz klingt auf den ersten Blick harmlos, fast selbstverständlich. Auf den zweiten Blick ist er hochgradig falsch. Und auf den dritten Blick ist er gefährlich.
Was das Bundesverfassungsgericht tatsächlich sagtIn seinem Beschluss vom 4. November 2009 (1 BvR 2150/08) stellt das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klar:
„Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.“Das ist kein Interpretationsspielraum. Die Meinungsfreiheit endet eben nicht dort, wo sich das Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet. Selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts – das denkbar Extremste, was man sich an menschenwürdewidrigem Inhalt vorstellen kann – fällt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus.
Merz sagt das Gegenteil. Der Kanzler. Ein Verfassungsorgan. Auf einer internationalen Bühne.