Gelogene Fristen bei grünen Strafanträgen
Das bestätigt etwas, was ich schon vermutet hatte. [Update]
„So-Done“-Kundin Mareile Ihde (Grüne NRW) lügt bei Strafantrag https://t.co/cG9TzvXHJO
Die auf X unter dem Profilnamen „Höllenaufsicht“ bekannte Grünen-Politikerin Ihde hat nachweislich in einer Vielzahl von Fällen die Staatsanwaltschaft angelogen, weshalb jetzt gegen sie… https://t.co/e0bOgGPd1r pic.twitter.com/IryXfZNprT
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) November 25, 2025
Das passt exakt zu meinem Verdacht.
Oder, besser gesagt, zu einem meiner mehreren, einigen Verdächte … wie lautet eigentlich der korrekte Plural von Verdacht? Oder gibt es davon keinen Plural? Man kann im Verdacht oder unter Verdacht stehen, oder jemanden im Verdacht haben. Man kann den Verdacht haben, dass … irgendwas eben ist. Aber wenn man mehrere Dinge vermutet, hat man dann auch mehrere Verdächte? Oder hat man immer noch einen Verdacht im Singular, dass eben mehrere Dinge passieren? Denn Verdächtigungen gibt es ja. Eine Verdächtigung ist aber ein ausgesprochener Verdacht, nicht schon der gedachte, der gedankliche. Davon gibt es einen Plural, weil man ja mehrere Sachen aussprechen oder sie wiederholen kann. Und Verdachtsmomente gibt es auch im Plural. Was ist eigentlich, wenn die Polizei einen verdächtigt, zwei Leute umgebracht zu haben? Steht man dann nur mehrfach unter Mordverdacht, auch wenn die Fälle nichts miteinannder zu tun haben, oder könnte sich die Polizei in einem unkontrollierten Augenblick doch zu zwei Mordverdächten hinreißen lassen? Ich kann mehrere Leute im Verdacht haben, etwas getan zu haben. Natürlich. Aber was, wenn das ganz unterschiedliche Verdachtsangelegenheiten sind? Habe ich sie sie dann immer noch unter einem Verdacht, oder brauche ich dann zwei? Und wie mache ich das, wenn es keinen Plural gibt?
Ich schweife ab.
Mein Verdacht, also, einer davon, ich habe eben mehrere, ist nämlich, dass diese „Meldestellen“ wie „REspect!“ dazu dienen, die Strafantragsfrist von 3 Monaten – und auch die Fristen für eA, die je nach Landgericht ein oder zwei Monate, jeweils ab Kenntnisnahme der Beleididung oder was auch immer gelten, zu umgehen.
Es ist nämlich so, dass die Meldestellen bei ihren Anzeigen nicht angeben, woher sie die Information haben, und die Polizei dann bei den „Beleidigten“ anfragt, ob sie denn Strafantrag stellen wollen, und damit dann die Frist erst zu laufen beginnt, weil die dann natürlich sagen, ach, das wusste ich ja noch gar nicht. Wenn die Leute das aber vorher bei der Meldestelle anzeigen, dann kann das da liegen bleiben, bis die Gelegenheit günstig ist, oder Bedarf besteht, etwa der Verfassungsschutz ermitteln will, und man damit verschleiern kann, dass die Kenntnis schon viel früher bestand und damit die Antragsfrist schon längst angefangen hat und oft eigentlich schon abgelaufen ist.
Update:
Das ist freilich schon doof:
Hallo @Hoellenaufsicht,
es ist nicht schlau, „So-Done“-Strafanträge mit vermeintlichem Kenntnisdatum 30.06.24 zu unterzeichnen, wenn man 6 Monate vorher die entsprechenden Beleidigungen und „Beleidigungen“ auf X postet.Die Staatsanwaltschaft Köln erwartet Ihre Erklärung. https://t.co/2PDehEcpC9
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) November 25, 2025