Ansichten eines Informatikers

Die grüne Verlogenheit vom Geschlecht

Hadmut
12.11.2025 15:55

Noch so eine Rochade.

Nun wollten die Grünen doch unbedingt, dass jeder sein Geschlecht beliebig wählen und niemand das von außen beurteilen oder widerlegen kann, dass man es nicht begründen muss.

Ursprünglich der Kölner Stadtanzeiger, dann auch andere wie die WELT berichten darüber, dass es Ärger bei der Polizei Düsseldorf gibt.

Dort nämlich hat man bei den Beförderungen Frauen bevorzugt:

Der Hintergrund der Affäre ist denkbar simpel: Eine Förderrichtlinie sieht vor, bei gleicher Qualifikation zwischen einem männlichen und einer weiblichen Beamtin der Frau den Vorzug zu geben.

Also hat sich ein Polizist einfach beim Standesamt als Geschlecht „Frau“ eintragen lassen, um nun als Polizistin befördert zu werden.

Der Fall ist äußerst delikat: Ein Düsseldorfer Polizeikommissar lässt sich am 7. Mai 2025 beim Standesamt als Frau eintragen. Der Beamte heißt jetzt nicht mehr Peter, sondern Mara Kleine (Namen geändert). Seit Jahresbeginn ermöglicht der Gesetzgeber die einfache geschlechtliche Transformation im Namensregister. Und Mara Kleine, Mitte 30, nimmt die Gelegenheit wahr, sich umzuorientieren.
Dieser Entschluss brachte allerdings berufliche Nachteile mit sich. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, hat die Düsseldorfer Polizeipräsidentin Miriam Brauns die Polizeikommissarin wegen versuchten Betruges bei der Staatsanwaltschaft anzeigen lassen. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin eingeleitet, das aber solange ruht, bis die Anklagebehörde über den Fall entschieden hat.

Die Düsseldorfer Vorgesetzten vermuten, dass sich Mara Kleine mit dem standesamtlichen Geschlechterwechsel einen Vorteil für ihre Karriere erschleichen wollte. Angeblich hatte sich die Beamtin entsprechend gegenüber Kollegen geäußert. Am 12. Mai habe man von dem möglichen Fehlverhalten der Polizeikommissarin erfahren, heißt es in einem Vermerk der Polizeibehörde. Tags darauf landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft der Landeshauptstadt.

[…]

Die Personalabteilung teilte Polizeikommissarin Kleine in einem Schreiben vom 6. November mit, dass für sie ein Beförderungsstopp gilt. Begründung: „Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug aus den Geschlechtseintrag (SBGG) eröffnete Möglichkeit zur Änderung Ihres Geschlechts im Personenstandseintrag lediglich genutzt haben, um von der Frauenförderung zu profitieren und hierdurch schneller befördert zu werden“, heißt es in einer Mitteilung des Düsseldorfer Polizeipräsidiums. Im Bürokratenjargon ist von einem Beförderungshemmnis die Rede. Ehe diese Vorbehalte nicht ausgeräumt sind, wird die Staatsdienerin Kleine nicht zur Oberkommissarin aufsteigen.

Das dürfte juristisch nach hinten los gehen.

Denn die Grünen – dumm, kommunistisch und korrupt wie sie eben sind – haben dieses SBGG nämlich so gebaut, dass es von keiner Voraussetzung abhängig ist:

§ 1 Abs. 1 SBGG:

(1) Ziel dieses Gesetzes ist es,

1. die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken,
2. das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen.

§ 2 Abs. 1,2:

§ 2 Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen

(1) Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird. Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, so kann die Person gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben für sie maßgeblich ist oder dass auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet wird.

(2) Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass

1. der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht,
2. ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.

Das heißt, dass sie das von außen, als Dritte, gar nicht beurteilen dürfen. Die sind gar nicht in der rechtlichen Position, das in Abrede zu stellen. Denn es war ja gerade erklärter Sinn und Zweck des Gesetzes, das von jeder Beurteilung durch Dritte zu entkoppeln.

Und deshalb kommt auch ein Betrug nicht in Betrag:

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Genau das tut er aber nicht, weil der Geschlechtseintrag ja gerade nicht an Tatsachen gebunden ist.

Es wäre etwas anderes, wenn man für den Geschlechtseintrag ein Attest vorlegen müsste, und der das Attest gefälscht oder den Arzt bestochen hätte. Nach der Konstruktion des – von den Grünen gemachten – Gesetzes ist es aber so, dass es kein Tatsachenvortrag, sondern eine Willenserklärung, die Ausübung eines Rechtes ist.

Damit kommt in der ganzen Geschlechtseintragsnummer – gewollt – gar keine Tatsache vor, über die man täuschen könnte. Und damit kann auch kein Betrug vorliegen.

Zumal überdies die Beweislast hier bei der Polizeibehörde läge.

Der Punkt allerdings ist – leider – heikel:

In der Vergangenheit habe es bereits mehrere Fälle geben, in denen der Geschlechtseintrag geändert worden sei, hieß in einer Stellungnahme. „Nur in einem speziellen Fall stellte sich dabei das Verhalten der entsprechenden Person aus behördlicher Sicht kritisch dar. Der früher männliche Kollege hatte seinerseits mehrfach an unterschiedlichen Stellen im Kollegenkreis aktiv, explizit und plakativ zum Ausdruck gebracht, dass er seinen Geschlechtseintrag nur ändern lassen wolle, um von der behördlichen Frauenförderung im Beurteilungs- und Beförderungswesen zu profitieren. Im Anschluss an eine Beförderung werde er dies erneut ändern und rückgängig machen um zeitnah als Mann heiraten zu können“, teilte ein Pressesprecher mit. Die Behörde habe dies „als nachhaltige, nicht zu rechtfertigende Störung des Betriebsfriedens bewertet und die bei Anhaltspunkten für ein mögliches strafbares oder dienstpflichtwidriges Verhalten üblichen Schritte eingeleitet“.

Das ist natürlich ein Problem, wenn die darüber Zeugenbeweis erbringen können.

Aber kein großes Problem. Denn dazu müssten sie beweisen, dass die Ummeldung dann rechtswidrig war. Das ist sie aber nicht, denn der Geschlechtseintrag ist nicht an einen Zweck gebunden. Und es ist auch explizit erlaubt, ihn später wieder zurückzuwechseln. Der – pardon: Sie – muss einfach nur sagen, dass sie sich als Mann diskriminiert fühle und es nicht mehr ertragen habe, Mann zu sein, würde das völlig ausreichen, um das Gesetz in Anspruch zu nehmen.

Das ist also kein Grund, der außerhalb des Gesetzes liegt.

Und außerdem sind sie dafür auch gar nicht zuständig, denn wenn der Eintrag nun einmal erfolgt ist, müssen sie diesen auch beachten und befolgen und können nicht einfach sagen, der Eintrag passt uns nicht, den befolgen wir nicht – aber normalen Bürgern treten wir die Wohnungstür ein, wenn sie jemanden missgendern.

Inzwischen hat die Beamtin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Verfügung ihres Dienstherrn geklagt. Der Verwaltungsrechtler Christoph Arnold vertritt ihre rechtlichen Interessen. Der Anwalt wirft der Düsseldorfer Polizeipräsidentin eine queerfeindliche Haltung vor. Mara Kleine sei „damals in einem männlichen Körper geboren worden und identifiziert sich schon seit Jahren als Frau, deshalb hat sie ihren Personenstand beim Standesamt auf weiblich ändern lassen“, begründete Arnold gegenüber dieser Zeitung den Schritt seiner Mandantin. Dies sei erst nach reiflicher Überlegung geschehen. Nach ihrem Wechsel zum weiblichen Geschlecht habe seine Mandantin das Düsseldorfer Polizeipräsidium entsprechend informiert.

Auch habe sie einen Gesprächstermin bei der Gleichstellungsbeauftragen vereinbart, um sich beraten zu lassen. „Dass nun gerade von der Polizeipräsidentin Ressentiments kommen, ist besonders enttäuschend“, monierte der Bonner Anwalt. Der Beförderungsstopp sei schlicht Unfug, die Äußerungen, die ihr nun angelastet würden, seien nach Fragen durch Kollegen scherzhaft gefallen. „Das war ein Gag.“ Aus dem aber Ernst wurde. Arnolds Fazit: „Der Bundestag hat mit der Gesetzesnovelle die Gesinnungsprüfung in dem Zusammenhang abgeschafft, das Polizeipräsidium Düsseldorf versucht diese wieder durch die Hintertür einzuführen – und zwar mit einer kruden Betrugsanzeige.“

Das ist genau der Punkt.

Die Grünen wollen ihr eigenes Gesetz nicht einsehen.

Sind wir also – mit Popcorn – gespannt darauf, was das Verwaltungsgericht dazu sagen wird.

Es ist halt einfach ein richtig dummes Gesetz. Aber es ist nun einmal ein geltendes Gesetz.

Und zum Punkt gehört, dass sich die Polizei von NRW eben nicht an geltendes Recht hält. Und ausgerechnet die Polizei scheint sich mit der Legaldefinition von Betrug auch nicht auszukennen.