Ansichten eines Informatikers

Der Ladesäulenidiot und die Sippenhaftung

Hadmut
8.11.2025 15:19

Das Thema scheint die Leute zu beschäftigten. Zwei Leser entkräften Fake-Argumente:

  • Ein Leser meint, dass auf dem Kabeln deshalb Spannung war, weil da gerade, wie man im Video sieht, ein Auto geladen wurde und das Ladekabel deshalb eingeschaltet war, und sich die Blitzbirne ein Kabel in Betrieb zum Durchschneiden ausgesucht hat.

    Wenn das stimmt, ist das Argument, dass auf dem Kabel im ausgeschalteten Zustand keine Spannung ist, dahin.

  • Ein anderer Leser schreibt, dass auch in den USA – wie in Deutschland – nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden vererbt werden, und die Erben nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden übernehmen (sofern sie das Erbe nicht ablehnen). Insofern könnte das durchaus sein, dass die Familie für den Schaden aufkommen muss, nämlich wenn sie die Erben des Toten sind. Allerdings dürfte in diesem Fall meines Erachtens kein Strafschadensersatz möglich sein, weil derjenige die Tat ja nicht wiederholen kann.

    Das nämlich würde auch erklären, warum die Familie auf Schadenersatz klagte – obwohl ja nicht sie, sondern der Idiot den Schaden haben. Dazu müssten sie vermutlich als Erben aufgetreten sein und den Schadensersatzanspruch des Gebratenen geltend zu machen versucht haben. Vielleicht gab es bei dem auch gar nichts zu erben, aber die werden sich gedacht haben, dass man da ein paar Millionen rausschlagen kann.

    Und dann werden sich der Betreiber der Ladestation und der Richter gedacht haben, dass das ja echt praktisch ist, dass sich die Erben schon gleich selbst melden und zum Rechtsnachfolger erklären, und denen die Rechnung präsentiert haben.

    Wenn die nämlich meinen, dass sie den Schadensersatzanspruch geltend machen können, haften sie auch für die Verbindlichkeiten, und das könnte böse nach hinten losgegangen sein.

    Und wenn das stimmt, was ja auch plausibel ist, wäre auch das Argument, dass die Sippenhaftung offenkundiger Unsinn ist, dahin, denn die Erbenhaftung gibt es, und die Normalfallerben sind eben die Sippe. Die Sippenhaftung, die manche für das absolute Fälschungsmerkmal hielten, gibt es durchaus, wenn der Tod eingetreten ist.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Todesfall schon älter ist und nur die Klageabweisung nun am Rande erwähnt wurde, das deshalb nicht mehr groß durch die Presse ging.

Schauen wir also weiter, wie sich die Sache entwickelt.