Ansichten eines Informatikers

Deutsches Twitter-Strafrecht

Hadmut
28.8.2025 15:21

Es deutscht wieder mal so ungemein. [Update]

Meines Wissens sind Hakenkreuze als solche nicht verboten, geschichtliche Bilder darf man zeigen, man darf sie nur nicht verwenden (für eigene Zwecke).

Außerdem:

… und am 18.6.2025 posteten Sie 3 Bilder mit Spiegel- und Stern-Logo, auf deren Titelseiten Katharina Schulz und Donald Trump den sog. Hitler-Gruß zeigen.

Trump ist safe, der unterliegt amerikanischem Recht und ist immun.

Aber wenn das eine Straftat wäre … müsste man dann nicht zuerst gegen Katharina Schulz, den Spiegel und den Stern strafrechtlich vorgehen, wenn die den Hitlergruß darstellen und schon die Wiedergabe von deren Titelbildern eine Straftat ist?

Wie soll das gehen, dass die das auf ihren Titelseiten bringen dürfen, aber Leute dafür verfolgt werden, deren Titelseiten zu zeigen?

Seltsames und offenbar willkürliches Recht, wenn die einen etwas dürfen, wofür andere betraft werden.

Update: Weitere Recherche ergab, dass es sich möglicherweise um ein gefälschtes Titelblatt handelt, das der SPIEGEL nie veröffentlicht hat.

Ich kann mich aber an allerhand Politikerbildern erinnern, in denen Leute tatsächlich bei irgendeiner Gelegenheit den rechten Arm heben.