Kaufhold und die Klimaattacke als Verfassungssabotage
Ein hochinteressanter Punkt zur nächsten SPD/Grünen-Verfassungsrichterkandidatin:
Ann-Katrin Kaufhold auf der Webseite der LMU:
Wer sind die Institutionen, die die Klimazukunft aktiv gestalten können?
Natürlich denkt man in solchen Fragen zunächst an Parlament und Regierung. Wir stellen aber leider fest, dass sie das Thema nicht schnell genug voranbringen. Deswegen muss man überlegen, wie man das Tableau der Institutionen erweitert.
In den letzten Jahren sind zwei weitere Akteure auf den Plan getreten: Zum einen die Gerichte, die deutlich machen, dass Klimaschutz auch eine menschenrechtliche Dimension hat. Zum anderen die Zentralbanken, die mal mehr, mal weniger versuchen, ihre Geldpolitik grün zu gestalten. Daneben gibt es eine Reihe von Institutionen, die man extra für den Klimaschutz geschaffen hat, in Deutschland zum Beispiel den Expertenrat für Klimafragen und den Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Platform on Sustainable Finance und international das Network for Greening the Financial System. Bei so vielen Akteuren kann man sich fragen: Wer macht es am besten, am effizientesten, am effektivsten? Und wie sollte das Zusammenspiel der Institutionen aussehen, damit sie sich möglichst gegenseitig stärken und nicht behindern?
Gut gemachter Klimaschutz bringt in aller Regel auch einen Vorteil für die Betroffenen mit sich.
Ann-Katrin Kaufhold
Banken. Hatten wir das nicht gerade vorhin, dass Banken in den Klimaschwindel involviert sind und ein seltsames Interesse haben, die deutsche Wirtschaft zu zerstören?
Worin liegen die Schwächen und Stärken von Parlamenten, Gerichten und Zentralbanken, wenn es um Klimaschutzmaßnahmen geht?
Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, dass sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen. Gleichzeitig sind Parlamente politisch stark legitimiert, weil wir sie alle paar Jahre wiederwählen. Ihre Entscheidungen sollten daher im Prinzip auf besonders breite Akzeptanz stoßen.
Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen. Dafür besteht bei ihnen das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht in gleicher Weise Akzeptanz finden. Außerdem sind sie häufig schwerer revidierbar, was in einem Bereich wie dem Klimaschutz, in dem vieles erstmals erprobt wird, auch zu einem Problem werden kann.
„Unpopulär“ heißt: Demokratiewidrig.
Kaufhold will Maßnahmen durchsetzen, die das Volk – Grundgesetz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – nicht demokratisch tragen würde.
Kaufholt ist – gemessen an ihrer eigenen Aussage – eine ausgewiesen Demokratiesaboteurin.
Ist es nicht seltsam? In Ludwigshafen schließt man einen Kandidaten der AfD von der Bürgermeisterwahl aus, weil Zweifel daran bestünden, ob er jederzeit für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ eintrete. Aber Kaufhold gilt als Verfassungsrichterkandidatin, obwohl sie explizit sagt, dass sie Maßnahmen gegen den demokratischen Willen durchsetzen will. Warum fragt da niemand, ob sie „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten“ werde?
Eine grüne Agentin, die weiß, dass die Mehrheit inzwischen konservativ wählt und deshalb plant, wie man die Demokratie aushebeln kann?
Und welche Rolle spielen CDU/CSU in diesem Spiel?