Grundrechte für Steine, Tiere und Bäume
Oh. Ann-Katrin Kaufhold wird ein harter Brocken.
Oder: Keinesfalls mehr Schnick Schnack Schnuck spielen!
Wenn die Verfassungsrichterin wird, können nicht mehr nur – wie bisher schon – Leute aus Nepal Verfassungsbeschwerde gegen Deutschland erheben, sondern uns künftig dann auch Steine, Bäume und Tiere vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen.
Der Aufsatz, in dem sich Ann-Katrin Kaufhold mit der Frage nach den Trägern von Grundrechten befasst, hat Artikel 19 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Thema. Der Text erschien 2023 in einem Sammelband namens „Grundgesetz Kommentar“, herausgegeben von Frauke Brosius-Gersdorf – der anderen SPD-Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht. Zuerst berichtete Cicero über den Aufsatz.
Artikel 19 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt, dass die Grundrechte auch für juristische Personen gelten. Für Kaufhold ist dies ein Problem. Die Regel sorge ihrer Ansicht nach „faktisch“ zu einem „Ausbau der Machtpositionen von juristischen Personen“, wie sie etwa Vereine, Unternehmen oder Stiftungen sind. Diese könnten ihre Grundrechte aber „typischerweise schneller, in größerem Umfang und nachhaltiger zur Erweiterung speziell ihrer Eigentumspositionen nutzen als juristische Personen“, so die Juristin.
Hieraus folgert Kaufhold: „Umso wichtiger ist Diskussion darüber, ob potenziell kollidierenden Interessen (wie etwa Naturgütern), die ihre Stimme im Rechtssystem bisher nicht selbstständig erheben können, ebenfalls (Grund)-Rechtsfähigkeit verliehen werden sollte.“
Weil Unternehmen oder Vereine ihre Freiheitsrechte effektiver „zur Erweiterung ihrer Eigentumsposition“ nutzen können als Privatpersonen, möchte Kaufhold also über Grundrechte für Steine, Tiere und Bäume diskutieren – mit dem Ziel, die „Machtpositionen“ ersterer einzuschränken.
Wir werden dann nicht mehr von Nepalesen verklagt und verurteilt, grüne Politik zu machen. Sondern von drei Steinen. Anwaltlich vertreten von einer Zimmerpalme und einem Rhododendron. Schriftsatz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Botanik.
Ich bin mir deshalb ziemlich sicher, dass der ganze Woke und Transsexualitätszauber vorbei ist und sich dieselben Leute ab sofort als Stein oder Palme identifizieren.
Ich bin kein Blogger! Ich bin ein Trans-Farn! Ich lasse mir auf Krankenkasse Chlorophyll implantieren und ziehe vor das Bundesverfassungsgericht. Auf deren Wiese!
Dringende Warnung vor Schnick Schnack Schnuck!
Nehmt Eure Wohnungstür in Acht, am besten gleich durch Fransenvorhang ersetzen und Bademantel bereitlegen, wenn Ihr zu jener rechtsradikalen Brut gehört, die „Schnick Schnack Schnuck“ spielt.
Warum?
Na, Schere Stein Papier.
Zwar gewinnt nach den Regeln der – männliche – Stein gegen die – weibliche – Schere, was ja bisher schon geschlechternormativ frauendiskriminierend war. (Ich habe meine Gender Studies gelernt!)
Aber es ist ein Akt der Hass-Gewalt, den Stein mit der Schere zu bedrohen. Und es nimmt ihm die Sichtbarkeit und marginalisiert ihn, wenn man ihn in Papier einwickelt.
Wenn Steine aber grundrechtsfähig werden, wird Schnick Schnack Schnuck zum Hassverbrechen.
Nieder mit den Veganern!
Und kommt ja nicht auf die Idee, noch irgendwelches grundrechtstragendes Grünzeug zu kochen oder gar zu verzehren!
Andererseits: In den Parlamenten und Regierungsposten sitzen ja auch schon Affen und Rindviecher. Und in der Produktivität sind manche schon nicht von einem Stein zu unterscheiden. Warum also auch nicht?