Ansichten eines Informatikers

Die grusel-grütze-grottenschlechte Abmahnung der Frauke Brosius-Gersdorf

Hadmut
6.8.2025 17:50

Von wegen „herausragende Spitzenjuristin“.

Mir gelangte folgendes Abmahnschreiben zur Kenntnis:

(Da ist noch eine vorgefertigte zweiseitige Unterlassungserklärung dabei, in der aber nichts Neues außer personenbezogenen Daten drinstehen, die ich deshalb hier weglasse.)

Anwaltsschrott. Laienfehler.

  1. Es steht nicht drin, was, wann, wo, wie von Weber publiziert wurde, worauf, auf welche Handlung, sich die Abmahnung überhaupt bezieht. Eine Abmahnung muss konkret bezeichnen, was man wann wo wie wörtlich öffentlich oder gegenüber Dritten behauptet hat. Äußerungen kann man abmahnen, aber nicht Meinungen. Man kann den Leuten keine unerwünschte Meinung im Wege der Abmahnung verbieten. Und man kann ihnen auch nicht verbieten, sich mit der Dissertation der Fraue Brosius-Gersdorf zu befassen oder eine Meinung darüber zu haben oder zu äußern.
  2. Es steht nicht konkret drin, was zu unterlassen ist, schon gar nicht wörtlich. Es läuft sinnhaft mehr so darauf hinaus „Hören Sie auf, Dinge zu meinen, bei denen sich meine Mandantin nicht wohl fühlt!“ Eigentlich fehlt noch so etwas wie „Sie bodenloser Frechling! Was fällt Ihnen ein!?“
  3. Die Unterlassungserklärung ist nicht konkret genug. Es geht da nicht um eine konkrete Aussage, sondern generell darum, die Mandantin nicht in Kontext zu gewissen Begriffen zu sehen oder zu stellen. Das geht nicht und ist auch (s.u.) verfassungswidrig, denn es gibt keinen Anspruch darauf, nur so dargestellt zu werden, wie man gesehen werden will.

    Ja, das ist schon vertrackt mit dem Grundrecht aus Artikel 5 GG. Verfassungsrecht ist gar nicht so einfach, wie mancher sich das vorstellt. Oder die Kanzlei. Oder deren Mandantin. Oder so.

  4. Es wird nicht verlangt zu unterlassen, zu sagen, dass ihr Gatte die Arbeit als Ghostwriter geschrieben habe, sondern dass sie im „Verdacht“ dessen stehe. Sie steht aber nun einmal im Verdacht. Das ist ja nicht unwahr.

    Und ein so überspezifisches Dementi, das ist publizistisch und medienrechtlich dann halt auch nicht gut.

  5. Es wird überhaupt nicht gesagt, welche Rechte der Mandanten a) verletzt sind und b) deren Verteidigung betrieben wird.

    Das ist mehr so ein „Mach das weg, das mögen wir nicht!“

  6. Es wird nicht behauptet, dass die Darstellungen Webers unrichtig, unwahr seien. Es wird nur behauptet, sie seien „rechtswidrig“, weil nicht mit Beweisen versehen.

    Erstens macht sie das noch nicht rechtswidrig.

    Zweitens kann man nicht behaupten, dass etwas rechtswidrig sei, solange man nicht sagt (und nicht sagen kann), gegen welches Recht es denn verstoße. Das muss man schon substanziieren.

  7. Die Abmahnung widerspricht sich selbst. Einerseits heißt es

    Zunächst gibt es nicht einmal einen Mindestbestand an Beweistatsachen, aufgrund derer ein solcher Verdacht aufgestellt werden könnte.

    Dann aber heißt es

    Die von Ihnen aufgezeigten sprachlichen Übereinstimmungen lassen sich alle leicht erklären. Beispielhaft sei nur die wissenschaftliche Heranziehung einer bedeutenden Publikation von Fritz Ossenbühl genannt, dessen zentrale Aussagen selbstverständlich in verschiedenen Veröffentlichungen mit gleichem Wortlaut herangezogen werden.

    Also hat Weber nicht nur konkrete Anknüpfungstatsachen, nämlich sprachliche Übereinstimmungen, dargelegt, sondern sie werden sogar als zutreffend, lediglich als erklärlich, eingeräumt.

    Juristisch bestehen solche Äußerungen immer aus zwei Komponenten: Der darunterliegenden, innewohnenden Tatsachenbehauptung (hier sprachlicher Übereinstimmungen), die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen, und der darauf aufbauenden Meinungsäußerung, die durch Artikel 5 GG Meinungsfreiheit geschützt ist. Und weil es hier um ein tadelndes Urteil zu wissenschaftlichen Leistungen geht, zusätzlich noch durch die Wissenschaftsfreiheit (vgl. § 193 StGB).

    Die Tatsachen sind nicht nur nachprüfbar, sondern werden auch nicht bestritten, sondern sogar eingeräumt.

    Man muss bei der Darstellung und Kommentierung von Tatsachen aber nicht vorher rückfragen, ob sie denn auch wirklich unerklärlich seien. Wir sind hier nicht bei den Geisterjägern.

  8. Letztlich besteht der Vorwurf gegenüber Weber darin, dass er nicht vorher eine Stellungnahme mit einem Kübel „erklärbar“ eingeholt hat.

    Das muss er aber auch nicht. Es besteht in der Meinungsfreiheit und auch bei der Veröffentlichung von Tatsachen keine Pflicht, den davon Benachteiligten vorher um seine Meinung und Erklärungen dazu zu fragen. Es gibt zwar solche Ansichten im Presserecht, Stichwort Sorgfaltspflicht, aber das gilt auch nur bei zweifelhaften Dingen, während hier die Dissertation und Habilitationsschriften ja vorliegen und der Text darin beweisfest ist. Die kommt ja jetzt auch nicht damit an zu sagen „Das ist gar nicht meine Dissertation, das ist eine Fälschung oder Verwechslung mit einer Person gleichen Namens!“

    Weber ist aber auch keine Presse. Warum sollte der Pressepflichten unterliegen?

    Und: Weber sitzt in Österreich. Österreich ist EU-Mitglied. Damit gilt zunächst mal das österreichische und nicht irgendein deutsches Presserecht.

  9. Im ganzen Äußerungsrecht gilt immer dann, wenn es nicht um umwahre oder unbewiesene Tatsachenbehauptungen oder Formalbeleidigungen geht, der Grundsatz der Interessenabwägung. Man muss immer gegenüberstellen, welche Interessen der Äußernde an der Äußerung gegenüber dem Benachteiligenden an der Unterlassung hat, und was davon warum überwiegt. Zu den Gepflogenheiten juristischer Gesellschaftstänze gehört, dass man das Ganze noch mit ein paar Rechtsquellen garniert, ein bisschen rumzitiert, wie man überhaupt darauf kommt.
  10. Weber hat ein Interesse an der Veröffentlichung. Das ist nicht nur sein Geschäft, sondern er wurde neulich, nach seiner ersten Einschätzung, auch schon dafür angegriffen, dass das nicht haltbar sei, nicht belegt, und so weiter und so fort. Das müsste ich nochmal nachschauen, da bin ich mir nicht sicher, aber mir ist so, als wäre das auch von Brosius-Gersdorf selbst angezweifelt worden. Weber hat also damit schon ein ureigenes Interesse, seines eigenen Rufes wegen, darzulegen, womit er seine Einschätzung belegt, wenn ihm vorgehalten wird, dass seine Einschätzung unbelegt oder nicht belegbar sei. Das wird aber überhaupt nicht betrachtet. Ein Anwalt müsste vortragen, dass das Interesse an der Unterlassung überwiegt – was schon schwierig ist, wenn man vorher schon gegen frühere Äußerungen öffentlich angegangen und Weber damit in Zweifel gestellt hat, in also in Rechtfertigungszwang gebracht hat.
  11. Es geht hier nicht um den Eingriff in eine Privatsphäre, sondern um eine öffentliche und andauernde Diskussion um eines der höchsten und mächtigsten Ämter der Republik, und das nicht etwa für 4 Jahre wie Kanzler oder Präsident (der Kanzler kann auch durch Misstrauen oder Auflösung abgesägt werden), sondern um eine überdemokratische Machtposition oberhalb der Regierung für volle 12 Jahre ohne Möglichkeit der Abwahl.

    Es besteht ein ganz massives öffentliches Interesse daran, wer da in das Richteramt kommt, insbesondere nach eine Reihe grober Fehler des Verfassungsgerichts und einer weiteren Reihe von gefälschten inszenierten Verfassungsbeschwerden. Es stellt sich die Frage, ob sie dann auch Verfassungsgerichtsentscheidungen und -vorlagen vom Ghostwriter hereinnehmen würde.

    Dazu kommt, dass SPD und Grüne die zweitstärkste Partei AfD verbieten wollen und Brosius-Gersdorf sich dahingehend bereits eingelassen hat, also der starke Verdacht besteht, dass sie zu dem Zweck besetzt wird, die AfD zu verbieten. Ich habe gerade eine Umfrage zur Bundestagswahl gesehen, wonach die AfD sogar mit der stärksten Partei, der CDU, bei 25% gleichauf ist, CDU und AfD damit eine absolute Mehrheit hätten, während SPD, Grüne und Linke so auf ungefähr je 13% hängen.

    Was gibt es in Bezug auf Staat und Demokratie gerade Wichtigeres als die Frage, auf welche Weise die drei marxistischen Randparteien gerade versuchen, sich per Staatsstreich eine Mehrheit zu beschaffen, die ihnen nach Wahlen nicht zukommt? Und per Unterwanderung des Verfassungsgerichts ein ohnehin schon korruptes Verfassungsorgan zu kapern und über dessen Macht die Demokratie auszuhebeln? Was könnte wichtigerer Gegenstand von Presse sein als das?

Also, ich bin ja kein Jurist. Aber so ein Schrott würde bei mir nicht rausgehen. Ich halte das für enormen Murks.

Dazu muss man aber bedenken, dass Frauke Brosius-Gersdorf ja als Richterin für den zweiten Senat nominiert ist, und der muss auch über Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit aus Artikel 5 GG entscheiden. [Korrektur: Brosius-Gersdorf soll in den zweiten Senat gewählt werden, die meisten Grundrechtsbeschwerden gehen aber an den ersten Senat. Trotzdem sollte man als Verfassungsrichterin in der Lage sein, Grundrechte einzuordnen.]

Wie aber soll sie das beurteilen können, wenn sie schon in eigener Sache so eine Schrottabmahnung verschicken lässt?

Wer so einen Mist herausgehen lässt, der kann doch im Äußerungsrecht (=Verfassungsrecht!) nicht einmal Grundkenntnisse haben.

Das ist doch nicht einmal die Milchmädchenrechnung unter den Abmahnungen.

Der Gatte

Auch wenn es hier ganz klar um Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Kandidatur als Verfassungsrichterin und darum geht, dass dieses Abmahnschreiben Grundrechtsmurks ist, soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass die Abmahnung ja auch im Namen ihres Gatten Prof. Dr. Hubertus Gersdorf erfolgt.

Und was macht der so beruflich? Er hat eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht.

Eine Professur für Staats- (=Grundrechts) und Medienrecht … 😀

Darf ich das?

Darf ich diese Abmahnung veröffentlichen?

Ja, darf ich. Habe ich hier schon ausführlich beleuchtet. Bundesverfassungsgericht. Wie passend.

Sollten die Kanzlei oder deren Mandanten auf die Idee kommen, mir deshalb auch eine Abmahnung zu schicken: Ich würde sofort mit einer negativen Feststellungsklage antworten. Und da hätten wir eine Menge Spaß und das Publikum was zu lachen, weil das nämlich thematisch Grundrechte und die fachliche Zuständigkeit eben des zweiten Senats beträfe, und wir dann gleich mal die Befähigung der Mandantin auf die Probe stellen könnten.

Denn, die Anmerkung erlaube ich mir, jemand, der Rechtskunde von den Themen hätte, für die ein Verfassungsrichter im zweiten Senat zuständig wäre, hätte schon dem Weber nicht so eine Abmahnung geschickt. Und der könnte darauf auch sofort mit einer negativen Feststellungsklage reagieren, und das der Nummer käme man nicht mehr heraus. Kein kundiger Jurist hätte meines Erachtens so einen Blödsinn verschickt. Das Ding kann eigentlich nur nach hinten losgehen. Im Prinzip hat die Kanzlei ihre Mandanten Weber damit zum Tontaubenschießen ausgeliefert und freigegeben.

Wie will denn eine Frauke Brosius-Gersdorf jemals über Verfassungsbeschwerden zum Äußerungsrecht entscheiden können, wenn sie schon so daherkommt? Will sie den Weber noch abtreiben lassen?

Oder anders gefragt: Wer schon eine so relativ einfache Äußerungsrechtsfrage nicht einschätzen kann, und das ist so etwas wie das Tages-, das Brot-und-Butter-Geschäft eines Verfassungsrichters, wie will der denn einen Parteiverbotsantrag gegen die AfD behandeln können, was verfassungsrechtliche Schwergewichtsklasse wäre und ebenfalls die Bewertung von Äußerungen umfasst?

Presserecht

Ich habe diesen Artikel heute um die Mittagszeit geschrieben und der Kanzlei gegen 15:00 Uhr eine Mail mit Cc: an die beiden Mandanten geschickt um ihr presserechtlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, ob das Schreiben echt und von deren Kanzlei ist, um zu überprüfen, ob ich nicht einer Fälschung aufgesessen bin. Ich habe dabei gebeten, wegen der aktuellen Diskussion bis 17:00 Uhr Stellungnahme hereinzureichen. Das dürfte ausreichend sein, weil die Kanzlei zu den Geschäftszeiten erreichbar sein muss und die Prüfung, ob man ein aktuelles Schreiben verschickt hat, sehr einfach ist. Das muss sie ja wissen, ob sie das verschickt hat oder nicht.

Es ist jetzt 17:45, Ende der normalen Büroarbeitszeiten.

Es ist bisher keine Reaktion erfolgt.

Wertung

Das hätte man besser bleiben gelassen.

Aber gute Juristen sind ja so schwer zu finden.