Die wahrscheinlich ghostgewrittene Verfassungsrichterinkandidatin
Es wird immer bunter.
Plagiatsjäger Weber zeigt auf, warum er der Auffassung ist, dass die Dissertation der ach so herausragenden Juristin und Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf für ein hochwahrscheinliches Ghostwriter-Werk und ihren Gatten für den hochwahrscheinlichen Täter hält.
Das Fachblatt für Dissertationen und Richterberufungen, die BILD, dagegen: Streit um Richter-Kandidatin: ER erhebt neue Vorwürfe, SIE will ihn verklagen „Plagiatsjäger“ gegen Brosius-Gersdorf
Da darf man gespannt sein, was heraus kommt und wer am Ende gewinnt.
Popcorn und Kartoffelchips sollte man vorrätig haben.
BILD konfrontierte Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf mit den Vorwürfen sowie dem Gutachten. Eine Anwaltskanzlei, die das Ehepaar vertritt, teilte BILD mit, dass sie die Frist (ca. 27 Stunden seit Erhalt des Gutachtens) für unzureichend hält, um allen Vorwürfen entgegenzutreten. Dennoch schickten die Anwälte eine ausführliche erste Stellungnahme. Darin bestreiten sie nicht nur die Vorwürfe komplett, sondern erklärten auch, Webers Anschuldigungen seien so abwegig, dass BILD nicht darüber berichten sollte. Wörtlich heißt es: Es sei „nicht einmal ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben“. Deshalb sei „es nicht gerechtfertigt, den von Weber aufgestellten Verdacht massenmedial zu verbreiten“.
Da liegt die Anwaltskanzlei nach meiner Einschätzung juristisch schon mal falsch, denn die Anknüpfungstatsachen legt Weber auf seiner Webseite ja offen, und die Einordnung als Ghostwriterwerk ist eine darauf aufbauende Wertung, und damit Meinungsäußerung. Über die Tatsachen kann sich ja jeder sein eigenes Bild machen.
Das könnte für die Kanzlei nach hinten los gehen. Aber warten wir ab, wie sie sich dann positionieren.
Was mir – wieder – auffällt: Ganz viele Juristen halten sie für „herausragend“. Aber keiner sagt, womit sie eigentlich herausragen soll.