Ansichten eines Informatikers

Von der seltsamen Art der Juristen, „herausragend“ sein zu wollen

Hadmut
18.7.2025 0:45

Es wird immer grotesker, was Juristen da abliefern. [Update 2]

Alexander Thiele ist Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht (Staats- und Europarecht) – Professor for State Theory and Public Law (@BSP_FakLaw). Weil er auf eine Erklärung der Uni Potsdam zu Frauke Brosius-Gersdorf verwies, habe ich ihn anfangs irrtümlich für den Dekan der Fakultät und das für seine eigene Erklärung gehalten, er hat sie sich aber nur zueigen gemacht und ist Professor in Berlin, also nebendran.

Es entwickelte sich folgender Disput (nur ein direkter Thread, es gab da noch andere Nebenäste:

Fällt Euch was auf? Wie der sich selbst widerspricht?

  • Wenn ich sage, dass ich für „herausragend“ höhere Anforderungen habe als die Uni Potsdam, dann heißt es, ich hätte keine Ahnung.
  • Wenn ich aber nach Schriften zu Art. 5, 10, 12, 13, 19, 33 GG frage, dann verlange ich zuviel. Also sind meine Anforderungen an Verfassungsrechtler tatsächlich höher als die der Uni Potsdam (und seine).

Um das mal klar zu sagen: Ich sauge mir das nicht aus den Fingern. Ich hatte mit den Grundrechten aus den Artikeln 5, 10, 12, 13, 19, 33 GG (33 gehört formal nicht zum Grundrechtekatalog, aber zu den „grundrechtsgleichen“ Rechten)in den letzten 30 Jahren sowohl hauptberuflich, als auch in meinen Streitsachen intensiv zu tun. Und die kommen auch immer wieder in der Verfassungsrechtsprechung des 2. Senats vor.

Wie will die denn Verfassungsrichterin sein, wenn sie zu diesen wichtigen Grundrechten nichts zu bieten hat und sich damit nicht auskennt?

Und was verstehen die da unter „herausragend“?

Der Einäugige unter den Blinden, oder was?

Und dann soll ich mich von dem beschimpfen lassen, ich hätte keine Ahnung, weil ich von einem Verfassungsrichter erwarte, dass er wenigstens die wichtigsten Grundrechte beherrscht?

Nachdem ich mehrere Verfassungsrichter, insbesondere zwei Verfassungsrichterinnen, in ihrer Amtszeit dabei erwischt habe, von wichtigen Grundrechten nicht mal Basiswissen zu haben, auf Laienniveau zu agieren?

Das ist unfassbar, wen und was die Juristen einem da als „Verfassungsrechtler“ und „herausragend“ präsentieren.

Verlange ich von Verfassungsrichtern schon zu viel, wenn ich von ihnen erwarte, dass sie von Grundrechten wenigstens genausoviel Wissen haben wie ich als „ahnungsloser“ Nichtjurist?

Zu Baer hatte ich ja schon beschrieben, dass mir bei der noch keine Schrift untergekommen wäre, wonach sie über Artikel 3 hinauskommt. Soll das der Normalzustand sein?

Update:

Sie hat sogar bei der Staatsrechtslehrervereinigung vorgetragen.

Da, wo die Frauenquote gilt und die zwingend Frauen haben müssen, egal was die sagen.

Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so lächerlich wäre.

Update 2: Der ist auch gut:

Und in welcher Position wagen sie das zu beurteilen? Sind sie (promovierter/habilitierter) Jurist?

Hahahahaaa.

Habt Ihr Euch mal den Mist angesehen, der bei den Juristen als Dissertation durchgeht?

Ein befreundeter Informatik-Professor sagte mir mal, dass man erst als Doktor überhaupt als wahrnehmbarer Mensch gilt.

Der Brüller ist ja, dass die Juristen

  • damit einverstanden sind, dass Gesetze von völligen Laien, Studienabbrechern, Analphabeten gemacht werden,
  • dann der Meinung sind, dass nur Volljuristen Gesetze verstehen, auslegen und kommentieren können,
  • aber von jedem Menschen verlangen, die Gesetze exakt einzuhalten.