Ansichten eines Informatikers

Hat Frauke Brosius-Gersdorf gelogen?

Hadmut
17.7.2025 19:58

Oder ist sie am Ende selbst die Lüge?

Jetzt wird das richtig böse: Befürwortet sie den Kindsmord? [Update 3]

Ein Leser hat mich – via Alexander Wallasch – auf einen Tweet von Julian Reichelt aufmerksam gemacht:

Da fliegen einem beim Lesen die Trommelfelle raus:

Frauke Brosius-Gersdorf sagt in ihrer Stellungnahme: “Die Aussage, ich wäre für eine … Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.”

[…]

Ich habe das komplette Gutachten gelesen, dass Brosius-Gersdorf im Auftrag von Lisa Paus und Karl Lauterbach erstellt hat. Offenbar hat das bisher kaum jemand gelesen. Es ist ein erschreckendes Dokument, indem ausführlich für die Abtreibung bis zur Geburt argumentiert wird.

Im Kern der Argumentation steht die “Unzumutbarkeit” der Schwangerschaft: “Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist … Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln.”

Zur “medizinischen Indikation” sollen nicht mehr bloß lebensbedrohliche Situationen zählen, sondern zum Beispiel auch “Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt”. Und: “Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.”

Bedeutet: Wenn das Kind in der späten Phase der Schwangerschaft als zu belastend empfunden wird, könnte auch das zur “Unzumutbarkeit” zählen und Abtreibung bis zum neunten Monat begründen.

Brosius-Gersdorf und ihre Kollegen schreiben: “Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.”

[…]

Das Gutachten von Brosius-Gersdorf behandelt auch ausführlich mögliche Tötungsmethoden für Babys in der letzten Phase einer Schwangerschaft: “Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden. Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.” Dass die Zulässigkeit solcher Methoden nicht klar gesetzlich geregelt ist, findet Brosius-Gersdorf “problematisch”.

An zahlreichen Stellen legt Brosius-Gersdorf dem Gesetzgeber nahe, Abtreibungen in der späten Phase der Schwangerschaft straffrei zu stellen: “Soweit der Gesetzgeber Schwangerschaftsabbrüche in der Spätphase der Schwangerschaft nicht erlaubt, liegt es in seiner Einschätzungsprärogative, dies kriminalstrafrechtlich abzusichern.

Nochmal diesen Satz:

Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.

Da könnte man im ersten Augenblick auf den Gedanken kommen, dass es vielleicht um kranke Kinder geht, die ja in manchen Fällen „lebend“ auf die Welt kommen, aber innerhalb der ersten Stunden oder Tage sterben, weil sie nicht eigenständig lebensfähig sind, meist Fehlbildung von Herz, Lunge, Hirn. Ich glaube, der Anenzephalus ist so ein Fall, wenn Kinder ohne Gehirn (bzw. nur mit Stammhirn) geboren werden.

Aber das scheint sie nicht zu meinen, denn es geht ja um die Unzumutbarkeit des Kindes für die Mutter, auch mit Bezug – man lese den Text von Reichelt – auf die Zeit nach der Geburt.

Heißt das, dass das Kind auch nach der Geburt noch „abgetrieben“ werden soll, wie sie es da angeblich formuliert „palliativmedizinisch in den Tod begleitet“ – also ein lebensfähiges, geborenes Kind totgespritzt?

Das wäre Mord, denn es erfüllt das Mordmerkmal der Mordlust – man könnte das Kind ja auch zur Adoption freigeben. Die Tage schrieb mir ein Leser, dass er aus Insiderkreisen weiß, dass in Deutschland auf jedes zur Adoption freigegebene Kind mindestens 10 geeignete Bewerberpaare kämen. Es besteht also, außer der reinen Bösartigkeit, überhaupt kein erkennbarer Grund, kein Motiv, das sich nur unter Totschlag einordnen ließe, ein geborenes, lebensfähiges Kind zu töten.

Wer soll das überhaupt machen?

Wollen die den Beruf des Kreißsaal-Henkers einführen?

Oder sieht man das dann bei den Gynäkologen wie bei den Veterinären, dass das Einschläfern eben zum Job gehört?

Na, dieses Gutachten möchte ich mal sehen.

Ghostwriter? Geheimdienst-Strohfrau?

Mir kommt da gerade ein anderer Gedanke.

Wie passt das zusammen, dass sie es einerseits für Verunglimpfung hält, dass man ihr unterstelle, sie sei für Straffreiheit der Abtreibung bis zur Geburt, sich dann laut Reichelt aber solche Stellen in diesem Gutachten (das ich noch nicht gesehen habe) finden?

Nehme ich jetzt meine Lebenserfahrung mit Quotenfrauenprofessorinnen her, die ja oft nicht wissen, was in „ihren“ Büchern steht, stelle ich mir die Frage: Weiß sie vielleicht gar nicht, was in „ihrem“ Gutachten steht?

Die Grünen arbeiten ja gerne mit Fakes, mit Fake-Beschwerdeführern bei Verfassungsbeschwerden, die nur gecastete Darsteller sind.

Wäre es da nicht konsequent, folgerichtig, auch die Richterposten mit Darstellern zu besetzen, die die Werke anderer unter ihrem Namen herausgeben? Dass also dieselbe Organisation nicht nur die Verfassungsbeschwerde schreibt, und den Namen eines gecastete Beschwerdeführers draufschreibt, sondern dieselben Leute auch gleich die Entscheidung schreiben und den Namen einer gecasteten Verfassungsrichterin draufschreiben?

Hat man die vielleicht im Ganzen komplett als Fake aufgebaut, sie mit einer Dissertation ausgestattet, zur Herausgeberin eines Kommentars gemacht (den andere schreiben), mit Ruf und Ansehen durch hörige Drittmittelhuren behängt (die, die immer diese offenen Briefe schreiben), reingekauft wie Susanne Baer? Damit man bei Bedarf nicht Leute, sondern Namen hat, unter denen man Sozialistenwerk ausgeben kann?

Ist die vielleicht nichts anderes als ein Namensgeber, ein Platzhalter, ein Strohmann, ein Proxy, den man mit einer Legende ausgestattet hat?

Und dass die deshalb vielleicht gerade gar nicht weiß, wie ihr geschieht, weil sie dieses Gutachten nie selbst geschrieben hat?

Ich habe mehrere Professoren erlebt, die nur Fake waren. Mein „Doktorvater“, Beth, trat großspurig als Kryptoprofessor auf, als einer der vier größten der Welt, obwohl er nicht einmal Informatiker war und nicht mehr als ein Fax bedienen, auch in Kryptographie oft an Elementarwissen scheiterte. Nach seinem Tod stellte sich heraus, dass er eine Professur für „Mensch-Maschine-Schnittstelle“ hatte. Nicht erkennbar, wie der überhaupt Kryptoprofessor geworden war – aber musste BND-IM sein, das ganze Ding wohl ein aufgezogener Fake. Susanne Baer genauso, die hatte auch keine professorablen Leistungen, wurde da vom Frauenministerium einfach reingekauft. Und von der CIA weiß man, dass sie spätestens seit Korea- und Vietnamkrieg ihre Agenten als Professoren tarnen.

Ist die also ein Strohmann?

Hat man da per Frauenquote eine reingesetzt, die nicht mehr als ein bisschen feministisches Blabla kann, und ihr gesagt, sie bekommt Professur, Beamtentum, Pension und viel Freizeit, kann machen, was sie will, wenn sie nur ab und zu mal vorgelegte Texte unter ihrem Namen veröffentlicht?

Und dass man nun – Umwelt, Abtreibung, AfD-Verbot – auch eine Richterin brauchte, die nicht denkt, sondern einfach das, was man ihr als Text vom Ghostwriter vorgibt, auch als Urteil durchreicht? Anträge, Verfassungsbeschwerden und Entscheidungen alles aus einer Hand?

Und dass die nun kalt davon erwischt wurde, was in so einem Durchreich-Gutachten steht, das sie selbst nicht oder nicht so genau gelesen hat?

Denn irgendwie wirkt die Frau auf mich wie ein kleines, naives Mädchen, das ein bisschen Verfassungsliteratur gelesen hat und ein bisschen Blabla dazu kann, aber nicht wirklich Ahnung hat, und das gerade entsetzt darüber ist, aber nicht versteht, was mit ihm gerade passiert.

Ich brauche dringend diese beiden Gutachten.

  • Das von ihr über die Abtreibung für den Lauterbach,
  • und das „Kurzgutachten“ ihrer Anwälte über den Plagiatsverdacht.

Update: Leser wiesen mich hin, dass das Abtreibungsgutachten hier zu finden sei.

Und darin kommt diese „palliative Geburt“ zweimal vor.

Einmal steht sie auf Seite 63, da steht auch der zitierte Satz, aber unter der Unterschrift „3.1.3.1.3. Regelungsdefizite bei fetopathischem Befund“. Da geht es also, wie ich vermutet hatte, um den Fall, wenn das Kind zu krank und nicht überlebensfähig ist.

Auf Seite 323 unter „8.1.2.2. MEDIZINISCHE, MEDIZINISCH-SOZIALE, EMBRYOPATHISCHE INDIKATION“ heißt es

In Konstellationen dagegen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund für sie selbst besteht, der aus der Schwangerschaft resultiert, sondern aus Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt (medizinische Indikation im weiteren Sinne, auch medizinisch-soziale Indikation), erscheint die Feststellung der (Un-)Zumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft problematisch. Die Geburt des Kindes ist hier idR nicht (mehr) gewollt. Die generelle Annahme einer Zumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft bis in die Geburt als gleich wirksames, milderes
Mittel beschränkte die Zulässigkeit des Abbruchs auf Ausnahmefälle infauster Prognose bzw. komplexer Einzelsachverhalte.15 In allen übrigen Fällen wäre die Fortsetzung bis zur Geburt, ggf. i.V.m. einer anschließenden Adoptionsfreigabe, als zumutbar einzufordern. Diese schwierigen Fragen sind bislang nicht geklärt und mit den Möglichkeiten eines Abbruchs der Schwangerschaft in der Spätphase, der Einleitung hin zu einer palliativen Geburt oder der (geplanten) Geburt mit anschließender Adoptionsfreigabe bis hin zu einer Entscheidung für ein Kind hochkomplex.16 Die Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben bleibt begrenzt durch das, was von der einzelnen Person, hier der Schwangeren, im konkreten Fall verlangt werden kann.

Hier wird also das postnatale Töten des Kindes ohne medizinische Indikation zumindest betrachtet.

Wer genau das aus dieser Arbeitsgruppe geschrieben hat, ist mir nicht ersichtlich.

Aber der Begriff der „Palliativen Geburt“ war mir bis vor ein paar Stunden auch noch nicht bekannt.

Ein Leser fragt an, ob Väter eigentlich auch irgendwelche Rechte haben. Habe ich bisher nicht entdeckt.

Update 2: Ein Leser weist mich gerade darauf hin, dass Alexander Wallasch inzwischen deutlich von Julian Reichelt abgerückt ist und da einige Aussagen Reichelts für nicht haltbar hält.

Update 3: Leserzuschrift:

Hallo Herr Danisch,

zu Anfang jedes Kapitels in diesem Abschlussbericht wird eine “Kapitelverantwortliche” benannt:

5. VERFASSUNGSRECHTLICHER RAHMEN FÜR EINE NEUREGELUNG DES SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHS
Kapitelverantwortliche: Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Edinburgh)

8. SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR STRAFRECHTLICHE REGELUNGEN ZUM
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
Kapitelverantwortliche: Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison)

Der von Ihnen zitierte “heavy stuff” kommt also von dieser Liane Wörner und nicht von Frauke Brosius-Gersdorf.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liane_W%C3%B6rner