Fliegt die linke Unterwanderung der Justiz jetzt auf?
Über Susanne Baer und andere linke Ideologen unter den Richtern.
Ein Leser wies mich darauf hin, dass in der gestrigen Sendung von Markus Lanz Melanie Amann vom SPIEGEL Susanne Baer erwähnt habe. Stimmt:
Aber inhaltlich stimmt es nicht.
Susanne Baer wäre auch damals schon nicht gewählt worden, wenn man gewusst hätte, mit wem man es zu tun hat. Renate Künast, damals im Wahlausschuss, hatte die vorgeschlagen, aber man erfuhr überhaupt nichts über sie, hatte überhaupt keine Personalakte (weil der Bundestag als Bundeseinrichtung nur Zugriff auf Akten des Bundes hat, Professoren aber Beamte des Landes sind), hatte sie nie gesehen, wusste auch nicht, dass sie Genderprofessorin ist, und vor allem nicht, dass sie keine echte Professorin ist, sondern ihre Pseudoprofessur nur vom Frauenministerium an der klammen Humboldt-Uni eingekauft und dann, weil man nicht wusste, wohin mit der, der Rechtsfakultät zugeordnet worden war. Irrtümlich hielt man sie aber für eine „ordentliche Professorin der Rechtswissenschaft“, was auch der Grund ist, warum man ihre Staatsexamen nicht prüfte, weil nach dem Richtergesetz ordentliche Professoren der Rechtswissenschaften – selbst dann, wenn sie keine juristische Ausbildung haben – die Befähigung zum Richteramt haben, während alle anderen das zweite Staatsexamen nachweisen müssen.
Nun, wird man sagen, angeblich hat sie das zweite Staatsexamen ja. (Ich habe es noch nicht gesehen, und ihr Mangel an Rechtskunde ist damit nicht vereinbar, und aufgrund der Aussage einer Laudatio irgendeiner lesbischen Preisverleihung über sie kamen mir da auch ernstliche Zweifel, weil da irgendwas behauptet wurde, dass sie sich erst kurz vor Abschluss umentschieden hätte.) Sie hätte es also einfach vorlegen können.
Nein, hätte sie nicht. Denn wenn sie es vorgelegt hätte, wäre aufgefallen, dass sie es vorlegen muss, und dass sie eben keine ordentliche Professorin war, sondern eine vom Ministerium in die Hobbyprofessur reingekaufte Gendertante.
Und dann gab sie sich als Direktorin eines Instituts aus (wenn ich mich recht erinnere, stand das sogar im Lebenslauf auf der Verfassungsgerichtsseite), dass es nicht nur nicht gegeben hatte, weil es laut Auskunft des Frauenministeriums nur eine interne Bezeichnung für die Geldüberweisungen an die Humboldt-Uni war, also Geldwäsche, damit das in den Büchern so aussieht, als ob, sondern dessen Direktorin man auch gar nicht hätte sein können, weil das Landesrecht definierte, was Direktoren an Universitäten sind – nämlich was anderes.
Und wieso die Grünen sie überhaupt vorschlagen konnten, obwohl nur die SPD das Vorschlagsrecht hatte und das offiziell als SPD-Vorschlag lief, ist auch nicht geklärt.
Und es stimmt auch nicht, dass die das unauffällig und geräuschlos gearbeitet hätte. Ich habe das aufgezeigt, wieviele Verfassungsbeschwerden da gefälscht wurden – und das nur die, bei denen ich als Außenstehender das zufällig entdeckt habe.
Oder eben das Absägen der meinigen, weil deren Zielsetzung, u.a. klare, erkennbare und gesetzliche Anforderungen und Bewertungskriterien in der Promotion (und Habilitation) durchzusetzen, ihrem eigenen Studiengang, einer feministischen Titelmühle, und linken Zielen widersprochen hätte.
Das Bundesverfassungsgericht – und darauf hatte ich mich gestützt – hatte 1991 eigentlich schon alles entschieden, nämlich dass Hochschulprüfungen, ihre Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe aus demokratischen Gründen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen: Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Dinge selbst ausgestalten und kann sie nicht an die Verwaltung delegieren oder offen lassen (sog. „Wesentlichkeitstheorie“). Erst die Einzelheiten und Ausgestaltung darf er der Verwaltung zur Regeln in untergesetzlichen Verordnungen überlassen (=Prüfungsordnung, Studienplan). Und das passte Linken gar nicht, weil die Frauenquoten, planwirtschaftliche Besetzung, Gesinnung und nicht Sachkunde haben wollten. Zumal das feministische Lager, und da hatte ich auch mal was von Baer selbst gelesen, geschriebene Gesetze rundheraus als frauendiskriminierend ablehnt, weil von Männern für Männer gemacht. Das ist mit ihrem „Quality is a myth“-Credo nicht zu vereinen, dass es gesetzliche Anforderungen an die Promotion geben soll.
Denn: Nur der Gesetzgeber, aber nicht die Verwaltung ist demokratisch legitimiert. Deshalb kann, auch nach der Gewaltenteilung, nur der Gesetzgeber die Prüfungsanforderungen festlegen, und niemand sonst.
Anders gesagt: Linke haben für Demokratie nichts übrig, denn genau das wollen die ja nicht, weil es frauenbenachteiligend sei. Frauen müssen die Promotion gratis bekommen können (Work-Life-Balance, Quality is a myth usw.)
Das einzige Problem an der Entscheidung von 1991: Da war nur die Rede von Hochschulprüfungen. Promotionen und Habilitationen wurden darin nicht erwähnt. Es ist aber in der Rechtssprechung längst geklärt und unstrittig, dass auch Promotionen und Habilitationen schlicht und einfach Hochschulprüfungen sind, und nicht etwa „Verleihung einer Doktorwürde“, wie man das so gerne faselt. Es gibt für sowas seit Bestehen des Grundgesetzes keinen Raum, und den Universitäten kommt auch kein Kooptationsrecht zu (wurde auch entschieden).
Deshalb bezog sich ein wesentlicher Teil meiner Verfassungsbeschwerde darauf, einfach nur die Feststellung zu bekommen „Unsere Entscheidung von 1991 gilt selbstverständlich auch für Promotionen und Habilitationen.
Was – wie mir verschiedene Juristen bestätigten, die meine Verfassungsbeschwerde gelesen hatten – eigentlich eine todsichere und wasserdichte Sache gewesen war, denn die Rechtsprechung an sich bestand ja schon.
Das feministische Ziel Baers war aber nicht, Verfassungsrecht zu sprechen – das hätte sie mangels Rechtskunde und Berufserfahrung auch gar nicht gekonnt – sondern das männergemachte bestehende Verfassungsrecht zu brechen und zu beseitigen und mit Richtersprüchen den Bundestag als Gesetzgeber zu entmachten.
Susanne Baer war bereits ein Verfassungsputsch der Grünen gegen das Bundesverfassungsgericht.
Und da dringt zwar nichts von innen nach außen, aber wenn das schon mir als Externem und Nichtjuristen auffällt, wird das im Gericht umso mehr aufgefallen sein. Es gab ja mal diese Story aus einem Karlsruher Krankenhaus, dass sich eine nicht näher identifizierte Person mit gebrochenem Finger danebenbenahm, Theater machte und mit Hinweis darauf, Verfassungsrichterin zu sein, verlangte, in der Warteschlange vorgezogen zu werden. Es wurde nie offiziell geklägt, wer das war, aber die Beschreibung passte nur auf Baer, und damals ging ein anonymer angeblicher Insiderhinweis aus dem Bundesverfassungsgericht bei mir ein, dass sie es natürlich gewesen sei und das den anderen Richtern so gar nicht gefallen habe.
Das wird natürlich aufgefallen sein. Und da ich ja nun weiß, dass mindestens der Verfassungsschutz und ganz viele Hochschulakademiker mein Blog lesen, werden auch meine Hinweise zu gefälschten Verfassungsbeschwerden ihren Weg in das Bundesverfassungsgericht gefunden haben – wenn die das nicht ohnehin schon selbst wussten.
Der Versuch, das Verfassungsgericht auf Linkskurs zu bringen, ist nur die Spitze eines riesigen Eisbergs. Längst ist die Justiz von linken Staatsanwälten und Richtern durchdrungen, und das merkt man deutlich: Haftstrafen und Hausdurchsuchungen wg. Bagatelldelikten wie…
— Ulrich van Suntum (@Pietbull47) July 14, 2025
Ja Herr Lux, das macht sich bemerkbar und zwar in ganz grossem Stil.
Die Laus hat sich der Wähler selbst in den Pelz gesetzt. pic.twitter.com/Pm9y5Xx9wA— Nini (@Niniofspace) July 14, 2025
Der Versuch, das Verfassungsgericht auf Linkskurs zu bringen, ist nur die Spitze eines riesigen Eisbergs. Längst ist die Justiz von linken Staatsanwälten und Richtern durchdrungen, und das merkt man deutlich: Haftstrafen und Hausdurchsuchungen wg. Bagatelldelikten wie Politikerbeleidigung sind gang und gäbe, obwohl völlig unverhältnismässig. Und es trifft praktisch nur “Rechte”, während entsprechende Delikte Linker regelmässig wg. “fehlendem öffentlichen Interesse” gar nicht erst verfolgt werden. Eine ähnliche Entwicklung sehen wir bei höchstrichterlichen Urteilen zu Migrations-, Miet- und Sozialrechtsfragen, die regelmässig die linke Denkweise bestätigen. Die Ursache fängt schon bei der Juristenausbildung in den Unis an, die politisch seit Jahrzehnten politisch links dominiert werden. All dies ist brandgefährlich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat. Und die CDU schläft bzw. ist zu feige, sich dsgegenzustemmen, wofür es allerdings auch schon viel zu spät ist. Am Ende wird uns nur die Flucht aus diesem Land bleiben, solange das noch geht. Aber wohin?
Susanne Baer dürfte der Grund sein, warum man auf Frauke Brosius-Gersdorf nicht genauso hereingefallen ist und sie genauso blind durchgewinkt hat.
Vielleicht haben wir doch noch so etwas wie eine „wehrhafte Demokratie“ – nur eben genau andersherum, als die Grünen sich das vorgestellt haben. Die Demokratie wehrt sich zumindest noch ein kleines bisschen gegen die Grünen.
Bundes- und Verfassungsrichter sind dafür bekannt, dass sie in der Grundtendenz sehr konservativ sind und an dem festhalten, was sie früher schon beschlossen haben. Das Bundesverfassungsgericht meinte sogar einmal in einer Entscheidung, dass seine Entscheidungen nach BVerfGG alle Gerichte binden, und weil sie ja selbst ein solches Gericht seien, sie selbst eben auch.
Richter mögen es nicht, wenn man ihre Rechtsprechung über den Haufen wirft, weil sie einem – ideologisch, politisch – nicht passen.
Richter wie Susanne Baer oder Frauke Brosius-Gersdorf sind das grüne Unterfangen, auch das Bundesverfassungsgericht zu unterwandern, dessen bestehende Rechtsprechung zu brechen und abzuschaffen, und deren Macht für außerdemokratische Entscheidungen zu missbrauchen.
So ähnlich, wie die SPD immer die AfD als „Verfassungsfeinde“ hinstellt, aber selbst das Grundgesetz einfach ändert, wenn es sie stört und nicht mit ihrer Parteiagenda vereinbar ist – nicht die SPD und Grüne halten sich an das Grundgesetz, sondern das Grundgesetz hat sich nach ihnen zu richten.
Und dass scheint dann doch nicht jedem Richter zu gefallen.