Ansichten eines Informatikers

Die Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf und das Grundrecht der Pressefreiheit

Hadmut
15.7.2025 15:04

Von wegen „über jeden Zweifel erhabene Spitzenjuristin“

Ich hatte ja schon beschrieben, dass ich nicht glaube, dass Frauke Brosius-Gersdorf das mit dem Grundgesetz und den Grundrechten verstanden hat.

Und auch, dass viele Verfassungsrichter, vor allem die Quotenfrauen, fachlich kaum über Artikel 3 hinauskommen.

Artikel 5 GG scheint sie nicht sonderlich gut zu kennen, denn verfassungs- und menschenrechtlich (EMRK, EGMR) ist der Quellenschutz Teil der Pressefreiheit.

Heißt: Sie hat nicht nur, wie ich das beschrieben hatte, das Konzept der Grundrechte nicht verstanden, sondern Artikel 5 GG hat sie auch nicht kapiert.

Aber sie ist Herausgeberin des Dreier-Kommentars zum Grundgesetz.

Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so lächerlich wäre.