Die Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf und das Grundrecht der Pressefreiheit
Von wegen „über jeden Zweifel erhabene Spitzenjuristin“
Ich hatte ja schon beschrieben, dass ich nicht glaube, dass Frauke Brosius-Gersdorf das mit dem Grundgesetz und den Grundrechten verstanden hat.
Und auch, dass viele Verfassungsrichter, vor allem die Quotenfrauen, fachlich kaum über Artikel 3 hinauskommen.
BREAKING NIUS: Frauke Brosius-Gersdorf hält "Berufung auf anonyme Quellen" im Journalismus für "inakzeptabel". Damit wendet sie sich gegen ein vollkommen legitimes und übliches Konzept im Journalismus, das allein den Standards von Journalisten und Redaktionen zu unterliegen hat… https://t.co/xNvFgF23ED pic.twitter.com/NbBVP32zYU
— Julian Reichelt (@jreichelt) July 15, 2025
Artikel 5 GG scheint sie nicht sonderlich gut zu kennen, denn verfassungs- und menschenrechtlich (EMRK, EGMR) ist der Quellenschutz Teil der Pressefreiheit.
m.E. legt die Formulierung "…hat uns gebeten" die Vermutung nahe, daß die Redeker-Anwälte abgeraten haben, eine solche – höchst ungeschickte – Erklärung zu veröffentlichen, daß aber Brosius-Gersdorf darauf bestanden hat. Hätten die Anwälte zugeraten oder die Erklärung selbst…
— Ulrich Vosgerau (@UlrichVosgerau) July 15, 2025
Heißt: Sie hat nicht nur, wie ich das beschrieben hatte, das Konzept der Grundrechte nicht verstanden, sondern Artikel 5 GG hat sie auch nicht kapiert.
Aber sie ist Herausgeberin des Dreier-Kommentars zum Grundgesetz.
Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so lächerlich wäre.