Frauke Brosius-Gersdorf als zweite Susanne Baer?
Über das korrupte Bundesverfassungsgericht und wie es korrupt gemacht wird.
Ich staune gerade.
Sehr sogar.
Jahrelang habe ich mir die Finger wund geschrieben, als Einzelkämpfer beschrieben, wie man die fachlich unqualifizierte Susanne Baer erst mit faulen Mitteln in die Pseudoprofessur gekauft und dann mit noch fauleren Mitteln zur Verfassungsrichterin gemacht hat. Man kannte sie nicht, hat sie nie gesehen, wusste gar nicht, wen man da im Ausschuss damals durchwinkte. Man hatte keine Personalakte, und prüfte nicht einmal, ob sie Staatsexamen hatte, weil man sie irrtümlich für eine ordentliche Professorin des Rechts hielt (ordentliche Professoren des Rechts haben nach dem § 7 Richtergesetz kraft Amtes, auch ohne Ausbildung die Befähigung zum Richteramt, was allein schon das Richteramt zum anspruchslosen Witz macht). Und sie hatte sich als Direktorin eines Instituts ausgegeben, was doppelt falsch war, weil es nicht nur das Institut nicht gab, sondern nur eine Geldwaschlegende im Frauenministerium war, sondern auch „Direktor“ nach dem Hochschulrecht etwas anderes ist und man gar nicht Direktor eines solchen Instituts hätte sein können, selbst wenn es existierte. Egal, man hat nach Parteienproporz durchgewinkt. Federführend damals: Renate Künast.
Und dann hat die da ihr feministisch-linkes Unwesen mit fingierten Fake-Verfassungsbeschwerden getrieben.
Ein einziger inszenierter Schwindel, um Parteipolitik an Demokratie, Gerichten und Verfassung vorbei zu machen.
Doch – scheinbar – niemanden hat es interessiert.
Ich habe es ausführlich beschrieben, aber es kamen keine Reaktionen. Ich hatte auf Auskunft gegen den Bundestag geklagt, und die kamen mit großer Mannschaft an, Geheimschutz und so weiter. Und mussten da zugeben, dass der damalige Richterwahlausschuss die Dame nie gesehen hatte, es keine Aussprache gab, man vergessen hatte, ihre Staatsexamen nachzuprüfen und die wenigen Daten, die man überhaupt über sie hatte, falsch waren, man sie für eine normale Rechtsprofessorin hielt. Sogar der Richter war fassungslos darüber, dass bei ihm als kleinem Verwaltungsrichter nicht einmal eine beglaubigte Kopie der Staatsexamen genügt hätte, sondern er das Original bringen musste, und man bei Verfassungsrichterin einfach gar nichts prüft und die völlig blind durchwinkt, ohne sie gesehen zu haben.
Ich dachte damals noch, das kann doch nicht sein. Da kommen Schwergewichte aus dem Bundestag, gucken bedröppelt, geben sogar zu, dass da viel schief gelaufen ist, und dass das nicht richtig ist – und nichts passiert. Keinen interessiert ist.
Und dann ist doch etwas passiert. Etwas Wichtiges sogar, wovon aber kaum jemand Notiz genommen hat.
Man hat das Wahlverfahren geändert.
Verfassungsrichter werden nicht mehr im Hinterzimmer nach Parteienproporz und Diktat von Renate Künast blind durchgewinkt, sondern vom Bundestag gewählt. Also genau das, was jetzt das Durchwinken von Frauke Brosius-Gersdorf hemmt. Hat man im Stillen doch Konsequenzen aus meiner Auskunftsklage und der damaligen mündlichen Verhandlung gezogen?
Ich staune gerade, wie groß die Abwehrreaktion gegen Frauke Brosius-Gersdorf ist, die fast wie ein Susanne-Baer-Klon erscheint, nur von SPD statt von Grünen. Ich werde zwar nirgends erwähnt, aber das Muster erscheint mir, als hätten doch einige Leute gelesen, was ich über Susanne Baer berichtet habe – und daraus gelernt. Denn man wiederholt den Fehler, Susanne Baer blind durchgewinkt und ihr und den Grünen das Bundesverfassungsgericht zum Missbrauch ausgeliefert zu haben, hier eben grade nicht.
Manchmal, so ab und zu, habe ich wenigstens den Eindruck, ich würde etwas bewirken, auch wenn es nur langsam, mühsam und hinter den Kulissen passiert. Sagen wir es so: Dass weit mehr Leute mein Blog lesen, als es zugeben, ist bekannt. Besser so, als andersherum.
Das alte Schema läuft nicht mehr
Mein Eindruck ist: Friedrich Merz hat noch nicht begriffen, dass die Richterwahl geändert wurde.
Merz agierte noch genau so, wie das früher im Hinterzimmer bei Susanne Baer ablief, nämlich dass die Kandidaten überhaupt nicht betrachtet werden und das alles auf Gegenseitigkeit und nach Parteienproporz ausgeschachert wird, und dass er sich bei der SPD Ruhe, Zustimmung, Schutz für Spahn „einkaufen“ kann, indem er deren Richterkandidatin durchwinkt.
Könnte es sein, dass Merz die Änderung des Wahlverfahrens noch gar nicht mitbekommen hatte?
Plötzlich nämlich haben das nicht mehr die Parteien im Hinterzimmer ausgekungelt, sondern sind alle Abgeordneten beteiligt. Anscheinend hat Merz das übersehen, nicht gemerkt, dass das jetzt anders läuft und er das nicht per Ich-bin-der-Chef-Dekret auf dem kleinen Dienstweg selbst entscheiden kann.
Verfassungsputsch verhindert?
Es macht den Eindruck, als wollte die SPD/rot/grün auf den letzten Drücker aus ihren sinkenden Wählerzahlen (und einer womöglich sowieso bald platzenden Pseudokoalition) noch schnell Verfassungssabotage im Verfassungsgericht verankern.
Unwürdiges Spiel um die Richterinnenwahl zum Bundesverfassungsgericht.CDU knickt offensichtlich vor Kampagne ein. Wenn die SPD es jetzt nicht mal mehr schaffen sollte, ihre Kandidatin Brosius-Gersdorf durchzusetzen…
— Georg Restle (@georgrestle) July 11, 2025
Aha. Die AfD mit 20% soll keinen Fuß auf den Boden kriegen, die Schrumpfpartei SPD mit ihren – wo sind sie gerade? – 13 oder 15% aber soll Kandidaten gegen die Mehrheit „durchsetzen“. Qualifikation, Befähigung braucht es nicht mehr, jede Nichtzustimmung ist eine „Kampagne“.
Der Bundestag ist in der Pflicht, für die Besetzung Gerichts eine klare 2/3 Mehrheit ohne die AfD zu gewährleisten.
Union, SPD, Grüne & Linke sind gefordert, demokratische Mehrheiten abzusichern. https://t.co/7WDtiBsBVw— Britta Haßelmann (@BriHasselmann) July 11, 2025
So? Der Bundestag hat nicht die Wahl, wenn er wählt, sondern die „Pflicht“, eine „Mehrheit zu gewährleisten“? Also die Hinterzimmerkungeleien wie bei Susanne Baer zu simulieren? Weiterhin auskungeln im Hinterzimmer, und der Bundestag nur als Abnick-Organ? Die Abgeordneten als Befehlsempfänger und Stimmhansel wie in China und Nordkorea?
Mit dem Bundesverfassungsgericht spielt man kein Roulette. Was für ein Versagen von Jens Spahn. Und auch von Friedrich Merz.#Bundesverfassungsgericht https://t.co/yxE5QWY4Sr
— Britta Haßelmann (@BriHasselmann) July 11, 2025
Wahlen, parlamentarische Demokratie, Abstimmungen sind „Roulette“?
Amerikanische Verhältnisse.
Ganz bewusst soll hier eine gesamte Existenz vernichtet werden. https://t.co/fwW77BczZJ— Dario Schramm (@darioschramm) July 11, 2025
Was für ein Blödsinn.
Deren Existenz wird nicht vernichtet. Die bleibt Professorin und Beamtin und wird vom Steuerzahler bis ins Grab fürstlich durchfinanziert, obwohl man keinerlei Leistung oder Arbeit erkennen kann.
Ist euch das aufgefallen?
Eben bei der Pressekonferenz der Grünen teilen die Grünen Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge bezüglich der Causa Brosius-Gersdorf ordentlich gegen Jens Spahn aus.
Man beklagt sich über den Dilletantismus der Union und macht einen… pic.twitter.com/CPYzuvbVhC
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) July 11, 2025
Wir wissen nichts über Frauke Brosius-Gersdorf, aber die Reaktion auf die Kritik sagt alles über sie.
Warum eigentlich keine Bewerbung?
Ich hatte damals bei Susanne Baer die Frage gestellt, wieso eigentlich jemand Verfassungsrichterin werden kann, über die man einfach gar nichts weiß, die der Wahlausschuss weder persönlich noch nach Aktenlage irgendwie kannte.
Bei Susanne Baer waren keinerlei Leistungen oder Tätigkeit erkennbar, die sie als Verfassungsrichterin qualifizieren könnte. Ich habe in meinem Leben mindestens, sicherlich sogar mehrere zehntausend Gerichtsurteile gelesen. Mir ist bis heute kein einziger Text von Susanne Baer bekannt, den ich auch nur ansatzweise für einen juristischen Text halten und darin juristische Auseinandersetzungen finde würde. Das ist alles so feministisch-linkes Geschwafel der Sorte „Quality is a myth“. Die einzige Ausnahme wäre ihre Dissertation, die so zusammengetragen ist, dass die Fußnoten mit Quellenangaben mehr Platz einnehmen als der Text selbst, damit man es nicht als Plagiat beschuldigen kann. Es gab ja auch von den Genders der Humboldt-Universität eine Anleitung zum „wissenschaftlichen Arbeiten“ ohne jegliche inhaltliche Anleitung oder Anforderung, die allein darauf hinausläuft, dass man zu allem die Quellen angibt. Also: Abschreiben, ja klar, aber mit Quellenangabe, dann ist alles gut – und der Umfang sogar gleich doppelt so lang. Mit Quellenangaben muss man nämlich viel weniger abschreiben, um das Buch vollzukriegen. Und der Inhalt ist egal, man muss nur genug Seiten haben.
Ist Euch mal aufgefallen, dass man über Frauke Brosius-Gersdorf außer Fotos, auf denen sie immer gleich aussieht und immer mit demselben stechenden Blick in die Kamera guckt, als stünde sie vor dem Erschießungskommando, überhaupt nichts erfährt?
Es ist wie in den Zeiten der Hinterzimmerkungelei, wie bei Susanne Baer: Man soll gar nicht wissen, wen man durchwinkt.
Habt Ihr Euch mal irgendwo auf einen Job beworben?
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Leistungen, Arbeitszeugnisse, Jobinterview.
Warum braucht man das für einen so mächtigen Posten wie Verfassungsrichter nicht?
Warum muss man überhaupt nicht darlegen, was die Kandidatin überhaupt schon mal mit Rechtsprechung oder Verfassungsrecht zu tun hatte?
Bei Susanne Baer fiel mir immer wieder auf, dass ich keinen Text von der finden konnte, in dem sie sich auch nur irgendwie inhaltlich zu Artikeln jenseits von 3 im Grundgesetz äußern würde. Die scheint nur das Menschenwürde aus 1 und Nichtdikriminierungsgeschwafel aus 3 III zu kennen und sonst gar nichts. Die war damals für Hochschulrecht zuständigk, aber in der Auskunftsklage stellte sich heraus, dass sie nicht nur nicht in der Lage war, ihren eigenen Studiengang verfassungskonform zu gestalten, sondern nicht einmal wusste, wovon ich da rede. Ich redete von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar vom Vorgänger auf genau ihrem Posten.
Bei Baer konnte ich in der Auskunftsklage gegen die Humboldt-Uni keinen einzigen Nachweis einer Professorentätigkeit finden, obwohl sie vor ihrer Ernennung zur Richterin jahrelang Professorin war. Keine Forschung. Keine ernstliche Publikation. Kein Vorlesungsskript. Keine Folien. Nicht einmal einen Titel einer Vorlesung, einen Eintrag im Vorlesungsverzeichnis. Es gab mal eine Ringvorlesung, in der irgendwelche x-beliebigen Leute rundum eingeladen wurden, irgendwas zu erzählen, hinterher aber nicht nachvollziehbar war, wer da überhaupt da war und was gesagt haben soll. Als würde die da einfach gar nichts machen, als dem Lesbentum zu fröhnen. Ich war mal an einem Tag der offenen Tür inknognito in ihrer Institutsbibliothek, um mich da umzuschauen: Lesbenprosa, Lesbenlyrik, Lesbendrama und ein Kaffeetisch. Als würde der Staat ihr das Lesbentum finanzieren. Darauf in der Gerichtsverhandlung angesprochen, gab der Justiziar der Uni zu, dass sie auch keine Ahnung hätten, was die da macht, und man dem Kauf der Pseudo-Professorenstelle durch das Familienministerium nur zugestimmt und dann weggesehen hätte, weil die Uni das Geld brauchte.
Und auf die Weise wurde die dann Verfassungsrichterin, weil man sie irrtümlich für eine ordentliche Professorin des Rechts hielt. Irgendwer muss den Wahlausschuss angelogen und betrogen haben, man wollte aber nicht sagen, wer. Das sei geheim.
Warum also muss man ausgerechnet für so einen mächtigen und über Demokratie und Verfassung stehenden Posten keine Bewerbung vorlegen? Warum gibt es keine Bewerbung mit Lebenslauf, Leistungen und so weiter von Frauke Brosius-Gersdorf?
Warum sollen die Abgeordneten nicht mehr erfahren als ein Foto von ihr zu sehen?
Hieß es nicht immer von links, man solle Leute nicht nach ihrem Aussehen beurteilen? Aber von einer Verfassungsrichterkandidatin gibt es anscheinend nichts als ein Foto?
Warum gibt es keine Darlegung, was sie befähigt, qualifiziert, was sie in dieser Hinsicht schon gemacht, geschrieben hat?
Vielleicht, weil es nichts gibt?
Was mich freut
Ich freue mich gerade darüber, dass ich zumindest den Eindruck habe, dass die Jahre der Arbeit und Recherche zur Korruption am Bundesverfassungsgericht wohl doch nicht völlig nutzlos und unerhört waren, sondern dass das anscheinend doch ein paar Leute gelesen haben.
Und dass die Vorgänge bei der Wahl von Susanne Baer so skandalös und haarträubend waren, dass man von der alten Hinterzimmerkungelei abgegangen und wenigstens zur Wahl im Bundestag ohne Aussprache übergangen ist. Ich müsste es jetzt nachschauen, aber mir ist so, als hätte ich irgendwo gelesen, ich glaube, sogar in einem Verfassungsgerichtsurteil selbst, dass man die Aussprache deshalb weggelassen hat, und keine offene Wahl möchte, weil das das Ansehen der Richter beeinträchtigen könnte, wenn man da Kritik äußerte. Die sollen rein und über jede Kritik erhaben sein.
Es zeigt sich aber nun, dass das Verfahren mit der Wahl zumindest schon mal deutlich besser als die Hinterzimmerkungelei ist.