Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz der Professoren im Elfenbeinturm

Hadmut
11.7.2025 13:57

Aus gegebenem Anlass: Akademia geht mir gerade wieder auf den Sack.

Ich habe es seit Jahren immer wieder, neulich gerade erneut angesprochen: Professoren.

Es wird immer so getan, als wären Professoren besonders befähigte Leute. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Die meisten Professoren sind schlicht die Versager ihres Jahrgangs, die so schlecht sind, dass sie ihren Beruf nicht ergreifen können, sondern sich per Korruptionssuppe auf Gegenseitigkeit einen Versorgungsposten zuschachern. Ich hatte das damals schon beschrieben, dass es an der angeblich besten deutschen Informatikfakultät, Karlsruhe, keinen einzigen befähigten Professor ab, und auch fast keinen, der überhaupt selbst Informatik studiert hatte, das alles Hochstapler und Versager anderer Fächer waren, die die Gunst der Stunde, den Aufbau eines neuen Faches genutzt und sich selbst zu Informatikern erklärt hatten. Der, bei dem ich war, hatte, wie sich bei der Nachfolge nach seinem Tod herausstellte, eine Professur für „Mensch-Maschine-Schnittstelle“, obwohl der Computer überhaupt nicht bedienen konnte, zum Mail- und Webseitenausdrucken eine Sekretärin brauchte und Fax für das einzig brauchbare Kommunikationsmittel hielt. Der hatte sich einfach – anscheinend mit Unterstützung des BND – kraft souveräner Willkür selbst zum Kryptologen erklärt.

Und ich habe jede Menge Professoren erlebt, die sich als Professor für irgendein Fach ausgeben, und dabei nicht mal die Grundlagen kennen, völlige Laien sind und sich Bücher von anderen schreiben und die Vorlesungen von anderen halten lassen.

Auch Jura-Professoren sind da ganz schlimm. Große Klappe, aber die Rechtskunde meistens lächerlich. Ich kann mich noch erinnern, dass mich Jura-Studenten mal um Hilfe baten, weil ihr Professor partout keine Akteneinsicht in die Prüfungsbewertungen gewähren wollte, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf haben. Was er aber nicht kapieren konnte. Der Brüller: Das Fach war Staatskunde. Der Anspruch auf Akteneinsicht ist Staatskunde. Da weiß man gleich, dass der sich in seinem Fach auf Laienniveau bewegt.

Viele Juristen sagten mir auch, dass man an der Uni nur theoretischen Quatsch und Jura frühestens im Referendariat an den Gerichten oder in der Berufspraxis lernt.

Ich hatte ja neulich gefragt, warum der Datenschutzbeauftragte von Hessen, Alexander Roßnagel, nicht weiß, was ein Zeuge ist. Dass eine Bankkontenabfrage keine Zeugenaussage sein kann. Wissen die nicht. Ich hatte angenommen, dass man das im ersten Semester lernt. Mir haben dazu aber viele Juristen geschrieben, dass man an der Uni gar nicht lernt, was ein Zeuge ist, sondern das – wenn überhaupt und wohl nur mit Glück – erst im Referendariat an den Gerichten drankommt, wenn da mal Zeugen vernommen werden.

Der Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel ist Professor des Rechts. Es stellt sich also die Frage, woher der wissen sollte und könnte, was ein Zeuge und was eine Zeugenaussage ist. Obwohl der als ordentlicher Professor des Rechts laut Richtergesetz sogar die Befähigung zum Richteramt haben soll.

Auf einer Konferenz bin ich mal daran gescheitert, einem Professor für öffentliches Recht die einfachsten Grundzüge des Prüfungsrechts (=öffentliches und Verfassungsrecht, Rechtsprechung BVerfG) nahezubringen. Geht nicht in die Birne rein. Der war der Meinung, er sei Professor und seine Meinung wäre deshalb allgemeinverbindlich, er müsse gar nichts begreifen und einsehen. Urteile lesen konnte er nicht.

Die Rechtskunde von deutschen Jura-Professoren ist meist katastrophal schlecht, ungefähr so schlecht wie die Sachkunde deutscher Informatikprofessoren.

Zu meiner Zeit ging an der Uni der Spruch „Wer es kann, tut es. Wer es nicht kann, lehrt es.“

Während jeder andere Beamte eine Beamtenlaufbahn einschlagen und eine mehrjährige Beamtenausbildung machen müssen, müssen Professoren einfach gar nichts können, nichts nachweisen, nichts leisten. Die werden einfach in maximal manipulierten Verfahren von einem korrupten und inkompetenten Gremium per willkürlichem Beschluss ernannt. Sonst ist da nichts. Jeder Idiot wird per Handschlag Professor, wenn sich ein paar andere Idioten derselben Sorte darin einig sind. Ich habe genug Fälle im Detail beschrieben. Etwa, wenn es 40 Bewerber gibt, die völlig willkürlich aussortiert werden und dann für einen Dreiervorschlag zwei Kandidaten auf der Liste stehen, die gar nicht wollen und längst woanders Professuren haben, sich aber gegenseitig über Pseudobewerbungen auf dieselbe Weise helfen, damit das Ministerium nur einen Dreiervorschlag sieht und nicht die 40 Bewerber, von denen zwei nicht mehr ernannt werden können und gar nichts anderes übrigbleibt, als die verbotene Hausbewerbung zu wählen.

Und diesen korrupten Stil gewöhnen die sich so an, dass die schon gar nicht mehr merken, wie korrupt das ist. Die kennen kein Recht, keine Bewerbung, keine Ausschreibung, keinen Konkurrentenschutz, die halten das für normal, dass man völlig kritiklos per Konsensgeklatsche befördert wird.

Bitte, was!?

„beruflich zu zerstören“?

Das Schlimmste, was der Frau passieren kann, ist, dass sie für den Rest ihres Lebens als unkündbare W3-Beamtin vom Steuerzahler mit hohem Gehalt und Luxus-Pension bis ins Grab alimentiert wird. Die ist unkündbar.

Offenbar aber erwarten Professoren, dass ihresgleichen – wie an der Uni üblich – völlig kritiklos per Beifall-Konsens durchgeklatscht und niemals angetastet werden.

Das wäre ja noch irgendwo vertretbar, wenn sie jeden Menschen so behandeln würden. Sie gehen aber nur mit sich selbst, mit ihresgleichen, mit ihrer Kaste so sorgsam und vorsichtig um.

Darüber, dass sie selbst reihenweise Leute durch Willkürbewertungen „persönlich und beruflich zerstören“, und zwar richtig zerstören, und nicht auf Beamtenpension, wird kein Wort verloren.

Ich kenne bis heute keinen einzigen Professor, weder des Rechts noch eines anderen Fachs – mit Ausnahme der ganz wenigen Leute, die parallel zu ihrer Professur auch Verwaltungsrichter mit Zuständigkeit für Prüfungsrecht sind – der sich jemals darüber informiert hätte, was eine Hochschulprüfung, Promotion, Habilitation verwaltungs- und verfassungsrechtlich überhaupt ist, und welche Regeln und Anforderungen gelten. Die bewerten Prüflinge einfach willkürlich und nach Gutdünken, nach Lust und Laune. Und finden das nicht weiter erwähnenswert.

Werden sie selbst aber mal kritisch betrachtet, geht sofort das Geheule und Gepinse los, weil die Regeln des gemeinen Volks für den akademischen Adel nicht gelten sollen.

Jeden Tag passiert ist, ist es gängige Praxis, dass Leute sich bewerben und die Bewerbung erfolglos ist. Jeder, der echt arbeitet und nicht im Elbenbeinturm beamtenversorgt wird, weiß, dass die meisten Bewerbungen erfolglos sind.

Aber ausgerechnet bei Professoren soll das dann nicht gelten.

Warum muss sich eine Frauke Brosius-Gersdorf auf einen solchen Posten nicht bewerben, wie andere Leute auch, Lebenslauf, Qualifikation, Vorstellungsgespräch?

Und warum wird Kritik „als Mensch gezielt“ abgetan, wenn doch gar keine Bewerbung vorliegt, die man untersuchen könnte und da gar nichts anderes als Bild und Namen sind, man sie im Ergebnis also überhaupt nicht kritisieren dürfte, typisches Professorenselbstverständnis?

Warum bilden sich Professoren ein, für sie gälte das nicht, sie könnten sich Posten per Namensnennung wie in der Uni abholen?

Wann spricht sich das mal herum, dass Professoren eben nicht die Experten, die Besten ihres Fachs, sondern meistens nur die Schwätzer ihres Fachs sind, falls es überhaupt ihr Fach ist?