Ansichten eines Informatikers

Der Bussgeldkatalog und die Grünstreifen

Hadmut
10.3.2024 17:11

Nur mal so.

Ich hatte doch geschrieben, dass man außerhalb der Fahrbahn und des Fußwegs nicht falschparken kann, nicht mal parken, weil die StVO da nicht gilt.

Viele schrieben mir dazu, dass Parken auf Grünstreifen laut Bußgeldkatalog (und damit meinen sie nicht den amtlichen Bußgeldkatalog, sondern die Webseite gleichen Namens) verboten und ordnungswidrig sei.

  1. Es zählt, was Gesetz und Gerichte sagen und nicht irgendeine Webseite. Webseiten sind geduldig.
  2. Die Seite wurde von „Jana O.“ geschrieben.

    Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Seit 2015 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihr Anspruch ist es seither, komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten. Ihre Schwerpunkte sind Verkehrsverstöße und Fragen rund ums Bußgeldverfahren.

    Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Mmmh.

  3. Auf der Webseite steht

    Was ist ein Grünstreifen nach StVO?

    Eine Definition von Grünstreifen liefert die StVO nicht direkt. Es handelt sich bei einem Grünstreifen um schmale Flächen, die sich entweder zwischen zwei Fahrbahnen oder am Rand einer Fahrbahn befinden und begrünt – also mit Rasen, Sträuchern oder Bäumen bepflanzt – sind.

    Das ist unpräzise den Sachverhalt gestreift. Da geht es nämlich tatsächlich nur um Grünstreifen zwischen Fahrbahnen oder zwischen Fahrbahnen und Gehwegen. Weil da nämlich – bis zur Außenkante der Gehwege – die StVO gilt.

Aber nur, weil die StVO sagt, dass man nicht auf Grünstreifen parken darf, heißt das nicht, dass die StVO überall gilt, wo jemand Gras gesät hat. Das gilt natürlich nur für Grünstreifen im Geltungsbereich der StVO. Und die gilt eben nicht überall, sondern nur bis zu den Außenkanten der Straßen einschließlich der Gehwege, eben nur auf den Flächen, die für den Verkehr vorgesehen sind.

Deshalb heißt sie ja auch Straßenverkehrsordnung und nicht Grünflächenordnung oder Fahrzeugordnung.