Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz des Bayerischen Rundfunks

Hadmut
1.3.2024 17:29

Von der „Pressefreiheit“.

Dass der Bayerische Rundfunk korrupt und politisiert ist, wissen wir spätestens seit seinen schnellen Positionswechseln in der Corona-Affäre. Sorry, meine natürlich Corona-Pandemie.

Nun regt sich der Bayerische Rundfunk – man beachte das Bild mit dem erhobenen Islamischer-Staat-Zeigefinger – auf: In eigener Sache: AfD-Angriff auf kritische Berichterstattung

Und man wundert sich, dass der Browser dabei nicht abstürzt, so verlogen wie das ist.

Der BR sieht seine Arbeit massiv eingeschränkt: Die AfD hat einen Reporter von ihren Veranstaltungen ausgeschlossen und will ihm keine Auskünfte mehr geben. Achim Wendler, Redaktionsleiter Landespolitik, erklärt, warum der BR das nicht hinnimmt.

Die bayerische AfD macht mobil gegen einen anerkannten BR-Reporter und AfD-Experten. Die Vorstände von Landesverband und Landtagsfraktion haben ein Kommunikations- bzw. Hausverbot gegen den Journalisten verhängt.
Beleidigungsvorwurf ohne Beleg

Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner ließ den BR vorige Woche schriftlich wissen, mit dem Reporter “künftig nicht mehr zusammen zu arbeiten”. Was das heißt, zeigte sich wenig später: Der Reporter wurde von einem Presseempfang der Fraktion ausdrücklich ausgeladen. Als einziger Pressevertreter sollte er “der Veranstaltung unserer Fraktion bitte fernbleiben”.

Ebner-Steiner begründet das in einem Brief an den BR damit, der Reporter habe ihr gegenüber eine “beleidigende und völlig unangemessene Äußerung” gemacht. Einen Beleg liefert sie nicht. Der Reporter weist den Vorwurf entschieden zurück. Er hat eine entsprechende Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Daran zu zweifeln, hat der BR keinen Anlass. BR-Informationsdirektor Thomas Hinrichs nennt den AfD-Vorwurf “gegenstandslos” und das Vorgehen “inakzeptabel”.

Was ich in mehrfacher Hinsicht erstaunlich finde.

  • Etwa weil es unlogisch ist. Wie sollte es die Arbeit des BR so vereiteln, wenn nur ein ganz bestimmter Reporter ausgeschlossen wird? Haben die nur den einen?
  • Weil es wechselnde Maßstäbe sind. Ich habe mal auf einer Netzwerk-Recherche-Konferenz im NDR in Hamburg, auf der man sich auch schon darüber aufregte, dass die AfD irgendwo irgendeinen nicht rein ließ, als Gegenfrage gestellt, warum man sich dann nicht auch daran stört, dass ich aus einer Veranstaltung der Grünen geworfen wurde, mit der alleinigen Begründung, dass es eine feministische Veranstaltung für Frauen wäre und ich ein Mann sei, obwohl dort ein anderer Mann drinbleiben durfte, die Einladung öffentlich mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ begann, es Geschlechter doch angeblich gar nicht gibt, und sie mich sogar am Eingang sogar erst mit Namenseintragung reingelassen, aber nach meinem Medium gefragt hatten, und sich erst am Geschlecht störten, nachdem sie auf meine Webseite gesehen hatten. Die gesamte anwesende Journaille erklärte, davon nichts zu wissen und sich zu weigern, es zur Kenntnis zu nehmen.
  • Es gibt ja Veranstaltungen, wie solche Parteiveranstaltungen von rot/grün, da kommt man nur mit Presseausweis rein. Der wird mir aber ohne Begründung verweigert. Also werde ich damit indirekt auch von deren Veranstaltungen ausgeschlossen.

Der Hammer ist aber der:

BR fordert: Entscheidung rückgängig machen

Für eine freie Presse ist klar: Wer worüber berichtet, entscheidet allein sie selbst. Nicht derjenige, über den berichtet wird. Andernfalls würden Parteien “jeden Journalisten rausnehmen, der kritisch arbeitet und gute Kontakte hat”, sagt Harald Stocker, Vorsitzender des Bayerischen Journalistenverbands. Namentlich bei der AfD sei zu befürchten, dass “jeder, der berichtet, mit Vorwürfen und Fallstricken rechnen muss”.

Der BR wird sich der AfD nicht fügen und nicht zulassen, dass kritischer Journalismus behindert wird. Er erwartet laut Informationsdirektor Hinrichs, dass das Kommunikations- und Hausverbot “unverzüglich rückgängig gemacht wird”. Der Reporter wird weiter über die AfD berichten.

und

das ist aber nicht nur aus mehrfachen Gründen falsch, denn

  1. Der Bayerische Rundfunk hat keine Bürgerrechte, weil er kein Bürger, sondern eine Anstalt des Öffentlichen Rechts ist.
  2. Der Bayerische Rundfunk hat auch keine Meinungs- und keine Pressefreiheit, weil er weder Mensch noch Presse ist. Er hat die Rundfunkfreiheit, weil er Rundfunk ist, was – das mag jetzt überraschen, ist aber so – der subtile Grund dafür ist, dass er „Bayerischer Rundfunk“ heißt.
  3. Meinungs- und Pressefreiheit sind als Teil der Grundrechte Abwehrrechte gegen die drei Staatsgewalten, also Legislative, Exekutive und Judikative. Sie schützen „unten gegen oben“.

    Sie sind aber nicht dazu da und nicht dazu fähig, von oben nach unten durchzusetzen, also einem Staats- und Regierungspropagandasender wie den deutschen ÖRR-Sendern Rechte gegen eine Oppositionspartei zu verleihen, und damit die Grundrechte in ihrer Wirkung genau umzudrehen.

  4. Die Rundfunkfreiheit ist nicht nur schwächer als die Pressefreiheit, sie ist im Gegensatz zu dieser auch mit enormen Pflichten verbunden, nämlich sich einer politischen Einflussnahme zu enthalten und alle ernstlich in der Bevölkerung vertretenen Ansichten fair und gleichberechtigt darzustellen. Was der ÖRR nicht will und auch nicht erfüllt, und weshalb er immer von der Presse-, statt von der Rundfunkfreiheit faselt, weil es denen nicht passt, die damit einhergehenden Pflichten zu erfüllen und
    Beschränkungen hinzunehmen.

    Die Art und Weise nämlich, wie ÖRR über AfD berichtet, wäre vielleicht noch von der Pressefreiheit abgedeckt, von der Rundfunkfreiheit ist sie es aber nicht mehr. Deshalb schützt die Rundfunkfreiheit hier im Gegenteil sogar die AfD, weil die nämlich aus der Rundfunkfreiheit herleiten kann, vom Fernsehen fair und mit gleichen Maßstäben behandelt zu werden, und damit im Prinzip sogar den Ausschluss eines Reporters auf die Rundfunkfreiheit stützen kann, nämlich darauf, dass er sie und damit Grundrechte der AfD verletzt.

    Die Rundfunkfreiheit ist nämlich eine Verpflichtung auch des Landes Bayern, das für den Bayerischen Rundfunk verantwortlich ist, und gibt der AfD damit ein Abwehrrecht gegen Bayern auf Unterlassung einer rundfunkrechtswidrigen Berichterstattung.

  5. Es geht ja hier gar nicht um Zensur oder einen Ausschluss des BR, sondern eine einzelne, bestimmte Person.

Es ist aber nicht nur grottenfalsch, es ist auch noch gelogen. Denn sie zitieren darin ja Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz, das aber falsch. Denn der lautet:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Grundgesetz unterscheidet nämlich, und zwar insbesondere durch diesen Satz, zwischen Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit. Die Pressefreiheit ist nämlich die Freiheit, sich die Themen selbst zu suchen und ordentlich eigenen Senf draufzugeben, während der Rundfunk nur die Freiheit der Berichterstattung hat, und genaugenommen nicht einmal die, weil da nicht „des Rundfunks“, sondern „durch den Rundfunk“ haben, das also das Recht der Öffentlichkeit und nicht des Rundfunks ist. Deshalb ist die Rundfunkfreiheit genau genommen kein Recht des Rundfunks – der ja als Anstalt öffentlichen Rechts sowieso keine Grundrechte haben kann, weil er Grundrechtsverpflichteter und nicht Grundrechtsträger ist – sondern das Recht der Öffentlichkeit, der Bürger, dass der Rundfunk ordentlich berichtet. Genaugenommen also kein Recht des Bayerischen Rundfunks, sondern ein Recht der Bürger gegen den Bayerischen Rundfunk, ordentlich zu berichten.

Das ist der Grund, warum es zwar Rundfunkfreiheit heißt, es effektiv aber eine Verpflichtung ist. Es müsste eigentlich Rundfunkpflichten heißen.

Und das ist auch der Grund, warum man uns zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen verpflichten kann. Das nämlich beruht darauf, dass der Rundfunk die Pflicht zu erfüllen hat, die Rechte der Zuschauer auf Rundfunkfreiheit zu erfüllen.

Das aber tun die Sender des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht. Und das wollen sie auch nicht. Deshalb reden sie immer von Pressefreiheit, weil sie die Freiheiten der Presse, aber die fette Zwangsbezahlung des Rundfunks haben wollen.

Es ist verlogen bis in die hintersten Ecken.

Wer schreibt sowas?

Achim Wendler
Leiter Redaktion Landespolitik

Dr. Achim Wendler leitet die Redaktion Landespolitik. Mit seinem Team berichtet er über alles, was in Staatskanzlei, Landtag, Ministerien, Behörden und deren Umfeld wichtig ist. Das reicht bis nach Berlin und Europa: Ohne Blick auf Ampel, Bundestag und Brüssel ist bayerische Landespolitik nicht komplett darstellbar. Jeden zweiten Mittwoch moderiert Achim Wendler Kontrovers im BR Fernsehen. Früher leitete er das BR-Hauptstadtstudio in Berlin. Bevor er zum BR kam: Antenne Bayern, Dachauer Neueste (Süddeutsche Zeitung). Er hat die Deutsche Journalistenschule in München besucht und an der Ludwig-Maximilians-Universität studiert, Abschluss als Dipl.-Journalist und Dr. phil. in Politikwissenschaft.
Alle Inhalte von Achim Wendler

Politikwissenschaft hat er studiert.

Wüsste man nicht längst, dass Politikwissenschaft das blanke Müll- und Pseudostudium für linke Lebensversager ist, nur eine Stufe oberhalb der Soziologie, müste man ihm unterstellen, dass er es qua Ausbildung eigentlich besser wissen müsste und die Öffentlichkeit hier über Presse- und Rundfunkrecht belügt. Aber bei Politikwissenschaftlern kann man gar keine Kenntnisse erwarten.

Und dass ausgebildete Journalisten mit Abschluss Presse von Rundfunk nicht unterscheiden können, war auch schon häufig Thema meines Blogs, vor allem von den Konferenzen im NDR.

Und solche Leute müssen wir mit Milliarden bezahlen, mit sittenwidrigen Phantasiegehältern und Luxuspensionen ausstatten.