Ansichten eines Informatikers

Der bayerische Haftbefehl … ist das der Grund?

Hadmut
29.10.2023 10:26

Beachtlicher Vorfall – es wäre eine direkte Sabotage der Demokratie.

Über die Funktion der Immunität von Abgeordneten.

Ich habe wegen der Sache mit dem Haftbefehl wegen einer Weinflasche gegen einen bayerischen AfD-Abgeordneten einige Zuschriften bekommen, darin gleich drei verschiedene Begründungen, warum der nicht unter die Immunität falle, nämlich

  1. Die Immunität gelte nicht ab der Wahl, sondern erst ab der Konstituierung des Landtages, und die steht ja erst noch bevor.
  2. Die Immunität gelte nicht vor Vorwürfe, die schon vor der Konstituierung erhoben worden seien.
  3. Die Immunität gelte in Bayern für Abgeordnete erst, wenn sie zum zweiten Mal im Landtag säßen.

Was das Konzept der Immunität ja etwas ad absurdum führt.

Es gab aber auch folgenden Hinweis:

Er würde also als AfD-Abgeordneter von (jüngstem) Alters wegen den bayerischen Landtag eröffnen.

Und dass man so etwas nicht will und mit allen Mitteln zu verhindern versucht, ist ja bekannt. Gab es da nicht den Fall im Bundestag, in dem ein AfD-Abgeordneter als ältester im Bundestag dann den Bundestag eröffnet hätte, und man das noch schnell zum dienstältesten geändert hat?

Es ist eine interessante Frage, ob in Bayern die Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen Haftbefehle fingiert, um die politischen Geschehnisse und die Anwesenheit im Landtag zu manipulieren. Das wäre ein unmittelbarer Angriff auf die Demokratie, wenn die Staatsanwaltschaft durch einen faulen Haftbefehl versuchte, den nach der Geschäftsordnung für die Eröffnung des Landtages zuständigen Abgeordneten davon abzuhalten.

Und das wäre dann genau der Fall, vor dem die Immunität der Abgeordneten gerade schützen soll, nämlich dass die Regierung durch Strafverfolgungsmaßnahmen Abgeordnete von ihrer Tätigkeit abzuhalten versucht.