Ansichten eines Informatikers

Vom Wasserlassen unter freiem Himmel im Allgemeinen und dem Pinkeln in die Ostsee im Besonderen

Hadmut
13.10.2023 21:23

Aktuelles aus der Rechtsprechung. [Nachtrag: Das Beste habe ich übersehen]

Die „H.-Stadt L“ hat einem Mann ein Bußgeld von 60 Euro aufgebrummt, weil er mit dem Rücken zum Strand in die Ostsee gepinkelt habe.

Zwar erfährt man nicht, wer oder was die „H.-Stadt L“ ist, aber es gibt eben auch nur eine „H.-Stadt L“, und örtlich zuständig war das Amtsgericht Lübeck.

Das Amtsgericht Lübeck hat ihn aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die ihm vorgeworfene Belästigung der Öffentlichkeit sei nicht nachweisbar.

Es sei schließlich dunkel gewesen.

Es habe sich auch niemand beschwert.

Der Vorgang des Wasserlassens unter freiem Himmel außerhalb von Bedürfnisanstalten ist unter Beachtung üblicher Rücksichtnahmen und ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine grob ungehörige Handlung in diesem Sinne.

Auch eine ergebnisorientierte Betrachtung führe nicht zu einer feststellbaren Belästigung:

Eine belästigende Verschmutzung oder Geruchsbeeinträchtigung ist nicht eingetreten. Die Ostsee enthält eine Wassermenge von 21.631 Kubikkilometern Brackwasser. Der Verdünnungsgrad wäre selbst im Wiederholungs- oder Nachahmungsfall so hoch, dass eine belästigende Verschmutzung oder Geruchsbeeinträchtigung ausgeschlossen ist.

Nachtrag: Das Beste daran habe ich übersehen. Einem Leser ist es aufgefallen. Ganz am Ende der Entscheidung:

Nachdem als Anknüpfungspunkt einer Belästigung der Allgemeinheit das Schamgefühl, die Verunreinigung durch Rückstände oder die Belästigung durch Gerüche ausgeschlossen werden kann, ist das Verhalten des Betroffenen eine nach der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikel 2 Absatz 1 GG geschützte und letztendlich wohl auch naturrechtlich verankerte menschliche Willensbetätigung. Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.

Das ist schön gesagt. Könnte aber womöglich nicht revisionsfest sein, denn dann müsste man auch an den Strand kacken oder dort rumvögeln dürfen.