Ansichten eines Informatikers

Under attack – wie die Grünen mein Blog angreifen

Hadmut
9.7.2023 1:54
In eigener Sache: Warum mein Spendenkonto gerade gesperrt ist, Überweisungen abgelehnt werden, und ich in meinem Blog keine Bilder von Zypern habe

Einige Leute haben mich angeschrieben und sich erkundigt, was da los sei, denn Überweisungen mit Spenden auf das hier links auf der Webseite angegebene Spendenkonto bei der Deutschen Bank würde seit etwa drei Wochen abgelehnt. Eigentlich wollte ich die Sache im Stillen kochen und dann erst publizieren, wenn sie abgeschlossen ist, denn ich schreibe an einem Buch über Angriffe gegen die Meinungsfreiheit im Allgemeinen und mein Blog im Besonderen, und viele Dinge, ich ich bisher nicht publiziert habe, aber damit bin ich noch eine Weile beschäftigt und hatte das für den kommenden Winter geplant. Weil die Sache nun aber durch die Kontosperre (genauer: -kündigung) aber Außenwirkung hat und die Leser wissen wollen, was los ist und warum Überweisungen und Daueraufträge platzen, muss ich nun schon vorher etwas dazu sagen.

Und viele Leser hatten Vermutungen geäußert, weil ja ein Racheschlag der Grünen wegen der Lebenslaufaffäre Annalena Baerbock, die von meinem Blog ausging, zu erwarten war und es ja vorher schon zum Themenbereich Susanne Baer einen Drohbrief an den Arbeitsplatz, massive Agitation gegen den Arbeitgeber, übelste verleumderische Schmähschriften im Internet und in den Briefkästen der Nachbarn und eine Schmiererei an der Hauswand hier gegen mich gab, und sie lagen damit auch genau richtig. Es geht wieder um Angriffe der Grünen gegen mein Blog.

Ich fange aber erst einmal bei einem anderen Komplex an, der mein Blog betrifft. Eine ganze Reihe von Lesern hatten sich beklagt, dass ich im Blog nur noch diesen Polit-Kram bringe. Der sei zwar gut und wichtig, aber es wiederhole sich und langweile. Zwar kommen ständig neue Leser dazu, aber einige sind auch abgesprungen, weil es irgendwann doch wirkt wie eine Schallplatte mit Sprung. Und nicht wenige fragten, warum ich nicht wieder Reiseberichte bringe. Ich hätte doch früher so schöne und interessante Reiseberichte gebracht mit den tollen Reiserätseln. Warum es die nicht mehr gäbe?

Und dann gab es auch andere, die – nicht immer freundlich – fragten, was ich denn für ein lausiger Fotograf sei. Ich würde ständig über Fotografie bloggen und dozieren, und ständig von Zypern faseln, dort auch wohnen, aber hätte bisher kein einziges Zypern-Bild vorzuweisen. Und mein Youtube-Kanal sei auch total tot und verlassen.

Naja, das war auch Corona-bedingt, lockdown und so.

Aber wisst Ihr was? Die Leser haben völlig recht. Die Kritik ist völlig berechtigt. Da gibt es keinerlei Widerrede von mir.

Im Gegenteil. Mir selbst ging das nämlich genauso. Ich mache viel lieber Reiseberichte und Reiserätsel. Und es macht mir viel mehr Spaß, auf Fototour zu gehen, abzüglich natürlich des Problems, dass ich alt werde und durch das viele Sitzen am Schreibtisch und zu wenig Bewegung Rückenprobleme habe, und die schwere Fototasche mit meiner früheren Lieblingskombination aus einer dicken Nikon, einem 24-70/2.8, einem 70-200/2.8 und einem Samyang Fisheye nicht mehr wie früher hunderte Kilometer rumschleppen kann. Zu schwer, macht der Rücken nicht mehr mit. Außerdem ist die Fotografie ziemlich tot, nicht nur, was die Wahrnehmung an sich angeht, mit Fotos erreicht man niemanden mehr, sondern einfach auch durch Video fast völlig ersetzt. Da muss ich noch viel lernen, aber warum auch nicht. Muss ja nicht gleich perfekt sein.

Deshalb hatte ich mir für dieses Jahr einen festen Plan gemacht. Ich wollte dieses Jahr den ganzen Politmist mal hinter mir lassen und – auch zwecks Erholung, Gesundung und Bewegung – Zypern erkunden und zeigen. Und natürlich wieder Reiserätsel einstreuen. Wie früher.

Zypern zu zeigen ist aber nicht ganz einfach. Denn, das muss man leider sagen, Zypern ist auf den ersten Blick nicht sehr schön, keine Sehenswürdigkeit. Eigentlich gibt es da, oberflächlich betrachtet, nichts, was man gesehen oder erlebt haben muss. Da gibt es ja auch nicht viel Leute. Deshalb kann man da nicht einfach mal losdackeln und rumfotografieren, was einem vor die Flinte kommt, wie etwa in Kapstadt oder so. Es geht, aber es wird nur an wenigen Orten was. Es gibt schöne Ecken in Zypern, aber die muss man erst finden. Oder wie mir auf Zypern schon einige Leute sagten: Zypern muss man sich erarbeiten. Und wenn man sich etwa deren Tourismus-Tweets anschaut, dann zeigen die da tolle Fotos, aber eben von Orten, die man normalerweise nicht finden würde. Klöster in den Bergen, kleine alte Dörfer, abgelegene Kräutergärten und solche Dinge. Da geht schon was, aber man muss wissen, wo.

Also hatte ich den Plan, mir in der kalten Jahreszeit, Januar bis April, wo vieles geschlossen, nix los und alles frei ist, und vor allem die Temperatur so, dass man nicht schwitzt und den ganzen Tag rumfahren und rumlaufen kann, die Insel anzuschauen, um auszubaldowern, was ich würde zeigen können und wollen. Denn bisher kenne ich mich in Zypern zwar schon ganz gut aus, was auch nicht so schwer ist, denn es ist ja nur ein ganz kleines Land mit ganz wenigen Einwohnern, nur ein Drittel von Berlin, aber eben nur in Sachen Einkaufen, Geschäfte, Beschaffung, Behörden und so ein Kram. Mit Kultur, Freizeit, Natur, Sehenswürdigkeiten, Fotografie habe ich bisher zu wenig zu tun gehabt. Also wollte ich die ersten Monate des Jahres 2023 verwenden, um die Insel möglichst vollständig abzufahren und mir die schönen Stellen aufzuschreiben, Pläne zu machen, und dann, wenn im Sommer, im Juli und August bis in den September, die Sonne so richtig brennt und dieses mediterane Erscheinungsbild, dieses spezielle Licht mit seinen harten Schatten kommt, und man den Leuten ansieht, wie heiß es ist, die Hitze flirrt, Eiswürfel in den Getränken und die Röcke kurz sind, und alles voller Tourismus und geöffnet, mit Remmidemmi, die Strände voll, das Meer warm, Zypern zu zeigen.

Und als Rätsel – sehr langjährige Leser werden sich erinnern, dass ich früher immer Rätsel darum gemacht habe, dass ich überhaupt auf Reisen bin oder wo ich bin, viele wussten dann aber schon Bescheid, wenn nur das Wort „Rätsel“ im Blog auftauchte – wollte ich im Juni nach Sydney, weil dort nach dem langen Corona-Shut-Down endlich wieder geöffnet ist, und zum ersten Mal wieder die Veranstaltung „Vivid Sydney“ stattfindet, und ich schon zu lange nicht mehr in Sydney war. Was nicht einmal stimmt, denn 2022 gab es die auch schon, aber ich war fest überzeugt, dass es das erste Mal ist, und wollte deshalb unbedingt hin, zumal es zum ersten Mal in Kombination mit vivid food war. Ich wäre da sehr gerne hingefahren, auch wenn es schon das zweite Mal seit Corona war. Ich hätte es ja auch erst gemerkt, wenn ich schon dort gewesen wäre.

Ich wollte mindestens einen Monat dort bleiben, und hatte mir schon passede Wohnungen auf Airbnb rausgesucht, denn wie werden deutlich billiger, wenn man mindestens einen Monat bucht. Der Gag daran wäre gewesen, die Rätsel um die Koordinaten spielen zu lassen, weil Zypern und Sydney beide dicht am oder um den 34. Breitengrad liegen, nur auf der anderen Hemisphäre und der anderen Seite der Welt. Außerdem habe ich einen zypriotischen Gastwirt mit zypriotischer Küche kennengelernt, der 20 Jahre in Australien gelebt hat, und mit dem man sich wunderbar über Unterschiede und Gemeinsamkeiten unterhalten kann. Manche Leser werden sich erinnern, dass ich Längen- und Breitengrade immer gerne in die Rätsel mit einbezogen habe, und schon mal eines mit Ländern gleicher Breitengrade nord/süd hatte, Hawaii und La Reunion (21. Breitengrad). Das hätte ich als einen der Hinweise darauf verwendet, wie man herausfindet, wo ich bin. Und beides ist am Meer, in beidem gibt es Museen und so weiter.

Und ich sage das jetzt nicht nur so, ich hatte dafür schon Kamerazeugs eingekauft und nach Zypern geschafft. Am Flughafen wurde ich schon komisch angeguckt, als ich eine Green-Screen-Leinwand mit Ständer beim Sperrgepäck als Skiausrüstung gen Zypern eincheckte. Auch ein Auto habe ich gekauft. Das Zeug steht dort und wartet. Ich hatte mich riesig auf dieses Jahr gefreut.

Der Plan war, das Blog für dieses Jahr aufzumöbeln, aufzufrischen, das Erscheinungsbild zu erneuern, und von der Textlastigkeit und der Weltuntergangsstimmung wegzukommen und wieder Spaß zu machen, tolle Dinge zu zeigen, zum Reisen zu animieren, raus, an die Frische Luft, ins Meer, unter die Leute, sich Dinge anzusehen. Geo, Natur, Sommer, Sonne, Licht und Badehose. Spaß und Neugier. Endlich wieder aus dieser Deutschendepression raus. Raus aus dieser Klapsmühle, in der nichts mehr funktioniert und sich alles nur noch um Bekloppte und sich selbst dreht.

Daraus wird nichts werden.

Zumindest nicht dieses Jahr.

Was ist passiert? Was passiert gerade?

Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nur in einem groben Abriss darstellen, denn § 353d StGB verbietet die Mitteilung aus Dokumenten eines Strafverfahrens, solange darüber nicht öffentlich verhandelt oder das Verfahren geschlossen wurde. Deshalb gibt es die volle Story und die Details erst, wenn ich das Buch geschrieben habe und es veröffentlichen darf.

Denn ich bin angeklagt.

Ich bin angeklagt, Ricarda Lang für dick zu halten.

Der Sachverhalt

Ende Dezember 2021 gab es eine – unübersehbar von den Grünen lancierte – Kampagne quer durch fast alle Medien, dass es Hetze gegen Ricarda Lang gebe, weil man sie auf ihr Gewicht reduziere. Wobei schon die Wahl des Wortes „reduzieren“ dabei grotesk erscheint.

Dahinter steckte meines Erachtens eine inszenierte Wahlkampagne von Teilen der Grünen, den Lang kandidierte damals als Vorsitzende, und zumindest soweit ich das erkennen konnte, mit fast nichts anderem als dem Opfergejammer, ständig für ihr Gewicht diskriminiert zu werden. Sonst war wenig zu erkennen. Man kann allerdings nicht sagen, dass es nur das war, denn da gab es am Rande auch noch etwas, dass sie ja auch als Bisexuelle diskriminiert würde, damit es nicht zu monothematisch ist. Sonst war da nichts zu sehen, und es ist wohl typisch für die Grünen, dass man da für ein Amt auch nicht mehr braucht, als im Freak-Wettbewerb a) Frau und b) die Diskriminierteste von allen zu sein. Und es war sehr auffällig, dass damals sowohl die Presse, als auch der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk das Spiel für sie mitgespielt haben. Man hat das durch praktisch alle Medien gedrückt, seht her, die ultimativ Diskriminierte! Niemand wird so von rechten Hetzern diskriminiert wie sie. Geradezu ein Jammer, dass sie nicht auch noch schwarz und Muslima ist. Die ganze Medienfront fuhr synchron und im Gleichtakt eine offenkundige Medienkampagne, völlig gleichgeschaltet wie damals bei der Homoehe, als auch alle synchron denselben Inhalt brachten und auch ebenso synchron damit wieder aufhörten. Sie hatte eigentlich nichts zu bieten, aber das Nichts musste öffentlich hochverstärkt werden. Und nur über gesteuerte Kampagnen ist es möglich, dass alle Medien so gleichzeitig so gleich schreiben und berichten, und auch genauso gleichzeitig wieder damit aufhören, wenn es für den Zweck nicht mehr benötigt wird.

Einer dieser Gleichtakter war der Chefredakteur der WELT, Ulf Poschardt, der am 14.12.2021 schrieb: Körperliche Herabwürdigung muss ein Tabu bleiben

Seit die grüne Abgeordnete Ricarda Lang ihre Kandidatur für den Parteivorsitz angekündigt hat, ergehen sich vor allem rechte Trolle in widerwärtigen Hass-Postings. Das ist indiskutabel. Eine freiheitliche Demokratie lebt vom Respekt für Andersdenkende und -lebende.

In einer Ekstase der Durchschnittlichkeit entstehen Idealbilder einer Normalität, die derart öde ist, dass man sie sofort vergessen kann. Wer zu klein, zu laut, zu reich oder auch zu dick sein mag, steht unter Generalverdacht der Mediokrizisten, die sich gerade an Ricarda Lang abarbeiten, der 27 Jahre alten Bundestagsabgeordneten, die nun als Chefin der Grünen kandidiert.

Sie ist längst mehr als ein politisches Talent und hat zuletzt in den Sondierungen der Ampelregierung Verantwortung übernommen. Sie ist klug und für ihre sonst so protestantische Partei eine bemerkenswert hedonistische Politikerin. Ihr Foto am Pool mit einem Rosé im Glas, das sie vor einiger Zeit auf Twitter teilte, hob sich wohltuend ab von der mächtigen Schmallippigkeitsfraktion der Grünen.

Seit sie das Licht der medialen Öffentlichkeit erblickt hat, erscheint die lässige, gut gelaunte Weigerung, sich standardisierten Schönheitsidealen zu unterwerfen, wie eine Provokation für insbesondere jene, im Zweifel männlichen, Reaktionäre, die politische Differenz zu den streitbaren Grünen auf eine denunziatorische und in Teilen menschenverachtende Abwertung ausweiten. Aus der Unfähigkeit zum Argument wird der Affekt, die Körperlichkeit des Politikers in oft genug widerwärtiger Sprache zu kommentieren.

Lang hat das in dem ihr eigenen schwäbischen Stoizismus hinterfragt: „Warum nehmen sich diese Fremden raus, mir ungefragt Tipps zu geben“, schrieb sie 2020. „Ist es so schwer zu verstehen, dass es weder ihre Aufgabe noch ihr Recht ist, meinen Körper zu kommentieren?“

Was nicht nur allerplumpeste Wahlkampfhilfe und Propaganda ist, sondern einfach auch juristisch falsch. Es gibt Rechtsprechung, dass es Teil der Meinungsfreiheit ist, auch die körperliche Erscheinung zu kommentieren und bewerten (siehe unten).

Nun wird man von Poschardt keine juristische Sachkunde erwarten können, der Mann hat Journalistik und Philosophie studiert und über die Kulturgeschichte des DJs von 1904 bis in die 1990er Jahre promoviert. Und dass beim Springer-Verlag Säuberungen laufen und jeder abgesägt und öffentlich vernichtet wird, der sich nicht auf links und regierungskonform bügeln lässt, wissen wir seit Reichelt und Döpfner.

Lang dagegen hat von 2012 bis 2019 Jura studiert, also so ungefähr 7 Jahre, so ungefähr 14 Semester. Da könnte man erwarten, dass da wenigstens so ein bisschen was hängen bleibt. Aber vielleicht liegt darin die hohe Qualität deutscher Juristenausbildung: Der Volksmund sagt ja, dass wenn man mit Dreck wirft, immer etwas hängenbleibt. Ich habe erstaunlich viele Leute erlebt, bei denen von ihrem Jurastudium einfach gar nichts hängen gelieben ist, sogar Verfassungsrichter. Jura klebt irgendwie nicht, man kommt da auch völlig unbefleckt wieder raus. Fast wie bei Völkerrecht.

Trotzdem ist es sehr auffällig, wie da ein Flügel der Grünen Einfluss auf die Medien ausübt und die auf Kommando und termingerecht Wahlkampfpropagana abliefern.

Inzwischen halten die Medien, auch die WELT, die Grünen auch nicht mehr für so talentiert. Es ist auch kaum noch jemand da, dem man sich mit sowas noch anbiedern könnte.

Und wie die Leser wissen, verfolge ich seit über 10 Jahren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und kommentiere die Entscheidungen auch immer wieder im Blog. Und ich halte die Aussagen von Poschardt und Lang nicht einfach nur für falsch, sondern für verfassungswidrig und unvertretbar. Für Desinformation. Für Propaganda. Für unseriös.

Deshalb hatte ich tags drauf, am 15.12.2021, einen Replik zum Poschardt-Artikel geschrieben: „Das Geschwätz des Ulf Poschardt zum Fett der Ricarda Lang“.

Kein kurzer Text. Ausgedruckt, je nach Schriftart und Einstellungen, 9 bis 20 Seiten lang.

Ich habe darin ausgeführt, was da gerade abläuft. Warum das juristisch falsch ist. Dass man sehr wohl eine Meinung über Ricarda Langs Körpermaße haben und sogar äußern darf. Und vor allem eine Unlogik aufgedeckt:

Denn wenn man davon absehen sollte, Ricarda Lang nach ihrem Äußeren zu beurteilen, was ja an sich ein ordentlicher (aber keineswegs zwingender, gebotener oder ausschließlicher) Standpunkt ist, wonach denn sonst?

Andere Politikerinnen der Ampel-Parteien bieten ausreichend Ansatzpunkte und greifbares Material, um sie – sogar ausschließlich – nach ihren inneren Werten wie Charakter und Intellektualität zu beurteilen: Fake-Lebensläufe, Plagiierte Dissertationen und entzogene Doktorgrade, dämliche Bücher vom Ghostwriter, Phantasieabschlüsse von dubiosen Universitäten, Verbindungen zu Soros, Untreuen. Annalena Baerbock etwa liefert mehr als genug Material, um sie charakterlich und intellektuell zu bewerten und nicht auf ihre körperliche Erscheinung rückgreifen zu müssen (abgesehen von der Betrachtung der Arbeitsqualität ihrer teuren Visagistin/Stylistin und ihrer oft unangemessenen Wahl der Kleidung wie Ritzenhosen, natürlich).

Aber zu Ricarda Lang?

Wonach wollte man die intellektuell beurteilen?

Keine Publikation. Nicht mal eine plagiierte oder eine vom Ghostwriter.

Kein Abschluss. Nicht mal einer, der keiner Überprüfung standhält.

Kein Lebenslauf. Nicht mal einer, der zusammenfällt und täglich aktualisiert werden muss.

Zu der habe ich gar nichts gefunden. Außer Social-Media-Bildern, auf denen sie sich selbst beim Essen zeigt, und dem Gejammer, dass sie wegen ihrer Körperfülle und ihrer Bisexualität diskriminiert würde. Ansonsten: Null. Ich habe nichts gefunden, was man irgendwie bewerten könnte. Sie lügt noch nicht einmal, sie sagt gar nichts. Da kommt eine aus dem Nichts, sagt, sie werde diskriminiert, und wird unter Beihilfe von Presse und ÖRR Grünen-Chefin.

Alles, was ich zu der finden konnte, waren fressexhibitionistische Selfies in Social Media, auf denen sie sich feist mit fetten Torten, Kuchen, großem Eis, Getränk im Pool zeigt, während die Grünen den Leuten die Ernährung runterdrehen wollen, seit Jahren auf zuckerhaltige schlechte Ernährung schimpfen und das sogar im aktuellen Wahlprogramm steht. Wie in George Orwells Animal Farm: Eine kommunistische Partei verordnet dem Volk schmale Kost, immer weniger zu essen, während sie sich selbst die Teller vollädt.

Alle sollen wir radfahren. Habt Ihr jemals ein Foto von Ricarda Lang auf einem Fahrrad gesehen?

Wir sollen ja auch auf das Fliegen verzichten, während die Grünen die meisten Flugreisen im Bundestag machen und sich gern auf anderen Kontinenten zeigen. Wasser predigen, Wein saufen.

Die Strafanzeige

Am 30.1.2022 wurde Ricarda Lang zur Bundesvorsitzenden gewählt.

Und – da bin ich jetzt etwas unscharf, da gibt es noch Fragen – keine 48 Stunden später ging eine Strafanzeige beim Landeskriminalamt Berlin gegen mich ein, als habe man geradezu abgewartet, bis das gelaufen ist, mit einem Screenshot, der nur den Eingangssatz zeigte:

Bei mir gingen diverse Hinweise ein, dass Ricarda Lang – klein, dick, dumm, hässlich, unverschämt – Vorsitzende der Grünen werden will und dabei erklärt, die Gesellschaft umbauen zu wollen:

Der Rest des langen Artikels und damit den ganzen Kontext und die Erklärungen abgeschnitten.

Und es ist nicht nur verboten, Bemerkungen aus dem Kontext zu reißen, es ist sogar strafbar, wenn man es gegenüber den Behörden tut. Es ist eine sogenannte Falsche Verdächtigung nach § 164 StGB durch Unterlassen, denn dieser macht man sich strafbar, wenn man jemanden anzeigt und dabei entlastende Informationen nicht mitteilt, über die man verfügt. Gibt Rechtsprechung dazu. Voraussetzung ist allerdings, dass derjenige sich auch bewusst ist, dass das relevant ist.

Außerdem lautete die Strafanzeige auf § 188 StGB. Das geht gar nicht, denn § 188 ist kein Straftatbestand, sondern nur eine Strafanhebung, wenn sich eine Straftat gegen Personen des politischen Lebens richtet. Gemeint war eine Beleidigung, aber eine Beleidigungsanzeige muss man begründen. In weiten Teilen der Grünen herrscht aber die Auffassung, dass man bei § 188 gar nichts mehr begründen muss, außer dass es um Politiker geht, und damit jede Aussage gegen Politiker strafbar würde.

Von wem kam also die Anzeige?

Laut Akten von einer Organisation ohne greifbare Rechtsform, die in Baden-Württemberg, in Stuttgart beheimatet ist. Dem Anschein nach unabhängig, ich konnte aber herausfinden, dass diese einem grün geführten Ministerium zugeordnet ist und unter deren Fuchtel ist oder war. Noch dazu in direkter Nähe zum Wahlkreis von Ricarda Lang.

Geleitet wird der Laden von einem deutschen Namens, der unter anderem Germanistik und Philosophie studiert habe, der Rest des Teams besteht aber aus Migranten mit augenscheinlich türkischen oder arabischen Namen, dem Anschein nach alle ohne juristische Kenntnisse. Man brauche sie aus kulturellen und sprachlichen Gründen.

Und die sitzen da und machen den ganzen Tag wohl nichts anderes, als willkürlich und im Interesse der Grünen Strafanzeigen zu schreiben, gegen alles, was irgendwie Grüne oder Migration kritisiert, werden aber anscheinend vom Steuerzahler dafür bezahlt. Das stinkt gewaltig nach illegaler Parteienfinanzierung und steht im Umfeld von der „Netzfeuerwehr“ und „Gegneranalyse“ der Grünen. Die sitzen da und schießen gegen jeden, der sich nicht der grünen Doktrin und Ideologie unterwirft: Krieg der Migranten gegen Deutsche.

Und von dem Chef des ganzen habe ich zwei Interviews – vor der Anzeige gegen mich – gefunden, in denen er die Arbeit dort beschrieb und ausdrücklich sagte, dass das mit der Bewertung von Äußerungen eine verzwickte Sache sei, dass man die immer nur im Kontext beurteilen könnte. Und eben der wird in der Anzeige gegen mich als verantwortliche Kontaktperson genannt. Und damit konnte ich dann nachweisen, dass denen bewusst gewesen sein muss, dass sie nicht einen einzelnen Satz aus einem langen Blogartikel ausstanzen und aus dem Kontext und dem Sachzusammenhang reißen dürfen, womit eben der Straftatbestand des § 164 StGB durch Unterlassen erfüllt ist. Das ist genauso strafbar wie jemanden mit einer falschen Behauptung anzuzeigen.

Und dass das Ding aus Baden-Württemberg kam, ist kein Zufall. Dazu muss man wissen, dass es bei den Grünen zwei zerstrittene Flügel gibt. Winfried Kretschmann gehört zu den Realos, und mit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten befürchtete der linke Flügel, ins Hintertreffen zu geraten. Kretschmann ist aber Baujahr 1948, mithin schon 75, und der macht es nicht mehr lang, was ja auch vorher absehbar war. Also versucht der linke Flügel, Ricarda Lang als Nachfolgerin Kretschmanns aufzubauen, nur diesmal vom linken Flügel. Und neulich schrieb das Klatschblatt die Gala ja schon, dass Lang als „nächste Ministerpräsidentin von Baden-Württemberg“ im Gespräch sei. Klar, wenn man mit ihre selbst spricht. So mit Frauenstatut und Flügelquote. Also versucht man exakt seit ihrer Wahl zur Parteichefin, alle Kritik an ihr flächendeckend aus dem Weg zu räumen. Ich würde wetten, sie hält sich schon für eine zukünftige Bundeskanzlerin und mehr.

Das Landeskriminalamt

Nun kam diese Anzeige zum Landeskriminialamt Berlin, und da sitzen dann „Hasskriminalitäts“-Sachbearbeiter, die meinem Eindruck nach einfach gar nichts wissen. Wenn da eine Anzeige eingeht, nehmen die das einfach ungeprüft hin. Auf die Idee, mal zu prüfen, ob das überhaupt stimmt, und ob auf der Webseite mehr als nur dieser eine Satz steht, kommen die erst gar nicht.

Stattdessen fragten die per E-Mail bei Ricarda Lang an, ob sie Strafantrag stellen wolle. Und die antwortete, ja, sie will.

Davon aber,

  • dass ein Strafantrag Schriftform erfordert und gar nicht per E-Mail gestellt werden kann,
  • dass ein Strafantrag die Straftat genau bezeichnen muss und keine Blanko-Vollmacht an die Justiz ist, sich irgendwas herauszusuchen, wovon sich die Geschädigte beleidigt zu fühlen hat,
  • dass ein Strafantrag eine ladungsfähige Anschrift braucht und der Bundestag keine solche ist.

wissen die nichts. Oder jedenfalls halten sie sich nicht daran.

Im Landeskriminalamt sitzen Leute, die keinen blassen Schimmer haben, was sie da tun, auch keine Juristen sind, und am Fließband Strafanzeigen schreiben, völlig ohne jede Beachtung, ob das überhaupt strafbar oder was der Sachverhalt ist. Die holen da „Strafanträge“ ein und wissen gar nicht, was das ist.

Ständig ist in Deutschland, in Politik und Medien, die Rede von „Hate Speech“, von „Hass“.

Hate Speech entsteht nicht in den Social Media. Hate Speech entsteht in solchen Organisationen und Landeskriminalämtern, weil man da Leute hinsetzt und dafür bezahlt, dass sie alles, was politisch nicht passt, ohne jede Sachkunde einfach dafür halten und Anzeigen am Fließband schreiben.

Und anstatt den Kontext zu erfassen, wozu die Sachbearbeiterin verpflichtet gewesen wäre, schnitzt sie das Ding nochmal zusammen und macht aus dem einzelnen Satz – und damit aus einem 10 bis 20-seitigen Artikel ein „klein, dick, dumm, hässlich, unverschämt“. Fünf Worte, aus jedem Kontext und Zusammenhang, selbst aus dem Satz ausgestanzt.

Und bis dahin noch keiner involviert, der auch nur irgendwie Ahnung hat.

Die Staatsanwaltschaft

Und das Ding ging dann weiter an die Staatsanwaltschaft, Zentralstelle für Hasskriminalität. Eingerichtet 2020 vom grünen Justizsenator Dirk Behrendt und der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, über die die CDU bei ihrer Ernennung sagte: Position der Generalstaatsanwältin darf nicht nach Gutsherrenart vergeben werden

“Wenn der grüne Justizsenator Margarete Koppers am Dienstag dem Senat als Berliner Generalstaatsanwältin vorschlagen will, ist das ein weiteres Beispiel von Senatsfilz und falschem Amtsverständnis. Eine Kandidatin vorzuschlagen, die nie als Staatsanwältin gearbeitet hat und damit weder über die erforderliche Qualifikation verfügt noch über eine saubere Polizeiweste, zeugt von einer enormen Arroganz der Macht.

Weder im Rechtsausschuss noch in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses hatte es der Justizsenator für nötig befunden, seine Entscheidung darzulegen. Das ist eine offene Missachtung des Parlaments in bester grüner Gutsherrenart. Eine solch wichtige Entscheidung muss mit größtmöglicher Transparenz getroffen werden – diese lässt der Justizsenator jedoch seit Monaten vermissen.

Grüner Filz wohin man blickt.

Und als ob das noch nicht genug wäre, landete die Sache bei Staatsanwalt Matthias Rebentisch. Der zum Beispiel bei der linksextremen Amadeu-Antonio-Stiftung mit Stasi-Hintergrund auf der Veranstaltung Tageskongress „Hassgewalt begegnen – Betroffene stärken“ oder auch schon öffentlich zur Abgabe von Strafanzeigen aufforderte und zusicherte, dass man nichts einstellen werde. Von dem gibt es einen Artikel über „Hasskriminalität im Internet“, der meines Erachtens unrichtig und rechtsfehlerhaft ist, weil er den § 188 StGB, offenbar sein Steckenpferd, unrichtig wiedergibt und damit zu falscher Rechtsanwendung anstiftet. Der war oder ist Sprecher der Staatsanwaltschaft und war wohl lange Zeit in der Senatsverwaltung bei Behrendt tätig.

Und diese Zentralstelle ist für den gesamten Komplex der politischen Strafverfolgung im Interesse der Grünen zuständig, also alles, was irgendwie gegen Lesben, Trans, Muslime geht. Egal was, heißt jetzt alles „Hass“ und wird von einer von den grünen eingerichteten Stelle der Staatsanwaltschaft verfolgt, quasi eine Anklagebehörde der Grünen selbst. Und das erklären einem die Grünen sogar selbst:

Überall haben die ihre Leute drin, den ganzen Laden samt Polizei, LKA, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft übernommen. Man wird nicht mehr vom Staat, man wird direkt von den Grünen angeklagt. Ein Staat im Staat. Neulich regte man sich noch auf, dass die Chinesen Geheimpolizeistationen in den USA errichtet haben, aber längst haben wir hier Geheimpolizeistationen der Grünen.

Oder anders gesagt: Die gefährlichste kriminelle Organisation in Berlin ist nicht die Russenmafia, auch nicht die Drogendealer und auch nicht der Remmo-Clan. Sondern das ist die Staatsanwaltschaft. (Hinweis für den Leser: Das ist eine Verschwörungstheorie.)

Und dieser Staatsanwalt Rebentisch leitete also ein Ermittlungsverfahren gegen mich ein. Im April 2022 erhielt ich also die Mitteilung, dass ich „klein, dick, dumm, hässlich, unverschämt“ gesagt habe, und die Staatsanwaltschaft deshalb gegen mich ermittle.

Anscheinend war es mit den Ermittlungen aber nicht weit her, denn wie die Akteneinsicht dann zeigte, wurde da das ganze Jahr 2022 lang gar nichts ermittelt. Die haben es noch nicht einmal für nötig befunden, sich den Blogartikel überhaupt mal anzuschauen. Erst nachdem ich dagegen angegangen bin, darauf hingewiesen habe, dass man Worte nicht aus dem Kontext reißen darf, und Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt hatte, kam man erstmals auf die Idee, den Blogartikel zur Kenntnis und zu den Akten zu nehmen und zu merken, dass es um einen Text und nicht etwa einen Tweet oder sowas geht. Das LKA hatte nichts geprüft, und die Staatsanwaltschaft hat es ungeprüft übernommen.

Habt Ihr gestern die Berichte über Manfred Genditzki gesehen, der nach 13 Jahren Gefängnis als unschuldig freigesprochen wurde, und wo es hieß, dass Polizei und Staatsanwaltschaft übel rumgemurkst haben und keiner geprüft hat, was der andere zusammengemurkst hatte?

Könnt Ihr Euch an den unsäglichen Murks erinnern, den ich aus meiner Zeit in der Vorratsdatenspeicherung mit Gerichten und Staatsanwälten erlebt hatte? Wo weder Richter noch Staatsanwalt wussten, welche Auskünfte sie beantragt und beschlossen hatten, warum, wofür und wieso?

Hier nun live und in Farbe, mit Grünstich.

Weil ich ja mittlerweile Beschwerden und so weiter erhoben habe, war nahezu ein gefühltes Dutzend Staatsanwälte involviert.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist die größte Staatsanwaltschaft Deutschlands. Aber es scheint kein einziger Staatsanwalt, auch nicht der Generalstaatsanwaltschaft, zu wissen, dass ein Strafantrag der Schriftform bedarf und nicht per E-Mail eingelegt werden kann. Oder was ein Strafantrag überhaupt ist. (Wer es nicht glaubt: BGH 5 StR 398/21, Pressemitteilung dazu.)

Die glauben, das ist so eine Art Blanko-Willkür-Vollmacht, nach der sie losballern dürfen. Und das Schlimmste: Die glauben einem das nicht einmal, wenn man es als Nichtjurist sagt. Die wissen es nicht nur nicht, man kann es ihnen nicht einmal erklären. Rechtliches Gehör ist nicht möglich, weil die nichts verstehen, nichts einsehen, nichts zur Kenntnis nehmen können. Hätte ich den Staatsanwalt, mit dem ich da bei der Akteneinsicht gesprochen habe, nein, nicht gesprochen habe, zu sprechen versucht habe, statt in seinem Dienstzimmer irgendwo anders getroffen, ich hätte dem Mann im Leben nicht geglaubt, dass der Jurist sein könnte. Der wirkte auf mich wie ein Laie, den man da als Platzhalter hingestellt hatte. (Ich war über drei Jahre in einer Rechtsabteilung mit einem großen Haufen Juristen.)

Weil sie sich für geltendes Recht auch nicht interessieren. Hier geht es um Macht, nicht um Recht. Wir sind kein Rechtsstaat. Wir sind ein Juristenstaat. Oder ein Justizstaat.

Dazu eine Sauerei, die mir gleich aufgefallen ist:

In der Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet wurde, heißt es,

Außerdem werden Ihre vollständigen Personalien sowie Angaben zu Ihrem monatlichen Nettoeinkommen benötigt. Zur Angabe Ihrer Personalien sind Sie gemäß § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes verpflichtet.

Na, seht Ihr die Sauerei?

Zur Angabe der Personalien ist man tatsächlich verpflichtet – aber nur, wenn sie noch nicht bekannt sind. Laut Akte hatte das LKA sie aber schon aus dem Melderegister bezogen, sie waren schon in der Akte, bevor sie bei der Staatsanwaltschaft aufschlug. Und wenn er die Personalien schon hat, darf er mich nicht zwingen, sie noch einmal anzugeben. Er nutzt das aber als Vehikel, um zu suggerieren, dass man das Nettoeinkommen angeben müsse. So liest sich das, man glaubt, man beginge eine Ordnungswidrigkeit, wenn man das nicht tut. Man muss es aber nicht. Und es ist auch nicht ratsam, das an dieser Stelle zu tun.

Das braucht er aber, um mit möglichst wenig Arbeitsaufwand einen Strafbefehl zu beantragen. So legen die die Leute rein. Dabei unterliegt die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip und muss auch zugunsten des Beschuldigten tätig werden. Die dürfen Leute nicht reinlegen und über Pflichten täuschen.

Grüne Falschbeschudigungsstraßen

Man muss sich an dieser Stelle mal bewusst machen, was hier in Deutschland abläuft.

Im Prinzip dasselbe, was ich schon zur „strategischen Prozessführung“ und der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, die mit fingierten Verfahren und gecasteten Beschwerdedarstellern dafür sorgen, dass das Bundesverfassungsgericht ohne echte Beschwerdeführer das urteilen können, was sie politisch gerne urteilen wollen, und sich die passende Beschwerde dazu schreiben lassen.

Hier hat man nun komplette politische Falschbeschuldigungsstraßen in grüner Hand. Und dazu muss man etwas vom deutschen Strafrecht kennen.

Es gibt da so eine „vereinfachte“ Form, den Strafbefehl. Den kann die Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragen, schreibt da irgendwas rein wegen Blablabla, soundsoviel Tagessätze zu soundsoviel, und die Gerichte winken die in aller Regel ungeprüft durch. Weil die auch keine Zeit haben, die Sache noch nicht erörtert ist und die sich sagen, dass der Beschuldigte ja die Wahl hat, ob er das vereinfachte Ding annimmt oder Einspruch einlegt und es dann zum richtigen Verfahren mit Verhandlung kommt.

Es wird zwar oft geraten, erst einmal Einspruch einzulegen, weil man den zurücknehmen könne. Aber ebenso oft, nur weniger von Anwälten, wird auch dazu geraten, einen Strafbefehl anzunehmen, weil man die Sache dann leicht und ohne die Peinlichkeit eines öffentlichen Strafverfahrens als Angeklagter vor Gericht hinter sich bringen kann, und das auch oft billiger kommt, weil man sich den Anwalt spart und die Gerichte nicht selten dann höhere Strafen verhängen.

Und wenn man die Frist versäumt, und nicht innerhalb von 2 Wochen wirksam Einspruch einlegt, wird das Ding unangreifbar rechtskräftig.

Das Problem daran ist:

Niemand hat es geprüft. Keiner fragt, ob es überhaupt stimmt.

Es können also reihenweise Unschuldige zu rechtskräftigen Strafen kommen, für den Rest ihres Lebens „vorbestraft“ sein, mit Schufa, Führungszeugnis und so weiter, unter Umständen sogar ins Gefängnis wandern, obwohl sie völlig unschuldig sind, gar nichts gemacht haben, es überhaupt keine Beweise oder so etwas gibt, einfach nur, weil sie eine Frist versäumt haben.

Und genau das nutzt man hier politisch aus:

Man erstellt in Stuttgart massenhaft Strafanzeigen, schickt die an die LKA, BKA, Polizeien, wo man eigene Leute in den Staatsanwaltschaften hat, die winken das ungeprüft und ohne Beachtung von geltendem Recht einfach durch, beantragen Strafbefehle, die die Gerichte nicht prüfen, verschicken die, und ein gewisser Teil davon geht immer durch, weil die Leute zu unerfahren sind, sich einen öffentlichen Streit nicht leisten wollen oder können, sich keinen Anwalt leisten können, aus Angst oder weil sie die Frist versäumen.

Deshalb finden Hunderte, Tausende, wer weiß, wieviele, Strafverfahren statt, werden Strafbefehle verschickt, obwohl kein wirksamer Strafantrag vorliegt, nie jemand den Vorwurf rechtlich oder tatsächlich geprüft hat, und viele Leute aus schierer Angst, Unkenntnis, Geldnot, Abwesenheit oder Fristversäumnis den Strafbefehl wirksam werden lassen.

Und dann macht man hinterher eine Statistik, wieviel „Hate Speech“ es doch gäbe, wieviele Verfahren, ganz schlimm, und dass man mehr Geld für den „Kampf gegen Rechts“ brauche, obwohl das alles nur politisch inszenierter Schwindel ist. Das ganze Hate-Speech-Ding ist Fake, von vorne bis hinten verlogen, korrupt, grün.

Hate Speech entsteht nicht in den Social Media.

Hate Speech entsteht in den Polizeien und Staatsanwaltschaften, die mit Massenverfahren auf alles ballern, was der Politik nicht passt, und damit einfach schon statistisch genug „Treffer“ landen, um zu behaupten, es gäbe Hate Speech. Tatsächlich ist es aber nichts anderes als eine politische rechtswidrige Verfolgung vieler Unschuldiger, die sich nicht wehren können oder wollen.

Und die Medien machen den ganzen Schwindel mit.

Wie ging es weiter?

Ich hatte also eine erste Akteneinsicht genommen, und dann zur Sach- und Rechtslage vorgetragen, Beweisanträge gestellt, Verfassungsrecht zitiert, Strafanzeige gestellt. Dass ich das sagen darf und das vom Verfassungsrecht abgedeckt ist. Dass man eine Aussage nicht aus dem Kontext reißen darf. Dass es – verkürzt gesagt – eine strafbare Beleidigung nicht gibt, wenn sie zusammen mit einem Sachzusammenhang geäußert wird. Dass es unzulässig ist, so zu „ermitteln“.

Ich hatte mich übrigens mal mit einem Juristen über die Sache unterhalten. Nicht aus Berlin. Und der meinte, das wäre doch ganz einfach. Man zitiert Bundesverfassungsgericht, und die Sache wäre erledigt, weil man im Recht ist. Von wegen. Nicht in Berlin.

Es passierte: Nichts.

Keine Reaktion.

Die lassen das einfach liegen.

Und das ist übel.

Denn in dem Moment, in dem man erfährt, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen einen gibt, muss man ständig seinen Briefkasten überwachen. Wegen der oben erwähnten 2-Wochen-Frist des Einspruchs gegen einen Strafbefehl. Lange war die Auffassung der Staatsanwaltschaften und Gerichte, dass man selbst Schuld ist und einfach Pech hat, wenn man die Frist versäumt, womit die einen systematisch von Reisen aller Art abhalten können. Die können einen im Prinzip zuhause festnageln, solange sie willen, durch blankes Liegenlassen. Die können ein schikanieren wie sie wollen, auch wenn man gar nichts getan hat.

Ganz so ist es glücklicherweise nicht mehr, das Bundesverfassungsgericht hat dem 2012 Einhalt geboten und entschieden, dass man bei einer nur vorrübergehenden und kurzfristigen Abwesenheit bis zu 6 Wochen Anspruch auf Wiedereinsetzung hat und der Staat einen nicht auf diese Weise vom Gehör und Rechtsweg abschneiden kann.

Mancher wird sich gewundert haben, warum ich ständig zwischen Berlin und Zypern oszilliere: Ich achte seit April 2022 darauf, nie länger als 6 Wochen weg zu sein. Und das hat mir schon 2022 enormen Schaden zugefügt, und mich 2023 davon abgehalten, über Zypern zu berichten, wie eingangs beschrieben.

Die Masche, Leute auf diese Weise zu zermürben und auch finanziell aushungern zu lassen, ist aber bekannt, das ist grüne Masche:

Die versuchen systematisch, einen durch lange Verfahrensdauern von anwaltlicher Vertretung abzuschneiden, und die Leute damit dazu zu bringen, einen Strafbefehl zu akzeptieren, damit es endlich vorbei ist.

Es ist übrigens in Berlin kaum noch möglich, einen Strafverteidiger für so etwas zu finden, weil die meisten Anwälte solche Verfahren längst nicht mehr annehmen, schon um nicht in die politischen Mühlen zu geraten, sich auch kaum Anwälte mit den Themen auskennen, und man da sowieso nie weiß, an wen man gerät, die Juristenschaft ja generell schwer nach links schwenkt. Da weiß man nie, ob man nicht gerade an seinen Henker gerät, der einen dann erst richtig reinreitet.

Nachdem da also nichts mehr passierte, erzwang ich im Januar erneute, zweite Akteineinsicht. Dicke Akte, inzwischen über 150 Seiten, aber eigentlich nur von mir. Die Staatsanwaltschaft hat praktisch gar nichts gemacht, außer den Staatsanwalt zu wechseln. Zweimal sogar.

Der Besuch dort war sehr unerfreulich. Schon allein, weil es einem in diesem Gebäude so gruselt. Das ist so ein altes Gebäude, das wohl in einem Aufwasch mit dem Gefängnis gebaut wurde, an das es aus praktischen Gründen grenzt. Die „Büroräume“ gleichen Gefängniszellen, nur dass man im Gefängnis Essen gebracht bekommt und sein eigenes Klo hat. Als ich in dieses Zimmer reinkam, hat es mich schier rückwärts wieder rausgehauen. Ein heruntergekommenes, abgeranztes, bedrückendes Gemäuer, mit billigster schäbiger Amtsmöblierung. Kein Informatiker würde sich so etwas bieten lassen. Als ich auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft war, dachte ich noch, dass nicht wenige Staatsanwälte selbst ins Gefängnis müssten (§ 344 StGB, Mindeststrafe ein Jahr). Als ich deren Arbeitsräume gesehen habe und wieder rauskam, ging mir durch den Kopf, dass sie das schon sind. Man müsste nur noch die Türen abschließen.

Von welcher Gemütsverfassung und von welcher Abschlussnote muss ein Jurist sein, um in einem derartigen Loch seinen Beruf zu fristen? Wer als Jurist etwas kann, geht in eine renommierte, internationale Kanzlei mit schickem Büro und toller Aussicht, und mehr als dem Doppelten als Einstiegsgehalt. Oder macht seine eigene Kanzlei auf. Was sind das für Leute, die sich da selbst einkerkern?

Grünenfutter? Korruptionsbewerber?

Jedenfalls hat man mir – rechtswidrig – die Akteneinsicht in die und Kopien der Beiakten verweigert. „Die brauchen Sie für Ihre Verteidigung nicht.“ Eine der Beiakten hatte ich kurz in der Hand, aber nicht so genau gelesen, weil es da noch hieß, ich bekomme die Kopie. Andere Beiakten waren erst gar nicht da.

Als ob die Staatsanwaltschaft darüber zu befinden hätte, womit man sich gegen sie verteidigen darf und womit nicht. Als ob die selbst vorgäbe, was man zur Verteidigung wissen und vorbringen darf.

Außerdem habe ich festgestellt, dass die Akte manipuliert war. Man hatte etwas entfernt, und die Lücke in der Blattnummerierung durch etwas anderes gefüllt.

Man wollte also verhindern, dass ich Kenntnis über irgendetwas im Zusammenhang mit den Grünen erlange, denn beides, der fehlende Aktenteil, als auch die Beiakten, könnten zum Nachteil der Grünen ausfallen und Intrigen aufdecken.

Fragen zu den Akten lehnte der Staatsanwalt kategorisch ab, er werde nichts beantworten, keine Diskussion, keine Auskunft, nichts. Am nächsten Montag werde er entscheiden.

Er fiel mir auch ständig und sofort ins Wort, wenn ich etwas sagen wollte.

Eine Frage habe ich aber doch durchbekommen: Warum er sich nicht an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts halte, die ich vorgelegt habe. Die seien für ihn bindend, an die habe er sich zu halten. Antwort: Es sei ihm zu „schwierig“, sich da „einzulesen“.

Es war deutlich zu merken, dass er das Rechtsgebiet materiellrechtlich eigentlich gar nicht kannte und deshalb auch keine Fragen beantworten wollte, weil er Gefahr lief, sofort einzubrechen.

Ich habe denen dann eine Entscheidung geschickt, die besonders leicht zu lesen ist und auch für Anfänger einen guten Einstieg und Überblick bietet, und deutlich klarstellt, dass man auch das Aussehen von Politiker kommentieren darf, solange es einen sachlichen Anknüpfungspunkt gibt und der Vergleich nicht jeglichen Zusammenhangs entbehrt (BayObLG, 4. Strafsenat, Beschluss vom 31.01.2022 – 204 StRR 574/21 „Beleidigung eines Parteipolitikers“).

Scheint aber immer noch zu „schwierig“ gewesen zu sein, denn die haben sie auch nicht beachtet. Und Entscheidungen in „Einfacher Sprache“ habe ich nicht gefunden.

Und das ist das Problem:

Man kann Urteile kennen und zitieren, soviel man will. Es nutzt einem nichts, es bewirkt überhaupt nichts, weil die überhaupt nicht interessiert, was geltendes Recht ist. Weder wollen sie charakterlich wissen, was Recht ist, noch wären sie intellektuell in der Lage, es zu erfassen.

Und das ist das, was man in vielen Verfahren mittlerweile beobachten kann, wenn es um Meinungsverbrechen gegen die politische Doktrin und vorgegebene Einheitsmeinung geht: Man wird vor den Amtsgerichten erst einmal ohne jede Beachtung von Recht und Sachverhalt verdonnert, und erst in der Berufung vor dem Landgericht bekommt an – vielleicht – die Möglichkeit, auf geltendes hinzuweisen.

Das war auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht an deren teils merklich genervten und wütenden Tonfall zu merken, dass man auch dort festgestellt hat, dass die Gerichte in diesen politischen Sachen zunehmend auf geltendes Recht einfach pfeifen. Das hat überhaupt nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.

Entgegen der Ankündigung passierte dann lange nichts.

Strafbefehl beantragt

Als ich kürzlich wieder aus Zypern zurückkam, war ich baff.

Im Briefkasten ein gelber Umschlag mit einer Zustellung des Amtsgerichts Tiergarten, das für ganz Berlin die Strafsachen macht.

Oh, dachte ich, ein Strafbefehl. Und als ich das Ding geöffnet habe, musste ich erst mal nachlesen und mich aufschlauen gehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl gegen mich beantragt, aber nicht bekommen. Wenn das Gericht „Bedenken“ hat, kann es den Strafbefehl zunächst ablehnen und eine mündliche Verhandlung anberaumen. Keine Verhandlung in der Hauptsache, sondern eine Verhandlung erst einmal darüber, ob ein Strafbefehl überhaupt erlassen wird. Das passiert wohl sehr selten.

Leider stand nicht drin, worin die Bedenken des Gerichts bestanden, aber ich fand es bereits überaus beachtlich, denn normalerweise werden Strafbefehle ungeprüft durchgewinkt. Hier aber nicht, hier hat das Gericht irgendetwas gefunden, was ihm nicht gefällt.

Was mir daran noch auffiel: Der Vorwurf war ein anderer. Beigefügt war nur der „Entwurf“ des abgelehnten Strafbefehls. Nunmehr wird mir statt dem ursprünglichen „klein, dick, dumm, hässlich, unverschämt“ vorgeworfen, über sie

  • Sinnbild eines Orwellschen Schweines
  • fettgefressen
  • Ist sie denn noch irgendetwas anderes als fett
  • Sitzt da wie Jabba the Hut, wie mit dem Gabelstapler dort abgesetzt

Wieder aus dem Zusammenhang gerissen, ausgestanzt, unzulässig. Die haben die Entscheidungen, die ich ihnen geschickt habe, nie gelesen. Geltendes Recht interessiert die Staatsanwaltschaft nicht.

Schlimmer aber: Man darf keine Anklage erheben, zu der man den Beschuldigten vorher nicht gehört hat:

§ 136 Absatz 1 Satz 1 StPO
Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen.

Der Beschuldigte muss wissen, wozu er sich äußert und einlässt. Man kann ihm nicht einen Vorwurf machen, dann ihn sich verteidigen lassen und dann mit „April, April, wir machen jetzt was anderes“ kommen.

§ 163a Absatz 1 StPO Vernehmung des Beschuldigten

Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.

Es ist völlig unzulässig, einen Strafantrag zu einem Vorwurf zu beantragen, zu dem ich vorher nicht gehört wurde. Das ist absurd, wird aber wohl gängige Sitte, wie ein Strafverteidiger auf seiner Seite beschreibt:

Wird im Ermittlungsverfahren vorschnell Anklage erhoben, vor allem ohne dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren, ist dies für die Verteidigung ärgerlich, denn erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten werden dadurch unterbunden. Offenbar scheint diese Unsitte mehr und mehr um sich zu greifen – unter bewusster Missachtung des § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO.

Es ist aber nicht „Unsitte“, es ist schlicht verboten – gesetzlich und verfassungsrechtlich. Denn es gilt das Grundrecht des rechtlichen Gehörs, und das nicht erst vor Gericht, sondern schon bei der Staatsanwaltschaft. Auch die hat rechtliches Gehör zu gewähren, und das kann nach BVerfG nicht mehr im Hauptverfahren nachgeholt werden, weil man mit nachträglichem Gehör die Entscheidung der Staatsanwaltschaft darüber, ob sie überhaupt Anklage erhebt, nicht mehr beeinflussen kann, aber bereits diese Entscheidung dem rechtlichen Gehör unterliegt.

Und hätte ich rechtliches Gehör bekommen, hätte man mich dazu angehört, hätte ich die Staatsanwaltschaft form- und fristgerecht ausgelacht:

  • Der Vorwurf mit den orwellschen Schweinen beruht darauf, dass der Staatsanwalt (ich weiß noch nicht, ob derselbe, bei dem ich Akteneinsicht hatte, deshalb hier noch keinen Namen) nicht weiß, wer George Orwell ist und „Animal Farm“ nicht kennt, also nicht weiß, dass es darin um Kommunismus geht und die Schweine für Marx, Lenin, Stalin, Trotzky und die Prawda stehen.

    Bildung ist ja nicht mehr so bei der jüngeren Generation, und googlen scheint auch zu schwierig zu sein.

    Außerdem habe ich ungefähr zwei Dutzend Zeitungsartikel darüber, dass die Grünen durch ihre Expertin Kirsten Kappert-Gonther und in ihrem Wahlprogramm, auch von Seiten Cem Özdemirs, gegen schlechte Ernährung wettern, und fette und zuckerreiche Ernährung reduzieren oder verbieten wollen. Und dann wählen sie eine, die sich seit langer Zeit auf Social Media damit profiliert, sich mit fetten und zuckrigen Lebensmitteln in XXL-Größe zu zeigen, ob Kuchen, Eis oder ähnliches, und das Bild von ihr im Zug mit der großen McDonalds-Tüte ist ja legendär – während die Grünen gegen Fast Food wettern.

    Es ist exakt die Situation, die Orwell in Animal Farm beschreibt: Die kommunistische Partei (Schweine) lässt es sich gut gehen und lebt in Völlerei, während das arbeitende Volk, die anderen Tiere, vor allem das Pferd Boxer, immer mehr arbeiten muss und immer weniger zu fressen bekommt, bis es vor Schwäche umfällt und von den Schweinen an den Abdecker verkauft wird. Könnte man die Politik der Ampelregierung besser beschreiben, als die arbeitende Bevölkerung immer mehr auszuplündern, bis sie vor Schwäche umfällt, während man sich selbst hemmungslos an Geld und Süßspeisen bedient und sich die Diäten und Zulagen erhöht? Immer mehr Steuern, Abgaben, Auflagen, bis die Leute aufgeben und ihr Haus verkaufen? Haben wir nicht genau die Situation aus Animal Farm?

  • Ich hatte ausdrücklich auf BayObLG (s.o.) verwiesen, wonach man auch die körperliche Erscheinung eines Politikers kommentieren darf, solange es einen sachlichen Anknüpfungspunkt gibt und der Vergleich nicht jeglichen Zusammenhangs entbehrt.

    Sie sitzt aber nun einmal da wie Jabba the Hutt.

    Und das ist nicht nur mir aufgefallen, die Assoziation kam auch anderen. Ein Internet-Fund (nicht von mir, Quelle unbekannt):

    Die Frau ist so adipös, dass sie nicht normal auf einem Stuhl sitzen kann. Vergleicht mal, wie Maischberger dasitzt. Sandra Maischberger ist Jahrgang 1966. Ricarda Lang ist Jahrgang 1994. Maischberger ist 28 Jahre älter, nahezu doppelt so alt wie Lang, auf dem Foto war sie es wohl sogar, und vergleicht mal, wie Maischberger und wie Lang da sitzt.

    Sie hat auch keinerlei Körperspannung oder Sitzhaltung. Sobald die sitzt, sackt sie entlang der Schwerkraft in sich zusammen. Sie hat keine Sitzhaltung, sondern sackt in sich und in die Form des Stuhls zusammen.

    Achtet mal auf die Videos, oder das in meinem ursprünglichen Blog-Artikel. Die sitzt meist kegelförmig da, und die Bewegung kommt aus der Mimik und den Armen.

  • Ich habe einige Urteile zitiert, die auch hier gelten, und habe auch hier genug Munition.
  • Aussagen dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Haben sie einen sachlichen Kontext, eine konkrete Auseinandersetzung, sind sie keine strafbare Beleidigung. Das ist geltendes Straf- und Verfassungsrecht.

Warum also macht die Staatsanwaltschaft das?

Warum wirft sie mir urplötzlich etwas anderes vor?

Ich vermute aus zwei Gründen:

  1. Um die Grünen-Organisation in Stuttgart aus der Schusslinie zu nehmen. Würde man mich deshalb anklagen, und es ginge nicht durch, wären die sofort wegen falscher Verdächtigung dran.
  2. Weil ich dazu zur Sache und zum Recht vorgetragen hatte, wogegen der Staatsanwalt nicht ankam. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Selfies Langs, die ich vorgetragen habe, waren wasserdicht. Einsehen und Einstellen konnte der aber auch nicht.

    Also brauchte der was, wozu formal noch nichts vorgetragen war und nichts in der Akte stand, was er hätte berücksichtigen oder gar widerlegen müssen. Und das geht am besten mit Vorwürfen, zu denen man nicht angehört wurde. Ist aber halt verboten.

Akte unauffindbar

Natürlich habe ich sofort wieder, dritte Akteneinsicht beantragt, um zu sehen, was da eigentlich gelaufen ist, und wegen der Verfahrensfehler die Einstellung zu beantragen. Denn laut Seitenangaben war die Akte um mindestens 50 Blätter gewachsen.

Das Gericht: Tut ihnen sehr leid, aber das geht leider nicht, die Akte ist nicht mehr aufzufinden. Sie basteln an einer „Rekonstruktion“ der Akte.

Da drängt sich der Gedanke auf, dass da irgendwer bei der Staatsanwaltschaft oder den Grünen kalte Füße bekommen und man die Akte verschwinden lassen hat. Denn dass man ein Stück aus der Akte schon unterschlagen und ersetzt hatte, hatte ich schon nachgewiesen, und so rückblickend betrachtet scheint man mir die Akteneinsicht in die Beiakten (Anzeigen wegen falscher Verdächtigung usw.) nicht aus Erwägungen heraus verweigert zu haben, sondern weil damals schon Akten verschwunden waren, mir fiel damals nämlich auf, dass die zweite Beiakte gar nicht da lag.

Ja, Ihr habt richtig gehört (gelesen…). In Berlin sind Strafakten noch Papierbündel, und wenn sie weg sind, sind sie weg. Keine elektronischen Akten, die man nicht klauen oder verlieren kann.

Das nun aber führt dazu, dass ich gerade in Berlin festgenagelt bin, denn die mündliche Verhandlung über den Antrag auf einen Strafbefehl ist im August, und derzeit kann ich für den Juli nicht planen, weil ich nicht weiß, wann da Akten hochpoppen oder nicht.

Es gibt aber noch ein ganz anderes Problem.

Die Deutsche Bank

Ich habe hier auf der Webseite ein Spendenkonto, auf dem ab und zu Spenden eingehen. Ursprünglich bei der Berliner Bank angemeldet, und auch mit denen abgesprochen. Sogar mit der Direktorin persönlich, denn in der Anfangszeit hatte ich mit großen Mengen betrügerischer Lastschriften zu schaffen, weil jede Menge Leute Kontonummern, die sie im Internet finden, für allerlei krummes Zeug missbrauchen, etwa Waren damit bestellen. Oder, beliebt bei Linken, von meinem Konto Spenden zugunsten irgendwelcher linker, feministischer, lesbischer Organisationen abgebucht hatten. Was sie dabei nicht bedachten: Die Lastschrift zu stornieren kostete mich einen Mausklick, die „Begünstigsten“ aber Rücklastschriftgebühren um die 35 Euro. Keine Ahnung, warum Linke und Grüne sowas lustig finden. Deshalb hatte ich damals mit der Berliner Bank gesprochen, dass das so nicht weitergeht, und dass nach den EU-SEPA-Vorschriften Konten auch so eingerichtet werden müssen, dass Lastschriften einzeln genehmigt werden müssen oder generell gesperrt werden können. Das war noch neu, sie hatten es noch nicht berücksichtigt, es hatte sich auch noch nicht zu allen herumgesprochen, aber auf meinen Hinweis und meine Begründung hin haben sie das extra für mich in ihrer Software implementiert. Und die waren sogar froh, dass da jemand Betrugsmethoden untersucht und beschreibt, und erklärt, was dagegen zu tun ist, weil ihnen das auch viel Ärger und Kosten verursacht. Deshalb bin ich mir sicher, dass die Berliner Bank genau wusste, was ich da mit diesem Konto mache und damit auch einverstanden war. Ich habe ja mit der Bankdirektorin darüber telefoniert.

Die Berliner Bank wurde aber von der Deutschen Bank geschluckt. Und seither ist das Konto bei der Deutschen Bank, und die Deutsche Bank wird immer schlechter.

Vor ein paar Wochen, kurz vor dem Abflug nach Zypern, bekam ich einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Deutsche Bank das Konto kündige. Ich habe das zunächst für Schwindel oder einen Softwarefehler gehalten, denn

  • Meine Mailbox ist voll von Phishing-Versuchen, in denen mir Bank XY mitteilt, es gäbe ein schlimmes Problem mit meinem Konto, ich müsse mich sofort einloggen und drei TANs eingeben.
  • Die Angriffe der Linken und Grünen gegen mich hören ja auch nicht auf.
  • Rückdatiert
  • Frist nicht eingehalten
  • Keine Begründung, kein erkennbarer Grund oder Anlass
  • Keine Unterschrift („ohne Unterschrift gültig“)
  • Keine Namen, keine Zeichnungsbefugnis
  • Anderes Briefpapier als die sonstigen Briefe, Laserdruck auf neutralem weißem Papier statt des normalem Papiers mit blauem Logo.
  • Weitere Seltsamkeiten

Kurz: Weder plausibel noch authentisch, das Ding hätte jeder drucken können.

Allerdings ging damals auch gerade herum, dass die Banken einige Konten kündigten, weil der BGH entschieden hatte, dass man die AGB unterzeichnen muss, und die Banken Kunden, die das nicht taten, kündigten. Aber ich hatte alles unterzeichnet, das Banken an AGB-Änderungen von mir wollten. Ein Softwarefehler? Es war nichts zu finden von anderen Kündigungen der Deutschen Bank, und wer kündigt, weil die AGB nicht unterschrieben waren, der weiß damit, dass solche Angelegenheiten unterschrieben sein müssen und würde nicht den Fehler machen, eine Kündigung ohne Unterschrift und Zeichnungs-/Vertretungsbefugnis auszustellen. Ich war fast 25 Jahre in der Industrie, und da sitzt das drin, dass alle Erklärungen nach außen Unterschrift, Zeichnungsbefugnis und Vieraugenprinzip haben müssen. Und eine Bank wie die Deutsche Bank soll ein Konto auf so einem Fetzen aus jedem x-beliebigen Laser-Drucker kündigen?

Deshalb hatte ich sofort die Bank über die Webseite kontaktiert und darauf hingewiesen, dass ich dieses Schreiben bekommen habe und für eine Fälschung oder einen Fehler halte. Es gab nie eine Antwort.

Auf der Webseite war (und ist auch bis heute) überhaupt nicht erkennbar, dass an dem Konto irgendwas nicht stimme, alles normal und wie immer, auch heute noch. Bis auf den Umstand, dass seit ein paar Tagen keine Zahlungseingänge eingingen. Aber das ist auch nicht auffällig, es geht ja auch nicht jeden Tag was ein. Keinerlei Hinweis auf eine Kündigung oder abgelehnte Zahlungen. Als wüsste das Konto gar nichts davon, dass es gekündigt ist.

Mir ging schon die Frage durch den Kopf, ob das Konto nicht gekündigt, sondern gehackt ist, inzwischen gingen auch Mails von einigen Lesern ein, denen aufgefallen war, dass Überweisungen rückgebucht wurden. Sie werden also tatsächlich abgelehnt.

Im Brief des Amtsgerichts, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ein Strafbefehl gegen mich beantragt, aber abgelehnt wurde, ist im Entwurf eine „Kontostaffel CR-ROM Umsätze Spendenkonto“ aufgelistet.

Die Staatsanwaltschaft hatte also offenbar eine Kontoauskunft von der Deutschen Bank angefordert, weil ich – siehe oben – die Auskunft zu meinen Vermögensverhältnissen verweigert hatte, um da irgendeinen Tagessatz zu schätzen.

Was genau da passiert ist, weiß ich noch nicht, weil beide Seiten keine Auskunft erteilen. Das Gericht nicht, weil die Akte nicht auffindbar sei, und die Deutsche Bank mauert komplett. Ich muss im Moment und bis auf Weiteres aber annehmen, dass die Staatsanwaltschaft bewusst den falschen Eindruck erweckt hat, das Konto stünde in Zusammenhang mit Straftaten, um mich von Einnahmen und von der Möglichkeit, einen Strafverteidiger zu bezahlen, abzuschneiden. Dass die also systematisch Konten sabotieren, so wie man in Berlin auch gerne Hausdurchsuchungen zur Abschreckung und Einschüchterung unternimmt.

Vermutlich stellte sich die Staatsanwaltschaft das so irgendwie vor und meinte, dass sie mir die Verteidigung abschneiden können, wenn sie mir das Geld abschneiden:

Ich habe aber noch einen schlimmeren Verdacht:

Ich habe den Verdacht, dass das ganze Ding am Ende nur noch inszeniert und nur noch als Vorwand zum Zugriff auf die Kontodaten erhoben wurde, um die Kontodaten auszuspionieren. Mir ist im Moment nicht ersichtlich, ob da nur Beträge oder auch Spendernamen draufstehen. Die Grünen betreiben ein Spionageprojekt namens „Gegneranalyse“,

Immer mehr Men­schen nutzen so genannte „alter­na­tive“ Medien als Infor­ma­ti­ons­quelle. Ein großer Teil von ihnen ver­brei­tet Des­in­for­ma­tion und Ver­schwö­rungs­theo­rien. Sie wirken weit in die Gesell­schaft und schüren das Miss­trauen gegen die par­la­men­ta­ri­sche Demo­kra­tie, gegen Wis­sen­schaft und Medien.
Das Projekt setzt sich kri­tisch mit Kanälen aus­ein­an­der, die sich in Oppo­si­tion zur bestehen­den Medi­en­öf­fent­lich­keit sehen. Wir wollen auf­klä­ren, wie die sys­tem­op­po­si­tio­nel­len Gegen­me­dien zu einer Radi­ka­li­sie­rungs­ma­schine werden.
„Geg­ner­ana­lyse“ ist der Kurz­ti­tel das Vor­gän­ger­pro­jekts „Die libe­rale Demo­kra­tie und ihre Gegner“ (2018/​19). Hier haben wir uns in Anleh­nung an Karl Popper mit den selbst­er­klär­ten Gegnern der offenen Gesell­schaft aus­ein­an­der gesetzt, wie sie im Archiv nach­le­sen können.

ein von der Bundesregierung finanziertes Projekt zur Überwachung von Medien, die nicht das schreiben, was sie nach Meinung der Regierung sollen. Und ich stand ja schon bei „agentin.org“ der Heinrich-Böll-Stiftung auf der Steckbriefliste.

Es ist zu vermuten, dass da mit geheimdienstlichen und STASI-artigen Methoden versucht wird, Opposition und jede Abweichung von der Doktrin bis ins Detail zu erfassen wie einst die Stasi. Und dass hier womöglich diese CD-ROM Ziel der Aktion war, um das Bankgeheimnis zu brechen.

Im Moment weiß ich es nicht, weil das Gericht die Akte nicht hat und die Deutsche Bank mauert. Ich habe mehrere Anträge auf Datenschutzauskunft gestellt, habe bisher aber nur eine Bestandsdatenauskunft erhalten – jetzt weiß ich, wie ich heiße, wann ich geboren bin und wo ich wohne.

Grundsätzlich darf eine Bank zwar von sich aus ein Konto kündigen. Aber nicht so. Erstens muss sie das formal richtig tun. Zweitens nach Treu und Glauben, weil eine Bankverbindung nun einmal auf Dauer ausgelegt ist. Und drittens gibt es gewisse Verbote, die automatisierte Entscheidungen und Scoring verbieten.

Ich habe Beschwerden beim hessischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und bei der BaFin eingereicht. Reaktion bisher keine.

Ob es was bringt? Unklar. Im Aufsichtsrat der Deutschen Bank sitzt Sigmar Gabriel von der SPD. Das sagt schon viel darüber, wie die Deutsche Bank tickt. Als man mich damals wegen meiner Gegenrede beim BKA gegen die Kinderpornosperre auf Betreiben Ursula von der Leyens aus dem Job in München hebelte, ging das auch über einen CDU-Politiker im Aufsichtsrat. Die Methoden kenne ich gut.

Und ich habe gerade den Eindruck, dass die Deutsche Bank gar keinen Datenschutzbeauftragten hat. Denn da kommen immer nur solche Abgabemeldungen, wie dass man das an das „Beschwerdemanagement“ weitergeleitet habe. Es scheint, als wüssten die gar nicht, was eine Datenschutzauskunft ist und welche Informationen sie zu automatisierten oder nichtautomatisierten Entscheidungen zu liefern haben.

Deutschlands Datenschutzbeauftragte sind aber auch längst durchpolitisiert und betreiben Datenschutz auch nur noch entlang des politischen Zwecks.

Zwischenfazit

Man muss sich bewusst machen, was hier abläuft: Ich bin seit April 2022 deutlich in meiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit eingeschränkt, weil ich hier ständig auf Fristen und Posteingang achten muss, und dazu zwischen Zypern und Deutschland hin- und herfliege. Das hat mir letztes Jahr schon großen Schaden bereitet, und dieses Jahr die gesamte Planung für das Blog – und damit auch meine Publizität, die Leserzahl, das Erscheinungsbild, das Einkommen – geschädigt, und mich von Dingen abgehalten, die man nicht mehr nachholen kann.

Wohlgemerkt: Ich habe niemanden umgebracht. Ich habe keine Bank ausgeraubt. Weder Frau noch Kind vergewaltigt. Ich habe nichts in Brand gesetzt, nicht mit Drogen oder Waffen gehandelt. Ich habe niemanden überfahren.

Ich habe lediglich gesagt, dass Ricarda Lang dick ist. Und die Frage gestellt, wonach man sie denn sonst beurteilen sollte oder könnte, wenn nicht danach.

Und das reicht in diesem Land inzwischen, dass sich das Landeskriminalamt und mehrere Staatsanwälte auf mich stürzen, über ein Jahr Ermittlungsverfahren, über 200 Seiten Akte. Während die Berliner Polizei im Kreis herum kotzt, weil jeder Kriminelle, jeder Ladendieb, jeder Drogenhändler, Gewalttäter, den sie festnehmen, am gleichen Tag wieder freikommt, weil die Staatsanwaltschaft weder Zeit noch Lust hat. Im Jahr 2022 in Berlin Neun Verdächtige wegen zu langer Verfahren aus U-Haft entlassen

Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind im vergangenen Jahr in Berlin neun Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Bei den Fällen gehe es um Vorwürfe wie etwa gefährliche Körperverletzung, gewerbsmäßige Bandenhehlerei oder Drogenhandel. 2021 gab es laut Justizverwaltung acht solcher Fälle.

Und die Staatsanwalt ist damit beschäftigt, sich um die Befindlichkeiten von ihro Hoheit Ricarda Lang zu kümmern.

Und wenn man irgendetwas sagt, was den Grünen nicht passt, wird einem das Konto abgedreht. Falsche Heizung? Zuviel geflogen? Konto weg!

Dieses Land ist irreparabel kaputt. Ich kann jedem nur dringend empfehlen

  • Wer irgendwie kann oder vor der Entscheidung steht: Geschäftsbetrieb raus aus Deutschland. Das wird hier in einem Tempo stasifiziert, das ist unglaublich.
  • Deutsche Bank meiden. Ihr könnte nie wissen, wann die Euch das Konto wegschießen.

Was da abläuft, ist ein Standort-No-Go. Und das muss man auch öffentlich sagen, publizieren.

Was meint Ihr, was hier in den Medien los wäre, wenn so etwas in Polen, Ungarn, bei den Russen passieren würde.

Sahnehäubchen

Nachdem das LKA Ricarda Lang informiert hatte, ging auch eine Abmahnung ihres Anwaltes bei mir ein. Irgendwas mit schleimigen Schnecken, mit denen ich sie verglichen hätte. (Hä!?)

Das habe ich zurückgewiesen.

Eigentlich hätte sie dann klagen oder eine eA beantragen müssen, wie angedroht. Es kam aber nichts. Es war ein Bluff, und ich habe es gemerkt. Die sammelt da geschäftsmäßig Unterlassungserklärungen, Strafzahlungen und sowas ein, um sich ihr Ego zu pinseln.

Also habe ich dann Klage gegen sie erhoben, die sogenannte „Negative Feststellungsklage“. Dauert noch an. Landgericht, Anwaltszwang, dort bin ich anwaltlich vertreten.

Weil es darin dann zum Streit kam, ob ich denn überhaupt in der Lage und befugt wäre, zu erkennen und festzustellen, ob Ricarda Lang dick ist oder nicht, hatte mein Anwalt vorgetragen, dass ich mich auf Aktfotografie verstehe und diese jahrelang betrieben habe, und deshalb mit dem Weiblichen Körper und dessen Bewertung durchaus vertraut und auch künstlerisch tätig bin, mir also auch die Kunstfreiheit offen stehe.

Ricarda Lang und ihr Anwalt haben aber mit Nichtwissen bestritten, dass ich je Aktfotografie betrieben habe. Deshalb fehle es mir dann auch an der Befähigung, Frauenkörper zu bewerten. Ich wäre also gar nicht in der Lage, zu bewerten, ob sie dick ist oder nicht.

Ich habe deshalb die alten Abrechnungen vom Fotostudio und der Workshops und die Model-Verträge rausgesucht und samt Arbeitsproben vorgelegt, um Beweis darüber zu erbringen, dass ich professionell ausgebildet und befähigt bin, und durchaus schon eine hinreichende Zahl hübscher Frauen nackt gesehen habe, um eine ausreichende Qualifikation zu haben, um zu beurteilen, ob eine Frau im Allgemeinen und Ricarda Lang im Besonderen dick ist, und ich den Unterschied zwischen einer schlanken und einer dicken Frau tatsächlich kenne und erkennen kann, zu einem Urteil darüber sowohl befugt, als auch befähigt bin.

Ich führe also Beweis darüber, dass ich schon schöne nackte Frauen gesehen habe, darin von Profis ausgebildet wurde, und deshalb in der Lage, befähigt und berechtigt bin, selbständig darüber zu meinen, ob jemand dick ist. Das ist der Zustand, in dem Deutschland angekommen ist.

Während das Land in Kriminalität und Gewalt absäuft, die Justiz Verbrecher laufen lässt, weil sie nicht mehr nachkommt, dreht sich die Staatsanwaltschaft darum, dass ich gesagt habe, dass Ricarda Lang dick ist. Das sind die Prioritäten.

Und von solchen Leuten lassen wir uns unsere Energie-, Wirtschafts-, Bildungs-, Migrations-, Strafrechtspolitik machen und uns das Land demolieren.

Rette sich, wer kann.