Ansichten eines Informatikers

Mauerbau, Teil 1

Hadmut
9.7.2023 23:00

Es geht wieder los.

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.

Mir waberte heute so ein Gedanke für einen Blogartikel durch den Kopf. Schon vor einiger Zeit hatte ich mit einer Bekannten gesprochen, und wir waren uns einig, dass wie so eine Zeit wie 1933 haben, und wir beide das Unglück kommen spüren, so wie man es draußen spüren kann, wenn ein Gewitter naht. Auch einige Leser haben geschrieben, dass wir eine Lage wie 1933 haben: Gleich kracht’s. Nichts wie weg.

Seit mir nun aber das mit dem Konto passiert ist, und ich vorhin noch über diesen „digitalen Euro“ geschrieben habe, der kein Geld, sondern nur noch ein Art Bezugsschein für bestimmte Waren und Leistungen sein soll, so eine Art Sozialhilfe mit vorher arbeiten, ging mir ein anderer Gedanke durch den Kopf: August 1961.

Mauerbau. Sonntag, den 13. August 1961.

Vorher wurde noch erzählt „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“. Wobei es in interessanter Gedanke ist, wie das mit heutiger Medientechnik gelaufen wäre. Ulbricht als Youtube-Video, und dann mit starken Beamern und Lautsprechern im Westen an der Mauer an die Hauswände strahlen, dass man es im Osten sehen und hören kann. Endlosschleife, 24 Stunden, 365 Tage.

Mir ging schon lange das Gefühl durch und durch, dass wir irgendeines Tages aufwachen und vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Plötzlich ist da eine Mauer.

Nun gibt es eine Meldung: Bundestag schafft Kinderreisepass ab

Ja … äh … und?

Die Musik spielt im Kleingedruckten, ganz klein und unauffällig:

Außerdem soll das neue Gesetz es den Behörden erleichtern, deutsche Sexualstraftäter und Extremisten an einer Ausreise zu hindern – und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass sie im Ausland Straftaten begehen. Wenn den Angaben zufolge bestimmte Tatsachen diese Annahme begründen, erhalten diese Menschen entweder keinen Reisepass, der Pass kann ihnen entzogen oder die Ausreise untersagt werden.

Nun die Fragen:

  1. Was sind „Extremisten“?

    Meines Wissens ist das kein bestimmter oder auch nur abgrenzbarer Rechtsbegriff.

    Es wird aber seit Jahren jeder, der noch irgendetwas kritisch sieht oder ein Wort der Kritik äußert, sofort als „Rechtsextremist“ tituliert.

    Heißt das also, dass künftig jeder, der nicht konform ist und der der Regierung nicht passt, nur „Rechtsextremist“ genannt werden muss und dann an der Ausreise gehindert werden kann?

    Wieder DDR?

  2. „Wenn zu befürchten ist, dass sie im Ausland Straftaten begehen.“

    Was ist denn „befürchten“?

    Gilt das auch schon dann, wenn ein Blogger, wie etwa ich, beschuldigt wird, durch einen Blogartikel eine Straftat begangen zu haben, und dann die Befürchtung besteht, der „Danisch könnte auch im Ausland bloggen“?

  3. Was heißt „bestimmte Tatsachen diese Annahme begründen“?

    Ist „Der Danisch hat ein Blog, und der bloggt da häufig“ eine „bestimmte Tatsache“, die die „Annahme begründet“, er werde das auch im Ausland machen, weil er es schon aus dem Ausland gemacht hat?

Wird da also gerade die Mauer wieder aufgebaut?

In diesem Land werden nach meinem Empfinden entschieden zu viele Gummiparagraphen gebaut, die dann willkürlich und politisch ausgelegt werden.