Ansichten eines Informatikers

Verstieß die COVID-Impfwerbung gegen das Heilmittelgesetz?

Hadmut
3.7.2023 14:40

Leserzuschrift zu meinem Hirschhausen-Artikel von vorhin.

Hallo Hadmut,

zu Deiner Frage „71.400 Euro für COVID-Impfwerbung“

Zusammenfassung zum Heilmittelwerbegesetz:

https://archiv.diebasis-forum.de/thread-3551.html

Ergänzt, verlinkt und zusätzlich mit Infos zur Ausserkraftsetzung des MedBVSV.

Daneben noch eine kurze Beispielliste:

https://archiv.diebasis-forum.de/thread-3552.html

Kannst Du beides völlig frei verwenden, das Forum wird längst nicht mehr verwendet.

Mit freundlichen Grüssen,

Schauen wir mal rein:

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG)

  • Ist ein Verbraucherschutzgesetz
  • Ist ein Spezialgesetz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
  • Wurde 2012 umfassend novelliert zur (zwingenden) Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Human-Arzneimittel.

Bereiche verbotener Werbung im Sinne des HWG

Irreführende Werbung (HWG §3) (HWG §6)

  • Heils-Versprechen
  • Falsche Angaben zur therapeutischen Wirksamkeit
  • Unwahre Angaben über Befähigung und Erfolge des Herstellers

Pflichtangaben, Warnhinweise (§4 HWG)

  • Weglassen von Name und Sitz des pharmazeutischen Unternehmers
  • Weglassen der Gegenanzeigen, der Nebenwirkungen
  • Absatz 3: Weglassen des Warnhinweises (“Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker”)

Publikumswerbung (bzw. Beschränkung auf Fachkreise) (HWG §11)

  • Werbung mit fachlicher Autorität, wie z.B. Empfehlung von Wissenschaftlern oder Ärzten
  • Jugendbezogene Webung, d.h. für unter 14-jährige (§11 Satz 12 HWG)
  • Versprechen von Verbesserung bei Einnahme /Verschlechterung bei Nichteinnahme

Absolute Verbote

  • Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel (§3a HWG)
  • Werbung für Arzneimittel für meldepflichtige Krankheiten i.S. Abschnitt A Nummer 1, 3 und 4 der Anlage nach (§12 (1) Satz 2 HWG)
    Die Corona-Erkrankung gehört seit der Novellierung des IfSG zu den meldepflichtigen Krankheiten (IFSG §6)
  • Verknüpfung mit Zuwendungen auch im Gegenwert weniger Euro. (HWG §7)

Scheint noch zu stimmen.

Haben also von Hirschhausen & Co. gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen?