Ansichten eines Informatikers

Zur Unverhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von Datenträgern

Hadmut
12.6.2023 11:56

Weil wir gerade eine Welle von Drangsalierungsmaßnahmen durch die Staatsanwaltschaften erleben.

Es zeichnet sich ab, dass wir gerade eine Welle von Strafermittlungs- und Strafverfahren gegen politische Kritiker erleben, und dabei systematisch materielles und formales Recht gebrochen wird.

Staatsanwälte scheinen sich keinen Dreck mehr um geltendes Recht zu kümmern, und selbst die Amtsgerichte scheinen in großem Umfang Rechtsbeugung zu begehen, indem sie Leute auch offenkundig rechtswidrig oder unter völliger Ignoranz des Verfassungsrechts verurteilen, wonach die Urteile dann häufig von den Landgerichten aufgehoben und freigesprochen wird.

Es deutet sehr viel darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften und teils auch die Amtsgerichte einfach versuchen, durch die schiere Menge an Verfahren möglichst viel durchzubringen und das Recht zu verbiegen, weil ein Teil der Verfahren immer durchkommt. Wie das in der Gender-Literatur zur Änderung des Rechts auch beschrieben ist: Subversiv veränderte Wiederholungen. Geschriebenes Recht gilt nichts, es kommt nur auf das Gerechtigkeitsgefühl des Richters an.

Man versucht hier gerade, eine politische Strafverfolgung zu etablieren, und dazu gehört, dem „Angeklagten“ möglichst viel Schaden zuzufügen, bevor das letztendliche und rechtskräftige Urteil gesprochen ist. Was sehr deutlich zeigt, dass man sich der Rechtswidrigkeit des Vorwurfs bewusst ist und am Ende einen Freispruch erwartet, sonst würde man sich ja nicht so beeilen, dem „Angeklagten“ möglichst hohen Schaden noch im Verfahren zuzufügen.

Auch Staatsanwälte unterliegen dem Legalitätsprinzip, und haben, was nur wenige wissen und keiner wissen will, auch die Pflicht, sich zugunsten des Beschuldigten oder Angeklagten einzusetzen und dessen Rechte zu wahren. Dazu gehört die Unschuldsvermutung und die damit einhergehende Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten, bis ein rechtskräftiges Schuldurteil ergangen ist, das dann über die Strafe und ggf. die Einziehung von Tatgegenständen entscheidet.

Darauf pfeifen Staatsanwälte inzwischen.

Da geht es nicht mehr um Recht, sondern darum, die „Machtposition“ auszunutzen, um den Beschuldigten so weit wie möglich zu drangsalieren und durch „Ermittlungshandlungen“ zu schädigen, bis das Verfahren durch das Gericht letztlich durch Freispruch beendet wird.

Dieses Schema habe ich jetzt einige Male beobachtet. Und eigentlich immer stecken die Grünen dahinter.

Das ist deren Masche, und die Staatsanwälte längst zu deren Schergen in Sachen politischer Verfolgung geworden.

Und zu deren Methoden gehört auch, Computer zu beschlagnahmen.

Schon wegen einzelner Tweets oder eines Teilens auf Facebook kommt das Rollkommando, gerne auch morgens um 6, und räumt mit großem Trara und so, dass es alle Nachbarn mitbekommen, die Bude aus, indem sie alles, was nach Computer aussieht, mitnehmen. Natürlich mit Handy und allen Datenträgern. Also ob man ein Dutzend Computer bräuchte, um einen Tweet abzusetzen, und sie alle gleichzeitig dafür verwendete.

Ich halte das für grob rechtswidrig, denn das läuft auf eine – verbotene – Umschau hinaus. Wenn beispielsweise bei einem Täter ein Messer als Tatwaffe gesucht wird und gefunden wurde, dann ist die Durchsuchung beendet. Dann dürfen die nicht weitersuchen um zu gucken, ob nicht doch noch was anderes zu finden ist, ob sich nicht vielleicht noch Drogen, Hehlerware, Kinderpornos finden ließen. Das dürfen die nicht. Nehmen sie aber die Rechner mit, wobei noch die Frage besteht, worin die gesuchten Beweismittel überhaupt bestehen sollen, nach denen man sucht, sind die Datenträger zunächst mal im Besitz der Staatsanwaltschaft, und die durchsucht dann die gesamte Platte, betreibt also eine verbotene Umschau auf Gegenständen, die sie aus der Wohnung geholt hat und die damit dem Schutz der Wohnung unterliegen. Es gibt (mindestens ein) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme von E-Mails, wonach die dann, wenn sie mal auf der Festplatte und im Verfügungsbereich des Empfängers angekommen sind, nicht mehr dem Post- und Fernmeldegeheimnis, sehr wohl aber dem Schutz der Wohnung unterliegen und nicht einfach so beschlagnahmt werden können.

Und damit wäre es offensichtlich rechtswidrig, wenn die Polizei nicht einfach nur das Tatmesser mitnimmt, sondern die komplette Wohnung ausräumt und alles mitnimmt, um die verbotene Umschau dann auf der Wache vorzunehmen, und vor allem, um damit das Anwesenheitsrecht des Betroffenen auszuhebeln. Normalerweise nämlich darf der Betroffene bei einer Durchsuchung zugegen sein und darauf achten, dass seine Rechte nicht verletzt werden. Das würde aber nicht mehr gehen, wenn die Polizei einfach die Wohnzimmerschrankwand und alle Schlafzimmermöbel samt Bett mitnimmt, um sie dann auf der Wache zu durchsuchen. Genau das macht man aber in digitaler Hinsicht.

Auch formal halte ich das für rechtswidrig. Ich müsste jetzt nochmal im Strafrecht nachlesen, aber ich glaube mich so vage erinnern zu können, dass Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hinreichend konkret sein müssen. Man kann also beschließen, dass der Beschuldigte hinreichend verdächtig ist, den Banküberfall begangen zu haben, und man nun bei ihm nach Kleidung, Beute, der Pistole und den aus der Bank entwendeten Gegenständen, nämlich die Sporttasche des Bankdirektors, in die man das Geld getan hatte, sucht. Sowas geht. Was meiner Erinnerung nach aber nicht geht ist ein „Schauen sie sich mal in der Wohnung um, ob da irgendwas zu finden ist, was den Verdächtigen mit dem Banküberfall in Verbindung bringt“.

Deshalb ist es meines Erachtens schlicht unzulässig, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass jemand etwas gewittert hat, mal dessen IT abzuholen.

Da müsste dann drin stehen, dass man nach Beweisen sucht, dass er auf Twitter eingeloggt war, oder den Tweet X abgesetzt hat. Und selbst das ist schon sehr vage.

Ein „holen Sie mal die Platte ab, wir wollen mal sehen, was der allgemein so treibt“ geht einfach nicht.

Dabei sind die Vorwürfe und Begründungen fast immer so absurd wie unhaltbar. Meist ist schon der Tatvorwurf an sich lächerlich, rechtswidrig und an den Haaren herbeigezogen, weshalb es erst gar kein Straf(ermittlungs)verfahren geben dürfte. Dann aber auch die Begründung für die Durchsuchung, denn es geht um Beweismittel (worum auch sonst). Und zwar selbst dann, wenn die Beschuldigten offen erklären, den Tweet oder die Teilung abgesetzt zu haben, sondern sie einfach nur für nicht rechtswidrig halten, es also überhaupt nicht um Tataufklärung, sondern allein um Rechtsfragen geht und die Hausdurchsuchung/Beschlagnahme völlig willkürlich ist und keinem Zweck dient als der Einschüchterung, Schädigung, und Brandmarkung. Also der politischen Verfolgung und Drangsalierung, Rufschädigung. Freilich könnte ein Gericht später befinden, dass die Hausdurchsuchung rechtwidrig war. Aber was nutzt das? Sie ist trotzdem passiert. Soll man dann zu den Nachbarn gehen und sagen, guck mal, das Landgericht XY hat entschieden, dass das rechtswidrig war?

Das Prinzip ist, dass wenn man mit Scheiße wirft, immer etwas kleben bleibt.

Offenbar die Arbeitsmethode der Grünen, gab es ja bei mir auch. Schmähschriften an den Arbeitgeber und in die Briefkästen der Nachbarschaft, Schmiererei am Haus. Das sind deren Methoden, und die Staatsanwälte machen nun bei der Antifa mit, verwenden aber die Gewalt der Exekutive und Strafverfolgung. Man muss die Staatsanwaltschaften inzwischen im Licht der kriminellen Vereinigung betrachten, seit sie politisiert wurden.

Zu diesen Schädigungsmaßnahmen gehört damit immer auch der Entzug der Datenträger.

Es geht eigentlich gar nicht um Beweise, sondern es geht darum, dem Beschuldigten die Arbeitsmittel wegzunehmen.

Einer berichtet mir, dass man ihm die Bude durchsucht und alle Rechner und Datenträger weggenommen hat, obwohl er klar und deutlich sagte, dass er die fragliche Tat begangen hat, sie aber nicht für rechtswidrig, nicht für strafbar hält. Klarer Fall von einem solchen Verfahren, in dem es nur um Rechtsfragen und nicht um Beweise geht. Er kann nun aber wichtige Arbeiten nicht ausführen, weil alle sein Daten – etwa Kontaktadressen, Notizen usw. – auf unbestimmte Zeit einfach weg sind.

Was dann letztlich auch ein Eingriff in die Handlungs- und Berufsfreiheit ist, weil er an Handlungen gehindert wird, die mit der Tat gar nichts zu tun haben. Und welchem Straf- oder Ermittlungszweck das dienen soll, ist auch nicht klar.

Es ist halt grün. Es geht darum, politische Gegner zu drangsalieren und auszuschalten, politische Verfolgung.

Nun bekam ich einen Hinweis auf diese Anwaltswebseite zu dieser Entscheidung, Amtsgericht Reutlingen vom 05.12.2011, Aktenzeichen 5 Gs 363/11.

Es ist zwar nur ein Amtsgericht, aber dennoch sehr beachtlich. Denn darin stehen zwei wichtige Punkte:

  • Die Beschlagnahme kann durch den Beschuldigten abgewendet werden, indem er sich mit der Anfertigung einer Kopie der Dateien oder des ganzen Datenträger vor Ort einverstanden erklärt. Nur wenn die Anfertigung einer forensischen Kopie aus tatsächlichen Gründen vor Ort nicht möglich ist, kann die Mitnahme unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen.
  • Die Datensicherung hat dann unverzüglich zu erfolgen. Hier ging es um 750GB und man sah das (Stand 2011) als unverhältnismäßig an, wenn das länger als 3 Werktage dauerte, die Datenträger also innerhalb von 3 Werktagen zurückzugeben sind. Beachtet man den Fortschritt der Technik seit 2011, dürfte die Grenze heute bei einigen TB liegen.

Wohlgemerkt: Da ging es nicht einmal um den Schutz der Wohnung, das war beim Hoster.

Die Sache hat auch einen Knackpunkt.

Das Gericht erwähnt, dass der Beschuldigte als „EDV-Berater“ versäumt habe, die gebotenen Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen, und hält es zwar für Schlamperei, beachtet es aber sonst nicht, weil es bei der Verhältnismäßigkeitsgrenze bleibe. Offenbar hatte das die Staatsanwaltschaft als Argument angeführt, was im Rahmen des Gehörs behandelt wurde, aber nicht durchgriff.

Das ist natürlich dann problematisch, wenn man Datensicherung betreibt, die Hausdurchsuchung aber alles, auch alle Datenträger, also auch die Sicherungen mitnimmt, man also auf die keinen Zugriff mehr hat.

Es wirft die Frage auf, ob so ein Durchsuchungsbeschluss überhaupt solche Datenträger umfassen kann, die als Sicherungskopie erstellt wurden, also keinem weiteren Beweiszweck dienen können, insbesondere dann, wenn sie zu einem Zeitpunkt vor der Tat erstellt wurden, also in der Regel keinen Beweis über die Tat selbst enthalten können (wenn es nicht um irgendwelche Aktionen im Vorfeld geht, wie das Ausforschen der Bank, die man überfällt, oder Kommunikation mit Mitbeschuldigten, die man angeblich gar nicht kennt).

Es wäre jetzt aber auch eine sehr interessante Frage, ob ein Durchsuchungsbeschluss, nach dem alle Datenträger mitzunehmen sind, es überhaupt erlaubt, alle redundanten Datenträger mitzunehmen, etwa beide Festplatten eines RAID-Arrays.

Denn zum Beweiszweck würde eine genügen, und damit würde der Beschluss nicht reichen, um beide mitzunehmen.

Ich halte deshalb das, was die Staatsanwaltschaften und Polizeien hier im Rahmen politischer Verfolgung abziehen für grob rechts- und verfassungswidrig.

Wir sind hier in dem Bereich angekommen, in dem die Staatsanwälte und Richter selbst krimineller als die Beschuldigten sind. Denn das unberechtigte Eindringen in die Wohnung und das unberechtigte Beschlagnahmen aller Datenträger ist ein weit schlimmerer Vorgang als irgendein Tweet. Wenn die Kriminalität der Justiz plötzlich erkennbar ansteigt, folgte danach immer großes Unheil.

Ein grüner Staat ist ein verfaulter Staat.