Ansichten eines Informatikers

Rechtsfahrgebot

Hadmut
21.4.2023 20:30

Gilt sogar für Linke.

Eigentlich hatten die Klimas ja angesagt, ab Mittwoch Berlin stillzulegen und lahmzulegen. Ich habe sogar extra deshalb einen Termin am Donnerstag außerhalb Berlins, bei dem ich eigentlich persönlich sein sollte, abgesagt und die Möglichkeit zur Videokonferenzteilnahme bekommen, weil ich befürchtet hatte, dass ich bei der Fahrt aus Berlin mit dem Auto steckenbleiben könnte, und wegen der angekündigten Bahnstreiks (die dann erst am Freitag stattfanden) auch die Regionalzüge ausfallen könnten.

Nach den Pressemeldungen hatte man erwarten müssen, dass 800 wilde Saboteure über Berlin hereinfallen, und das, was ohnehin schon nicht oder nicht ordentlich funktioniert, noch weiter bremsen.

Und dann war irgendwie nicht viel. Rohrkrepierer. Nicht vom Boden abgehoben.

Sie machen jetzt „langsame Protestmärsche“. Vorhin kam im Radio, dass die Polizei nichts unternehme (unklar ob will oder kann), solange die sich in Bewegung befänden. Damit die Leute dann sagen, dass die ihnen „langsam auf den Wecker gehen“?

Nun heißt es, dass die „Bremskorsos“ auf der Autobahn veranstalten wollen, indem Autos auf allen Spuren mit konstant 100 km/h fahren und keinen vorbei lassen.

Meine Fahrschule ist zwar schon sehr lange her, aber wir haben damals gelernt, dass solche Eingriffe ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wären und dass solche Missbrauchsaktionen der Straße zu anderen Zwecken zum Verlust des Führerscheins wegen charakterlicher Uneignung führen können, weil man damit bewusst und ohne im Straßenverkehr liegenden Zweck andere behindert und eine Gefahr provoziert.

§ 1 Absatz 2 StVO

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

davon ganz abgesehen haben wir auf deutschen Autobahnen ein Rechtsfahrgebot. Es steht zwar jedem frei, 100km/h zu fahren (sofern keine niedrigere Begrenzung vorliegt und die Straßen- und Verkehrsverhältnisse es zulassen), aber nicht nebeneinander und mit der Absicht zu blockieren. Wenn man 100 km/h fahren will, und das zusammen, hat man das hintereinander und auf der rechten Fahrspur zu tun.

Meines Erachtens sollten solche Aktionen zum Entzug des Führerscheins wegen charakterlicher Uneignung führen. Man treibt keinen Blödsinn im Straßenverkehr ohne verkehrsbedingten Grund, der andere gefährdet. Was ist denn, wenn da einer hinten drauf knallt?

Das wäre zwar dann rein rechtlich gesehen zunächst mal die Schuld dessen, der draufknallt, weil der vorausschauend fahren und immer mit Stau rechnen muss. Es ist aber auch immer der dran, der ohne vernünftigen Grund und dazu noch vorsätzlich oder zumindest bedingt vorsätzlich eine Gefahrensituation herbeiführt. Stichwort dazu auch die Gefährdungshaftung.

Wann fehlt die charakterliche Eignung? https://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/fuehrerschein-fahrerlaubnis/die-charakterliche-eignung-fuer-den-fuehrerschein“>Siehe etwa hier:

Eine Person ist charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn sie erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. Der charakterliche Mangel wird hierbei in einer dauerhaften Gleichgültigkeit gegenüber sozialen Regeln und den Rechten anderer oder einem hohen Aggressionspotential gesehen. Der bei weitem häufigste Grund für eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines charakterlichen Mangels ist das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss.

Die Gleichgültigkeit gegenüber sozialen Regeln und den Rechten anderer.

Oder auch bei dieser Kanzlei:

generalisierte, gewohnheitsmäßige Fehleinstellungen und überdauernde Gleichgültigkeit gegenüber sozialen Normierungen, Regeln und den Rechten anderer

[…]

gewohnheitsmäßige, habituelle Verhaltensweisen und verfestigte Fehleinstellungen des Betroffenen, welche Anlass zur Befürchtung liefern, der Betroffene werde erneut erhebliche Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften mit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit begehen, als Anknüpfungsgrundlage für die fahreignungsrelevante Neigung zu erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.

Und da die ja nun ankündigen, sie wollten das auf unbestimmte Zeit machen und bis sie ihre Ziele erreicht haben, ist die Wiederholungsabsicht offenkundig.