Ansichten eines Informatikers

Wer und was hinter dem Zensurgesetz steckt

Hadmut
12.4.2023 22:47

Ich hatte doch vorhin über dieses neue Zensurgesetz geschrieben. Es gibt neue Erkenntnisse.

Inzwischen ist im Tagesspiegel ein Artikel erschienen, aus dem man noch Informationen entnehmen kann: Gesetz gegen digitale Gewalt: Accountsperren sollen Hass im Netz deckeln

Diese Zeilen galten der Politikerin Sawsan Chebli (SPD): „Euer dreckiges Arabervolk sollten wir einfach im Mittelmeer abladen, am besten kippen wir noch ein paar Ziegen dazu bevor ihr Untermenschen alle elendig ersauft.“ Solche und ähnliche Nachrichten erhält sie nahezu täglich anonym online.

Komisch. Die Angriffe der Antifa gegen mich, die Schmierereien hier am Haus, haben da noch nie irgendwen gestört.

Chebli ist für viele Menschen im Netz eine Zielscheibe.

Nein. Chebli macht sich zur Zielscheibe. Weil sie aufmerksamkeitssüchtig ist und das ihr einziges Aufmerksamkeitsgeschäftsmodell ist. Ich könnte mich jetzt nicht erinnern, dass sie irgendwann schon mal durch Leistung oder Kenntnis auf sich aufmerksam gemacht hätte. Die Frau ist nicht nur eine permanente Provokation, sie ist also solche aufgestellt.

Das gleiche gilt für die Grünen-Politikerin Renate Künast. Sie sei ein „Stück Scheisse“, „krank im Kopf, ein „altes grünes Drecksschwein“, „geisteskrank“, „gehirnamputiert“, „Sondermüll“, eine „alte perverse Dreckssau“ und eine „Drecks-Fotze“, musste sie auf Facebook über sich lesen.

Wobei nach meinem Wissenstand bis heute nicht klar ist, ob das überhaupt Gegner und Kritiker waren oder nicht doch im Gegenteil die Antifa und die Kolaborateure der Grünen, um auf dem Wege der strategischen Kriegsführung Prozessführung Fälle zu fingieren, mit denen man dann Präzedenzurteile von grünen-nahen Richtern schafft. Es ist bis heute nicht klar, ob diese Beleidigungen oder das ganze rechte Gehampel überhaupt echt oder nur vorgegaukelt sind. Es spricht einiges dafür, auch belegte Vorkommnisse, dass dieser ganze „Hass“ in Wirklichkeit zu einem großen Teil und in der Mehrheit False-Flag-Aktionen sind. Bei einer feministischen Buchvorstellung in Berlin über Hate Speech in Zuschriften hatte ich den sehr starken Eindruck, dass sich die Autorin das selbst ausgedacht hat und gar nichts davon echt ist. Es spricht manches dafür, dass die Grünen eine eigene Gruppe als Teil ihrer Netzfeuerwehr haben, die solche Beleidigungen fingieren, damit die Leute sich dann nach dem üblichen Schema als Opfer aufspielen können. Die Regierung zahlt ja deftig für den „Kampf gegen Rechts“, also haben die Geldempfänger genug Interesse, dafür zusorgen, dass immer genug „Rechts“ da ist. Es sind ja auch schon einige linke Aktivisten dabei ertappt worden, als sie sich unter unerwünschte Demonstranten mischten, um sich dort mit Hitlergruß fotografieren zu lassen und die ganze Veranstaltung zu desavouieren. Bei mir hat man sowas ja auch versucht, als ich noch Kommentare im Blog eingeschaltet hatte. Wenn solche False-Flag-Attacken und vorgetäuschte Klagen zum Standardrepertoire gehören, warum sollte das dann im Internet anders sein?

Wer bislang gegen Hass im Netz vorgehen will, ist der Willkür der Anbieter ausgeliefert, die einen beleidigenden Nutzer vielleicht sperren, vielleicht aber auch nicht – ganz nach Gusto. Dem will die Bundesregierung mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt nun entgegenwirken. Das Bundesjustizministerium (BMJ) stellte am Mittwoch ein Eckpunktepapier dazu vor.

Das war schon immer so: Der Zweck heiligt die Mittel. Und die Dummheit.

Zeit wird es: Was Chebli und Künast erleben und erlebt haben, findet den Weg in die Öffentlichkeit. Die meisten Fälle von Hass im Netz bleiben jedoch unter dem Radar. Morddrohungen auf Twitter, Hasspostings auf Facebook und Co., anonyme Hetze – in sozialen Netzwerken ist all das trauriger Alltag.

Oh. Na, so ein Ding aber auch, dass man da gerade die Muster-Opferinnen der Roten und der Grünen anführt. Wie andere Leute von Linken, Antifa, Trans, LBQT beschimpft werden, interessiert nicht. Und antisemitische Großdemo stören auch keinen.

Aus einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2022, die die Landesmedienanstalt NRW in Auftrag gegeben hat, geht hervor, dass fast 78 Prozent der deutschen Internetnutzer:innen ab 14 Jahren schon einmal Hasskommentaren im Internet begegnet sind. Besonders im Alter zwischen 14 und 24 Jahren kennen nur wenige überhaupt ein Internet ohne Hass.

Klar, wenn man de Begriff beliebig weit und unscharf definiert. Ich will es mal so sagen: Derbe Beleidigungen gab es auch früher, vor dem Internet, schon. Damals war man aber noch der Meinung, dass Verbales nicht so schlimm ist, weil es ja keinen echten Schaden hinterlässt.

„Auch Josephine Ballon, Leiterin der Rechtsabteilung der Organisation Hate Aid, einer Organisation, die Menschen unterstützt, die von digitaler Gewalt betroffen sind, hält die Sperren für einen zahnlosen Tiger: „Die Praxisrelevanz wird gen null gehen.“ Dass eine Sperre mit hohen Hürden einhergeht, findet sie zwar gut, bemängelt aber die bisher geplante Umsetzung.

„Der Anwendungsbereich ist zu eng. Unsere Realität sieht so aus, dass sich jemand an einer Frau Chebli, Frau Künast und Frau Roth abarbeitet und danach vielleicht noch einen Hasskommentar bei Louisa Dellert hinterlässt. Und dagegen soll man dann nichts tun können?“

Wir haben da sowas, das nennt sich Meinungsfreiheit. Und die geht umso weiter, je höher jemand in der politischen Öffentlichkeit steht. Das Stichwort ist Machtkritik. Und Leute wie Chebli, Künast und Roth lassen auch kaum eine Gelegenheit aus, die Öffentlichkeit zu provozieren. Sie sind regelrechte Hassmelkerinnen. Dazu kommt aber noch, dass man den Begriff „Hass“ beliebig ausdeht und immer weiter definiert. Generell aber ist es so, dass jemand, der sich so eine Position aussucht, auch damit rechnen und es sogar hinnehmen muss, derbe Kritik abzubekommen. Sie benehmen sich ja auch alle drei derb und wie die Axt im Walde. Wenn ich zum Beispiel daran denke, welche Unverschämtheiten Roth als Bundestagspräsidentin schon abgelassen hat. Oder wie Künast die Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht missbraucht hat. Ich fühle mich immer als Wähler, Bürger, Steuerzahler, als arbeitender Mensch mit Beruf und Berufstätigkeit beleidigt, wenn ich solche Leute sehe, wenn irgendwelche befähigungslosen Zivilversager die Karriereleiter hochgeschossen werden, wenn jemand wie Roth als Präsidentin des Bundestags auftritt, und das interessiert auch niemanden. Es unternimmt auch niemand etwas gegen den Bürger-, Männer- und Weißenhass der Grünen oder die Sprüche einer Sawsan Chebli.

Und war Hate Aid nicht der Laden, der in Künasts Namen die Sache in der Causa „Drecksfotze“ betrieben, die Gestattungsanträge untauglich gestellt und dann eine Nummer bis zum Bundesverfassungsgericht draus gemacht hat? Wenn man das Schema der „strategischen Prozessführung“ kennt, brauchten die es dafür geradezu, dass ihr Antrag abgelehnt wird, und das nun wieder weckt den Verdacht, dass sie nicht nur den Antrag vielleicht sogar absichtlich falsch/schlecht gestellt haben, sondern dass die Beleidigungen auch von ihnen selbst fingiert wurden, um eben ihr Schema durchzuziehen.

Einen Vorschlag des BMJ begrüßen sowohl Lück als auch Ballon einhellig: Organisationen wie HateAid aber auch Privatpersonen sollen sich künftig bei juristischen Auseinandersetzungen direkt an eine deutsche Adresse von Twitter, Facebook und Co wenden können, ohne den Umweg über die europäischen Hauptsitze der Konzerne in Dublin.

Dann wird es höchste Zeit auf Mastodon umzusteigen.

Aus den BMJ-Eckpunkten geht außerdem hervor, dass künftig explizit Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen. Das soll allerdings nur auf Anordnung eines Gerichts erfolgen. Damit die Gerichtskosten nicht abschreckend wirken, plant das BMJ sie für derlei Auskunftsverfahren zu erlassen.

Was ein ziemlicher Blödsinn ist, weil es ja keine Pflicht zur Aufbewahrung gibt. Und natürlich jede Menge offener Netzwerke, bei denen man anonym an Internet kommt. Jeder große Supermarkt, jeder große Laden, jeder Flughafen hat sowas inzwischen. Es zeugt von einer gewaltigen Unkenntnis.

Ballon hält das für zu kurz gedacht. „Schön und gut, aber die Anträge müssen beim Landgericht gestellt werden und hier gilt Anwaltszwang. Durch die sehr hohen Gegenstandswerte von mindestens 5.000,00 EUR sind die Kosten hierfür sehr hoch. Die Betroffenen zahlen außerdem nicht nur ihre eigene anwaltliche Vertretung, sondern auch die der Plattform. Das geht ins Geld. Das Kostenrisiko von mehreren hundert Euro ist für eine Privatperson viel zu hoch.“

Ach, aber dem anderen, dem man den Account sperrt, dem mutet man das alles zu, auch wenn er am Ende gar nicht dran schuld ist?

Oder hat man da eher das Problem, dass beim Landgericht ein Richter alleine normalerweise nicht machen kann, was er will, und es da auch nicht so einfach wie am Amtsgericht ist, Parteileute zu installieren, die gerade machen, was sie wollen oder auf Parteilinie ist?

Das hat durchaus seinen Sinn, warum die bisherigen Gestattungsverfahren mit Anwaltszwang beim Landgericht stattfinden. Denn zumindest rechtstheoretisch haben das Gericht und sogar der Anwalt (als Organ der Rechtspflege) die Aufgabe und Pflicht, auch die Interessen des Gegners zu vertreten, als wären sie sein Anwalt, weil der Gegner nämlich noch nicht bekannt ist, und sich deshalb nicht selbst vor Gericht vertreten kann. Es zeigt wieder einmal, dass Hate Aid und ihre Juristin Josephine Ballon, mag sie auch Juristin und Rechtsanwältin sein, das ganze Verfahrensprinzip nicht verstanden haben. Und das ist nicht sehr überraschend, denn laut dieser Seite ist sie relativ jung, seit 2018 Rechtsanwältin und seit Ende 2019 Head of Legal bei HateAid. Viel Erfahrung als echte Rechtsanwältin scheint sie nicht zu haben. Es heißt ja auch nicht viel. Ich war ja mal für ein paar Jahre in einer großen Rechtsabteilung, und habe schnell gemerkt, dass ich als Informatiker weitaus mehr Gerichtserfahrung hatte, als viele der „Rechtsanwälte“. Da gab es „Rechtsanwälte“, die überhaupt noch nie selbst vor Gericht waren. Eine sagte mir mal, dass es formale und steuerliche Vorteile habe, sich als Rechtsanwältin anzumelden, auch wenn sie noch nie als solche tätig war. Da wusste ich mehr als die. Ich kann mich noch erinnern, als mal zwei der „Rechtsanwälte“ zu mir ins Zimmer kamen und sagten, das ginge nicht mehr, dass ein Informatiker die Vorratsdatenspeicherung mache, es sei beschlossen worden, dass das Volljuristen machen müssten. Gern, sagte ich, ich bin froh, wenn ich den Scheiß los bin, den ich ja auch nur als Krankenvertretung eines anderen am Hacken hatte. Am übernächsten Tag standen sie zähneklappernd wieder bei mir im Büro, weil ein Gerichtsbeschluss per Fax reingekommen war und sie überhaupt nicht wussten, was sie machen sollten. Wie, noch nie selbst mit dem Gericht zu tun gehabt? Nein. Da habe ich denen erst mal erklärt, was man da und wie man das macht, und wann man auch einfach gar nichts machen muss. Es gibt erstaunlich viele „Rechtsanwälte“, die da in diesem Rechtsgebiet unterwegs sind und in Wirklichkeit einfach gar keine Ahnung haben. Ziemlich viele. Und deshalb ist denen auch nicht klar, warum da eine Anwaltspflicht herrscht. Da geht es nicht um den Streitwert, sondern um die Rechtspflege. Und um die Rechte des Antragsgegners.

Inzwischen aber wurde anwaltliche Sachkunde durch die Nähe zu den Grünen vollständig ersetzt.

Komisch.

Noch vor einiger Zeit herrschte die Auffassung und war das auch Gegenstand der Rechtsprechung, dass man auf die IP-Adressen nur bei schweren Straftaten oder Katalogstraftaten des § 100a StPO zugreifen darf. Beleidigung gehört nicht dazu. Und in der Rangliste der Straftaten steht die auch ganz unten.

Renate Künast ist froh, dass das Papier endlich an den Start kommt. Ihre Forderung: Die rechtlichen Instrumente im digitalen Raum müssten den Rechten und Werkzeugen in der analogen Welt entsprechen „Sie müssen mit den digitalen Kommunikationsformen mitwachsen, um überhaupt Wirkung entfalten zu können.“

Ach. Und was wären die Rechte und Werkzeuge der analogen Welt, die da zu Accountsperren führten?

Und wäre es nicht besser und naheliegender, erst einmal zu lernen, wie man ordentliche Gestattungsanträge schreibt?

Es ist absolut bösartig und verfassungswidrig, was da gerade abläuft.

Und es sieht so aus, als würde das von den Grünen betrieben.

Und das nun wieder wirft die Frage auf, ob die Causa „Dreckfotze“ nicht von vornherein ein inszenierter Fake als Teil der „strategischen Prozessführung“ war und das alles nur Theater ist, um das Recht zu installieren, auf Zuruf und kleine korrupte Amtsgerichtsrichter, die man da installiert, kritische Accounts abzuschalten.

Wir haben nämlich einen Konstruktionsfehler im Recht: Selbst wenn jemand diese Gestattung durchsetzt und die Auskunft bekommt, ist er noch lange nicht gezwungen, tatsächlich den Rechtsweg zu beschreiten. Er kann sich dann immer noch die raussuchen, die ihm nicht passen. Richtig wäre es, mit der Gestattung dem Betroffenen der Auskunft sogleich das Auskunftsersuchen als Klageschrift zuzustellen, damit er sich wehren kann.