Ansichten eines Informatikers

Die „Parlamentarische Beobachtung“

Hadmut
15.1.2023 14:11

Von der Verfassungsfeindlichkeit der Grünen im Allgemeinen und deren Angriff auf die Gewaltenteilung im Besonderen. [Nachtrag]

Im Moment geht gerade so eine Diskussion durch die Social Media, wie es sein könne, dass junge Grünen-Politikerinnen erst den Abriss von Lützerath mitbeschlossen hätten und sich nun trotzdem auf die Demo dagegen begeben, also gegen ihre eigenen Beschlüsse demonstrieren.

Das wäre nicht verwunderlich, denn Emilia Fester macht ja schon lange den Eindruck, dass sie nichts außer in TikTok-Videos rumhopsen kann, und im Lebenslauf von Nyke Slawik kommt eigentlich auch nichts außer

Nach meinem Abitur 2012 folgte ein Studium der „Anglistik & Amerikanistik“ sowie der „Kommunikations- und Medienwissenschaft“ an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Während meiner Studienzeit absolvierte ich ein Auslandssemester in Leicester, England, und ein Auslandspraktikum im Europäischen Parlament in Brüssel.

Von 2018 bis zu meinem Einzug in den Bundestag arbeitete ich als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Landtag NRW für die Grünen Abgeordneten Wibke Brems (MdL) & Matthi Bolte (MdL).

vor, also noch nie irgendwas gearbeitet, außer direkt vom Steuerzahler ohne erkennbare Tätigkeit und ohne greifbaren Beruf bezahlt zu werden. Und von einem Studienabschluss steht da auch nichts, das hört sich eher wie nach 6 Semestern rausgeflogen, anderen Studiengang genommen, nochmal mnach 6 Semestern rausgeflogen, und sich bei den Grünen reingefrauenquotetlinkst zu haben. Das macht in beiden Fällen den Eindruck einer geistigen Nullnummer, die wir als Steuerzahler mit hohen Gehältern bezahlen müssen, und die das, worüber sie abstimmen, entweder nicht lesen oder nicht verstehen. Die scheinen sich das eher so über das Erleben zu erfassen.

Naja, wie auch immer, es gibt jedenfalls Streit darum, warum sie erst so und dann anders. Manche bestreiten, dass es so eine Abstimmung überhaupt gab.

Und nun kommt, und der Begriff taucht gerade öfter auf, so eine Diskussion auf, dass man ja nur zur „Parlamentarischen Beobachtung“ dort sei, also in hoheitlicher Tätigkeit im Rang eines Verfassungsorgans:

Anna di Bari auch so eine typische grüne Frau. Ich habe nicht herausgefunden, was die außerhalb des politischen Sumpfes kann oder arbeitet, nur dass sie „Studentin“ sei. Ich weiß aber nicht von was.

Nun ist die Sache nicht nur sehr unglaubwürdig, denn wenn Luisa Neubauer – schon wieder der Typ junge grüne Frau, der nichts gelernt und gearbeitet hat – dort als Politikerin der Grünen auf Seite der Demonstranten mitmacht, kann man nicht gleichzeitig sagen, dass die Grünen dort nur zur „Parlamentarischen Beobachtung zur Kontrolle der exekutiven Gewalt“ sei. Das ist schon zutiefst verlogen.

Außerdem sind Abgeordnete noch lange kein Parlament, und sie können für sich nicht beanspruchen, parlamentarisch zu handeln, solange sie keinen Auftrag des Parlaments, also etwa in Form eines Beschlusses oder eines gebildeten Ausschusses haben. Nur weil jemand Abgeordneter ist, ist das Handeln in dessen Freizeit und Langeweile noch lange nicht „parlamentarisch“. Scheinen die Damen noch nicht mitbekommen zu haben, die hellsten sind sie offenbar nicht.

Die „Parlamentarische Beobachtung“

Was mich aber umtreibt, ist dieser Begriff der „Parlamentarischen Beobachtung“.

Denn weder wäre mir der Begriff bisher bekannt gewesen oder irgendwie untergekommen, noch hätte ich etwas dazu gefunden.

Was ich allerdings gefunden habe, ist ein Text der Partei „DIE LINKE“ von deren Dietmar Bartsch und Lorenz Gösta Beutin von 2021, in dem dieser Begriff zwar vorkommt, sie aber gerade (rechtlich zutreffend) beklagen, dass es dieses Recht nicht gibt, und es fordern.

In den letzten Jahren waren Parlamentarier*innen von DIE LINKE und anderer demokratischer Parteien regelmäßig bei Aktionen des zivilen Ungehorsams der Klimaschutzbewegung und anderen Demonstrationen und Bürger*innenprotesten zur Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) als parlamentarische Beobachter*innen am Ort des Geschehens. Die Mandatsträger*innen übernehmen hierbei die unverzichtbare Funktion einer Beobachtung, Dokumentation und somit Kontrolle der exekutiven Gewalt der staatlichen Sicherheitskräfte. In Konfliktsituationen wirken sie als Vermittler*innen zwischen Demonstrationsteilnehmern*innen und Polizeibeamten*innen und wenden übertriebene Härte, Eskalation und Rechtsbrüche auf beiden Seiten ab. Mit ihrem Engagement leisten die Parlamentarischen Beobachter*innen einen gelebten Schutz des Grundgesetzes und erfahren dafür sowohl bei Demonstrant*innen wie Polizei viel Respekt und Anerkennung. 

Als Mandatsträger*innen dürfen die Parlamentarischen Beobachter*innen in der Ausübung ihres Mandats nicht behindert werden. Die Abgeordneten haben allerdings nicht das Recht, polizeilichen Maßnahmen wie Räumungen und Verhaftungen beizuwohnen. Die einzige Ausnahme gegenüber den Bürger*innen besteht darin, dass sie als Mandatsträger*innen nicht in polizeiliches Gewahrsam genommen werden dürfen, also nicht in Polizeikesseln festgehalten werden oder präventiv in Haft dürfen. Bisher war das Entscheidende bei der Parlamentarischen Beobachtung nicht die rechtliche Besserstellung, sondern das symbolische Kapital von Mandatsträger*innen und die Fähigkeit, effektiv und in vorheriger Absprache mit der Polizei und den Versammlungsteilnehmer*innen kommunizieren und vermitteln zu können.

Diese rechtliche Sonderstellung reicht nicht mehr aus.

Man kann sich jetzt darüber streiten (und ich werde es weiter unten gleich tun), ob es richtig ist, das zu fordern.

Aber zunächst mal ist die Feststellung darin richtig, dass es so etwas wie eine „Parlamentarische Beobachtung“ nicht gibt, und Abgeordnete da keinerlei Rechte mehr als jeder normale Bürger haben, mit der Ausnahme eben, dass sie nicht festgenommen oder festgesetzt, auch nicht eingekesselt werden dürfen.

Anders gesagt: Abgeordnete haben kein Sonderrecht irgendwo hinzugehen, dabeizusein, zuzuschauen. Sie haben nur das Sonderrecht, ungehindert wieder zu gehen. Sonst nichts.

Was aber noch viel schwerer wiegt:

Es ist weder Aufgabe noch Befugnis des Parlaments, die Exekutive zu kontrollieren oder zu beobachten.

Das fällt in die Befugnis und Aufgabe der Regierung.

Das Parlament dagegen ist die Legislative, und hat sich nach dem Prinzip der Gewaltenteilung aus der Exekutive herauszuhalten. Das Parlament hat keine Kontrolle über die Exekutive, und kann deshalb auch nicht ausschwärmen, um zur Kontrolle der Exekutive zu beobachten.

Ein zentraler Punkt dabei ist

Artikel 20 Absatz 2 GG:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Da steht nicht, dass die Staatsgewalt von ungebildeten faulen jungen Frauen ausgeübt wird, die nur auf Kosten des Steuerzahlers leben, sondern „besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“.

Der Bundestag – wohlgemerkt, nur als ganzes, nicht der einzelne Abgeordnete – ist ein solches besonderes Organ der Gesetzgebung, aber eben nicht das der vollziehenden Gewalt.

Schauen wir auch noch in Absatz 3:

Artikel 20 Absatz 3 GG:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden, aber nicht an das Parlament. Die Exekutive ist nicht gehalten oder verpflichtet, sich vom Parlament oder gar einzelnen eigenmächtig handelnden Abgeordneten „beobachten“ oder gar „kontrollieren“ zu lassen. Das Parlament – und noch weniger dessen Abgeordnete – übt keine Kontrolle über die Exekutive aus (außer indirekt, indem es den Kanzler und die Regierung wählt). Sonst wäre es ja keine Gewaltenteilung.

Die Bund-Länder-Kompetenzverteilung

Es gibt noch ein weiteres Problem neben der vertikalen Gewaltenteilung. Nämlich auch die horizontale Teilung der Zuständigkeiten nach Bund und Ländern.

Man denkt zwar gerne, der Bund sei irgendwie höher und mächtiger, so eine Art Vorgesetzter der Länder, im Fußball ist die Bundesliga ja auch höher als die Landesliga. Das stimmt aber so nicht. Denn nach der Konstruktion unseres Grundgesetzes ist zunächst mal alles Sache der Länder, und davon gibt es einen abschließenden Katalog von Zuständigkeiten, für die der Bund alleine oder konkurrierend zuständig ist.

Die Polizei ist aber Ländersache. Es gibt zwar auch eine Bundespolizei, deren Berechtigung man in Frage stellen kann, denn früher mal hießen die zutreffender Bundesgrenzschutz, aber für den Demo-Kram und die Polizeimaßnahmen dagegen ist das Bundesland zuständig. Das kann sich zwar im Wege der Amtshilfe Hilfe von anderen Polizeien holen, es bleibt aber in der Verantwortung des Bundesland.

Wenn man also überhaupt unterstellen wollte, auf welcher Grundlage auch immer, dass das Parlament Beobachter der Exekutive entsenden könnte, dann wäre es das Landesparlament des jeweiligen Bundeslandes, aber eben nicht der Bundestag.

Der Hintergrund und das geltende Recht

Es ist nämlich auch in der Rechtsanwendung so, dass sie dieses „Recht“ nicht haben. Nochmal zurück zum oben zitierten Text von Bartsch und Beutin. Beutin bekam damals nämlich ärger. Die TAZ schrieb:

Für De­mons­tran­t*in­nen kann es ein Schutz vor Repressionen sein, auch Jour­na­lis­t*in­nen können von der Anwesenheit parlamentarischer Be­ob­ach­te­r*in­nen profitieren. Abgeordnete des Bundestags oder von Landtagen begleiten immer wieder Protestaktionen, um zwischen Po­li­zis­t*in­nen und De­mons­tran­t*in­nen zu vermitteln, mögliches Fehlverhalten der Ordnungskräfte zu dokumentieren oder zu unterbinden.

Aber nicht immer klappt das – manchmal geraten die Par­la­men­ta­rie­r*in­nen selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden. Dem schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin, in der Linksfraktion zuständig für Energie- und Klimapolitik, entzog der Bundestag im März die Immunität, weil Beutin im Februar 2020 eine Protestaktion am Kohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen begleitet hatte.

Die Betreiberfirma des Kraftwerks, Uniper, zeigte ihn und 102 andere Personen, die das Gelände betreten hatten, wegen Hausfriedensbruchs an. „Aktionen, die die Sicherheit unserer Mitarbeiter oder die Funktionsfähigkeit unserer Anlagen gefährden, können wir nicht hinnehmen“, sagt ein Sprecher des Unternehmens der taz. Am 12. August muss Beutin sich deshalb in Recklinghausen vor Gericht verantworten.

Für den Abgeordneten Beutin ist das ein klarer Versuch, Klimaproteste zu kriminalisieren, mitsamt den Beobachter*innen. „Parlamentarische Beobachtung ist der gelebte Schutz des Grundgesetzes“, sagt Beutin. „Die Kontrolle der exekutiven Gewalt staatlicher Sicherheitskräfte ist eine Kernaufgabe des Parlaments.“

Das „Vermitteln“ ist also schon mal kein „Beobachten“.

Und wenn der Bundestag Beutin die Immunität dafür entzog, dann ist das eine ziemlich klar aussage dafür, dass Abgeordnete in solchen Fällen eben eigenmächtig und ggf. rechtswidrig handeln und eben nicht „parlamentarisch“ tätig sind, denn da wären sie ja immun und man würde ihnen die Immunität dafür nicht entziehen können und wollen.

Nachtrag: Er wurde dafür auch zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wie dargelegt, ist die Aussage Beutins falsch. Die Kontrolle der exekutiven Gewalt ist eben nicht Aufgabe des Parlaments.

Bewertung

Ich halte das Auftreten dieser Damen deshalb in mindestens dreierlei Hinsicht für verfassungswidrig:

  • Sie können nicht parlamentarisch handeln, weil sie nur einzelne Abgeordnete und nicht das Parlament sind und das auf keinem Beschluss beruht.
  • Sie verletzen die Gewaltenteilung, weil ein Parlament nicht für die Kontrolle der Exekutive zuständig ist.
  • Sie verletzen die Bund-Länder-Zuständigkeitsverteilung, weil sie sich als Bundesabgeordnete in Landesangelegenheiten einmischen.

Und das unter Verwendung des Begriffs der „Parlamentarischen Beobachtung“, den es nach meinem derzeitigen Wissensstand formal nicht gibt, der frei erfunden ist und jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

Nach einem Jahr im Bundestag und unter Überhäufung mit Geld vom Steuerzahler haben diese Damen – auch alle zusammen – noch nicht einmal die elementaren Grundlagen ihrer Aufgaben und ihrer Stellung begriffen. Sie wissen nicht, dass sie von Stellung und Verfassungs wegen Grenzen und Pflichten haben und Grundrechtsverpflichtete sind, und bilden sich ein, irgendwelche Sonderrechte zu haben, indem sie sich lustige Namen dafür ausdenken.

Das kommt davon, wenn man ungebildete zivilversagende junge Clowns mit Ideologisierungshintergrund in die Parlamente wählt.

Willkommen in der Kleine-Mädchen-Phantasie-Demokratie.

Nachtrag zu Kleine Mädchen: Nyke Slawik ist Transfrau. Offenbar gelungen und vermutlich der Grund für die Grünen-Karriere.

Was ich aber über diesen Kleine-Mädchen-Kindergarten hinaus für so gefährlich halte:

Man versucht, den Klimaschutz als Vorwand und moralischen Hebel einzusetzen, um das gesamte Gefüge unserer Verfassung und Rechtsordnung auszuhebeln.

Und wo wir gerade so schön um Artikel 20 GG herumtanzen, dazu noch den Absatz 4:

Artikel 20 Absatz 4 GG:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und meines Erachtens unternehmen die Grünen genau das.