Ansichten eines Informatikers

Gutachter-Mafia: Der korrupte Oberstaatsanwalt

Hadmut
14.1.2023 17:31

Oha.

Ein Leser macht mich gerade darauf aufmerksam, dass die da in Hessen wohl gerade einen deftigen Korruptionsfall in der Staatsanwaltschaft haben und ausgerechnet (oder gerade weil) ein für „Korruption im Gesundheitswesen“ zuständiger Oberstaatsanwaltschaft dort nun selbst wegen Korruption vor Gericht steht.

Die Hessenschau:

Schmiergeld für Ermittlungsgutachten

Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. wegen Korruption vor Gericht

Der ehemalige Vorzeige-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt steht vor Gericht: Für Gutachten zum Thema Ärztebetrug soll er selbst die Hand aufgehalten haben. Leidtragende sind Ärzte und das Land Hessen. […]

Er muss sich wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit in 101 Fällen, schwerer Untreue und Steuerhinterziehung verantworten. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Zu Beginn der Hauptverhandlung wurde die 260 Seiten lange Anklageschrift verlesen.

B. galt als härtester Ermittler gegen Ärztebetrug in Deutschland. Nach seiner eigenen Verhaftung im Sommer 2020 kam heraus, dass er als Leiter der von ihm für die Bekämpfung von Betrug in der Medizin geschaffenen Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt jahrelang selbst für Sachverständigengutachten geschmiert worden sein soll. […]

Mitangeklagt ist ein Unternehmer aus dem Hochtaunuskreis, ein Freund von B. Dessen Firma soll von der hessischen Justiz insgesamt Aufträge in Höhe von insgesamt 12,5 Millionen Euro erhalten haben. B. soll zwischen 2015 und 2020 – dem Zeitraum, der noch nicht verjährt ist – rund 280.000 Euro Schmiergeld kassiert haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die beiden Angeklagten die Betrugsmasche von langer Hand planten. Demnach soll der Unternehmer bereits 2005 “unter Anleitung” des Beamten eine Firma gegründet haben, deren Zweck hauptsächlich darin bestand, Gutachten für die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft zu erstellen. Eine zweite Firma für IT-Forensik kam später hinzu.

Der „knallharte“ Staatsanwalt hat da Ärzte verfolgt und dabei die Gutachtenaufträge an die Firma seines Freundes vergeben.

Die beschuldigten Ärzte haben meistens einen Strafbefehl akzeptiert, einfach aus Angst, dass sie im Falle eines regulären Strafverfahrens die orbitanten Gutachterkosten bezahlen müssten. Im Falle eines akzeptierten Strafbefehls zahlt die Gutachterkosten aber das Land, und die Gerichte prüfen das nie nach, ob denn das auch stimmt, was darin steht, die gucken sich das nicht an. Eine ziemlich perfekte Betrugsmethode, um reihenweise fingierte Gutachten gegenüber dem Land abzurechnen.

Auf den Kosten für die eingestellten Ermittlungen blieb, wie in diesem Fall regelhaft, der Staat sitzen. Justizminister Roland Poseck (CDU) schätzt den Schaden für das Land Hessen nach eigenen Angaben auf zehn Millionen Euro.

Ein Einzelfall? Nein.

Bei den Ermittlungen gegen B. gerieten noch zwei weitere Juristen ins Visier der Staatsanwaltschaft Frankfurt. In einem Fall geht es um einen Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft. Er arbeitete lange eng mit B. zusammen und steht im Verdacht, Beihilfe zur Untreue begangen zu haben. Er wurde inzwischen vom Dienst suspendiert. Die Ermittlungen stünden kurz vor dem Abschluss, erklärt die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Anfrage.

Im zweiten Fall handelt es sich nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft um einen Kollegen der eigenen Behörde, gegen den ebenfalls der Verdacht der Beihilfe zur Untreue besteht.

Von solchen Staatsanwälten könnten in Berlin sogar die kriminellen Clans noch was lernen.

Es geht aber nicht nur um das Geld als solches.

Die eigentliche Frage ist, gegen wieviele Ärzte Anklage erhoben wurde, gegen die man sonst kein Verfahren eröffnet hätte, wenn der Staatsanwalt nicht selbst dran mitverdient hätte.

Und die zweite Frage ist, ob Unschuldige verurteilt wurden, ob die erstellten Gutachten also überhaupt zutreffend oder Fake waren.

Und die dritte Frage wäre, wie diese Staatsanwälte in ihre Ämter kamen. Ob die da – wie inzwischen fast überall – nach Gesinnung und Parteibuch besetzt wurden. Denn dass Hessen also solches politisch korrupt ist, ist ja kein Geheimnis. Und immerhin war der nun selbst vor Gericht stehende Staatsanwalt mal Sprecher der Generalstaatsanwalt. Und zumindest die Sprecher-Posten werden normalerweise politisch besetzt, damit da die Tonart stimmt.

Und dass da ein politischer Hintergrund bestehen könnte, wird auch durch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts deutlich:

Auch andere stören sich an der einseitigen Vergabepraxis. Der Mainzer Rechtsanwalt Alexander Dorn strengt 2007 eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, weil durch Badles Praxis eine externe Firma zum gewerblichen Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft werde. Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage ab. Badle jubiliert. In einem Aufsatz für die Neue Juristische Wochenschrift im selben Jahr wirbt der Beamte für „medi-transparent“ und erwähnt in einer Fußnote, das Bundesverfassungsgericht habe den Dienstleister „ausdrücklich als nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden qualifiziert“. Bei der hessischen Justiz schrillen da noch keine Alarmglocken. Erst 15 Jahre später räumt der neue Justizminister Roman Poseck ein, der Fall Badle sei „eine Katastrophe für die hessische Justiz“.

Das Bundesverfassungsgericht hat das also goutiert, dass da gewerbliche Firmen und die Staatsanwaltschaften gemeinsame Sache und Geschäfte machen. Nun wissen wir aber, dass das Bundesverfassungsgericht a) korrupt und b) parteienbesetzt ist, und die Parteien wiederum alle Möglichkeiten mitnehmen, ihre Leute aus dem Steuersäckel zu bereichern, siehe auch Rundfunkbeitrag. Man hat immer mehr den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht nur noch der Alibigeber für Parteiinteressen ist. Das stinkt gewaltig danach, dass das Bundesverfassungsgericht auch in diesem Fall die Parteiinteressen gewahrt hat, und das eine parteinahe Betrugsmethode sein könnte.

Mal gespannt, ob da noch mehr ans Licht kommt.