Ansichten eines Informatikers

Grundgesetz – Verfassung

Hadmut
16.9.2022 0:16

Oh, liebe Güte.

Die gefühlt siebzehntausendste Zuschrift zu dem Thema geht ein, dass wir nur ein Grundgesetz und keine Verfassung hätten:

Hallo Herr Danisch
Der Bundeskanzler redet in letzter Zeit häufig von unserer Verfassung”. Da sie sich ja da mehr auskennen als ich, mal eine Frage. Seit wann ist denn das Grundgesetz zur Verfassung geworden? Bedarf es nicht eines Volksentscheides zur Annahme einer Verfassung?
Vielleicht haben sie ja einmal Gelegenheit dazu etwas zu schreiben.
Danke und alles Gute

Eigentlich hatte ich dazu schon was geschrieben. Mehrfach, wenn ich mich rech erinnere. Aber die Mails hören nicht auf. Immer und immer wieder dasselbe Ding. Keine Ahnung, was so viele Leute (oder vielleicht wenige mit vielen Accounts) auf das Ding bringt. Aber ich will mal ein paar Takte dazu sagen.

Unterschied Grundgesetz – Verfassung

Alle kommen sie damit, dass wir ein Grundgesetz und keine Verfassung hätten, und berufen sich auf Artikel 146:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Darin steht aber kein Wort davon, worin sich das Grundgesetz inhaltlich von einer Verfasung unterscheiden sollte. Konnte mir bisher auch keiner erklären, was am Grundgesetz denn fehlt, um inhaltlich eine Verfassung zu sein.

Das Grundgesetz ist nicht als Verfassung bezeichnet und ausgegeben, weil der Staat eine Art Nachkriegsprovisorium unter der Teilung war, und ganz bewusst den Staat als offene Wunde darstellen sollte, und sich nicht mit der Teilung abfinden. Eine Verfassung zu schreiben, hätte etwas von einer Staatsgründung in Anerkennung der Teilung gehabt. Das sagt aber nichts, worin sich das Grundgesetz inhaltlich von einer Verfassung unterscheiden sollte. Wir hatten die Wiedervereinigung, womit dieser Punkt weggefallen ist.

Was muss denn in einer Verfassung stehen, was im Grundgesetz nicht steht? Geht es nur um die Überschrift? Wo steht, dass eine Verfassung auch „Verfassung“ heißen muss?

Ich habe bis heute nicht verstanden, was diese Phantomdiskussion eigentlich soll, was die Leute eigentlich wollen. Was ihr Begehr ist. Hat das irgendeinen Zweck außer rumzublöken? Was sollte, müsste, würde denn mit einer „Verfassung“ denn besser sein?

Übrigens ist Artikel 146 ohnehin substanzlos. Denn in dem Moment, in dem eine Mehrheit etwas anderes will, spielt das sowieso keine Rolle mehr, ob es den Artikel 146 gibt oder nicht.

Geht es um die Entscheidung des Volkes? Und, was wäre, wenn das Volk 1947 das Grundgesetz beschlossen hätte, wären die meisten von Euch trotzdem nicht beteiligt. Selbst wenn eine Verfassung vom Volk beschlossen sein muss, kann jeder, der nach 1929 geboren ist, oder eigentlich sogar nach 1926, weil damals meines Wissens die Volljährigkeit noch bei 21 Jahren lag, schlecht verlangen, dass eine Verfassung vom Volk beschlossen sein muss, weil er ja, wenn er nicht mindestens 96 Jahre alt ist, trotzdem keinen Anspruch, mitgewählt zu haben Ich habe so ziemlich alles unter meinen Leser, aber ich wüsste nicht von 96-Jährigen.

Ich verstehe deshalb nicht, worauf die Leute eignetlich hinaus wollen und was sie damit erreichen oder haben wollen, wozu die Diskussion und die Verfolgung dieses Ziels eigentlich dienen soll.

Man zieht sich da ein Begriffen hoch, ohne sich auch nur irgendwie um die Semantik zu kümmern. Mir hat auch noch nie einer geschrieben, was denn in einer Verfassung anders als im Grundgesetz sein müsste oder sollte.

Die Paulskirchenverfassung

Wie kommen die Leute eigentlich darauf, dass das Grundgesetz keine Verfassung sein könnte und nicht vom Volk beschlossen worden wäre?

Mir geht es so auf den Wecker, wenn die Leute sich so gar nicht informieren und einfach vom Stammtisch aus loströten.

Unser Grundgesetz ist in wesentlichen Teilen, insbesondere der Grundrechteapparat, inhaltlich und sogar nahezu wortwörtlich aus der Paulskirchenverfassung übernommen. Und die heißt nicht nur so, die wurde 1849 auch beschlossen. Warum also sollte das nicht mehr gelten? Andere Länder wie die USA haben viel ältere Verfassungen.

Anstatt ständig und immer wieder mit diesem Grundgesetz-Verfassung-Blödsinn zu kommen, wäre es weit nützlicher, das grüne Gesindel, oder Politversager wie Nancy Faeser, oder auch die Presse, die ja alle immer tröten, dass „Rechte“ die Verfassungsgegner wären und die linken Parteien die Grundgesetztreuen (obwohl keine andere Partei so viele verfassungswidrige Gesetze, Grundgesetzänderungen und -änderungsversuche unternommen hat wie die SPD, sie also die objektiv verfassungsfeindlichste Partei ist, wenn man außer Acht lässt, dass die Grünen sich da einfach so darüber hinwegsetzen und das dann praktisch-real brechen) seien, und die „Rechten“ die Verfassungsgegner, dass es umgekehrt ist: Die Paulskirchenverfassung als Vorlage unseres Grundgesetzes und der Grundrechte wurde damals von „Rechten“, nämlich vor allem den Burschenschaften erstellt. Linke dagegen versuchen seit damals, verstärkt seit 1917, diese Grundrechte zu beseitigen und abzuschaffen. Ob nun Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, der ständige kommunistische Terror damals auf den Straßen, oder die DDR mit ihren Sabotageakten und der RAF – Linke kommen gar nicht anders aus als Verfassungsfeinde zu sein.

Bedenke, worum Du bittest – es könnte Dir gewährt werden

Wenn wir nun heute eine Verfassung beschließen würde, wie würde die aussehen?

Keine Meinungs-, Berufs-, Wissenschaftsfreiheit, keine Freizügigkeit mehr. Keine Handlungsfreiheit mehr.

Stattdessen Gender. Migration, Quoten, Redege- und verbote, grüner Energiezauber, Planwirtschaft, politisch diktiere Wissenschaft, zugewiesene Wohnungen, totale Enteignung, Reiseverbote, Energiekontingente, endlose Korruption.

Wie dämlich muss man eigentlich sein, um ausgerechnet in einer Zeit wie dieser zu fordern, dass wir das Grrundgesetz durch eine Verfassung ersetzen?

Wir wären heute weder intellektuell, noch gesellschaftlich in der Lage, eine Verfassung zu schreiben und zu beschließen. Schaut doch mal an, was die Parlamente, was die Medien gerade für einen Mist verzapfen. Und ausgerechnet in der Herrschaft dieser Idioten und deren Meinungsdiktaten wollt Ihr eine neue Verfassung beschließen?

Dümmer geht’s wohl nicht mehr.

Wertung

Sorry, aber ich halte dieses Ansinnen für richtig dumm – und suizidär.

Bei allen Probleme mit dem Grundgesetz, es ist – von dem SPD-Pfusch darin abgesehen – trotzdem so gut, dass es uns in eine relativ gute Position bringen würde, wenn sich unsere Politiker und Richter noch daran hielten.