Ansichten eines Informatikers

I identify as a fish und das Polizeirecht

Hadmut
12.9.2022 21:55

Ein Leser zeigt ein enormes juristisches Problem auf.

§ 34 Absatz 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg:

Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

Ähnliches angeblich auch in anderen Bundesländern.

Wie aber mache man das nun, bei mindestens 86.000 verschiedenen Geschlechtern?

Wie sollte die Polizei jemanden durchsuchen, der als Geschlecht Fisch, Teekanne oder Pfefferminz Nord-Nordwest angibt?

Oder jemad mit oszillierendem oder rotierendem Geschlecht, der alle 0,473 Sekunden das Geschlecht wechselt? Oder genau 50-Mal pro Sekunde, damit es beim Brummen nicht zu Schwebungen mit der Netzfrequenz oder Fernsehbildern kommt? (Was allerdings den Vorteil hätte, dass wenn die Netzfrequenz wegen der Stromknappheit runter geht, man das sofort an den eintretenden Schwebungen merken würde.)

Würde die Polizei dann künftig statt in Hundertschaften in Hunderttausendschaften anrücken, mit einem sorgfältigen Sortiment aller bekannten Geschlechter, in dem auch das Geschlecht Zimtschnecke mit Linksgewinde in allen Mol-Gewichten vorkommt?

Nein, antwortet der Danisch. Das Problem ist interessant, aber nicht zu Ende gedacht. Was immer der Durchsuchte als Geschlecht angibt, der Polizist muss einfach nur sagen „Ich auch!“.

Was dann natürlich die Vorschrift völlig konterkariert und dazu führt, dass sich auch Frauen von Männern durchsuchen und abtasten lassen müssen (vielleicht gibt es dann ja auch wieder mehr Bewerber bei der Polizei), weil der Polizist sich ja nur für queer und trans erklären muss, und es ja auch die Rechtsmeinung gibt, dass man sein Geschlecht ausschließlich selbst bestimmen darf und niemand das anzweifeln und in Frage stellen kann. Der Polizist muss also nur sagen, ihm sei gerade so weiblich zumute gewesen.

Vortrag auf Anraten seines Rechtsanwaltes:

Wissen Sie, Frau Richterin, als ich so die Brüste der zu durchsuchenden Frau in den Händen hielt, da wurde mir schlagartig klar, solche hätte ich auch gerne. Da fühlte ich mich so als Frau, da wollte ich eine sein. Da war ich eine. Deshalb konnte ich auch nicht loslassen.

Und nun macht mal juristisch was dagegen.