Ansichten eines Informatikers

Der Fall der Juristin Anke Morsch

Hadmut
7.2.2022 19:05

Korruption live beobachten.

Oder: Wer hätte das gedacht, dass es doch noch Richter gibt, die bei Frauenförderung, Inkompetenz und politischer Korruption nicht mitspielen?

Oder ist es doch nur Gegenkorruption?

Verschiedene Medien berichten darüber, dass ein Gericht die Ernennung von Anke Morsch zur Vizepräsidentin am Bundesfinanzhof gestoppt hat.

Aus dem Handelsblatt:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs gestoppt. Grund ist, dass die frühere Bundesregierung der ausgewählte Richterin Anke Morsch nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht den Vorzug gab.

Das Bundesjustizministerium hat demnach „rechtsfehlerhaft“ gehandelt; drei unterlegene Bewerberberinnen und Bewerber für den Vizeposten am höchsten deutschen Steuergericht seien eigentlich höher qualifiziert gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, gegen die der Bund Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel sind nicht möglich. […]

Die Präsidenten der Bundesgerichte, der Deutsche Richterbund und der Richterverein am Bundesfinanzhof hatten das Prozedere teils scharf kritisiert. Dabei geht es um die Frage, ob das Bundesjustizministerium politisch genehme Kandidatinnen und Kandidaten auf Führungsposten hievt, die fachlich die Anforderungen nicht erfüllen.

Na, immerhin in eigener Sache werden die Gerichte noch rechtsfreudig. Anderen, etwa Informatikern, gewähren sie den Rechtsschutz, in den sie sich selbst wickeln, freilich nicht. Auch eine Art von Korruption und Rechtsbeugung, aber in Deutschland muss man ja inzwischen schon froh sein, wenn wenigstens die Korruption der Richter in eigener Sache noch funktioniert, um die Korruption der Politik einzudämmen.

War die Qoutenfrau denn

In den Auswahlkriterien ist eigentlich vorgesehen, dass Bewerber für Führungsstellen an den Bundesgerichten in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht haben sollen. Doch Morsch erfüllt dieses Kriterium nicht.

Ach, für ein Bundesgericht braucht man fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht?

Na, dann hätte sie besser Verfassungsrichterin werden sollen, da muss man nämlich gar nichts können und nichts vorweisen. Da fragt dann auch niemand nach Qualifikation.

Schauen wir nochmal in die Pressemitteilung des Gerichts:

Der BayVGH hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nun bestätigt und eine Verletzung der drei Konkurrenten in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes bejaht. Unabhängig davon, ob das Bundesjustizministerium beim Anforderungsprofil für die Vizepräsidentenstelle zulässigerweise auf eine richterliche Erfahrungszeit am BFH habe verzichten dürfen, sei der Leistungsvergleich der Bewerber anhand der abschließenden Gesamturteile in den dienstlichen Beurteilungen rechtsfehlerhaft. Das Bundesjustizministerium habe weder von einem Gleichstand noch von einem Vorsprung der ausgewählten Bewerberin ausgehen dürfen. Die Eignungsprognose für die erfolgreiche Bewerberin sei nicht mit den anderen Beurteilungen vergleichbar, weil sie von einem Landesdienstherrn stamme und unklar bleibe, welches Anforderungsprofil zugrunde gelegt worden sei. Zudem sei nicht berücksichtigt worden, dass die drei unterlegenen Konkurrenten als Vorsitzende Richter und Vorsitzende Richterinnen ein deutlich höheres Statusamt (Besoldungsgruppe R8) im Vergleich zur ausgewählten Bewerberin (Besoldungsgruppe R5) innehaben. Es lägen keine besonderen Umstände vor, die eine Ausnahme von dem Grundsatz rechtfertigen würden, dass den im höheren Statusamt erzielten Beurteilungen ein höheres Gewicht beizumessen sei.

Kenne ich alles, habe ich schon ausführlich damals bei der Rektorwahl und bei einer Bewerbung um eine Professur betrachtet, und dann seit Jahren beim Thema Feminismus und Frauenförderung. Kriterientrias aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz.

Interessiert bei Gericht nur eben sonst keinen mehr, seit Frauenförderung und Feminismus nicht nur Staats-, sondern auch Juristendoktrin, und für alles nach Artikel 3 Grundgesetz interessieren sich Juristen ohnehin nicht mehr. Alles so 20. Jahrhundert und altweißmannig.

Und jetzt auf einmal, wo es um die Interessen der Richter selbst geht, da fällt ihnen dann doch noch mal der gute alte Art. 33 Abs. 2 GG ein. Aber immer noch besser im eigenen Interesse also so gar nicht, wird der wenigstens doch noch mal erwähnt.

Wer steckt hinter Korruption und Rechtsbruch?

Erklärt uns die Wikipedia zu dem Fall:

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht besetzte die bislang vakante Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs mit Hans-Josef Thesling und die der Vizepräsidentin mit Anke Morsch.

Klaus Rennert kritisiert, dass hierbei von der Regel, den Senatsvorsitz von Bundesgerichten mit Mitgliedern des betreffenden Gerichts zu besetzen, abgewichen wurde.[15] Der Deutsche Richterbund wirft der Bundesjustizministerin vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu gefährden.[16][17]

Vier Konkurrentenklagen wurden gegen die Besetzung erhoben, darunter drei durch Vorsitzende Richterinnen und Vorsitzende Richter am BFH, zum Verwaltungsgericht München. Der Posten des Vizepräsidenten bleibt deshalb vakant. Das Verwaltungsgericht hat im Oktober 2021 auf die Eilanträge der BFH-Richtern die Besetzung ohne erneute Auswahlentscheidung untersagt.

Christine Lambrecht von der SPD, damalige Bundesjustizministerin von penetrant auffälliger Unfähigkeit, die nach Art der SPD minderqualifizierte Günstlinge in die Posten drücken wollte. Die vornerum immer so gegen „rechts“ wetterte und hintenrum korrupt war.

Die ist jetzt übrigens Bundesverteidigungsministerin. Das einzige, was ich von der bisher gehört oder gesehen habe, war ein Foto, auf dem ihr Soldaten in den oder aus dem Flieger helfen, weil sie alleine nicht mehr über die Rampe kommt. Mir ist bisher keine einzige Leistung von Lambrecht bekannt.

Politik nach Schema SPD: Rechtsbrechend unqualifizierte Frauen in Posten drücken, damit die dort dann Politik machen.

Und die Gerichte erinnern sich auch nur noch in eigenen Angelegenheiten an die Grundrechte, aber immerhin noch besser, als gar nicht mehr. Das mit den Grundrechten ist dann so Vintage-Rechtsprechung, so wie Oldtimer-Fahren. Mal wieder so urteilen wie damals, als wir noch Grundrechte hatten. Vielleicht noch auf der mechanischen Schreibmaschine getippt.