Ansichten eines Informatikers

Verfassungssabotage über „strategische Prozessführung“

Hadmut
5.2.2022 14:30

Mehr zur Korruption am Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen und der Verfassungsrichterin Susanne Baer im Besonderen.

[Aktualisierung nach einem seltsamen Vorgang bezüglich der angegebenen Interview-Quelle]

Update: Wie in einem aktuellen Blogartikel beschrieben, wurde ich inzwischen von der Berliner Zeitung gebeten, diesen Blog-Artikel hier zu löschen, weil das Interview, auf das er sich bezogen, versehentlich in einer unautorisierten Version veröffentlicht worden sei. Das unten verlinkte Interview ist deshalb nicht mehr online und durch eine neue Version unter einem neuen URL, aber hinter Paywall veröffentlicht worden.

Ich hatte mich bereit erklärt, das zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, sehe aber nicht, was die geänderte „autorisierte“ Version an meiner Bewertung des Vorganges ändern würde. Auf meine Frage, woran konkret man denn Anstoß nähme, damit ich das prüfen kann, bekam ich keine Antwort mehr. Man bittet mich, den gesamten Artikel zu löschen, sagt mir aber nicht, was einen daran denn störe.

Ich werde also den Artikel insoweit ergänzen, dass ich die Änderungen zur ersten Version zusätzlich berücksichtige.


Die Berliner Zeitung berichtet über ein juristisch-lesbisches Vorhaben: Diskriminierung lesbischer Elternpaare: „Hier wird meine Intimsphäre verletzt!“

[Neuer Url ist hier, aber hinter Paywall.]

[Alte Version des Interviews:]

Die neue grüne Familienministerin Anne Spiegel tritt an, um das Familienrecht zu modernisieren.

[Neue Version des Interviews:]

Die neue grüne Familienministerin Anne Spiegel tritt an, um das Familienrecht zu modernisieren.

Über die habe ich auch noch was, die hängt da mit drin, die Katastrophe mit dem Ahrtalhochwasser mitvergurkt zu haben, aber das nochmal separat. So der Typ Frau, der eine Schneise der Vernichtung (im Ahrtal dann wörtlich) hinter sich herzieht.

[Alte Version:]

„Höchste Zeit!“, findet die Anwältin Lucy Chebout. Zusammen mit rund einem Dutzend lesbischer Elternpaare ist sie an einer strategischen Prozessführung beteiligt, um zu beweisen, dass das aktuelle Abstammungsrecht massive Grundrechtsverletzungen enthält.

[Neue Version:]

„Höchste Zeit!“, findet die Anwältin Lucy Chebout. Zusammen mit rund einem Dutzend lesbischer Elternpaare ist sie an einer strategischen Prozessführung beteiligt, um die Benachteiligung von Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern im aktuellen Abstammungsrecht zu beenden.

[Anmerkung zur Änderung: Die erste Version konnte man so lesen, als ob es darum ging, Lesben-Paaren einen Anspruch auf ein Kind zu verschaffen. Im zweiten liest es sich so, als ging es um Kinderrechte. Das passt zu rot-grünen Absichten, das Grundgesetz um „Kinderrechte“ zu erweitern, die aber letztlich keine Kinderrechte sind, sondern Schwulen und vor allem Lesben Anspruch auf Auslieferung von Kindern zu geben. Es ist, wie ich schon so oft beschrieben habe, eine Inversion der Grundrechte, die nun nicht mehr für, sondern gegen den Bürger wirken, nicht mehr Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sondern Abwehrrechte des Staates gegen den Bürger sind. Das Kind hat keinen Anspruch auf einen echten Vater und der biologische Vater fällt dann wohl auch raus. Unter dem Vorwand der Grundrechte werden marxistische Ideologien durchgesetzt.]

Da wären wir wieder bei der „strategischen Prozessführung“, über die ich schon so viel geschrieben habe: Fingierte, künstlich konstruierte Streitfälle, in denen der benötigte Streitfall von Juristen erst gebaut und dann der passende Strohmann als Kläger/Antragsteller/Legitimierungsgeber gecastet wird, dann noch eine bewusst schlecht gemachte Prozessführung zur Rechtswegserschöpfung, damit man den Fall auch verliert und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen kann, und das häufig in Absprache mit den Richtern oder aus deren direkten Freundeskreis und Umfeld, um damit auch im Eigen- und Privatinteresse der Richter stehende Pseudoentscheidungen vorzugaukeln.

Das ist nicht nur Korruption, Rechtsbruch, Rechtsbeugung, weil Richter damit zu Richtern in eigener Sache werden und praktisch bei sich selbst Klage einreichen, ohne überhaupt legitimiert und betroffen zu sein, und ein Bruch des Grundsatzes „Wo kein Kläger, da kein Richter“, außerdem Prozessbetrug bezüglich der Prozesspartei, Kosten und so weiter.

Es ist vor allem Verfassungssabotage, weil damit nämlich das demokratische Prinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird, völlig ausgehebelt wird, weil niemand an diesem Verfahren demokratisch legitimiert ist und der Wähler dann auch nicht mehr gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stimmen kann, die sogar die Regierung und künftige Regierungen binden.

Worum geht es hier?

[alte Version:]

Wer ist das Ehepaar Akkermann?

Gesa und Verena Akkermann haben im Jahr 2020 gemeinsam ein Kind erwartet – und dann festgestellt, dass nach der Geburt nur eine von ihnen rechtlich Mutter sein kann. Dagegen wollten sie vorgehen. Sie haben viel Öffentlichkeitsarbeit gemacht, an die Bundestagsabgeordneten einen Brief geschrieben. Und durch ihre persönliche Offenheit haben sie viel Unterstützung bekommen, weil man bei ihnen intuitiv das Gefühl hatte: Warum darf diese Familie keine Familie sein! Eine Freundin hat uns dann zusammengebracht. Gemeinsam haben wir uns an die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gewendet, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Grundrechtsverletzungen vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Und zwar auf dem Weg einer strategischen Prozessführung.

[neue Version:]

Wer ist das Ehepaar Akkermann?

Gesa und Verena Akkermann haben im Jahr 2020 gemeinsam ein Kind erwartet – und dann festgestellt, dass nach der Geburt nur eine von ihnen rechtlich Mutter sein kann. Dagegen wollten sie vorgehen. Sie haben viel Öffentlichkeitsarbeit gemacht, an die Bundestagsabgeordneten geschrieben. Und durch ihre persönliche Offenheit haben sie viel Unterstützung bekommen, weil die meisten Menschen, denen sie von ihrer Situation erzählten, intuitiv das Gefühl hatten: Warum darf diese Familie keine Familie sein? Eine Freundin hat uns dann zusammengebracht. Zeitgleich hatten sich die Akkermanns auch an die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gewendet, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Grundrechtsverletzungen vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Und zwar auf dem Weg einer strategischen Prozessführung.

[Anmerkung zur Änderung: Der wesentliche Unterschied ist, dass man sich in der alten Version „gemeinsam“ an die Gesellschaft für Freiheitsrechte gewandt hatte, was ja dem Schema entspräche, das ich so oft beschrieben habe: Man castet passende Beschwerdeführerdarsteller als Strohmänner. In der neuen Version soll es so aussehen, als hätten sie die beiden Akkermann-Frauen von selbst an diese GFF gewandt.

Das halte ich für unlogisch, denn im Artikel steht ja, dass Lucy Chebout „beteiligt“ wäre.

Außerdem halte ich es für Täuschung, weil ja, siehe oben, die Sache geändert wurde, als würde man jetzt die Rechte des Kindes verfolgen. Hier wird aber beschrieben, dass es eben um das Recht lesbischer Paare geht, beide Mütter zu sein, obwohl nur eine das Kind geboren hat.

Mir ist deshalb auch nicht klar, wie eigentlich zwei lesbische Frauen gemeinsam ein Kind erwarten können.]

Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine politische Frage. Sowas muss Gegenstand einer Bundestagswahl und deshalb des Wahlkampfes sein, und darf nicht kurz nach der Wahl über den Amtsmissbrauch durch Verfassungsrichter gebaut werden.

Ob ein Kind das Recht hat, Vater und Mutter zu haben, interessiert die überhaupt nicht. Das Verhältnis von Lesben zu Kindern ist etwa das gleiche wie das der SPD zum Wähler: Nur noch rechtloser Steuerzahler und Befriedigungslieferant.

Und was mir auch nicht klar ist: Was ist eigentlich mit dem biologischen Vater/Samenspender? Hat der dann noch ein Umgangsrecht oder Unterhaltspflichten? Hat das Kind dann Unterhaltsansprüche gegenüber drei Eltern? Hat der biologische Vater dann alle Nachteile und Pfichten, aber keinerlei Rechte?

Warum heißt es eigentlich bei erwachsenen Frauen immer, sie bräuchten Frauen in Führungspositionen als „Vorbilder“, weil nur Frauen und nicht Männer Vorbild für sie sein könnten, aber nie, dass Kinder einen männlichen Vater bräuchten? Warum brauchen Kinder keine Vorbilder, erwachsene Frauen dann aber plötzlich unbedingt welche? Liegt es daran, dass Frauen sich rückwärts entwickeln und nach der Pubertät infantiler und vorbildbedürftiger sind als vor der Pubertät? Oder ist es einfach nur so, dass man ohne jede Logik und Stringenz einfach behauptet, was man gerade braucht?

Und was hat das wieder mit Susanne Baer zu tun? Steht sogar drin:

[Alte Version:]

Als Studentin habe ich an der Humboldt-Universität am Lehrstuhl von Susanne Baer gearbeitet. Heute ist Baer Richterin am Bundesverfassungsgericht, damals war sie zugleich Professorin für Gender Studies und für Recht – und da habe ich zum ersten Mal mitbekommen, wie spannend rechtliche Diskussionen sind und wie wichtig, wenn man sich für Gerechtigkeitsfragen interessiert.

[Neue Version: Steht nicht mehr drin.]

Und wieder mal kommen Verfassungsbeschwerden aus dem direkten Institutsumfeld von Susanne Baer. Hatte ich ja schon beschrieben: Mal Zimmerkollegin, mal Vertretungsprofessorin, hier mal Mitarbeiterin. Baer fällt penetrant damit auf, dass reihenweise Verfassungsbeschwerden aus ihrem eigenen Institutsumfeld kommen und dabei stark bevorzugt – oder ausschließlich? – zur Entscheidung angenommen werden.

Das Bundesverfassungsgericht ist zur reinen Privatbeute einer Lesbenclique geworden. Völlig korrupt und verfassungswidrig.

Ich hatte ja gerade zur Causa Künast schon beschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht auch rein juristisch nichts mehr hinbekommt, schon am Verständnis des Verfahrens und Verfahrensrechts scheitert und nur noch Moralgeblubber abliefert. Dass die da nicht mal mehr in der Lage sind, das Gestattungsverfahren zu Auskunftsdaten zu verstehen.

Das Bundesverfassungsgericht ist nur noch Parteienbeute, und Gender Studies – wie oft beschrieben – nur noch die Ausbildung zum Lügen, Betrügen und Staatsunterwandern.

Intellektuell lernt man in Gender Studies nichts:

[Alte Version:]

Durch die Gender Studies hatte ich mir zwar eine kritische Perspektive erworben, aber doch keinen intellektuellen Werkzeugkasten. Ich konnte nicht wirklich mitreden – und deshalb habe ich mit 27 Jahren dann noch angefangen, Jura zu studieren und mein Studium ziemlich straight durchgezogen.

[Neue Version: Steht nicht mehr drin.]

Das Bundesverfassungsgericht ist die gefährlichste verfassungsfeindliche Organisation.

Und dessen Rechtsprechung nur noch korrupte Cousinenwirtschaft, die nehmen im Wesentlichen die Verfassungsbeschwerden ihres eigenen Freundes- und Kollegenkreises an, wenn sie die Verfassungsbeschwerden nicht schon selbst geschrieben haben.

Verfassungsbeschwerden sind ja auch gleich viel aussichtsreicher, wenn die Richter sie selbst geschrieben oder darin mitgewirkt haben. Seinen eigenen Beschwerden gegenüber ist man ja auch immer viel aufgeschlossener.

Kritik daran von Juristen oder Journalisten? Mir nicht bekannt.

[Anmerkung zum Unterschied:

Man hat den Bezug zu Susanne Baer und ihren Gender Studies gestrichen, nachdem ich kritisiert hatte, dass schon wieder mal eine rot-grün-links-genderistische Verfassungsbeschwerde auf dem Weg der fingierten Beschwerde und der gecasteten Beschwerdedarstellern von Freunden/Mitarbeitern/Studenten der Susanne Baer entsprechend deren Gender-Doktrin eingereicht werden, um sich zum Über-Gesetzgeber aufzuspielen.

Nur weil man es rausgenommen hat, wird es aber nicht unwahr. Das Studium ist ja nicht weg. Im Gegenteil: Sie gibt ja auf ihrer Anwaltsprofilseite ausdrücklich an: „Gender Studies and Islamic Studies M.A.“ Tolle Kombination. Wer geht im Islam eigentlich bei Paaren voraus, wenn beide Frauen sind und verschleiert hinterherlaufen müssen? Oder sie nur in Begleitung eines Mannes der Familie aus dem Haus dürfen? Brauchen sie dafür Söhne?

Und auf der Anwaltsprofilseite steht ja dann auch:

Chair Prof. Dr. Susanne Baer, Humboldt-Universität zu Berlin, Research Assistant (2007-2012 and 2015-2016)

Das heißt, das ist so, dass die Verfassungsbeschwerden von den Freunden und Ex-Mitarbeiterin Baers selbst geschrieben werden, damit die da Gender-Politik über den Gesetzgeber hinweg machen kann.

Gender Studies und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sind massiv verfassungsfeindliche Organisationen, die das Ziel verfolgen, über das Bundesverfassungsgericht das demokratische Prinzip und wesentliche Teile der Verfassung zu brechen und zu beseitigen. Und wer dahinter steckt, wird klar, wenn man weiß, dass dieser Artikel hier aus dem Google-Index gefallen ist, als ich der Löschbitte nicht sofort nachkam.
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