Ansichten eines Informatikers

Die Deutsche Welle und die Staats-/Beitragsfinanzierung

Hadmut
4.2.2022 13:24

Nachdem mir jetzt gar so viele Leute schreiben:

Sehr viele Leute schreiben mir gerade, dass die Deutsche Welle nicht aus Rundfunkbeiträgen, sondern aus Steuergeldern bezahlt wird.

Ja. Weiß ich.

Weil er sich an das Ausland wendet und auch in an deren Sprachen gesendet wird, und deshalb keine Grundlage für eine Gebühren- oder Beitragspflicht besteht.

Ich bitte aber zu bedenken, was ich damit sagen wollte. Denn es heißt ja immer, der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk sei bei uns „staatsfern“, weil – mit Fokus eben auf die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio – der ÖRR also solcher hier in Deutschland nicht vom Staat finanziert sei.

Und dazu habe ich mich auf auf ein Urteil des EuGH bezogen, das noch zur Zeit der damaligen Gebührenpflicht (also zahlen nur, wenn man es auch guckt) erging, bezogen, wonach nämlich unser Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk (und da ging es eben nicht um die Deutsche Welle) durchaus dem Staat zuzurechnen ist, und diese deutsche Konstruktion mit der (damaligen) Gebührenpflicht eben nicht die behauptete Wirkung hat, dass der Rundfunk staatsfern sei. Sachlich betrachtet nämlich unterscheidet sich das nicht von einer Steuer, denn die Pflicht ist gesetzlich normiert und wird mit staatlicher Gewalt eingetrieben. Dem Ding nur einen anderen Namen zu geben, hilft nicht.

Es ging in diesem Streit um die Frage, ob unser ÖRR der EU-Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung von Aufträgen unterliegt. Der ÖRR meinte, das tue er nicht, weil er ja nicht zum Staat gehöre. Und diese Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung gilt eben nur für staatliche Einrichtungen.

Und das Gericht sah das ganz anders, nämlich aufgrund dieser gesetzlichen Pflichtfinanzierung.

Deshalb gelte die Ausschreibungspflicht in vollem Umfang.

Ausnahmen gebe es damit nur da, wo diese EU-Norm selbst Ausnahmen festlegt, eben etwa wenn Rundfunk auf kulturelle oder lokale Besonderheiten wie Dialekt abhebt oder redaktionell auswählt (müsste das jetzt erst nochmal genauer nachlesen).

Das heißt, dass sich der Rundfunk zum Beispiel aussuchen kann, wer in der Fernsehshow zum Singen kommt, aber nicht mehr, wer etwa das Catering macht oder die Beleuchtung installiert.

Und wenn das sogar für eine Gebührenpflicht gilt, dann gilt das für Beitragspflicht oder gar die Steuerfinanzierung der Deutschen Welle ja umsomehr, weil das ja die weitergehende Aussage ist.

Ich bitte deshalb nachdrücklich, zu versuchen, den Sinn meiner Worte zu verstehen und nicht nur auf einzelne Wörter zu triggern.

Nicht einmal dann, wenn der Rundfunk gebühren- oder beitragsfinanziert ist, gilt er als staatsfern.

Und das ist nunmal diese Entscheidung die vorliegt, und die Medienrechtler auch kennen müssen. Ich kann die ja nur nehmen, wie sie ist, und einfach auf Steuerfinanzierung umformulieren, nur weil wir gerade von der Deutschen Welle reden.

Und deshalb ist es auch nicht nur verlogen, sondern schlicht falsch, wenn hiesige Politiker den Russen selbstgerechte Predigten halten, dass deren RT staatsfinanziert und bei uns der ÖRR staatsfern wäre. Es stimmt nämlich nicht.

Und dass es nicht stimmt, ist nicht (nur) meine persönliche Meinung, sondern eben gerichtlich entschieden. Und diese Entscheidung ist nun mal, wie sie ist. Ich kann sie ja nicht ändern, damit sie zur Deutschen Welle passt. Näheres in meiner Stellungnahme für den Landtag Thüringen.

Deshalb: Bitte aufhören, mir Mails zu schicken, dass die Deutsche Welle steuer- und nicht beitragsfinanziert ist. Danke.