Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz des Marco Buschmann (Bundesjustizminister, FDP, angeblich Jurist)

Hadmut
2.2.2022 14:23

Der will Telegramme verbieten.

Kennt Ihr noch Telegramme? Ach, was waren das noch Zeiten, als es SMS, Mobilfunk, E-Mail noch nicht und Fax und internationale Telefonate nur mit Schwierigkeiten gab, und man Telegramme schickte, die nach Zahl der Worte berechnet wurden, so wie

+++ ankomme dienstag bahnhof gruss gisela +++

Oh … T’schuldigung … er will nicht Telegramme verbieten, er will Telegram verbieten. FDP will EU-Gesetz gegen Telegram (was vermutlich auf Gegenseitigkeit beruhen dürfte).

Im Kampf gegen Radikalisierung und Hetze im Netz hat sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) für ein europäisches Vorgehen gegen die Online-Plattform Telegram ausgesprochen.

Mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) würden erstmals gemeinsame europäische Vorgaben für soziale Netzwerke geschaffen, um mit geeinten Kräften Hass und Hetze konsequent zurückzudrängen, sagte Buschmann dem Handelsblatt, „Von diesen Regeln wird auch Telegram erfasst sein.“

(Anscheinend der hier, hinter paywall)

Es geht nicht gegen „Hass und Hetze“, sondern dagegen, jegliches oppositionelles Denken zu blockieren.

Wieso europäisches Recht für Telegram gelten sollte? Weiß man nicht. Aber:

Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley, ist schon jetzt von der Wirksamkeit der geplanten Vorschriften überzeugt.

Nun, eine Betrachtung dessen, wovon Katarina Barley so alles überzeugt ist und war, würde hier zu weit führen und letztlich nur in die Frage münden, was ein EU-Parlament taugen kann, wenn jemand wie Barley dort Vizepräsidentin werden kann.

Der Messenger sei dann nicht nur verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte in offenen Gruppen vorzugehen, sagte die SPD-Politikerin dem Handelsblatt. Telegram müsse zudem einen Ansprechpartner für die EU und ihre Mitgliedsstaaten benennen, sonst drohten „saftige europäische Bußgelder“.

Was die Frage aufwirft, ob die eben überhaupt europäischem Recht unterliegen. Besonders Linke glauben ja gerne, dass sie selbst souverän seien, aber andere nicht souverän ihnen gegenüber sein könnten und ihre, und nur ihre Gesetze weltweit gälten. Und wie man die Bußgelder dannn eintreiben will, wäre auch eine interessante Frage. (Irgendwo hieß es, man wolle die Werbeeinnahmen Telegrams abgreifen, weil die angekündigt hätte, Werbung einnehmen zu wollen. Aber soweit muss es erst mal kommen, und ob das dann auch zulässig wäre, wäre fraglich. Sowas gibt es zwar zivilrechtlich bei Pfändungen, aber ich habe da rechtliche Zweifel. Und ob man es damit schafft, Telegram kooperativ zu stimmen, wage ich zu bezweifeln.)

Bleibt ihnen letztlich nur die Sperrung, die ich aber für verfassungswidrig halte, weil nämlich die Nutzer von Telegram ja auch noch ein paar Rechte haben. Das aber einem Juristen wie Buschmann noch verklickern zu wollen, dürfte ein aussichtsloses Unterfangen sein.

Buschmann verweist zudem auf das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das etwa auch für Dienste wie Facebook und Twitter gilt.

Eine Frage, die mich schon immer sehr interessiert hat: Wieso gilt das überhaupt für die? Ist es nicht eher so, dass die sich freiwillig unterworfen haben und dafür irgendwelche Vorteile bekommen? Oder es daran liegt, dass die eben Büros in Deutschland unterhalten, um hier Werbung und Kasse zu machen?

Was ist, wenn das NetzDG für die eigentlich nicht gilt?

„Soweit Diensteanbieter deutsche Regulierungen verletzen, gehen die deutschen Behörden dagegen mit den rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vor“, sagte der Minister.

Aber wehe, die Russen, der Iran oder Nordkorea machen dasselbe.

Was mich neugierig darauf macht, was genau denn die „rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel“ denn so wären.

Einen weiteren Hebel gegen Hass und Hetze auf Telegram sieht der FDP-Politiker im Strafrecht. „Das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist ein hoher Fahndungsdruck bei Straftaten.“ Dazu seien „Online-Streifen“ ein ebenso wichtiger Beitrag wie die entschlossene Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften.

Das könnte schwierig werden. Weil es nämlich politisch einseitig ist. Und das verbietet Artikel 3 der Verfassung.

Aber versucht mal, einem Justizminister Buschmann sowas noch zu verklickern.

Normalerweise legen Überforderte folgende Reihenfolge an den Tag: Sie suchen sich eine Aufgabe oder bekommen sie, und sind dann damit überfordert. Erst Aufgabe, dann damit überfordert. Bei unserer Bundesregierung ist es andersherum: Die gehen von vornherein überfordert ins Amt und suchen sich dann passende Aufgaben, um ihre Überforderung mit Leben zu erfüllen. Überfordertsein als Regierungsstil.