Ansichten eines Informatikers

Die Stellungnahme der Verwaltungsrichter

Hadmut
29.12.2021 18:10

Zum Jahresende kommen auch alle Heuchler und Narzissten aus ihren Löchern.

Frank Ulrich Montgomery, Vorstandschef Weltärztebund, hatte vor zwei Tagen in einem Interview der WELT zum Thema Corona-Lockdown gesagt:

WELT: Steht Freiheit dem Gesundheitsschutz in jedem Fall hintan?

Montgomery: Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten. Da maßt sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen haben, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen. Da habe ich große Probleme. Es gibt Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern aller – einzureihen. Und eine solche Situation haben wir.

Ob das jetzt medizinisch richtig ist, da halte ich mich raus, das kann ich nicht beurteilen.

Aber in Sachen Richter hat er recht, da stimme ich ihm zu. Juristen neigen zu der Arroganz, dass man mit den juristischen Staatsexamen alles, und ohne sie gar nichts wisse, Und wenn dann noch so ein Gummiparagraph wie die Verhältnismäßigkeit dazu kommt … die äußere Verhältnismäßigkeit besteht aus drei Teilen. Eignung und Erforderlichkeit sind noch ziemlich sachlich und nachprüfbar, aber die innere Verhältnismäßigkeit tendiert zu blanker Willkür.

Und ich gebe Montgomery da Recht, dass man sich von Juristen verarscht vorkommt, wenn man da jahrelang in dem Job arbeitetet und monatelang an dem Problem, und dann jemand, dem man von vorne bis hinten anmerkt, dass er von der Sache a) keine Ahnung hat und b) als Beruf hat, von Dingen zu reden, von denen er keine Ahnung hat. Richter neigen dazu, von ihrer Macht das zu werden, was der Säufer vom Alkohol wird.

Und vor allem fällt immer wieder auf, wie schwer es Richterin fällt, auf jemanden zu hören, der Ahnung vom Problem, aber eben kein juristisches Staatsexamen hat. Man existiert für diese Leute faktisch gar nicht. Die hören einem oft erst gar nicht zu. Dabei finde ich überaus verblüffend, wie wenig die meisten Leute mit Staatsexamen können. Wenn schon elementare Logik nicht funktioniert, einfaches Denken, dann kann man zur Rechtsanwendung nicht in der Lage sein. Und wenn die dann noch an ihrem eigenen Metier scheitern, nicht mal den Gesetzestext, die anzuwendenden Gesetze zum fraglichen Zeitpunkt klären können, ist über die Branche eigentlich schon alles gesagt. Ich habe einen Fall erlebt, in dem sogar der BGH nicht in der Lage war, den Gesetzestext des BGB zum fraglichen Zeitpunkt zutreffend festzustellen. Wenn sie das schon nicht können, was denn dann überhaupt?

WELT: Aber ist das nicht auch eine Anmaßung? Sie setzen eine bestimmte Wissenschaft absolut, die vorgibt, wir sollen alle zu Hause bleiben und niemand mehr treffen.

Montgomery: Sie können das als Anmaßung betrachten, aber ich halte diese Regeln, die in endlos langen wissenschaftlichen und politischen Prozessen entwickelt werden, für tiefergehender als ein Gerichtsurteil, das im Eilverfahren entschieden wird.

Ob er da medizinisch recht hat, weiß ich nicht, aber in dem Punkt hat er auf jeden Fall recht. Nur weil da irgendwo drei Pappnasen auf dem Richterstuhl sitzen, die im Fließbandverfahren Urteile über Dinge sprechen, die sie nicht verstehen, werden deren ad-hoc-Urteile nicht deshalb schon „richtiger“, weil ein Gesetz die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsieht. Wie schon so oft gesagt: Richter betreiben schon lange keine Rechtsfindung mehr, sondern urteilen willkürlich und betreiben dann Begründungsfindung. Zumal man ja die Richterschaft feministisch aufgeweibt hat, und es in feministischen Kreisen propagiert wird, nicht mehr nach dem Gesetzestext – den man ablehnt, weil von weißen Männern gemacht – sondern nach dem subjektiven Gerechtigkeitsgefühl zu entscheiden. Und das ist vor allem wertlos, seit Richter von den Parteien nach Gesinnung und nicht nach Qualifikation besetzt werden.

Die Richterschaft

Die nun regen sich in Form des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen auf. Die man eigentlich schon wegen ihrer gegenderten Selbstbezeichnung als befangen ablehnen müsste. Die haben eine Presseerklärung dazu herausgegeben.

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR), der die berufsständischen Interessen von über 2.500 Verwaltungsrichterinnen und
Verwaltungsrichtern in Deutschland vertritt, weist Interviewäußerungen des Präsidenten des Weltärztebundes Prof. Dr. Ulrich Montgomery als in der Sache unqualifiziert und im Ton unangemessen zurück.

Ach, gar. Jetzt sind sie auch noch Richter über Meinungsäußerungen. Und wollen noch einen untertänigen Ton haben.

In der Sache verkennt Montgomery die Funktion der Gerichte bei der Kontrolle staatlicher Hoheitsakte grundsätzlich. Die verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte können durch die Legislative und nach Ermächtigung durch diese auch durch die Exekutive eingeschränkt werden. Begrenzt wird deren Spielraum zu Grundrechtseingriffen
durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Gerichte kontrollieren auf entsprechende Anträge hin, ob ein Grundrechtseingriff verhältnismäßig ist.

So würde man es sich wünschen. Das wäre auch ihre Aufgabe. So ist es aber in der Realität nicht.

Die Realität ist, dass Richter hemmungslos ihre Interessen und politischen Ansichten durchziehen und oft entweder stockfaul sind, oder politisch korrupt und Karriere machen wollen. Oder sich in korrupten Cliquen wie den Mitarbeitern am Bundesverfassungsgericht festfressen.

Und wenn dann Verwaltungsrichter bewusst die Akten gegenüber der Gegenseite oder Sachverständigen zurückhalten, Fragen verhindern oder sogar nach der Verhandlung die Tonbandprotokolle fälschen, indem sie heimlich die Verhandlung neu nachsprechen und die Bänder dann austauschen, wie ich das schon erlebt habe, dann bleibt kein Platz, solches für sich noch zu beanspruchen.

Entscheidungen in gerichtlichen Eilrechtschutzverfahren ergehen regelmäßig nach Anhörung beider Seiten und nach gründlicher Prüfung des Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

Nein, das tun sie eben nicht.

Weil Richter selbst gerne reden und erwarten, dass man ihnen zuhört, sie aber in der Regel nicht in der Lage und noch weniger daran interessiert sind, jemand anderem als sich selbst zuzuhören. Man merkt das sehr häufig, dass die Entscheidung zu Beginn der Verhandlung längst feststeht. Und gerade Verwaltungsrichter neigen stark dazu, das Urteil oder den Beschluss noch am selben Tag zu verkünden, dann aber 3 Monate für das Erstellen des Urteilstextes mit Begründung zu brauchen, also die Gründe erst hinterher zu suchen. Würden sie Gehör gewären, wäre es andersherum, weil sie dann nämlich die Gründe in der Verhandlung mitteilen würden, damit man reagieren kann, und sie dann erst prüfen würden, was man gesagt hat.

Und nebenbei: Es gibt – zwar vor den Land- und nicht den Verwaltungsgerichten, aber sie sagen das ja allgemein – auch Eilrechtsschutzverfahren, in denen die Gegenseite gar nicht erst angehört, nicht einmal darüber informiert wird, dass überhaupt ein Verfahren gegen sie stattfindet, obwohl mehr als genug Zeit wäre.

Und eine Menge Leute an den Gerichten sind schlicht und einfach zu blöd zu verstehen, was man sagt, weil sie nur Satzfetzen aus Kommentaren klauben können, aber nicht in der Lage sind, die zugrundeliegenden Entscheidungen zu lesen, zu verstehen, zu bemerken, dass sie sie komplett falsch verstanden haben, weil darin etwas anderes steht. Offenbar ist diesem Richterbund überhaupt nicht bewusst, wie unfähig die deutsche Gerichtsbarkeit auf Leute mit leistungsbezogenen Berufen oder gar Berufen außerhalb der geisteswissenschaftlichen Schwafelsphäre wirkt.

Im Ton lassen die Ausführungen Montgomerys den gebotenen Respekt vor gerichtlichen Entscheidungen und den Menschen vermissen, die sie zu treffen haben.

Respekt muss man sich verdienen. Eine derartige Leistung haben die Verwaltungsrichter nicht vorgelegt.

Und nach dem, was ich in den letzten Jahren vor Gerichten alles erlebt habe, ist Respekt so ziemlich das Letzte, was ich diesen Leuten noch zugestehen würde. Es mag vereinzelt noch gute Entscheidungen geben, aber wie so oft erläutert, muss man sich immer überlegen, ob man etwas nach seinem Mittelwert, dem Median, dem Maximum, oder dem Minimum beurteilt. Und was deutsche Gerichte so abliefern, das ist zwar nicht immer, aber doch sehr oft der wirklich allerletzte Mist. Zu oft merkt man, dass die Richter ihrem Job weder charakterlich noch fachlich gewachsen sind. Und wenn man was sagt, dann kommen Juristen immer damit, dass die doch formal alle die Staatsexamen und die „Befähigung zum Richteramt“ hätten. Was auch nur darstellt, wie grotesk anspruchslos Juristen gegen sich selbst sind, und wie überheblich. Was mir von Juristen über Studium und Staatsexamen erzählt wurde, erweckt nicht den Anschein, als ob das viel mit dem Erlernen einer Fähigkeit zu tun hätte.

Analytisch betrachtet beruht die Jurisprudenz vor allem auf Standesdünkel, auf einer im Studium antrainierten unfasslichen Arroganz und Eingebildetheit, einer Fachsprache, und dem ganzen Standesgehampel. Schaltet man das Licht ein, bleibt außer ihren Roben von ihnen nicht viel übrig. Vor allem keine erlernte Kompetenz.

Und das führt oft dazu, dass rechtliches Gehör schon deshalb nicht möglich ist, weil Juristen vor lauter Arroganz gar nicht mehr in der Lage sind, einem Nichtjuristen zuzuhören, sondern dessen abweichende Meinung alleine darauf zurückführen, dass er kein Jurist sei und für sich selbst gar nicht erst sprechen könne.

Von meinen vielen Erlebnissen mit Juristen und Richtern der letzten 30 Jahre sind mir viele in Erinnerung, aber ein Brüller ganz besonders: Ich saß mal drei Jahre in einer Rechtsabteilung unter lauter Juristen, eine schreckliche Zeit. Sowas möchte ich nie wieder erleben müssen. Aus betrieblichen Gründen hatte ich als Informatiker dann die Vorratsdatenspeicherung an der Backe, und mich dabei auch mit BKA und sowas angelegt und fassungslos festgestellt, wie wenig Richter eigentlich wissen, wenn sie entscheiden, oft nicht mal die Akten kennen, sondern am Fließband unterschreiben, was man ihnen vorlegt – auch bei schweren Eingriffen in Wohnung und Fernmeldegeheimnis. Nach einem Jahr kamen zwei der juristischen Kollegen, Staatsexamen und alles, bei mir an und meinten, das gehe so nicht weiter, dass das ein Informatiker mache. Sowas müssten Volljuristen tun, sie würden die Aufgabe von mir übernehmen. Bitte, gern. Bin froh, wenn ich sie los bin. Zwei Tage später standen sie zähneklappernd wieder bei mir. Es war per Fax ein Beschluss eines Gerichts eingegangen, und sie wussten überhaupt nicht, was sie nun tun sollten. Diese zwei Volljuristen mit Staatsexamen und großer Klappe hatten überhaupt keine Gerichtserfahrung, noch nie mit einem Beschluss zu tun gehabt. Juristische Jungfrauen, aber mit der Befähigung zum Richteramt. Ich habe denen erst mal erklären müssen, wie man das Ding zu lesen und zu verstehen und wie man darauf zu reagieren hat. (Und es war in diesem Fall sogar sehr schwer für die zu verstehen, dass man auf den gar nicht reagieren musste und konnte, weil man zwar Empfänger der Zustellung, aber nicht Adressat der Entscheidung war.) Aber sie waren der festen Meinung, dass das eigentlich nur ein Jurist machen könne. Übrigens habe ich damals für die Firma als Beklagte einen Prozess vor dem Landgericht gewonnen, der von sämtlichen Juristen als aussichtslos und nicht zu gewinnen eingestuft worden war, weshalb man mich zum Blamieren hingeschickt hatten. Ich konnte es dann aber begründen.

Die Verwendung des Diminuitivs in Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung Richter ist zu unterlassen.

Nein, das ist sie nicht. Ihr Gebrauch ist von der Meinungsfreiheit (übrigens auch ein Grundrecht) voll und ganz abgedeckt. Zumal auch noch ein sachlich-inhaltlicher Bezug besteht, nämlich sowohl in Bezug auf die Rangordnung innerhalb der Gerichtshierarchie, als auch in Bezug auf das intellektuelle Niveau vieler Richter aus Sicht der Naturwissenschaftler und Mediziner.

Und es spricht nun wirklich nicht für die Sach- und Berufskompetenz der Verwaltungsrichter, wenn sie hier nicht über die Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit im Bilde sind.

Richterinnen und Richter „stellen sich“ auch nicht „hin“ und „kippen eine Regelung“. Sie entscheiden über Anträge und Klagen nach gründlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Beschluss oder Urteil.

Nein, auch das tun sie nicht.

Manchmal schon, aber nicht so oft, so regelmäßig, zu zuverlässig, dass man das als so allgemeine Ausssage treffen könnte. Viele Richter sind fachlich schon nicht in der Lage, die Rechtslage zu eruieren. Und noch weniger willens. Ich habe nicht nur selbst viele Richter erlebt, die Sachverständigen- und Zeugenaussagen schlicht fälschen, wenn sie ihm nicht passen (ich war mal als Zeuge geladen und habe mich dort mit dem Richter gestritten, weil der was anderes protokollierte, als ich gesagt hatte, weil meine Aussage nicht in sein Urteilsvorhaben passte). Und ich habe schon Fälle erlebt, in denen Anträge einfach ignoriert oder sogar bestritten wurde, dass man sie überhaupt gestellt hat, weil sie dem Richter nicht passten.

Das einzige, was an diesem Entrüstungspamphlet stimmt, ist, dass Richter nicht stehen, sondern sitzen.

Und beispielsweise das Bundesverfassungsgericht ist praktisch völlig zum Partei- und Ideologietribunal verkommen.

Wer schreibt sowas?

Wer schreibt so einen Mist?

Unterzeichnet von einem gewissen „Dr. Robert Seegmüller (Vorsitzender)“, mit Ortsangabe Berlin.

Laut Wikipedia dürfte es sich deshalb um den da handeln, nämlich den Vorsitzenden dieses Bundes, CDU-Mitglied und Richter am Bundesverwaltungsgericht, was auch der Selbstdarstellungsseite dieses Bundes entspricht.

Bundesverwaltungsgericht, so so.

In einer deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die es als normal und nicht zu beanstanden ansieht, dass Verwaltungsrichter

  • Akten unterschlagen,
  • Sachverständige beauftragen, ohne ihnen das vorzulegen, was sie begutachten sollen, und trotzdem und in vollem Wissen deren Blind- und Gefälligkeitsgutachten verwenden,
  • Sachverständige auch noch dafür bestechen, indem sie ihnen Gutachterhonorare zuschanzen für Leistungen, die sie nicht erbracht haben und deren Abrechnungsfrist abgelaufen wäre,
  • als Berichterstatter die anderen Richter gezielt falsch oder gar nicht informieren,
  • Fragen an Sachverständige verhindern und der Partei das Wort verbietet,
  • dazu vorsätzlich falsche Rechtsbelehrungen abgibt,
  • verfahrensrechtlich zwingend einzuholende Stellungnahmen von beteiligten Beamten unterlassen,
  • jedes tatsächliche und rechtliche Gehör unterlassen und sogar aktiv blockieren,
  • Beweis- und Befangenheitsanträge nicht nur ignorieren, sondern sogar wahrheitswidrig behaupten, sie wären nie gestellt worden,
  • nach der mündlichen Verhandlung mit Tonbandaufnahme der Sachverständigenaussage heimlich die Bänder austauschen und in ihrem Arbeitszimmer die Sachverständigenvernehmung nochmal selbst neu und verändert nachsprechen, weil ihnen die Aussage des Sachverständigen nicht passte und auf der Bandaufnahme der Befangenheitsantrag deutlich zu hören ist, der angeblich nie gestellt wurde, um dann die Bänder heimlich auszutauschen und die gefälschten Bänder zur Niederschrift zu geben,
  • oder sagen, dass der Antrag zwar eigentlich korrekt und begründet wäre, man ihn aber aus politischen Gründen nicht akzeptiert, weil die Folgen über den Fall hinausgingen und man das einfach nicht wolle,

dann haben Verwaltungsrichter einfach gar keine Position mehr, aus der sie noch irgendeinen Respekt erwarten könnten.

Und wenn sich das Bundesverwaltungsgericht dann noch „Richter“ leistet, die nicht mal die Jahrzehnte alte dauernde Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit kennen und glauben, sie könnten per Pressemitteilung anderen Vorschriften darüber machen, was sie in Interviews sagen und welche Formulierungen und Ausdrucksweisen sie verwenden dürften, oder auch nicht weiß, wieviele Verfahren in Deutschland – zwar verfassungswidrig, aber tatsächlich – ohne jedes Gehör der Gegenseite laufen, man nicht mal darüber informiert wird, dass es überhaupt ein Verfahren gibt, dann ist das nicht nur ein juristischer Saftladen, sondern dann ist der Diminutiv Richterlein noch viel zu gut für die. Dann nämlich haben sie die Bezeichnung Richter nicht verdient, nicht mal im Diminutiv.

Und Respekt schon gleich gar nicht.