Ansichten eines Informatikers

Die Bundespressekonferenz als Auslagerung verfassungswidrigen Regierungshandelns in das Privatrecht

Hadmut
21.12.2021 21:06

Man muss sich klar machen, dass die schiere Existenz der Bundespressekonferenz als Verein Ausfluss kriminellen Regierungshandelns gegen die Verfassung ist.

Weil gerade ein Leser anfragte, ob denn die Teilnahme an der Bundespressekonferenz jetzt auch schon ein Grundrecht ist:

Ja. Ist sie. Das ist aber nicht ganz trivial zu verstehen.

Grundsätzlich nämlich hätte die als Verein von hauptberuflichen Journalisten erst mal ihre eigene Freiheit, nämlich als privatrechtlicher autonomer Verein und als Presse mit Pressefreiheit. Zunächst mal hat man keinen verfassungsrechtlichen oder privatrechtlichen Anspruch darauf, an irgendeinem Verein beizutreten oder als Gast an irgendeiner Veranstaltung beizutreten.

Gemeinnützigkeit

Da sind wir aber schon im ersten Problem. Die Bundespressekonferenz ist als Verein als geemeinnützig eingetragen. Und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit bekommt man nicht, indem man irgendwas davon faselt, dass das Ergebnis doch allen nutze. Tut es ja nicht mal, die Bundespressekonferenz nutzt im Ergebnis nur deren Journalisten, die damit dann ihren Lebensunterhalt verdienen, und nicht der gemeinen Gesellschaft.

Sie steht aber auch nicht jedem offen. Und damit ist sie tatsächlich nicht gemeinnützig, denn das setzt voraus, dass jeder eintreten und mitmachen kann, der dem Vereinszweck dienen kann, und damit jeder, der dem Pressebegriff unterliegt. Tatsächlich aber sind die Beitrittsvoraussetzungen deutlich enger als der Pressebegriff gefasst.

Beispielsweise kommt es für die verfassungsrechtliche Pressetätigkeit überhaupt nicht darauf an, ob sie haupt- oder nebenberuflich oder überhaupt erwerbsmäßig erfolgt. Die aber setzen das nicht nur voraus, sondern beschränken das auch auf örtliche Journalisten. Sie sind also nicht deckungsgleich mit dem Pressebegriff und damit im steuerrechtlichen Sinne nicht gemeinnützig, weil nicht jeder beitreten und mitmachen kann.

Ich hätte da erhebliche Zweifel, ob die damit in den Bereich der Gemeinnützigkeit fallen.

Pressefreiheit

Grundsätzlich setzt die Pressefreiheit eine gewisse Gleichbehandlung voraus. Es darf niemand bevorzugt, oder wie man politisch so gerne sagt, „privilegiert“ werden.

Das heißt noch nicht, dass man automatisch in deren Konferenzen darf, denn wie man seine Pressefreiheit tatsächlich ausübt, bleibt einem überlassen, die können sich auch in (nicht gemeinnützigen) Vereinen zusammenschließen.

Das Problem fängt da an, wo man nicht mehr dieselben Möglichkeiten hat, wenn man nicht in der Bundespressekonferenz ist.

  • Versucht mal, vergleichbare Räumlichkeiten in Regierungsnähe zu bekommen.
  • Versucht mal, die Pressesprecher für genauso lange Zeit zu Euch einzuladen.
  • Versucht mal, überhaupt eine Antwort von den Pressesprechern zu bekommen, die dort auftreten.

Das eigentliche Probleme ist nämlich nicht, dass die Bundespressekonferenz als Verein nicht jeden reinlässt, weil sie als Verein ja auch privatrechtlich und nicht grundrechtsverpflichtet ist.

Das eigentliche Problem ist, dass der Regierungssprecher mit seinen Leuten dort überhaupt hingeht.

Damit nämlich bevorzugt er verfassungswidrig Teile der Presse, und das darf er eben nicht. Man lagert das aber in das Privatrecht aus, indem man die Entscheidung darüber, wem die Regierung als Presse zur Verfügung steht, in das privatrechtliche Vereinsrecht und deren nicht ohne weiteres justiziable Aufnahmeentscheidungen auslagert.

Und genau das, nämlich die Flucht der Regierung in das Privatrecht, um Handeln aus ihrer Verfassungspflicht herauszunehmen, ist verfassungswidrig. Da gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil, ich glaube, es war zum Flughafen Frankfurt. Der zwar auch privatrechtlich organisiert ist, aber trotzdem das Demonstrationsrecht achten musste, weil es um Regierungshandeln ging, das sich der Grundrechtsverpflichtung nicht entziehen kann.

In dem Moment, in dem nicht mehr jeder bei der Bundespressekonferenz teilnehmen kann, dürfen die Regierung und ihre Pressesprecher verfassungsrechtlich dort eigentlich nicht mehr oder nur noch unter der Bedingung überhaupt erscheinen, wenn sie dafür sorgen, dass andere die gleichen Chancen haben und nicht benachteiligt sind.

Das könnten sie aber nicht, selbst wenn sie es täten, weil sie ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein können. Selbst wenn sie dann weitergehen zu einem anderen Ort, ist nicht nur nicht gewährleistet, dass sie dort genauso redsam sind, sondern vor allem ist es später, man also im Wettbewerb benachteiligt, was ebenfalls unzulässig ist.

Ich halte diese Form der Bundespressekonferenz im Zusammenspiel mit der Regierung deshalb für verfassungswidrig (und steuerrechtswidrig),

Und es riecht eben danach, als sei die Bundespressekonferenz nur eine Art Verfassungsbruchdienstleister und -strohmann für die Regierung, denn wenn die Regierung alle, die unter den Pressebegriff fallen, fair und gleichmäßig behandeln würde, entfiele für die Bundespressekonferenz der Vereinszweck.

Nachtrag: Es ist in der Rechtsprechung auch geklärt und eindeutig, dass auch privatrechtliche Unternehmen dann Grundrechtsbindungen unterliegen, wenn sie für die Regierung handeln und diese bei der Erfüllung hoheitlichen Aufgaben unterstützen.

Genau das könnte man auch in der Bundespressekonferenz sehen, nämlich ein privatrechtliches Unternehmen, das hoheitliche oder der Regierung zukommende Aufgaben für diese übernimmt und damit selbst der Grundrechtsbindung aus der Pressefreiheit und der Offenheit des Pressebegriffs unterliegt.