Ansichten eines Informatikers

Vom digitalen Versuch, ein undigitales Führungszeugnis zu erhalten

Hadmut
13.12.2021 13:39

Der blanke Behördenwahnsinn.

Wie Deutschland nicht nur an Digitalisierung, sondern an Arbeitsprozessen überhaupt scheitert.

Oder: Vom Bundesjustizsaustall, den Christine Lambrecht hinterlassen hat.

Ich bin gerade fassungslos. Und das kommt bei mir selten vor.

Nach inzwischen fast 25 Jahren Berufserfahrung in der Industrie habe ich gerade den ganz dringenden Drang, Geschäftsführer und Hierarchie zusammenzutrommeln, die Missstände aufzuzeigen, Handlungsbedarf zu markieren, Fristen und Ziele zu setzen, und ein paar Leuten ziemlich gründlich den Kopf zu waschen. Und vielleicht die HR-Abteilung über massives Versagen zu informieren.

Ich kann aber nicht.

Es geht um Behörden und Ministerien.

Antrag auf ein Führungszeugnis

Am 24.11. habe ich zum allerersten Mal nach 11 Jahren meinen elektronischen Personalausweis benutzt.

Weil ich ein Führungszeugnis brauchte. Und zwar recht flott.

Es gibt so ungefähr zwei Methoden, das zu beantragen. Eines beim Bürgeramt der Stadt, was hier in Berlin Monate braucht, um überhaupt an einen Termin zu kommen. Und Online mit e-Perso.

Das war jetzt nicht ganz so einfach, wie man sich das vorgestellt hätte, weil es die Software für Linux-Rechner nicht gibt, nur für Windows und Mac. Mac habe ich zwar, da wollte ich aber nur Medienkram drauf machen. Und hätte das Ding erst mal mit einem Kartenleser verbandeln müssen, weshalb ich den (vermeintlich) einfachen Weg genommen habe und das über die Handy-App gemacht habe, weil das Handy ja auch einen NFC-Leser eingebaut hat, und man nichts anschließen muss, einfach ePerson dranhalten.

Das funktioniert manchmal nur im zweiten Versuch, aber grundsätzlich funktioniert es.

Naja, nicht so ganz. Weil die Seite zum Online-Beantragen beim Bundesamt für Justiz (Aufpassen: Bundesamt nicht Bundesministerium. Die sind aber dem Ministerium unterstellt und deren ausführende Büroeinheit) nicht dafür gemacht ist, mit dem Handy befüllt zu werden. Man muss ständig rumschieben, weil die Formulare nicht auf Handy-Displays passen.

Am Schluss muss man noch bezahlen, per Kreditkarte, was auch wieder ein elendes Getipsel ist, und man manche Dinge doppelt eingeben muss, weil ihnen nach der Eingabe erst einfällt, was sie noch brauchen, um man es dann nochmal eingeben muss, aber bitte.

Hat funktioniert.

Am 24.11. beantragt und online bezahlt.

Weil es danach aussah, als sei das auf dem Dienstweg verschütt gegangen, habe ich am 8.12. in meiner Not nochmal eines beantragt (kostet wieder 13 Euro), mit einem kleinen Unterschied. Dazu unten mehr.

Nur als Anmerkung: Ich bin nicht vorbestraft und habe da keine Eintragungen.

Es dauert … unterschiedlich lang

Ich sitze auf glühenden Kohlen. Und es kommt nichts. Um es kurz zu machen: Heute ist der 13.12., fast 3 Wochen später, und eben erst, während ich diesen Artikel schreibe, sind beide Zeugnisse angekommen. Das eine brauchte also fast drei Wochen plus Dienstaufsichtsbeschwerden, das andere zwei bis drei Tage. Zum Unterschied komme ich gleich.

Ich hätte das schon lange gebraucht und hoffe, dass das jetzt nicht zu spät ist. Früher hätte ich es auch nicht beantragen können, da wusste ich noch nicht, dass ich eines brauche.

Nachhaken

Und das führte nun dazu, dass ich da die letzten Tage, vor allem letzte Woche, einiges nachgebohrt habe. Dienstaufsichtsbeschwerden, Presseanfragen, Telefonate. Denn eigentlich ist die offizielle Lesart, dass das 1 bis 2 Wochen dauern sollte. Das hat mir Erkenntnisse verschafft, die mir, vereinfacht gesagt, als Bürger, Betroffenem, Wähler, Steuerzahler nicht passen. Davon handelt dieser Blog-Eintrag.

Das Problem: Ausland

Was also war das Problem? Warum ging das eine flott und das andere nicht?

Beim ersten hatte ich im Webformular im Auswahlfeld angeklickt, dass ich das Ding im Ausland vorlegen will (muss).

Keine Übersetzung oder sowas, Deutsch reicht. Keine Ahnung, was dieser Klick bewirkt. (Obwohl: Doch, jetzt weiß ich es.)

Anruf und Dienstaufsichtsbeschwerde

Ich hatte vergangene Woche bereits beim Bundesjustizamt angerufen.

Da will die Telefonzentrale dann schon wissen, womit man sich online ausgewiesen hat, weil man dann an verschiedene Abteilungen weiterverbunden wird. Ich hatte dann einen dran, der mir dazu sagte, dass er mir dazu gar nichts sagen kann und auch nicht zuständig ist. Warum vermitteln sie mich dann mit ihm? Es stellte sich dann heraus, dass er durchaus was zu der Sache sagen konnte, weil er nach Angabe von Aktenzeichen und Antrags- und Geburtsdatum einsehen konnte, woran es hängt.

Das Problem sei, dass ich angeklickt hätte, dass ich es gerne international haben wolle.

Da müsste ich mich dann an das Bundesverwaltungsamt wenden.

Die seien aber nur telefonisch und nur Dienstags und Donnerstags von 9 bis 12 erreichbar.

Warum ans Bundesverwaltungsamt? Das ist doch ein anderes Ressort, untersteht dem Innenministerium. Und was hat das damit zu tun, dass man „brauche ich für Ausland“ anklickt?

Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde kam noch eine lapidare Antwort vom 8.12.:

Sehr geehrter Herr Danisch,

Ihr Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses wurde diesseits bearbeitet und das Führungszeugnis heute an Sie versendet.

Wie Sie unserer Internetseite entnehmen können, hängt die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung in der Regel ein bis zwei Wochen dauert. Ich bedauere, dass es aufgrund des aktuellen Arbeitsaufkommens bei Ihrem Antrag zu einer Bearbeitungszeit von zwei Wochen gekommen ist.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Und das kam mir auch komisch vor.

Warum hängt die Bearbeitungsdauer von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab? Das sollte doch eigentlich automatisiert laufen.

Wieso gibt es da überhaupt eine „Bearbeitungsdauer“? Was gibt es da zu „bearbeiten“?

Da gehen bei mir immer die Warnlampen an.

Die meisten Leute glauben ja, dass Informatiker Leute sind, die ganz toll Word und Excel bedienen, schicke Webseiten designen, die coolsten Tricks zu Windows kennen, Rechner durch Handauflegen reparieren können und wie im Film jedem Menschen seine Passworte ansehen können.

Das stimmt nur zum Teil.

Informatiker machen aber auch Dinge, die auf den ersten Blick mit Computern gar nicht so viel oder auch gar nichts zu tun haben. Wir kümmern uns auch um Prozesse. Arbeitsabläufe. Deren Definition, Analyse, Optimierung, Korrektur. Das ist so unser Handwerkszeug, die Vorbereitungshandlung, um etwas „digitalisieren“ zu können. Wer macht was, wer braucht welche Informationen wofür, wozu muss was entschieden werden.

Und wenn ich dann sowas bekomme, dann ist sofort klar, dass da irgendwas im Argen liegt.

Noch ein Anruf

Nachdem das Ding heute morgen immer noch nicht da war (es kam später per Post, aber zu dem Zeitpunkt war es noch nicht da), rief ich da mal die zuständige Sachbearbeiterin im Bundesjustizamt an.

Nett, freundlich, verlegen, kann eigentlich keine Frage richtig beantworten.

Würde ich jetzt als Informatiker, oder speziell als Information Security Officer, in der Industrie sitzen, und eine Abteilung würde sich mir so darstellen, wie die sich mir vorhin am Telefon darstellte, würde ich jetzt das große Besteck auspacken und die „Das-geht-jetzt-aber-gar-nicht“-Lampe anschalten.

Postlaufzeiten

Ja, heißt es, ich müsse die Postlaufzeiten berücksichtigen.

Welche Postlaufzeiten denn? Ich habe es doch online direkt bei ihnen beauftragt. Klar, das Zeugnis schicken sie mir mit der Post, aber das ist nur eine, das sind 1 bis 2 Tage. Das macht aber aus einer Woche nicht drei. Schicken die sich das Zeug da intern mit der Post hin und her? Oder wird der Antrag dann irgendwo auf Papier ausgedruckt und per Post an das Amt verschickt? Nicht mal gefaxt?

Ließ sich nicht klären.

Aber: Es müsse ja auch noch über den Dienstleister laufen.

Ach, das braucht auch nochmal eine Postlaufzeit?

Handarbeit

Die Dinger werden tatsächlich von Hand gedengelt. Jedenfalls die für das Ausland. Da sitzen Sachbearbeiter im Bundesjustizministerium und dengeln die Dinger von Hand.

Warum denn?

Ja, sie müssen ja prüfen, ob die Zahlung eingegangen ist.

Wie, bitte!? Ich habe doch bei der Antragstellung gleich online per Kreditkarte gezahlt. Das müsste man doch sofort sehen. Außerdem kann man sowas doch automatisiert prüfen. tun sie aber nicht. Anscheinend sitzt da jemand und guckt auf das Konto, ob die Zahlung auch eingegangen ist. Und macht bis dahin nichts.

Dann müsse das ja alles rechtlich geprüft werden, für jedes Zielland.

Verstehe ich nicht. Es gibt kaum 200 Länder, da prüft man das doch pro Land einmal, was man da reinschreibt. Und nicht jedesmal neu. Und ich hatte als Zielland Österreich und nicht Afghanistan angegeben, wie schwer und exotisch kann die Prüfung da sein?

Außerdem lautet mein Führungszeugnis auf „Keine Eintragung“. Wie schwer kann die juristische Prüfung da sein, ob das auch in Österreich gültig sein könnte? Bin ich damit ein exotischer Sonderfall, den man noch nicht hatte?

Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten, Datenschutz

Sie kann nicht sagen, wer für irgendwas verantwortlich ist oder wer irgendwas festgelegt hat.

Sie sagt immer nur, wer dafür nicht verantwortlich ist, wer sich das nicht ausgedacht hat. Sie selbst. Und auch sonst niemand, den sie kennt.

Aber von wem die Festlegung kommt, wer das so vorgegeben hat, weiß sie nicht. Ich frage, ob es da eine Beschreibung gibt. Keine klare Antwort. Es läuft so auf ein Wir-machen-es-so-weil-wir-es-schon-immer-so-gemacht-haben-und-keiner-drüber-nachgedacht-hat raus.

Digitalisierung? Nee, damit kennen wir uns nicht aus.

Ja, aber wer ist denn dann der dafür Verantwortliche? Irgendjemand muss doch dafür zuständig sein.

Es gibt eigentlich keinen. Es läuft so vor sich hin, wie es seit Jahrzehnten vor sich hinläuft, und sie sitzen da und bearbeiten das, und keiner denkt drüber nach, keiner ist für irgendwas verantwortlich.

Prozesse, Arbeitsabläufe, Prozessverantwortliche gibt es nicht.

In jedem ordentlichen Unternehmen würde ich da Feuer schreien und die Geschäftsleitung ranholen. Hier werden personenbezogene Daten verarbeitet, die ja auch sehr heikel sein können, weil in Führungszeugnissen ja auch üble Dinge stehen können, und sie haben kein Verfahren und keinen Verfahrensverantwortlichen, sondern fummeln sich da was hin, weil sie es schon immer so gemacht haben und es bisher keinen gestört hat?

Ja, das habe man sich alles noch nicht so überlegt, das sei halt irgendwann so festgelegt worden…

Ich frage nach. Wer habe das wo wie festgelegt? Worin festgelegt? Woher sie wisse, dass das festgelegt worden sei, wenn sie doch gar nichts dazu sagen kann?

Man habe es halt immer so gemacht.

Und teilweise liefen die ja auch automatisiert, nur eben nicht die für das Ausland. Die dauerten halt länger.

Wo ist denn nun der Unterschied? Die Apostillierung.

Worin denn noch der Unterschied liege, außer in der „Rechtsprüfung“, was man dem Ausland schreiben könne?

Und warum für das Ausland plötzlich noch das Bundesverwaltungsamt eingeschaltet werden muss. Das ist doch ein anderes Ressort und untersteht dem Bundesinnenministerium. Was die denn damit zu tun hätten?

Das läge an der Apostillierung.

Die für das Ausland bräuchten eine Apostillierung.

Ach, gar?

Warum können sie denn nicht selbst apostillieren? So als Bundesjustizdingens?

Ja, das sei eben so festelegt.

Was ist eine Apostillierung?

Darüber klärt uns das Bundesaußenministerium auf, genauer gesagt die deutsche Botschaft in Quito:

Im Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Ecuador müssen Urkunden des Ausstellerstaats in der Regel mit einer Apostille versehen werden, um von Behörden des nicht-ausstellenden Staates angenommen zu werden.

Deutschland und Ecuador sind Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961, d.h. die Behörden des urkundenausstellenden Staates bringen eine Apostille an ihren Urkunden an.

Eine Apostille ist eine Echtheitsbestätigung auf einer öffentlichen Urkunde, bezogen auf die Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher die unterzeichnende Person gehandelt hat, sowie auf das Siegel, bzw. den Stempel. Sie wird erteilt durch eine eigens dazu bestimmte Behörde des Staates (Apostillebehörde), in dem die Urkunde errichtet worden ist.

Apostillebehörde in Ecuador ist das Außenministerium – Cancillería.

In Deutschland ist die Apostillebehörde für Urkunden des Bundes das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Weil für Außenkram in Deutschland das Innenministerium zuständig ist.

Das erklärt dann übrigens auch, warum man im Außenministerium ganz dringend eine Völkerrechtlerin braucht. Lasst Euch von der mal erklären, was eine „Apostillierung“ ist.

Deshalb dauert das dann auch zwei Wochen länger, weil die jedesmal ganz von vorne prüfen müssen, wie man ein Führungszeugnis für Österreich apostilliert.

Erinnert mich an ein Interview mit dem Chef irgendeines Internet- oder Mobilfunkunternehmens irgendwo gelesen habe. Die fragten ihn, warum das mit dem Ausbau in Deutschland so lange dauere. Er meinte, Geld sei nicht das Problem, sie hätten von Investoren mehr als genug. Das Problem sei, dass in Deutschland jeder Funkmast einzeln genehmigt werde, als ob es der erste der Welt sei, und das jedesmal Jahre dauert. In anderen Ländern würden die einmal pro Modell geprüft und dann beim Aufstellen nur noch geprüft, ob das mit dem genehmigten Modell übereinstimmt.

Und so geht hier dann jedesmal der Prüfungsprozess von Neuem bei Null los. Das ist nicht so, dass die wissen, was man tun muss, damit die in Österreich ein deutsches Führungszeugnis lesen, verstehen und glauben können. Das muss jedesmal einzeln neu geprüft und apostilliert werden, ob Deutschland Österreich gegenüber sagen kann, dass der Danisch „keine Eintragungen“ hat.

Erinnert mich an das Verfahren gegen die ETH Zürich auf Akteneinsicht, das ich damals in der Schweiz geführt habe, um deren Betrug und Verlogenheit aufzuklären. Ich hatte das ja vor einer Schweizer „Instruktionsrichterin“ betrieben, die mich anbettelte, ich solle mir doch einen Anwalt in der Schweiz nehmen, weil es ihr als Richterin verboten sei, mir als Deutschem einfach einen Brief zu schicken. Das sei nämlich eine amtliche Angelegenheit und müsse über internatioale Amtshilfeersuchen laufen. Und deshalb dauere jeder Brief 3 bis 6 Monate, bis der bei mir sei.

Ich habe das mal an einem Brief nachverfolgt, warum der so lange dauert.

Die Überstellung vom Schweizer Gericht an deutsche Behörden als Rechtshilfeersuchen geht auf dem diplomatischen Weg und dauert nur zwei, drei Tage. Der Rest des bis zu halben Jahres dauert, bis das durch sämtliche Behörden gegangen ist, weil das durch das Bundesaußenministerium, Bundesjustizministerium, Bundesinnenministerium laufen muss, die jedesmal Zuständigkeiten prüfen, das Ding auch je zweimal verlieren, verlegen und zufällig wiederfinden, um es liegen zu lassen, weil der Sachbearbeiter abwechselnd krank oder in Urlaub ist, weil sie ja jeder prüfen müssen, ob der Rechtshilfeakt überhaupt zulässig ist, ob mir als deutschem Staatsbürger daraus nicht irgendwelche Nachteile erwachsen könnten. Aus einem Verfahren, das ich selbst betreibe.

Dann kommen sie zusammen zu dem Ergebnis, dass sie alle drei dafür nicht zuständig sind, weil die Amtshilfe in diesem Fall Ländersache sei, das als (ich wohnte damals in Dresden) Sache des Freistaates Sachsen sei.

Dort geht es von vorne los, aber etwas schneller, weil die kein Außenministerium haben, weshalb nur zwei Ministerien prüfen können.

Und die sagten mir, dass ich es nur ihrem Wohlwollen, ihrem Pragmatismus und ihrer Fähigkeit, sich über Formalien hinwegzusetzen zu verdanken hätte, dass ich das Ding überhaupt bekäme, weil ganz am Ende der Schlange das Ergebnis stünde, dass die, die letztlich dafür zuständig wären, dem Amtshilfeersuchen nicht nachkommen könnten, weil sie über keine Zustellungsmöglichkeit verfügten, und alles auf demselben Weg als Ablehnung eines Amtshilfeersuchens wieder zurück müsste. Das aber sei selbst ihnen zuviel Aufwand, weshalb sie es rechts- und verfahrenswidrig einfach in ein Kuvert gesteckt und mir per Post geschickt hätten.

Bei der Vorratsdatenspeicherung hatte ich auch mal sowas. Mich rief mal eine Kriminalpolizistin aus Österreich an. Ganz dringende Sache, Mord und sowas, sie bräuchte den Inhaber einer IP-Adresse zum Zeitpunkt X. Tut mir leid, habe ich gesagt, telefonisch grundsätzlich nicht, und Ausland ist auch heikel, sie müsse das als Amtshilfeersuchen über das Bundeskriminalamt einwerfen. Aber so direkt dürfe ich das nicht.

Worauf sie antwortete, dann kann man es auch ganz bleiben lasssen, weil die Verfahrensdauer bei der Amtshilfe mindestens so lange dauere, wie die Höchstspeicherdauer in Deutschland bei der Vorratsdatenspeicherung. Wenn sie das Amtshilfeersuchen nicht spätestens am selben Tag des Mordes stelle, bestehe keine Chance mehr, das noch rechtzeitig durchzukriegen. Und der Mord sei schon ein paar Tage her.

Der Unterschied zwischen dem inländischen und dem apostillierten Auslandsführungszeugnis

Nun war ich also gespannt wie ein Flitzebogen, wie so eine Apostillierung denn nun aussieht. Was die da machen.

Denn weil ich ja dachte, mein erster Antrag sei verschütt gegangen, hatte ich ja noch einen zweiten gestellt, ohne „Ausland“ anzuklicken.

Und dann kamen die heute beide gleichzeitig.

Und die sind – bis auf das Datum – beide genau gleich.

Naja, das fachmännische Auge erkennt, dass sie von unterschiedlichen Druckmaschinen, Papierrollen und verschiedener Software stammen. Das Papier sieht zwar gleich aus, ist aber nicht gleich hoch geschnitten. (Sowas wird normalerweise mit Hochleistungslaserdruckern gedruckt, bei denen das Papier auf großen Endlosrollen zugeliefert und automatisch geschnitten, gefaltet und kuvertiert wird. Weshalb die wohl auch von „Dienstleistern“ sprach.) Eines hat oben und unten weiße Ränder, das andere nicht. Bei einem sind alle Angaben zu meiner Person wie Name, Anschrift, Geburtsort durchgehend groß, beim anderen nur der erste Buchstabe groß geschrieben.

Inhaltlich sind die völlig gleich.

Aber beim Internationalen war noch ein handschriftliches, unterschriebenes und gestempeltes Begleitschreiben dabei. Was belegt, dass das dann auch nicht vollautomatisch erstellt worden sein kann, sondern vermutlich vor Ort mit einem normalen Büro-Laserdrucker mit eingelegtem A4-Papier bedruckt, was die unterschiedliche Papierhöhe und den Rand erklären könnte, denn das „normale“ hat den weißen Rand und ist etwas länger als A4, stammt also aus so einem Massendrucker.

Und was steht in dem Begleitschreiben:

Die Überbeglaubigung/Apostillierung wurde nicht vorgenommen, da diese nach dem bestehenden bilateralen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland nicht verlangt werden darf.

Boah.

Und das prüfen die für jedes einzelne Führungszeugnis in Handarbeit jedesmal neu, und erstellen von Hand ein Begleitschreiben mit Unterschrift und Stempel, was dann zwei Wochen extra dauert.

Der ultimative Saftladen

Man muss sich mal klar machen, was da abläuft.

Prozesse? Digitalisierung? Optimierung von Arbeitsabläufen? Vermeiden überflüssiger oder nutzloser Abläufe?

Ist nich.

Keiner ist dafür zuständig.

Obwohl es um personenbezogene Daten geht, gibt es keine Prozessverantwortliche.

Niemand, nicht mal die Datenschutzbeauftragten, kümmern sich drum, und deshalb läuft das halt immer so weiter, wie es schon immer lief.

Wer ist dafür verantwortlich? Im Zweifel die Bundesjustizminister, und das waren seit 1966 nur Leute von SPD und FDP:

  • 2013 bis 2018 Heiko Maas (SPD)
  • 2018 bis 2019 Katarina Barley (SPD)
  • 2019 bis 2021 Christine Lambrecht (SPD)
  • seit letzter Woche Marco Buschmann (FDP)

Buschmann kann man das (noch) nicht anlasten.

Allerdings auch: Merkel-Land. Die Trullaifizierung eines Industrielandes. Und bei Olaf Scholz kommen mir gerade Zweifel, ob er in seinen vier Jahren überhaupt sprechen oder den Gesichtsausdruck wechseln wird.

Die geben da Hunderte von Millionen für „externe Berater“ aus, schwätzen ständig von „Digitalisierung“, aber sind nicht in der Lage, ihre eigenen Arbeitsabläufe zu klären.

Schlimmer, viel schlimmer: Da sind noch nicht mal die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten für Abläufe geklärt.

Jedem Unternehmen würde man da bei einer Datenschutzprüfung oder einem IT-Sicherheitsaudit den Kopf abreißen. Aber ausgerechnet im Bundesjustizministerium und dem ihm unterstellten Bundesjustizamt geht es drunter und drüber und keiner weiß, was er da eigentlich tut und wie und warum.

Das ganze Ding wird von völlig unfähigen Leuten gesteuert und regiert, die keinen blassen Schimmer von ihren Aufgaben und Pflichten haben, und das nur für ihr politisches Spielzeug halten.

Aber alle machen sie „Kampf gegen rechts“.