Ansichten eines Informatikers

Das korrupte Bundesverfassungsgericht und die unantastbare Unbefangenheit der Richtern Baer

Hadmut
19.10.2021 16:48

Der Laden stinkt sowas gegen den Wind.

Eigentlich wollte ich das im Blog gar nicht erwähnen und in Bälde in ein Buch reinverarbeiten, an dem ich im Stadium der Materialsammlung bin.

Nun kam aber aktuell etwas dazwischen.

Der Anlass

Es geht gerade so ein Ding durch das Netz,

Was war los? Rechtsanwalt Niko Härting hatte irgendwas im Zusammenhang mit Corona als Verfassungsbeschwerde eingereicht, und dazu die beiden Parteistatthalter und Gerichtsregenten Harbarth und Baer wegen Befangenheit abgelehnt, und zwar, weil sie neulich noch bei der Kanzlerin speisen waren, obwohl die gerade in einem Verfahren Beschwerdegegner war.

Normalerweise wäre jeder kleine Amtsrichter dran und als befangen raus, wenn man ihn erwischte, wie er beim Beklagten zu Abend essen geht. Bei Verfassungsrichtern hält man dieses Ausmaß an Korruption und Parteilichkeit aber wohl für normal, aber bei Verfassungsrichterin gibt es keine Grenzen:

Es gibt auch eine Pressemitteilung und eine Entscheidung dazu.

Ist ja auch nicht das erste Mal, Baer urteilt nicht nur gerne und oft als Richterin in eigener Sache, sondern ich habe den starken Eindruck, dass sie nur und ausschließlich das macht:

Eigentlich reicht es schon, der Frau nur mal zuzuhören. Ich habe bis heute keine einzige ernstliche juristische Textstelle von der gesehen. Die faselt immer nur von ihrer Gerechtigkeit, den Gender-Scheiß rauf und runter, und dass man nach Gerechtigkeitsgefühl und für Minderheiten usw. entscheiden muss. Ich habe von der bis heute nichts gehört oder gelesen etwa zu anderen Grundrechten, Verfahrensrecht, irgendwelchem Formalkram. Wenn ich die reden höre oder deren Texte lese, würde ich es für völlig ausgeschlossen halten, dass die Frau Juristin sein, ein juristisches Staatsexamen haben kann. Wenn man aber weiß, wie die vom Familienministerium in die Genderprofessur reingekauft wurde, dann wird einem auch klar, wie die Verfassungsrichterin werden konnte.

Meine Beschwerde wegen Pressefreiheit

Ich habe ja schon oft beschrieben, dass ich keinen Presseausweis bekomme. Nachdem ich inzwischen aber alle zwar nebulösen, aber überhaupt erkennbaren Anforderungen erfülle, hatte ich im Frühjahr einen Presseausweis beantragt. Und das nicht nur zum Spaß, inzwischen stapeln sich die Negativauskünfte, wo mir Auskünfte verwehrt wurden, weil ich keinen Presseausweis vorlegen kann. Offiziell heißt es zwar, dass damit keinerlei Rechte, sondern nur eine Beweiserleichterung verbunden sei, tatsächlich aber verweigern viele Behörden, vor allem Gerichte und Staatsanwaltschaften, jede Auskunft, wenn man keinen Presseausweis vorlegt. Oder man muss sich langwierig mit denen rumstreiten. Gerade habe ich wieder eine Auskunftsklage laufen, weil mir eine Berliner städtische Einrichtung ohne Ausweis keine Auskunft geben will. Die Klage ist seit Jahren anhängig, und selbst wenn ich irgendwann Erfolg hätte, ist das Thema längst tot.

Man hat mir den Presseausweise verweigert. Nur eine kurze E-Mail, und keinerlei Begründung.

Pro forma gibt es ein Einspruchsrecht, aber wie will man das geltend machen, wenn man keine Begründung sieht? Trotzdem habe ich eine eingelegt, auf die wird gar nicht mehr reagiert.

Einen Rechtsweg gibt es nicht, weil der Ausweis von privatrechtlichen Vereinen vergeben wird und man gegen die keinen Anspruch hat, den man einklagen könnte. Außerdem ist es ständige Rechtsprechung, dass eine Rechtswegserschöpfung – wenn es sie denn gäbe – nicht verlangt werden kann, wenn deren Dauer den Erfolg vereiteln würde.

Also hatte ich Verfassungsbeschwerde erhoben.

Manche hatten sich gewundert, warum ich damals das Fass mit den Schwindelleien Baerbocks aufgemacht, dann aber nicht mit voller Intensität weiterverfolgt und die Sache mit ihren Mitgliedschaften nicht selbst aufgedeckt, sondern das dann ein anderer, Philip Plickert weiter ausgeschlachtet hatte. Das lag daran, dass ich voll mit dieser Verfassungsbeschwerde beschäftigt war. Ich hatte sie nämlich auch damit begründet, dass das Aufdecken von Baerbocks Schwindelleien als Kanzlerkandidatin der Grünen unmittelbar demokratie- und wahlrelevant ist, und ich dazu nicht nur im Vollbesitz presserechtlicher Auskunftsansprüche sein muss, sondern diese auch schnell und ohne umständliche Streitereien darüber, ob ich nun Presse sei oder nicht, oder den Rechtsweg brauche, um noch vor der Bundestagswahl rechtzeitig darüber berichten und zur Meinungsbildung zur Wahl beitragen zu können. Das ist nämlich die Zentralaufgabe der Presse.

Und dazu zwei Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt. Einen auf Ausstellung eines Presseausweises, weil ich an Veranstaltungen vor und zur Bundestagswahl und zum Antreten der neuen Regierung teilnehmen wollte, und man da auch überall nur mit Presseausweis reinkommt.

Und einen zweiten auf Impfung. Ihr werdet Euch erinnern, dass ich das hier beschrieben hatte, dass ich im Berliner Chaos keine Impfung bekommen könnte, weil die das nicht auf die Reihe kriegen. Journalisten mit Ausweis wurden aber damals als zur Prioritätsgruppe 3 gehörig anerkannt und sofort geimpft. Ich hielt das für einen Eingriff in die Pressefreiheit, wenn man einerseits die Presseausweise willkürlich und nach Lust und Laune vergibt und behauptet, es wären damit keine Rechte verknüpft, aber damit selektiv nur die Mainstream-Journalisten Bewegungsfreiheit bekommen, während die ungenehmen Autoren per Lockdown zuhause festgenagelt werden und nicht rein dürfen. Das ist aber nicht nur verfassungswidrig, weil ein Eingriff in die Pressefreiheit, sondern auch in die Bund-Länder-Kompetenz, weil nun plötzlich der Bund über die Definition der Prioritätsgruppen bei der Impfung indirekt definiert, wer beweglicher Pressevertreter sein darf, die Presse aber Sache der Länder ist.

Ständige Leser wissen, dass ich damals darüber im Blog geschimpft, und infolgedessen den Tipp bekommen hatte, dass man in Brandenburg gleich drankommt. Ich habe mich da sofort impfen lassen und den zweiten Antrag auf eA deshalb zurückgezogen, die Hauptsache Presseausweis aber stehen lassen.

Außerdem hatte ich die Richterin Baer wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Nicht wegen der damaligen Entscheidung im Promotionsverfahren, weil eine frühere ablehnende Entscheidung juristisch nicht als Befangenheit gilt.

Sondern nur deshalb, weil ich hier massiven Anfeindungen ausgesetzt bin.

  • Drohbrief an den Arbeitsplatz
  • Massivste Verleumdung im Internet gegen mich, Hassaufrufe bei Antifa und Indymedia
  • Schmäh- und Verleumdungsschriften gegen mich in den Briefkästen meiner Nachbarn
  • Beschmierte Hauswand

Das Landeskriminalamt ordnet es unter politische Straftaten und Terrorismus ein.

In mehreren dieser Droh- und Schmähschriften finden sich aber Bezüge auf die Richterin und Genderprofessorin Baer, wird als Anlass oder Vorwurf genannt, dass ich sie kritisiere. Wenn man sie kritisiert, hat man die Antifa und den Terror am Hals.

Weil aber nun die Berliner Antifa- und Terrorszene eng mit der Humboldt-Universität verbunden ist, und dort sehr stark mit der Gender-Studies- und Sozio-Linkenszene identisch, und aufgrund des starken Bezugs zu Baer steht zu vermuten, dass die Terroraktionen gegen mich aus dem direkten Umfeld oder der Studentenschaft Baers kommen.

Dabei muss man keineswegs beweisen, dass ein Richter befangen ist. Es genügt zur Ablehnung eines Richters darzulegen, dass man als Partei die begründete Befürchtung hat, der Richter könnte befangen sein. Es reicht, wenn man einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund hat, um die Furcht zu haben, dass der Richter befangen sein könnte. Nachweisen muss man das nicht.

Dazu habe ich weiter vorgetragen, dass ich umfangreich publiziert habe, dass Baer oft über Beschwerden in eigener Sache oder dem eigenen Interessenbereich urteilt, die von Leutem aus ihrem eigenen Umfeld geschrieben werden, vor allem dieser Gesellschaft für Freiheitsrechte, oder ihrer eigenen Vertretungsprofessorin. Dass da die Verfassungsbeschwerden im direkten Freundeskreis der Richter ausgekungelt werden, und die Richter damit auch selbst die Beschwerden dahingehend beeinflussen, dass sie nach ihrem persönlichen Gusto entscheiden können. Das ganze Ding also ein Fake ist. Was ja nun auch ein Grund für Groll der Baer gegen mich wäre.

Ergebnis:

Alles ohne Begründung abgelehnt. Die Beschwerde sei unzulässig. Warum, das erfährt man nicht.

Was schon formal fehlerhaft ist, denn zunächst müssten sie eine Stellungnahme des abgelehnten Richters einholen und einen Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen.

Richterinnen abzulehnen geht nicht, das Bundesverfassungsgericht in Frage zu stellen, ist auch nicht erlaubt. Und der Kanzlerkandidatin der Grünen den Wind aus den Segeln zu nehmen ist an einem politversifften Bundesverfassungsgericht gleich gar nicht drin. Und ich da sowieso auf der schwarzen Liste.

Pressefreiheit gibt es hier nicht mehr. Weil die Presse hier zwar noch frei ist, aber dann einfach willkürlich festgelegt wird, wer denn überhaupt Presse sein darf und wer nicht.

So wie Meinungsfreiheit. Natürlich darf man seine Meinung noch sagen. Aber was in diesem Land noch „Meinung“ und was keine Meinung, sondern „Hass“ ist, das legen andere willkürlich im Hinterzimmer fest.

Wollte ich eigentlich im Blog nicht erwähnen, sondern erst in einem Buch ein Kapitel draus machen, weil das jetzt aber gerade hochkocht…

Ein früherer Fall

Es gab schon mal sowas. Die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht Christine Hohmann-Dennhardt. Ich hatte mich doch im Rahmen meines Promotionsstreites mit der Uni damals als Rektor beworben, wurde natürlich abgelehnt, konnte dadurch aber einen Akteneinsichtsanspruch durchsetzen, und stellte fest, dass die Rektorwahl massiv manipuliert und gepfuscht worden war. Und dabei auch ganz massiv gegen Art. 33 Absatz 2 GG verstoßen worden war. Durch wen? In diesem Ausschuss des Hochschulrates saß die damalige Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt (SPD), die ihre Verfassungstreue dann wohl mit der Richterrobe auszog, und sich dort dann gar nicht mehr um Verfassungsrecht scherte, und der BMW-Milliardär Stefan Quandt. Und die Uni Karlsruhe war ja korruptiv direkt mit der Autoindustrie im Bette, Daimler hatte sich da ja eine eigene Promotionsstraße gebaut.

Und als Zufallsfund war mir damals noch etwas anderes aufgefallen, nämlich dass die da in diesem Hochschulausschuss mit jemandem am Tisch saß, der in einer ganz anderen Sache ein Beschwerdegegner war. Da gab es dann nach meiner Entdeckung auch einen Befangenheitsantrag, und da wurde dann auch alles in einem Rutsch abgelehnt, weil einen Verfassungsrichter wegen Befangenheit abzulehnen noch schlimmer als Gotteslästerung ist.

Verfassungsrichter sitzen gerne auch mit dem Verfahrensgegner am Tisch, wenn der gesellschaftlich hoch genug steht. In diesem Fall war es ein Bankdirektor. Einer Bank in deren Vorstand zuvor der damalige Verfassungsgerichtspräsident Roman Herzog gesessen hatte. Alles eine große, korrupte, mafiöse Familie, in der die Beziehungen zu den Verfassungsrichterin darüber entscheiden, ob eine Verfassungsbeschwerde erfolg hat oder nicht.

Die Polen

Da kommt nämlich noch was um die Ecke: Die Polen wehren sich gegen die Anwürfe aus EU-Richtungen.

Fand ich schon lange verlogen, dass Deutschland die Richterauswahl in Polen, Russland, der Türkei anprangert, dann hier aber selbst so wüste Korruptionsdinger wie bei Baer oder Harbarth abzieht.

Ich denke, ich kann den Polen da mit ein paar Informationen weiterhelfen.

Dann bekäme die Sache mal internationales Gewicht. Dann käme mal etwas Schwung in die Sache.