Ansichten eines Informatikers

Die Gesinnungsjustiz schlägt zu

Hadmut
23.12.2020 14:19

Auch ein Symptom des Niedergangs.

Inzwischen geht manche Staatsanwaltschaft schon gegen Leute vor, die in Social Media nur Likes verteilen, „Gefällt mir” drücken.

Yahoo News:

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat nun erste Strafbefehle gegen Nutzer beantragt, die rechtsradikale und volksverhetzende Inhalte gelikt haben. […]

Denn die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind gerade dabei, gegen Online-Postings mit beleidigenden und menschenverachtenden Inhalten konsequenter vorzugehen. Dabei geraten auch die “Like”- und “Gefällt mir”-Angaben ins Visier der Ermittler. So hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung die ersten Strafbefehle gegen Personen beantragt, die auf sozialen Netzwerken solche Inhalte gelikt haben. […]

Ein Strafantrag richtet sich gegen einen 63-Jährigen aus Hofheim am Taunus, der den Kommentar in einer Facebook-Gruppe namens “Klartext – vernetztes Vaterland” mit dem Daumen-hoch-Symbol versehen hatte. In dem Chat ging es um den rassistisch motivierten Anschlag auf zwei Shisha-Bars in Hanau am 19. Februar dieses Jahres. In einem Eintrag hieß es zu dem Thema: “Solange sich die … gegenseitig abschlachten, ist alles o.k. .. ;-)”. Das Posting haben 13 Nutzer gelikt, darunter der Beschuldigte.

Mit Like-Kommentar öffentlichen Frieden gestört?

Sein Like-Kommentar hat – zum ersten Mal in Deutschland – ein Aktenzeichen bekommen. Ist ein Verhalten wie dieses aber strafbar? Nach Ansicht der hessischen Staatsanwälte offenbar ja. Denn der Beschuldigte habe einen Mord “in einer Weise öffentlich gebilligt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”. Nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuchs ist das ein Tatbestand.

Die Ermittler verweisen darauf, dass Botschaften, die viele Likes bekommen, eine größere Aufmerksamkeit erhalten. In einem weiteren Strafbefehl geht es um ein Smiley-Symbol, mit dem ein Nutzer einen hetzerischen Inhalt kommentierte. Der Vorwurf: Er hätte sich “gerade wegen des augenzwinkernden Smileys … moralisch hinter den Täter gestellt.” […]

Sie wollen vielmehr ein Bewusstsein dafür schaffen, dass durch das Liken von Hetze dieses Phänomen verstärkt werde. Dazu genügten auch Verwarnungen.

Ich sehe das etwas anders.

Zum einen halte ich den Volksverhetzungsparagraphen für viel zu schwammig und unklar formuliert, um verfassungskonform zu sein. Er verlagert die Auslegung völlig in die Willkür der Justiz, was die Sache für den Bürger nicht mehr kalkulierbar, sondern zum Lotteriespiel macht, und verschafft den Gerichten politische Entscheidungsräume, die ihnen demokratisch nicht zustehen, weil sie nicht legitimiert sind.

Zum zweiten wird durch solche Aktionen das bewirkt, was amerikanische Grundrechtsjuristen einen „chilling effect” nennen. Man verbreitet Angst, Unsicherheit, Zweifel (FUD, Fear Uncertainty, Doubt), weil man nicht mehr weiß, was man denn jetzt zuverlässig darf oder wofür man bestraft wird.

Gleichzeitig haben wir Effekte wie etwa in Berlin, wo Diebstähle, Drogenhandel, der ganze untere Kriminalitätsbereich, schon lange nicht mehr effektiv oder auch gar nicht mehr verfolgt wird, oder man auch, wie es neulich hieß, einsehen muss, dass man die Clan-Kriminalität nicht mehr wird bekämpfen können, sondern es nur noch um Eindämmung geht, damit sie nicht weiter ausartet. Hier werden Geldtransporter überfallen und dergleichen. Und gleichzeitig bestraft man Leute dafür, dass sie auf Facebook ein Like drücken.

Ich halte das für Staatsterrorismus, der da abläuft. Hier wird systematisch ein totalitäres Regime aufgebaut, indem man die Meinungsfreiheit zersetzt.