Ansichten eines Informatikers

Über den feinen Unterschied zwischen Faschisten und islamischen Sprechpuppen

Hadmut
20.10.2020 18:23

Sollte man sich notieren.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Klagen der baden-württembergischen grünen Landtagspräsidentin Muhterem Aras gegen Google und Facebook teils abgewiesen, teils stattgegeben, wie die Stuttgarter Zeitung schreibt:

Eine Facebook-Nutzerin hatte unter falschem Namen über Aras geschrieben, dass „diese islamische Sprechpuppe schon mal gar nicht in ein deutsches Parlament gehört“. Das verletze zwar die Persönlichkeitsrechte, die Grenzen der Schmähkritik, Formalbeleidigung oder Menschenwürdeverletzung seien aber noch nicht erreicht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Gleichzeitig verurteilte der Senat eine Verrohung der Sprache in den sozialen Medien und den Verfall politischer Sitten.

Ich muss mir das Urteil mal im Volltext holen, um nachzulesen, ob sich der beklagte Verfall politischer Sitten auf die Bezeichnung oder die Grünen bezog.

Jedenfalls ist es richtig, das unter Meinungsfreiheit abzulegen, denn wer in ein Parlament gehört und wer nicht, ist immerhin Gegenstand der Demokratie, der Wahlen.

Etwas anders sieht das mit der zweiten Entscheidung aus:

In einem weiteren Verfahren zu Nutzerkommentaren auf der Plattform Youtube gab das Oberlandesgericht Aras hingegen Recht – und verpflichtete Google zur Herausgabe der Nutzerdaten. In diesen Kommentaren wurde die Landtagspräsidentin unter anderem als „Gestapo-Chefin“, „Nazi“, „Faschistin“ und „staatsfeindliche Verbrecherin“ bezeichnet. Diese Kommentare seien „als Schmähkritik und Formalbeleidigungen so grob ehrverletzend, dass bei einer Abwägung die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts überwiege“, befand das Gericht.

Goldig. Das hätte sie wohl besser bleiben lassen, der Schuss dürfte nach hinten losgegangen sein. Denn normalerweise sind es ja linke Gruppen, eben auch die Grünen selbst, die andere als „Nazis”, „Faschisten” oder „staats-” bzw. „demokratiefeindlich” beschimpfen. Damit hat man nun eine Grundlage, den Leuten unzulässige Schmähungen vorzuhalten und ihre Daten abzurufen.

Deshalb sollte man sich beides notieren und bei Bedarf griffbereit haben.

Ich lege es bei mir in die Kiste für doppelte Maßstäbe.