Ansichten eines Informatikers

Noch ein Puzzlestück aus meiner Vergangenheit

Hadmut
14.10.2020 16:01

Die Grünen und die Doktorgrade – eine Korruptionssuppe.

Über mein Promotionsverfahren habe ich ja schon ausführlich berichtet. Immer wieder finden sich hie und da noch neue Puzzlestückchen.

Auch wenn das später dann mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer ein feministisch-kommunistischer Verfassungsbruch von rot-grün war – das ursprüngliche Problem war die tiefenkorrupte CDU-Landesregierung in Baden-Württemberg. Wobei man auch da wieder auf das Bundesverfassungsgericht zurückkommt, denn in einer etwas anderen Angelenheit bin ich bei der Baden-Württemberger und Karlsruher Korruptionssuppe beim ehemaligen Innenminister von Baden-Württemberg, Roman Herzog, rausgekommen, später Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Bundespräsident. Und dann wieder bei der Automobilindustrie, mehreren Milliardären im Uni-Umfeld, und der SPD-Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt. Irgendwie rührt man da immer wieder in derselben Suppe. Und immer wieder kommt man beim Bundesverfassungsgericht und so weiter raus.

Lange bevor ich über die Schiene Baer die Tiefenkorruption und marxistische Staatssabotage der Grünen bemerkt und durchblickt habe, hielt ich die – meine jugendliche Naivität – für eine Oppositionspartei, die halt gegen Kernkraft und Umweltverschmutzung ist, komisch riecht und in Jute rumläuft. Ich hatte zwar als Pfadfinder mal mit denen zu tun, wo sie mir schon äußerst unangenehm politisiert und ideologisch aufgefallen waren, aber verstanden hatte ich das damals nicht. Das kam mir antiamerikanisch, brachial-ökologisch, rückständig agrarmäßig, und aus der direkten Nähe betrachtet, einfach auch ziemlich dumm vor, aber sonst erst mal nicht viel mehr. Zusammenhänge habe ich eigentlich erst verstanden, seit ich mich (ab eben der Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde) seit 2012 näher mit den Hintergründen beschäftige.

Bis dahin hatte ich die Korruption der CDU als mein Hauptproblem betrachtet.

Und war der naiv-romantischen Vorstellung gefolgt, dass wenn man ein Problem mit Regierungskorruption hat, die Opposition ein geeigneter Ansprechpartner wäre, dafür sei sie ja schließlich da, hatte ich mal im Sozialkundeunterricht gelernt.

Letztlich ist es aber nur so, als ob man sich bei der ’Ndrangheta über die Mafia beschwert.

Korrupt und kriminell sind sie genauso, sie unterscheiden sich nur darin, zu wessen Gunsten die Kriminalität und Korruption verlaufen. Es ist, als ob man sich noch so etwas aussuchen könnte, an wen man Schutzgeld zahlt.

Und so war ich damals, während des normalen Promotionsstreites vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (dessen rechtsbeugender vorsitzender Richter sich dann auch als Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts herausgestellt hatte – bisher komme ich bei diesem Korruptionsthema am Ende immer bei den Paten mit den roten Roben raus) der rückblickend unbeschreiblich naiven Meinung, SPD und Grüne könnten einem ja helfen. Meine Güte, war ich damals naiv.

Bei der CDU/CSU ist die Korruption normal, da laufen ständig die Amigo-Geschäfte, aber man weiß immerhin noch, dass es kriminell ist. Linke Parteien, besonders die Grünen, sind dagegen der Meinung, das müsse so sein, das wäre der natürliche Zustand. Der Unterschied zwischen Mafia und Grün/Gender ist, dass die Mafia weiß, dass sie kriminell ist. Grün/Gender/Kommunisten sind genauso kriminell, halten sich aber für die Guten und jeden für kriminell, der sich ihnen in den Weg stellt. Das war mir nur damals noch nicht so klar. Das ist übrigens der Grund, warum man mit der Mafia noch verhandeln kann, mit den Grünen nicht.

Eine derer, die ich damals angeschrieben hatte, war die für Forschung zuständige Grünen-Politikerin Theresia Bauer. Natürlich keine Antwort. Die wurde dann selbst Uni- und Forschungsministerin von Baden-Württemberg und hat die Korruption noch viel weiter ausgebaut, als es sie bis dahin schon gab.

Eigentlich waren fast alle Korrupten, mit denn ich bis dahin zu tun hatte, entweder Professoren oder Juristen. Die ist Politikwissenschaftlerin, Volkswirtin, Germanistin. Insofern ohnehin ein hoffnungsloses Unterfangen, von ihre eine Stellung gegen Korruption zu erwarten. Wer sowas studiert hat, kennt es ja eigentlich auch nicht anders als korrupt. Und der grün-feministische Komplex ist auf Korruption ja geradezu angewiesen, macht diese ja zum Kern und Fundament seines Daseins.

Und dazu hat mir nun ein Leser einen Link auf einen alten Artikel von 2013 geschickt.

Nicht, dass Mediziner für ihre Doktortitel überhaupt irgendetwas von Bedeutung machen würden (oder jedenfalls müssten), das sind ja die Witzpromotionen aus Prinzip. Die müssen nicht mal plagiieren oder vortäuschen, weil sie eigentlich erst gar nichts machen müssen. Und da ging es nun um eine Ärztliche Direktorin einer Uniklinik mit faulem Doktortitel:

Offenbar genießt Kathrin Yen, die Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin, weiterhin das volle Vertrauen von Universität, Uniklinikum und Wissenschaftsministerin Theresa Bauer (Grüne). Trotz aller Ungereimtheiten – von der verspäteten Facharztanerkennung, über die fehlende Weiterbildungsbefugnis bis zu den Streitigkeiten innerhalb des Instituts – stehen die Verantwortlichen weiterhin hinter Yen – auch nach den Vorwürfen, die nun bekannt wurden: Die 45-Jährige soll seit ihrem Dienstantritt in Heidelberg vor über zwei Jahren mit dem Titel “Dr. med.” den Eindruck erweckt haben, sie habe – wie in Deutschland üblich – eine Doktorarbeit geschrieben. Yen erhielt ihren Doktortitel allerdings als Studienabschluss-Zertifikat in Österreich – und müsste dies kenntlich machen.

Doch das tat die Medizinerin nicht: Sowohl auf der Internetseite des Klinikums als auch auf dem eigenen Briefkopf führte Yen den Titel “Dr. med.” – auch als sie am 2. April bei der Bezirksärztekammer rückwirkend ihre Weiterbildungsbefugnis beantragte. Ein wichtiger Titelzusatz fehlte: Weil Yen nur ein Doktoratsstudium mit Abschluss Promotion machte, – nach Angaben des Uniklinikums 1997 ein Weg, um die Promotion zu erlangen – muss sie den österreichischen Titel “Dr. med. univ.” führen. Denn sowohl in Österreich als auch in Deutschland darf sich nur “Dr. med.” nennen, wer ein Promotionsstudium mit Dissertation und mündlicher Prüfung abgeschlossen hat.

Die sah das mit den Doktorgraden und der Genauigkeit also keineswegs so streng, wie sie als Oppositionspolitikerin noch getan hatte. Kaum hat man die Gelegenheit zur Korruption, nutzt man sie sofort. Gelegenheit macht Feministinnen.

Auch das Wissenschaftsministerium geht davon aus, dass “bei Frau Yen ein Missverständnis über die korrekte Titelführung vorlag”. Angesichts der zunehmenden Internationalisierung wolle man die nachgeordneten Einrichtungen zeitnah dazu drängen, als Arbeitgeber neues Personal bei Arbeitsbeginn auf die notwendigen organisatorischen Erfordernisse wie Anmeldungen und Titelführung hinzuweisen. Das Ministerium der Heidelberger Abgeordneten Theresia Bauer weist zudem darauf hin, dass es in Deutschland keine Überwachung des Gebrauchs von akademischen Titeln gebe.

Wie sehr dieses Drängen von Nöten ist, zeigt der Fall Yen: Hier müssen sich Universität und Uniklinikum fragen lassen, warum Yen niemand auf die deutschen Regularien hingewiesen hat.

Weil es keine deutschen Regularien gibt.

Denn während Theresia Bauers grünes Ministerium 2012/2013 noch erklärte, man müsse auf Regularien hinaus, hat zeitgleich, nämlich 2012, die von den Grünen eingesetzte Verfassungsrichterin Baer meine Verfassungsbeschwerde in den Juristenmüll gegeben, deren wesentlicher Inhalt war, der Willkür Einhalt zu gebieten, weil es nämlich gesetzliche Regularien geben müsse. Nur der Gesetzgeber ist nämlich – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst – befugt, festzulegen, was eine Promotion überhaupt ist, was gefordert wird, welche Leistungsmaßstäbe anzulegen sind. Genau das wollte man aber aus feministischen Motiven heraus tunlicht verhindern, weil ja gerade Baer sich gegen geschriebene Gesetze aussprach (alles männergemacht und frauenausgrenzend) und man nach Gerechtigkeitsgefühl im Einzelfall (=willkürlich) entscheiden müsse und an Frauen sowieso keinerlei Anforderungen gestellt werden dürften. Frauen müssten alles gratis und ohne Bildungsweg bekommen können, weil sie a) mehr Wert auf Work-Life-Balance legten und ihnen nicht zuzumuten sei, Ausbildung oder Karriereweg zu beschreiten, und b) Qualität ein Mythos sei, der nur erdacht worden wäre, um Frauen auszugrenzen. Genau so sieht dann auch deren Verfassungsrechtsprechung aus.

Sowohl ihre Facharztanerkennung als auch ihre Weiterbildungsbefugnis beantragte die Ärztliche Direktorin erst zwei Jahre nach ihrem Amtsantritt – mit dem falschen Titel. Und das, obwohl die Universität in anderen Fällen schon wesentlich härter gegen Wissenschaftler vorging, die ihre Titel nicht korrekt führten: Den Anatom Gunther von Hagens zeigte die Universität an, weil er in Briefen bei seinem Professorentitel, den ihm eine chinesische Universität verliehen hatte, nicht den entsprechenden Länderzusatz verwendet haben soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin, von Hagens wurde wegen Titelmissbrauch zu 108.000 Euro Strafe verurteilt.

Der war ja auch ein Mann.

Dass Theresia Bauer trotz aller Vorwürfe hinter der Ärztlichen Direktorin steht, will die Ministerin mit einem Besuch der von Yen eingerichteten Gewaltopferambulanz am kommenden Donnerstag zum Ausdruck bringen.

Die ist ja auch eine Frau.

Und für Frauen gelten ganz andere Promotionsregeln. Man nennt es „Gleichstellung”.

Wieder mal ein Puzzlestück für die Rechtsbrechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Vordergrund steht da politisch immer der Feminismus, nicht das Recht.