Ansichten eines Informatikers

Die Entrechtung der Bundeswehr

Hadmut
7.10.2020 23:07

Grüne im Wandel der Zeit.

Annegret Kramp-Karrenbauer hat nun eine Juristin zur MAD-Chefin berufen, damit die gegen Rechtsextremismus vorgeht.

Zu meiner Zeit war der MAD noch dafür zuständig, die Bundeswehr gegen Spionage, Sabotage und Unterwanderung durch militärische Gegner zu schützen.

Also gegen Spione der Russen und der DDR. Die haben uns noch gewarnt, dass jemand uns ausfragen könnte, und belehrt, was wir bei Fahrten in die DDR alles nicht mitnehmen dürften, und solches Zeug.

Was übrigens auch der Grund dafür war, warum man den „Militärischen Abschirmdienst = MAD” genannt hat. Weil das die Aufgabe war.

Nun gehörte zu deren Aufgabe auch Linksextremismus, weil der bekanntlich von der DDR veranstaltet wurde. RAF und sowas.

Aus Artikel 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes:

(1) Aufgabe des Militärischen Abschirmdienstes des Bundesministeriums der Verteidigung ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,

wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind. Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über die Beteiligung von Angehörigen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung sowie von Personen, die in ihm tätig sind oder in ihm tätig sein sollen, an Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet Anwendung.

Da könnte man jetzt mal die Stirn drüber runzeln, ob das, was sie da jetzt treiben soll, davon abgedeckt ist.

Insbesondere sollte man sich die Frage stellen, wer eignetlich gegen die Völkerverständigung und den Frieden agitiert. Es sind die Linke und nicht die Rechten, die den „Klassenkampf” im Schilde führen und die unsere Rechtsordnung und unseren Staat umwerfen und abschaffen wollen. „Nationalsozialisten” = Nazis wirft man ja dagegen immer vor, nationalstaatsorientiert und „konservativ” zu sein. Ihnen vorzuwerfen, dass sie sich gegen den Band des Bundes oder eines Landes einsetzen würde, ist da schon selbstwidersprüchlich.

Insofern könnte es sein, dass Kramp-Karrenbauer da gerade etwas unter Navigationsschwierigkeiten und Richtungsfindungsproblemen leidet.

Ist aber nur noch für die Chronik und die Geschichtsbücher relevant, der Laden ist eh kaputt.