Sieht aus, als würden es Juristen anders verstehen als ich.
Ich hatte das mit der Rechtsgrundlage oder den Brauch auf die Flagge selbst bezogen. Ich hatte den § 104 so verstanden, dass das Symbol (auf der Flagge) selbst auf einer Rechtsvorschrift oder einem Brauch beruhen muss.
Anscheinend sehen das aber (zumindest manche) Juristen anders, nämlich dass das Zeigen der Flagge (und nicht die Flagge selbst) auf Rechtsgrundlage oder Brauch beruhen muss, um deren Beschädigung usw. strafbar zu machen. Ein Leser schickt mir gleich drei Links:
Ein Professor schreibt in einem Beck-Forum, dass das Hissen selbst Brauch sein muss, etwa bei Sportveranstaltungen. Bringt man eigene Flaggen zur Demo mit, um sie zu verbrennen, falle das nicht darunter, und stehe sogar im Spannungsverhältnis Meinungsfreiheit und Machtkritik, die Polizei könne aber auf Demonstrationen generell das Verbrennen von jeglichen Gegenständen verbieten.