Ansichten eines Informatikers

Maßstäbe

Hadmut
22.1.2019 21:39

Wieder mal über die Absurdität deutscher Politik und Rechtsprechung.

Es ist nicht strafbar, im Asylverfahren falsche Angaben zu machen. Nur das Vorlegen falscher Papiere. Die Leute können sich also willkürlich bezeichnen, als was sie wollen. Dazu die WELT:

Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist.

Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Aus dem Ministerium von Horst Seehofer (CSU) hieß es, die Regel sei „Gegenstand von noch laufenden Gesprächen im Ressortkreis“.

Man bekommt den Eindruck, dass es gewollte Politik ist, dass die Leute sich mit Phantasieangaben Asyl erschleichen.

Aber wehe dem, der sie dann mit dem falschen Geschlecht anspricht…