Ansichten eines Informatikers

Krieg um die Machenschaften des Bundesverfassungsgerichts…

Hadmut
1.1.2019 23:54

…und wer sie verteidigt. Eine Frage der Demokratie.

Dass es am Bundesverfassungsgericht kriminell zugeht, habe ich ja nun in den letzten Jahren ausgiebig beschrieben. Und dass das Bundesverfassungsgericht früher mal respektabel und nützlich, inzwischen aber nur noch eine Politfarce ist, auch. In dem Maß, in dem die Parteien zur Korruptionssümpfen wurden (korrupt waren sie eigentlich schon immer, aber inzwischen sind sie nichts anderes mehr, das hebt den Anteil der Korruption an der Parteisubstanz nahe an die 100%) und es mit dem Wiederausbruch sozialistisch-kommunistischer Denkweise dazu kam, dass es bei Posten nicht mehr um Können und Aufgabe, sondern nur noch um Quoten, Günstlingswirtschaft und Political Correctness mit Installation von Politoffizieren geht, ist auch das Bundesverfassungsgericht qualitativ abgestürzt und zum Loch aus korruptem Morast geworden. Die Posten werden willkürlich nach Parteienproporz und zur Durchsetzung der Parteiziele besetzt, und so läuft es auch im Bundesverfassungsgericht.

Ich habe gegen den Bundestag auf Auskunft geklagt, und in der Verhandlung kam heraus, dass der Wahlausschuss die Verfassungsrichterin Susanne Baer nie gesehen hatte und nicht wusste, wer das war. Sie haben sie nie gesehen, hatten keine Aussprache, haben nicht diskutiert. Sie dachten, sie wäre eine Jura-Professorin und haben sie blind durchgewinkt. Lediglich ihren Lebenslauf und ihre Personalakte, die sie selbst vorgelegt hat, kannte man, und beide waren unrichtig. Der Lebenslauf benennt sie als Direktorin einen Instituts, dass weder existierte, noch eine Direktorin hatte, und die Personalakte gibt nicht an, dass sie nicht als Professorin tätig, sondern nur zur Tarnung vom Frauenministerium da reingekauft war und in Wirklichkeit getarnt für die Parteien tätig war um die Bundesverwaltung umzukrempeln. Wie sich in der Verhandlung rausstellte, hatte man nicht mal geprüft, ob sie überhaupt die juristischen Staatsexamen und die Befähigung zum Richteramt hat. Daran habe ich übrigens Zweifel, denn ich habe von ihr bis heute keinen ernstlich juristischen Text gefunden. Von Grundrechtsartikeln außer dem 3er scheint sie gar nichts zu wissen, von Verfahrensrecht auch nicht. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus ihrem Zuständigkeitsbereich, und ihres Vorgängers scheint ihr unbekannt zu sein. Ihr eigener Studiengang entspricht weder wissenschaftlichen, noch gesetzlichen, besonders aber nicht den vom Bundesverfassungsgericht früher aufgestellten Anforderungen. Nach meinen Maßstäbe und nach meinem Wissensstand hat sie keine volljuristischen Kenntnisse und auch keinerlei Tätigkeit vorzuweisen. Wie man so jemanden zum Verfassungsrichter machen kann, ist mir schleierhaft. Dafür ist sie in ihrer Zuständigkeit gleich als Richterin in eigener Sache zuständig – wie praktisch. Als Professorin in der Exekutive eingepflanzt, als solche die Legislative „beraten” und über den eigenen Mist dann als Verfassungsrichterin in der Iudikative entschieden. Wer interessiert sich noch für Gewaltenteilung oder Befangenheiten? Aber sie vertritt ja selbst die Auffassung, dass geschriebene Gesetze eh alle männergemacht und frauendiskriminierend sind und Richter nicht am Wortlaut kleben, sondern nach persönlichem Gusto urteilen sollen. Was nichts macht, denn Qualität sei eh ein Mythos, darf man von Frauen gar nicht erst erwarten, um sie nicht zu diskriminieren.

Zweifel gibt es an anderen Richtern, wie beschrieben, würde hier jetzt aber zu weit führen.

Und mehrfach schon habe ich Ausläufer erheblicher Kriminalität gefunden, die ins Bundesverfassungsgericht zurücklaufen. Der Verwaltungsrichter, der in meinem Promotionsstreit die Gutachten manipuliert, das Gehör immer wieder abgeschnitten, drei Befangenheitsanträge einfach hat verschwinden lassen und zum Schluss sogar noch die Tonbandaufnahmen der mündlichen Verhandlung heimlich gegen welche ausgetauscht hat, der er später in seinem Büro heimlich und verändert nachgesprochen hat, sogar die Aussage des Sachverständigen, der war kurz vorher wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesverfassungsgericht. Schon da wundert es nicht, dass das Bundesverfassungsgericht die kriminellen Machenschaften eigener Leute nicht aufdecken will.

Und dass dann in der Hauptsache das Bundesverfassungsgericht unter der Berichterstatterin Baer meine Verfassungsbeschwerde begründungslos nicht annahm, obwohl es sie nach seinen eigenen Verfahrensregeln hätte annehmen müssen, habe ich auch beschrieben. Hätte man über meine Beschwerde entschieden (und des Ergebnis wäre klar gewesen, denn es wurde früher schon in meinem Sinne entschieden, nur eben bei anderen Prüfungen und bei der Habilitation), wäre das Betrugssystem eben dieser Verfassungsrichterin Baer in Form ihres vorgetäuschten Studiengangs samt links-feministischer Titelmühle mit Karriereaufzug aufgeflogen und nicht weiter möglich gewesen.

Dazu passt auch, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus nicht im Einzelfall, sondern wie mir aus verschiedenen Richtungen zugetragen, öfters, ziemlich oft sogar, Verfassungsbeschwerden, die ihnen nicht passen, einfach nicht zur Entscheidung annehmen. Die machen nur vordergründig auf juristisch und Grundrechte. In Wirklichkeit sind sie ausgelagerte Parteiorgane, die die jeweilige Parteiideologie durchsetzen, und das außerhalb jeder Demokratie. Denn weder sind sie demokratisch legitimiert, noch wären ihre Entscheidungen durch demokratische Prozesse (außer vielleicht schwerwiegenden Verfassungsänderungen) zu ändern oder aufzuheben. Egal, wen und was man wählt, die Legislative steht unterhalb des Bundesverfassungsgerichts. Was es eigentlich nicht geben darf, denn alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Nicht von den Verfassungsrichtern. Und die sind auch keine außerdemokratische Überregierung und auch kein Ideologierat, auch wenn sie sich inzwischen so aufführen.

Denn inzwischen entscheiden sie nicht mehr nur in den Verfassungsbeschwerden absurd und willkürlich – als ob es eine Frage juristischer Entscheidung wäre, welche Geschlechter es gibt, denn auch wenn viele Juristen es nicht verstehen, Realität ist nicht justiziabel – sondern machen sich ihre Verfassungsbeschwerden einfach selbst. Der alte Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter” gilt da nicht mehr. Ich habe es im Blog beschrieben, mehrere Verfassungsbeschwerden samt Entscheidungen stinken gewaltig danach, dass sie von Juristen mit unmittelbarer Verbindung zu Verfassungsrichtern fingiert und irgendwelche Kläger/Beschwerdeführer nur gesucht, gecastet und als Strohmann eingesetzt wurden. Dieses Bundesverfassungsgericht ist nicht nur korrupt und rechtsbrechend, es putscht gegen die Demokratie, in dem es über-demokratische regierungsbindende Entscheidung trifft, deren Verfahren es einfach willkürlich selbst fingiert und vortäuscht. Und nicht nur in der Verfahrensweise, auch im Inhalt laufen die Entscheidungen auf eine Entmachtung der Regierung und damit auf die Entmachtung des Wählers als Souverän hinaus. Das Gericht betreibt den Umbau in eine sozialistische Diktatur ohne demokratische Legitimation.

Dieses Bundesverfassungsgericht ist der Achtung nicht mehr würdig.

Ich weiß, dass meine Blog-Artikel dazu von vielen Juristen gelesen werden.

Es dürfte wohl damit in Zusammenhang stehen, dass die AfD, die derzeit einzige Partei, die nicht von der Korruptionsjauche profitiert oder daran beteiligt ist, nun daran geht, diesen Willkürzustand einzudämmen. So schreibt der juristische Verlag Beck im November 2018 (ich war in Urlaub und habe es damals nicht gleich aufgegriffen):

Seit 1993 muss das Bundesverfassungsgericht die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden nicht mehr begründen. Die Fraktion der AfD möchte das ändern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/5492) vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorschlages sei es, dem Bundesverfassungsgericht wieder die Pflicht aufzuerlegen, Nichtannahmebeschlüsse zu begründen und zu veröffentlichen, heißt es in dem von der Bundestagspressestelle am 07.11.2018 veröffentlichten Entwurf.

Begründungspflicht wurde wegen übermäßiger Arbeitsbelastung des BVerfG abgeschafft

Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden, wird in dem Entwurf erläutert. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle, so die AfD-Fraktion.

Von der Überlastung des Bundesverfassungsgerichts ist häufig die Rede. Dass die Richter aber offenbar viel Zeit haben und in ihren Professuren oder in der Welt herumturnen, die Arbeit ohnehin von ihren Mitarbeitern machen lassen und auch Lust und Muße haben, sich Verfassungsbeschwerden, die sie gerne hätten, einfach selbst machen zu lassen, wird nicht erwähnt. Und dass das Bundesverfassungsgericht ursprünglich auch deutlich mehr Richter hatte, wird auch nicht erwähnt. Irgendwo las ich mal, das Bundesverfassungsgericht wäre ursprünglich mit drei Senaten gestartet, bei Wikipedia heißt es dagegen, die Senate hätten ursprünglich aus 12 Richtern bestanden, was aber im Ergebnis das gleiche heißt, nämlich dass es mal 24 waren. Warum stockt man das Bundesverfassungsgericht nicht wieder auf 24 oder mehr Richter auf, wenn 16 Richter nicht mehr genügen, um ordentliche Arbeit zu liefern und ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe gerecht zu werden? Weil dann die Parteiagenten dort nicht mehr genug Einfluss haben?

Sicherlich sind mein Blog und mein Fall da nicht die einzige Motivation, solche Fälle gibt es ja viele. Aber es liest sich halt, als wär’s direkt an meinem Blog entlang geschrieben. Schauen wir mal in diese Bundestags-Drucksache 19/5492 mit dem Antrag:

Die vollständige Befreiung von der Begründungspflicht hat zur sog. Praxis des „leeren Blatts“ geführt: Die Kläger erfahren nur mehr den Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen über die Nichtannahme ihrer Klagen zur Entscheidung, ohne jedoch Anhaltspunkte für die fehlende Relevanz oder die nicht evidente Grundrechtsverletzung zu erhalten. Berechtigterweise führt solch eine Praxis zur weit verbreiteten Ansicht, dass es sich bei der individuellen Klagebefugnis des § 90 Abs. 1 BVerfGG um ein „ausgehöhltes Recht“ handele, das jedermann zwar wahrnehmen könne, allerdings keine Bedeutung entfalte. Durch die fehlende Begründung der Nichtannahme wird das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Entsprechend ist die Anzahl abgewiesener Verfassungsbeschwerden seit der 1993-Novelle angestiegen. Die Begründung der Nichtannahme von Beschwerden vermeidet nicht nur das Misstrauen der als Verlierer hervorgegangenen Prozesspartei, sondern ebenso das der gesamten interessierten Öffentlichkeit.

Das trifft es exakt und präzise: Die Verfassungsbeschwerde und damit die Grundrechte sind wertlos, wenn faktisch die Grundrechtsverpflichteten selbst, also die Regierungsparteien, über ihre Agenten in der Richterschaft selbst willkürlich darüber entscheiden, wer überhaupt noch Grundrechte gegen sie haben darf.

Die Aufhebung der Begründungspflicht lässt sich als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip verstehen, das sich darin ausdrückt, dass Entscheidungen begründet und nachvollziehbar sein müssen, damit eine Kontrolle des Staatshandelns gewährleistet bleibt. § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG steht deswegen im Widerspruch nicht nur zur Begründungspflicht des § 30 BVerfGG, der dem höchsten deutschen Gericht aufträgt, seine Entscheidungen schriftlich abzufassen, zu begründen und von den Richtern, die daran mitgewirkt haben, unterzeichnen zu lassen. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ergehen im Namen des Volkes und müssen zwingend aus diesem Grund durch das Volk kontrollierbar und nachvollziehbar sein, was deren Begründung voraussetzt.

Das ist nicht nur richtig, es trifft auch im Kern, denn das Bundesverfassungsgericht selbst gibt das anderen Gerichten gern immer wieder auf.

Mit der gestrichenen Begründungspflicht entzieht sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle. In Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht initiierte Rechtsauslegung und -sprechung muss es den Bürgern offenlegen, auf welcher Grundlage es Entscheidungen zur Nichtannahme trifft.

Eben. Denn Demokratie heißt, dass der Bürger die Möglichkeit bekommt, die Parteien, die diese Richter eingesetzt haben, nicht mehr zu wählen. Und es heißt dazu vor allem, dass der Bürger die Möglichkeit hat, sich dazu eine Meinung zu bilden und diese im öffentlichen Meinungsbildungsprozess und politischen Disput zu äußern.

Sollte man sich einrahmen: Regierung, Parteien und das Bundesverfassungsgericht selbst weden von der AfD über elementare demokratische und rechtsstaatliche Anforderungen belehrt.

Und dann, als wäre es auf mich zugeschnitten (es gibt aber zweifellos viele Fälle, auf die es passt):

Durch die Annahme individueller Rechtsschutzersuchen entwickelt das Bundesverfassungsgericht das objektive Verfassungsrecht weiter, was höchstrichterliche Eingriffe in tagespolitische Entscheidungen, das gesetzliche Regelwerk und das Regierungshandeln nach sich ziehen kann. Im Umkehrschluss können sich die Richter durch die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden unbequemer, wenn auch berechtigter Beschlüsse entledigen. Ohne eine Begründung der Nichtannahmebeschlüsse können die Karlsruher Richter auch berechtigte – gar notwendige oder zwingende – und damit zulässige Kritik an politischen Entscheidungen unterbinden und die öffentliche Kontrolle des exekutiven Handelns und der legislativen Rechtssetzung verhindern. Sie sehen sich durch die fehlende Begründungspflicht dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt.

Können sich die Richter durch Nichtannahme unbequemer Beschlüsse entledigen.

Besonders dann, wenn wie hier die korrupten Geschäfte einer Richterin und die politischen Ziele der sie entsendenden Partei gefährdet wären und beendet werden müssten. Da ist es ganz wunderbar, wenn sich die Richterin gleich im eigenen Interesse der Beschwerde entledigen kann. Wie praktisch.

Seit der Aufklärung hat sich im gesamten europäischen Rechtsraum der feste Grundsatz durchgesetzt, dass nur Urteilsbegründungen ein wirksames Mittel gegen Willkürlichkeit darstellen.

Stimmt. Aber bekanntlich beruht linke Politik – sie nennen es „progressiv” – zuvörderst auf der Rückabwicklung, Dekonstruktion, Zersetzung der Aufklärung. Sozialisten können Aufklärung nicht gebrauchen.

Ein verfassungsrechtlich und demokratisch sehr wertvoller und beachtlicher Beschluss. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ja ständig immer alle brüllen, die AfD sei undemokratisch. Das hier ist aber ein glasklar demokratieheilender Antrag gegen demokratie- und verfassungsfeindliche Zustände am Bundesverfassungsgericht.

So weit, so gut, so unauffällig. Man hat das mehr oder weniger ignoriert und übergangen wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines weißen heterosexuellen Mannes.

Obwohl: Nicht ganz.

Das linke Kampfblatt „Die Süddeutsche Zeitung” geht natürlich pflichtgemäß zum meinungsdiktierenden Gegenangriff über, und wie sollte es bei denen anders sein, verdreht die Sache schon in der Überschrift ins Gegenteil: „Angriff auf den Rechtsstaat”.

Das ist wieder so ein typisches Ding, bei dem es für dieselbe Sache zwei Begriffe gibt, einen positiven und einen negativen. Findet man es gut, nennt man es „Haltungsjournalismus”. Findet man es schlecht, nennt man es „Framing” oder gleich „Lügenpresse”. Der Leser weiß noch gar nicht, worum es geht, wird aber moralisch gleich mal ausgerichtet.

Dabei ist der Autor – na, so eine Überraschung – ja nicht einmal Journalist der SZ, sondern:

Martin Eifert, 53, ist Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität in Berlin.

also mitten aus jender erzlinken Korruptionssuppe, Ex-Kaderschmiede der DDR, in der die Verfassungsrichterin Baer ihren Tarnunterschlupf gefunden hat, und die in erheblichem Maße (Humboldt Law Clinic) in Verbindung mit der Nummer mit den vorgetäuschten Fakeverfassungsbeschwerden steht, die dem Bundesverfassungsgericht nach politischem Bedarf vorgelegt werden, um politische Willkür ausüben zu können. Übrigens genau die Jura-Fakultät eben der Uni, die mir auf die Auskunftsklage nicht erklären konnte, was eben jene Susanne Baer dort fast zehn Jahre lang überhaupt getan haben will oder was Inhalt deren vorgeblichen Studiengangs ist. Dass die ein höchsteigenes Interesse haben, den Antrag zu erden, liegt auf der Hand. Und wenn man den mal googelt, dann findet man, dass er seinen LL.M. in Berkeley gemacht hat, dem linksextremsten Ideologiehochofen der USA. Baer ist ja auch in den USA auf Ideologie gebügelt worden. Man hat den Eindruck, als wollten sich hier die amerikanischen Einflüsse gegen demokratische Kontrolle sperren.

Und da heißt es:

Auf den zweiten Blick aber offenbart sich der Vorschlag als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat.

Der AfD geht es vor allem darum, dem Bundesverfassungsgericht Gründe abzufordern. Dies hat zweierlei Wirkungen. Das chronisch überlastete Gericht würde somit noch weiter belastet und in seiner Arbeitsfähigkeit geschwächt. Und symbolisch belegt es der flächendeckende Begründungszwang mit Misstrauen. Damit wird jenes institutionelle Vertrauen, das für die Wirkkraft des Gerichts unerlässlich ist, in Zweifel gezogen. Eine scheinbar rechtsstaatliche Forderung, die auf eine Schwächung des demokratischen Rechtsstaats hinausläuft: Das Vorgehen der AfD entspricht genau dem Muster populistisch-antiliberaler Strategien.

Gründe abzufordern sei ein Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat.

Das muss man erst einmal eine Weile verdauen.

Wenn das Volk als Souverän erfahren soll, auf welchen Überlegungen und Erwägungen eine außerdemokratisch und regierungsbindende Entscheidung getroffen wird, was ihm die Meinungsbildung und die Wahlentscheidung überhaupt erst ermöglicht, dann soll das ein Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat sein. Ulbricht hätte es nicht besser ausdrücken können.

Komischerweise hält jedes andere Gericht, das auch nur ansatzweise einen demokratischen Anstrich aufrechterhalten will, an der Begründungspflicht fest. Und beachtlicherweise sind Urteile etwa der europäischen Gerichte oft ganz anders und ausführlicher, besser begründet: Da werden nämlich zunächst mal alle Punkte aufgelistet, die man in Erwägung gezogen hat, auch die, die man dann nicht zur Entscheidung verwendet hat. Da werden Gedankengänge nachvollziehbar gemacht.

Unser Verfassungsgericht soll sich wie eine Art mehrköpfiger Fürst aufführen: Es wird par ordre du mufti die Entscheidung verkündet.

Und nun schreibt der, es würde die Demokratie schwächen, wenn man das Gericht mit einer Begründungspflicht belästigt.

Zunächst mal drängt sich mir da die Frage auf, was sich diese Fakultät da herausnimmt. Denn wollte man, dass das Bundesverfassungsgericht nicht überlastet ist, sondern seine Aufgaben erfüllen kann, dann würde man da Leute reinsetzen, die was von deren Handwerk verstehen. Die also schon mal Richter waren, oder wenigstens etwas in der Art. Baer aber war nach meinem Wissensstand nicht nur nie zuvor etwas in der Art, ich habe auch bis heute – in der zweiten Hälfte ihrer Amtszeit – von der noch keinen einzigen Text gesehen, der für mich nach Jurist oder gar Befähigung zum Richteramt, zum Verfassungsrichter riecht. Und ich habe tausende von Urteilen gelesen. Verfahrensrecht oder irgendwas anderes als leeres Artikel-3-Geschwätz, das der Nachprüfung nicht standhält? Mir nicht bekannt. Überhaupt mal einen ordentlichen juristischen Text? Nicht, dass ich wüsste. Jedenfalls nicht deutsch. Ihre Dissertation ist aus – besonders amerikanischen – Entscheidungen und Texten zusammengekleistert. Ihre Schriften? Soziogeblubber. Wäre einem an der Leitstungsfähigkeit und am Durchsatz des Bundesverfassungsgerichts gelegen, müsste man dann nicht dafür eintreten, dort befähigte Leute reinzusetzen?

Gerade diese Fakultät war es aber, die Baer nach Bezahlung vom Bundesfrauenministerium das falsche Alibi einer Jura-Professorin gab, mit dem sie dann ohne Betrachtung der Person zur Verfassungsrichterin durchgewinkt wurde.

Und die kommen nun und meckern, eine Begründungspflicht würde das Bundesverfassungsgericht behindern? Ist es nicht eher so, dass damit der Personalschwindel unfähiger Verfassungsrichter vom Schlage einer Baer aufflöge?

Die Sache ist aber noch viel schlimmer.

Lesen wir den Absatz noch einmal, ohne Baer, mal rein trocken und prozessverfahrensrechtlich.

Das Niederschreiben einer Begründung in einen Beschluss macht praktisch keinen Arbeitsaufwand, zumal die Richter den sowieso nicht selbst schreiben. Dafür haben sie Mitarbeiter, Urkundsbeamte und so weiter. Es ist also nicht erkennbar, wie es die Richter und damit das Gericht insgesamt belasten könnte, eine Begründung zu schreiben. Zumal eine Nichtannahme ja keiner tiefschürfenden Überlegungen bedürfen kann, sie darf ja keine große Entscheidung sein, sondern offensichtlich, simpel, einfach sein muss.

Eine solche Nichtannahmebegründung dürfte in aller Regel nach meiner Einschätzung mit einem Text in der Länge zwischen einem Absatz und vielleicht mal einer Seite erledigt sein. Frist nicht eingehalten. Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Nicht entscheidungsbedürftig. Nicht begründet. Keine Grundrechtssache, sondern einfaches Recht. Offenkundig Kleinkram. Formfehler. Solcher Kleinkram. Ein Nichtannahmebeschluss kann gar keine zehnseitige Begründung nach sich ziehen, denn dann hätten sie ja in der Sache entschieden, ihn also zur Entscheidung angenommen und dann die Ablehnung entschieden. Die Nichtannahme dagegen muss nur sagen, warum das Gericht sich nicht damit befasst und was das Gericht überhaupt in die Lage versetzt, sich nicht damit zu befassen. Entgegen landläufiger Juristenmeinung ist das Gericht nämlich nicht frei in seiner Annahmeentscheidung, sondern gebunden.

Um überhaupt eine Beschwerde nicht anzunehmen, muss also nach der reinen Eingangsprüfung durch die Verwaltung, ob überhaupt eine Beschwerde erhoben wurde, eine gewisse Grundprüfung stattfinden. Und die muss schriftlich stattfinden, zumal daran drei Richter und faktisch deren Mitarbeiter beteiligt sind. Da gibt es ein Umlaufverfahren, in dem jeder seinen Senf dazugibt.

Was also hindert die Verfassungsrichter, den ausschlaggebenden Grund in ein, zwei Absätzen in den Beschluss reinzuschreiben?

Die Überlastung kann es nicht sein, denn erstens müssten sie den Grund ja schon haben und zweitens ihn nicht selbst auf den Beschluss schreiben, denn den unterschreiben sie ja nur, sie fertigen ihn ja nicht selbst.

Die Süddeutsche und dieser Humboldt-Professor für öffentliches Recht wollen uns hier also einen vom Pferd erzählen. Das stimmt so nicht, was die uns da auftischen wollen.

Ursprünglich musste das Gericht bei Nichtannahme zwar keine Begründung liefern, sondern nur einen Hinweis auf den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt. Nachdem von 1972 an die Verfassungsbeschwerden von damals 1529 Eingängen auf 3904 im Jahr 1991 gestiegen waren, reagierte der Gesetzgeber: Die Hinweispflicht wurde aufgegeben mit dem erklärten Ziel, das Verfassungsgericht solle sich auf Entscheidungen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung konzentrieren können. Von den Verfassungsbeschwerden haben kontinuierlich weniger als drei Prozent Erfolg.

Fällt niemand auf, dass das in sich widersprüchlich und so gar nicht möglich ist?

Woher wollen die Richter denn wissen, ob eine Entscheidung von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung ist, wenn sie sie nicht angesehen haben? Sie müssen doch erst einmal wissen, was darin steht, bevor sie wissen, ob es von Bedeutung ist, und zu diesem Denkergebnis kommen. Und dann haben sie doch eine Begründung. Das ist völlig unlogisch, das passt überhaupt nicht, was der uns da erzählen will.

Und es ist vor allem verfassungs- und verfahrensrechtlich einfach falsch.

Schauen wir in § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.
(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,

a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,

b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.

Es sind also zwei Alternativen. Die Beschwerde muss nicht von grunsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung sein. Es reicht, wenn sie zur Durchsetzung der Grundrechte angezeigt ist oder dadurch ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Und da steht auch nicht kann oder darf oder soll, da steht „ist anzunehmen”.

Das Bundesverfassungsgericht war auch mit diesem § 93a nicht frei in der Entscheidung, ob es eine Beschwerde überhaupt annimmt. Das ist ein juristisches Märchen. Um eine Beschwerde anzunehmen, muss das Bundesverfassungsgericht positiv zu der Erkenntnis kommen, dass weder der Fall 2a, noch der Fall 2b vorliegen. Erst dann darf es überhaupt frei über die Annahme entscheiden.

Und die Bedingungen stehen auch gleichwertig nebeneinander. Das Gericht darf nicht etwa Beschwerden „grundsätzlicher Bedeutung” vorziehen. Anders gesagt: Die Belange der Allgemeinheit haben keinen Vorrang vor den Belangen des Einzelnen. Das ist der Witz an Grundrechten, dass sie nämlich Individual- und nicht Kollektivrechte sind. Auch wenn das Linken nicht passt.

Die Süddeutschen und dieser Humboldt-Professor für Öffentliches Recht (!) machen da also falsche Angaben.

Es liegt auf der Hand, dass es keine Stärkung des Rechtsstaats wäre, unter diesen Umständen eine Begründungspflicht für die Nichtannahme einzuführen.

Äh, wie bitte!?

Oben heißt es, es würde Gericht und Rechtsstaat schwächen, und jetzt sei es nur „keine Stärkung”?

Also ich finde schon, dass es in meinem Fall, und wie ich aus den Zuschriften der letzten 20 Jahre weiß, betrifft das auch Tausende von anderen Doktoranden, viel mit Rechtsstaat zu tun gehabt hätte, eine Begründung zu sehen. Und sich eine Meinung darüber zu bilden.

Oder einfach überhaupt mal zu wissen, was dieses Gericht noch alles nicht zur Entscheidung annimmt.

Wenn Begründungen keine Leerformeln sein sollen, kommt ihnen eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zu.

Falsch.

Denn wenn eine Beschwerde nicht angenommen wird, ist es ja keine allgemeine Entscheidung. Und wenn die Begründung lautet, dass weder die Annahmekriterien 2a noch 2b vorliegen, ist auch nichts gesagt, dass es über den Einzelfall hinausgeht.

Der Vorschlag der AfD schwächte also die Arbeitsfähigkeit des Gerichts, verzögerte die Verfahren und minderte die Durchsetzung und damit letztlich die Bedeutung der Verfassung als grundlegender Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Völliger Blödsinn und durch nichts belegt. Denn würden sie ordentlich arbeiten, müssten ja nur ein paar Mitarbeiter der Richter die ohnehin bestehenden Erwägungen in den Bschluss übertragen. Wohlgemerkt: „Wissenschaftliche Mitarbeiter” sind beim Bundesverfassungsgericht nicht einfach irgendwelche doofen Doktoranden, sondern Richter von Gerichten, die dorthin abgestellt werden und die in Urteilsbegründungen schon ihre Erfahrungen haben. Warum die nicht mal ein, zwei Absätze formulieren könnten, ist nicht nachvollziehbar.

Das Ziel der AfD ist klar: eine Schwächung des Bundesverfassungsgerichts als Institution im Gewande technischer, scheinbar rechtsstaatsfreundlicher Regelungen. Der Versuch, unabhängige Verfassungsgerichte durch dysfunktionale Vorgaben zu schwächen, ist allzu vertraut. In Polen wurden die von Dezember 2015 an verabschiedeten gesetzlichen Anforderungen an die Besetzung des Gerichts sowie die grundsätzlich einzuhaltende Reihenfolge der Bearbeitung von Verfahren politisch als Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit ausgegeben. Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) benannte sie in ihrem Bericht zur Justizreform in Polen aber nüchtern als eine der Regelungen, die die Arbeit des Gerichts erheblich verzögern, behindern und ineffektiv machen.

Was hat das jetzt noch mit Verfassungsrecht oder Journalismus zu tun? Das ist reine Polemik und Rabulistik.

Warum soll ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht als weit und breit einziges Gericht durch eine Begründungspflicht geschwächt werden? Und was hat das mit den Besetzungsvorgaben und die Bearbeitungsreihenfolge in Polen zu tun?

Das ist doch nur noch Propaganda-Gewürge, was da kommt.

Der Ansatz fügt sich in ein größeres Muster. Die Harvard-Professoren Steven Levitsky und Daniel Ziblatt haben jüngst in How Democracies Die ihre Forschungen über das Ende von Demokratien zusammengefasst und festgestellt, dass in jüngerer Zeit die Demokratien vor allem als Folge innerer Aushöhlung zusammengebrochen sind. Ursächlich waren legale, oftmals gar als Stärkung ausgegebene Maßnahmen, die Institutionen und Werte untergruben.

  1. Was hat das mit dem hier zu tun?
  2. Welche Relevanz hat das, wenn irgendwelche Professoren irgendwelcher linksextrem abgekippter Universitäten irgendwas blubbern? Haben amerikanische Professoren hier irgendwas zu melden?
  3. Wieviele Professoren gibt es, die das Gegenteil sagen? Man findet zu jeder x-beliebigen Aussage ein Dutzend Professoren, die sie vertreten.
  4. Es ist ein Anti-Trump-Buch und damit ohnehin nicht glaubwürdig, weil nach politisch Agenda gestrickt.
  5. Soweit ich jetzt ad hoc aus Inhaltsverzeichnissen ersehen kann, geht es da um Überlastung der Gerichte durch Klageflut und nicht um die Begründungspflicht für Entscheidungen.
  6. Was darin aber steht, ist, dass es ein Kriterium für ein Sterben der Demokratie ist, wenn man dem politischen Gegner die Legitimität abspricht.

    Wie das so ist, mit dem selektiven Zitieren. Ich werde mir das Buch mal bestellen und schauen, ob das noch an weiteren Stellen gegen diesen Artikel der SZ spricht.

Es gab Zeiten, in denen wäre so dummes Geschwätz weder einer Zeitung, noch eines Professors würdig gewesen. Und in denen sich die Leser sowas nicht hätten bieten lassen.

Der Angriff auf das Bundesverfassungsgericht geht subtiler vor. Er zielt aber auch über die Arbeitsweise hinaus auf Diskreditierung.

Nein.

Das Bundesverfassungsgericht diskreditiert sich mit seinen Entscheidungen selbst. (Deshalb will man sie ja auch nicht begründen, da würde es ja noch schlimmer.) Und die Diskreditieren es, die Figuren wie eine Susanne Baer per Durchwinken und ohne jede Befähigungs- oder Befangenheitsprüfung da reinsetzen. Man muss dieses Clownskabinett gar nicht mehr von außen diskreditieren.

Dies macht die Unterstellung deutlich, dass sich “die Richter durch Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden unbequemer, wenn auch berechtigter Beschlüsse entledigen” könnten.

Das ist keine Unterstellung. Ich habe es belegt und öffentlich dargestellt. Und mindestens bei mir, aber sicherlich auch in vielen anderen Fällen (in manchen haben mir die Leute geschrieben) ist das bekannt und belegt. Und ich weiß, dass ich Leser aller Parteien, auch der AfD habe. Ich bekomme von allen Parteien Feedback. (Naja, im Falle der SPD von deren Ehemaligen…)

Und was daran noch viel dreckiger ist: Mein Fall ist an der Humboldt-Universität sehr wohl bekannt. Das merke ich nicht nur an den vielen Zuschriften auch aus dieser Ecke, sondern ich habe die ja auch auf Auskunft verklagt. Und ich merke es daran, dass mein Name dort bekannt ist und ich schon vor Jahren auf Veranstaltungen auch ohne Namensschild mit Namen angesprochen wurde. Wenn also einer wie der, Professor von eben deren Jura-Fakultät, behauptet, das wäre eine Unterstellung, dass die Verfassungsrichter sich unbequemer Beschwerden per Nichtannahme entziehen, dann sprechen die Umstände dafür, dass er lügt.

Es gibt auch einen Fall, in dem hat ein Verfassungsrichter die Beschwerde einer in einem Universitätskrankenhaus geschädigten Patientin abgelehnt, deren Präsident und damit Prozessgegner er war, als der Fall passiert ist. Nichtannahme in eigener Sache. Ein Einzelfall bin ich sicher nicht, nur der vielleicht am meisten publizierte und bekannteste.

Das Bundesverfassungsgericht hat kein Misstrauensproblem. Es genießt seit Jahrzehnten das höchste Vertrauen aller politischen und juristischen Institutionen.

Falsch.

Ich kenne diverse auch hochgestellte Juristen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Witzbude halten. Und ich kenne Richter, die einfach kotzen, wenn sie daran denken, was man von ihnen alles an Noten und Leistungen und Urkunden im Original verlangt hat, um sie einzustellen, und dann hören, wie man welche Leute einfach so und ohne jede Prüfung zum Verfassungsrichter durchwinkt.

Was also steckt hinter dem Gegeifer?

Das ist doch ganz einfach. Das liegt doch auf der Hand. Das ist doch klar, wenn man deren Abläufe kennt.

Auf einen Nichtannahmebeschluss noch den wesentlichen Grund für die Nichtannahme und auch die ohnehin zwingend erforderliche (!) formale Feststellung zu schreiben, dass die Beschwerde weder die Anforderungen des Art. 93 Abs 2a noch b erfüllt, wäre bei einem ordnungsgemäßen Verfahren eine Kleinigkeit, das müsste man ja nur aus den Akten abschreiben. Das machen die Mitarbeiter, die ja selbst schon Berufsrichter sind, mit Leichtigkeit. Das ganze Geblubber zum Aufwand stimmt nicht und ist frei erlogen.

Wenn die die Begründung nicht nennen wollen, dann kann das nur andere Gründe haben, nämlich

  • Sie haben gar keine.

    Es wird einfach willkürlich nicht angenommen, es gibt keine Rechtsgrundlage für die Nichtannahme, und damit liegt ein Rechtsbruch des Art. 93 a GG vor. Und weil es eben Verfassung ist, ein Verfassungsbruch.

  • Sie haben einen Grund, aber der ist politisch oder juristisch nicht tageslichttauglich.

    Heißt: Sie sind eine Witzbude, man soll es nur nicht sehen.

  • Sie haben einen Grund, aber der kommt nicht von den Richtern, sondern von den wissenschaftlichen Mitarbeitern.

    Heißt: Während die Richter in ihrem Institut rumhängen oder in der Welt rumreisen, wird die Arbeit von den Mitarbeitern gemacht, vielleicht sogar gut und seriös, und wahrscheinlich sogar oft weit kompetenter als die politischen Verfassungsrichter. Quasi deren Ghostwriter. Ghostrichter.

    Aber: Verfassungswidrig. Denn nach Art. 101 GG darf niemand seinem gesetzlichen Richter vorenthalten werden. Es wäre unzulässig, wenn die Entscheidungen von anderen als den zuständigen Richtern getroffen werden.

    Weil sie da aber extreme Geheimhaltung treiben, wäre es gut möglich, dass die Richter eine Vielzahl von Entscheidungen erst gar nicht sehen und die von den Mitarbeitern abgenudelt werden, und deshalb deren Entscheidungsbegründungen nicht ans Tageslicht dürfen, weil das dann nicht mehr gutzureden wäre, da könnte man dann keinen Entscheidungsvorgang der Richter mehr draus phantasieren.

    Dafür spricht einiges. Beispielsweise zeigte sich in meiner Auskunftsklage zu ihrem Gender-Studies-Studiengang, dass die Verfassungsrichterin Baer überhaupt keine Ahnung von der diesbezüglich bestehenden reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte, obwohl sie dafür selbst zuständig war. Das aber war der zentrale Inhalt meiner Verfassungsbeschwerde, darum (nämlich die schon bestehende Rechtsprechung des BVerfG, die voll zu meinen Gunsten ging, außerdem um Verfahrensrecht) ging das alles.

    Wenn sie aber nicht mal die Verfassungsrechtssprechung kennt, für die sie selbst zuständig ist, kann sie auch meine Verfassungsbeschwerde nie selbst gelesen haben.

    Wie kann sie aber – als Berichterstatterin! – über meine Beschwerde entschieden haben, ohne sie gelesen zu haben?

    Es deutet sehr viel darauf hin, dass die Verfassungsrichter nur Darsteller und Strohmänner sind und da im Hintergrund die Mitarbeiter eine Art Schattengericht darstellen. Und deren Entscheidungen, so sie negativ ausfallen, und die Richter keine Lust zur Kenntnisnahme und Bestätigung haben, nicht rausgehen.

  • Es ist aus Parteiräson verboten.

    Richter, wie etwa Baer, haben den Parteien und deren Kungeleien sehr viel zu verdanken. Baer sagte mal in einem Interview, dass sie nach dem Studium habe putzen gehen müssen. Was für eine Juristin, deren Note für die Professur reichen müsste, eine seltsame Aussage ist. Da müsste man doch in den Spitzenkanzleien sofort mit Top-Gehalt unterkommen.

    Aber nein, sie bekommt trotzdem ohne weiteres Auslandsstudium, Promotion, Professur, Regierungsauftrag, Verfassungsrichteramt. Und damit auch viieeel Geld. Die schuldet politisch sehr viel und liefert dafür, was von ihr erwartet wird. Die hat jahrelang die SPD, die Grünen, und Ursula von der Leyen ideologisch bedient und auch mit Studien und so weiter versorgt, was gerade gebraucht wurde.

    Wer würde im Ernst glauben, dass solche Leute mit der Ernennung zum Verfassungsrichter einen plötzlichen Sinneswandel durchmachen und plötzlich zum Scharfrichter ihrer eigenen Parteien werden, ihnen eben noch in den Arsch krochen und sie jetzt plötzlich für etwas verurteilen, was sie ihnen vorher jahrelang empfohlen haben?

    Am konkreten Beispiel: Baer hat als Pseudoprofessorin fast zehn Jahre damit verbracht, dem Frauenministerium und weiter der Bundesverwaltung und der Politik einzureden, man dürfe keine Qualitätsanforderungen an Frauen stellen, das sei alles frauendiskriminierend. Man dürfe von Frauen einfach gar nichts fordern, die müssen als Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse einsteigen und sofort aufsteigen können. Und dann komme ich und begründe, dass Prüfungen wie die Promotion einer konkreten gesetzlichen Vorgabe mit Anforderungen und Leistungskriterien bedürfen.

    Glaubt irgendwer, die würde, könnte und dürfte einfach umschwenken? So ein „Hört mal, ich habe Euch zwar zehn Jahre lang was eingeredet und viel Geld dafür bekommen, und zwanzig Jahre lang als Krawalllesbe dafür gekämpft, aber der weiße heterosexuelle Mann Danisch hat da einfach Recht, also schmeißt jetzt alles weg und macht das Gegenteil, weil er es richtig begründet und ein Grundrecht darauf hat? „Sorry, ich habe Euch zehn Jahre lang angelogen?” Oder vielleicht „Tut mir leid, ich bin zwar Verfassungsrichterin, habe aber vom Grundgesetz weniger Ahnung als ein Informatiker”? Oder vielleicht ein „Hey, dann dürfte es ja meinen Studiengang gar nicht geben und die Abschlüsse und Promotionen sind alle wertlos, also weg damit”?

    Und da reden diese Witzbolde von hohem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts?

Was steckt hinter diesem Gegorkse dieses Professors mit der SZ als Polit-Dienstleister?

Die Antwort steht drin. Man muss nur genau hinschauen. Dieser eine Satz:

Das Vorgehen der AfD entspricht genau dem Muster populistisch-antiliberaler Strategien.

Antiliberal.

Es geht darum, und Baer hat ja sowas auch in ihren Schriften, dass man der Überzeugung ist, dass Richter nicht nach geschriebenem Gesetz, sondern nach ihrer persönlichen Moral entscheiden sollen. Frauenförderung zum Beispiel. Anderes Recht für Frauen als für Männer. Oder gar kein Recht mehr für weiße heterosexuelle Männer. Es gibt da ja so ganze feministische Opfer- und Rechtehierarchien, bei denen es abgestufte Rechte und Förderansprüche gibt, geordnet nach einbeinigen Transen und kleinen dicken schwarzen geschlechtlich Unentschlossenen und so weiter. Irgendwo hatte ich mal so eine Liste gefunden, Rangliste mit 18 Positionen, heterosexuelle weiße Männer ganz unten auf dem letzten Rang. Und da alle Rechte relativ gegenüber den anderen sein sollen, sind die dann ganz rechtlos und allen gegenüber verpflichtet, so eine Art Kastenwesen. Auf sowas läuft die „liberale” Rechtsprechung hinaus, besonders in den USA, und auf die beziehen die sich ja ständig und alle, der hier auch.

Und sowas geht nicht mehr, wenn man eine Begründung liefern muss, aber keine rechtskonforme hat.

Was hätten die denn so liberales bei mir reinschreiben sollen?

  • Der ist Mann, weiß, heterosexuell, darf also gar keine Grundrechte mehr haben? Weiße fliegen sowieso raus und sind auszurotten?
  • Mit so einem geben wir uns gar nicht mehr ab. Der hat nichts mehr zu melden, Weiße und Männer müssen dekonstruiert werden?
  • Der hat uns damals unsere schöne Kinderpornosperre kaputt gemacht, also macht ihn fertig?
  • Der will eine gesetzlich normierte Promotionsschranke und feste Kriterien? Dagegen kämpfen wir doch die ganze Zeit, Rechtsprechung soll doch willkürlich sein.
  • Wir sind gegen geschriebenes Gesetz.

    Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft.

    Also werden wir einen Teufel tun, sie schriftlich zu liefern.

Ich habe noch andere Fälle auf Lager.

Und ich werde in diesem Jahr einige Zeit darauf verwenden, sie auch darzustellen und zu publizieren.

Es ist höchste Zeit, diesem korrupten Sauhaufen von Verfassungsgericht mal darzulegen, was Demokratie und was Grundrechte sind. Und ich bin froh, dass wenigstens eine Partei mal anfängt, sich darum zu kümmern.

Ich denke, ich werde nun mal das Material aus 20 Jahren zusammenpacken und mal ein publizistisches Ding über das Bundesverfassungsgericht bauen. Und da wird mir die Bundestagsdebatte über diesen Antrag wunderbar Material liefern. Um mal diesen gesamten ideologisch-korrupten-akademischen Betrugskomplex zu betrachten.