Ansichten eines Informatikers

Dreigeschlechtliche Stellenanzeigen

Hadmut
27.12.2018 21:54

Ich bin mir nicht sicher, ob das ernst gemeint oder ein Täuschungsmanöver ist.

Ein Leser schreibt mir, dass auf LexOffice.de ein Blogartikel erschienen ist, wonach man ab 1.1.2019 in Stellenausschreibungen nicht mehr nur zwei-, sondern nunmehr dreigeschlechtlich suchen muss, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Eigentlich ist das eine Buchhaltungssoftware und wird vom Haufe-Verlag angeboten. Die kenne ich so entfernt, weil ich mir als Jugendlicher mal ein Taschengeld damit verdient habe, für jemanden deren Loseblattsammlung „Steuer- und Wirtschaftskurzpost” einzusortieren – so ein Informationsblatt für Firmen über mehrere Ordner. ich habe damals schon nicht verstanden, warum man sowas auf Papier und nicht auf Disketten verteilt hat.

In diesem Blogartikel behaupten die nun, Arbeitgebern drohten Strafen, wenn sie Stellenanzeigen nicht dreigeschlechtlich formulierten.

Seltsamerweise steht aber nicht dabei, nach welchem Recht man dafür bestraft werden sollte und warum das so gelten müsse. Es wird lediglich die Reisepass-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwähnt, wonach das Personenstandsgesetz geändert werden müsse. Wieso das dann aber Privatunternehmen binden würde, obwohl sie nicht grundrechtsverpflichtet sind, ist dem Schrieb nicht zu entnehmen. Es heißt da auch nicht „Gesetz”, sondern „Regelung”, ohne aber näher zu sagen, welche.

Ist das nun ernst gemeint? Und warum habe ich sonst nirgendwo davon gelesen?

Oder ist das eine Masche, durch Irreführung Leuten eine Rechtspflicht vorzugaukeln, die sie nicht haben?

Es würde freilich passen: Man schleust eine politische Agentin in das Bundesverfassungsgericht ein, manipuliert deren Rechtsprechung, und verteilt dann so ganz hintenrum an der breiten Öffentlichkeit vorbei in den Firmen die Information, dass sie jetzt bestraft würden, wenn sie nicht sofort ihre Stellenausschreibungen auf drittes Geschlecht bügeln.

Kurios daran ist die Autorin. Eine gewisse Carola Heine. Nie gehört. Lässt sich aber googeln. Der Name hört sich zwar nicht nach einzigartig an, aber am Foto erkennt man sie. „Digital Marketing Professional”. Zwar nicht im Text auf deren Webseite, aber als description-meta im Header steht „Carola Heine aus Düsseldorf schreibt über Webdesign, Webentwicklung, Internet-Technologie, das Social Web und viele andere Themen.”. Und die informiert nun auf einer Blog-Seite in einem Blog, das auf der Webseite einer Buchhaltungssoftware läuft, die zu einem Verlag für Steuerrecht gehört, und erzählt, dass man in Stellenauszeigen gendern++, soll, jetzt auf drei Geschlechter, weil man als Privatunternehmen wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (das für Privatunternehmen nicht mal zuständig ist) abgemahnt und mit Bußgeldern bestraft würde, wenn man nicht gehorcht.

Was das jetzt damit zu tun habe, dass Vergewaltigung in der Ehe erst seit 1997 strafbar sei, bleibt dann wohl das sahnige Geheimnis des Haufe-Verlags.